Wenig Zustimmung aus Automobil- und Versicherungswirtschaft für DAV-Klage

Quelle: Autohaus Online vom 16.09.2011

Wir würden im Leben unsere Kunden nicht bescheissen“, lautete wörtlich der Kommentar eines Händlerverbands-Funktionärs, mit dem unsere Redaktion heute Mittag telefonisch zum Thema „DAV-Klage gegen das Fairplay-Konzept“ gesprochen hatte. Namentlich wollte sich allerdings keiner der Befragten zitieren lassen mit dem Hinweis darauf, dass man das Thema zunächst als eine „Auseinandersetzung der Versicherungen mit dem Anwaltverein“ sehe. Gleichwohl lautete aber hier bereits die Betonung auf dem Wort „Versicherungen“ und nicht explizit „Allianz“, welche sich aktuell durch RA und Notar Jörg Elsner als den Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV vor dem Landgericht München I wegen „der Anwendung des Fairplay-Konzeptes“ verklagt sieht (siehe auch vorangehende Meldung von heute).

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Siehe hierzu auch Beitrag vom 20.09.2011

Dieser Beitrag wurde unter Allianz Versicherung, DAV, Fairplay, Haftpflichtschaden, Netzfundstücke, Unterlassung, UWG (unlauterer Wettbewerb), Wertminderung, Wichtige Verbraucherinfos, Willkürliches abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

15 Antworten zu Wenig Zustimmung aus Automobil- und Versicherungswirtschaft für DAV-Klage

  1. Hunter sagt:

    „Wenig Zustimmung aus Automobil- und Versicherungswirtschaft für DAV-Klage“

    Ha, ha, ha… wer hätte das gedacht?

    “Wir würden im Leben unsere Kunden nicht bescheissen“, lautete wörtlich der Kommentar eines Händlerverbands-Funktionärs…

    Dann müssen die Autohändler entweder alle tot oder untot sein?!

    „Namentlich wollte sich allerdings keiner der Befragten zitieren lassen“

    Warum wohl? Weil dann gleich der erste Kunde aus der Hecke springt und den Autohändler Lügen straft?

    „Ein Mitarbeiter der durch die DAV-Klage von RA Jörg Elsner betroffenen Allianz, der mit Hinweis darauf, dass sich „intern die mit guten Leuten besetzte Rechtsabteilung dem Fall angenommen“ habe, ebenfalls nicht explizit namentlich genannt werden wollte, meinte wörtlich: „Wir sehen das ganze Thema relativ entspannt.““

    So, so, die Allianz sieht das Ganze relativ entspannt? Bei so viel geballter interner Allianz-Kompetenz kann dann ja eigentlich nichts mehr schief gehen? Ein wenig wundert es dann schon, dass auch die Allianz hier und da Pille-Palle-Schadensersatzprozesse aufnimmt, die eigentlich nicht zu gewinnen sind?
    Warum will der Mitarbeiter der Allianz eigentlich nicht genannt werden? Weil er sonst „fällig“ ist, wenn es doch schief geht? Oder war es nur irgend ein „Schwätzer“? Beim Urheberrecht war die HUK am Anfang übrigens auch „entspannt“.

    Als Ergebnis der Blitzumfrage aber bleibt festzuhalten, dass sich die ArGe Verkehrsrecht des DAV hier zwar offiziell „lediglich“ mit einem einzigen Versicherer anlegt. Von der Sache her sind allerdings auch komplette Berufs- und Händlerverbände, die Automobilhersteller/Importeure, zahlreiche weitere Versicherer und praktisch alle freien Werkstatt-Netzwerke im Markt mit betroffen.

    So isses! Genau wie beim Urheberrecht und den Restwertbörsen! Einer für alle und alle für einen.

    Irgendwann bricht eben immer das (rechtswidrige) Kartenhaus zusammen. Ist wie beim Spekulieren mit heißer Luft und beim Bankencrash.

    Der Krug geht …
    oder
    Mitgegangen, ….

    Apropos Rechtsabteilung der Allianz. Welche Rechtsauffassung hat eigentlich die kompetente Rechtsabteilung der Allianz zum Einscannen und Vernichten der Originalgutachten bezüglich des Urheberrechtes (unerlaubte Vervielfältigung) bzw. zum Eigentumsdelikt (Sachbeschädigung fremden Eigentums bzw. Eigentumsentzug)?
    Die sind wahrscheinlich auch „relativ entspannt“. Zumindest bis die ersten Unterlassungsklagen ins Haus flattern?

  2. H.U. sagt:

    Hi,Hunter,

    da hasse aber mal wieder zugelangt, dass die Bäume im Wald zu zittern anfangen. Aber so viel Emotion und vor allen Dingen Ehrlichkeit darf sein und sollte die mehr vorsichtigen und zaghaften Naturen ermuntern, auch einmal mehr aus sich heraus zu gehen. Das macht lockerer und unverkrampfter.

    Gruß und ein schönes
    Wochenende

    H.U.

  3. Vaumann sagt:

    Fair-Play-Betriebe werden im Erfolgsfalle dieser Klage dann halt zu Partnerwerkstätten der HUK—–eine absolut gleichwertige Alternative sich den eigenen Ast abzusägen.
    LOL LOL

  4. RA Schepers sagt:

    Hat eigentlich mal jemand gefragt, wieviel Zustimmung das Fairplay-Konzept in der Automobil-Wirtschaft findet?

  5. BGH LESER sagt:

    @ RA Schepers,

    „Hat eigentlich mal jemand gefragt, wieviel Zustimmung das Fairplay-Konzept in der Automobil-Wirtschaft findet“?

    An dieser Stelle sei Ihnen hilfsweise auf den lesenswerten Aufsatz von Herrn RA Werner Dory, welcher das Fairplaykonzept bereits vor geraumer Zeit hinterleuchtet hat, hingewiesen.

    http://www.captain-huk.de/haftpflichtschaeden/laeuft-die-allianz-unter-falscher-flagge-in-die-kfz-werkstaetten-ein/

    Weiter ist auch nachfolgender Beschluss ein Zeugnis dafür, unter welchen rechtlichen Fehleinschätzungen die Versicherungswirtschaft operiert.

    http://www.captain-huk.de/urteile/einstweilige-verfuegung-des-lg-hamburg-gegen-die-allianz-vers-wg-verletzung-des-urheberrechts-310-o-8610-vom-04-03-2010/

    Der DAV wird sich bei seiner Klage etwas gedacht haben und nicht ausschließlich aus eigennützigen Beweggründen gehandelt haben.
    Sind Sie schon mal auf die Idee gekommen, dass der DAV mit seiner Klage auch das systematische Unterwandern des Schadenersatzrechtes seitens der Versicherungswirtschaft zu verhindern versucht?

    Auf die Automobilwirtschaft kommt es hierbei nicht an. Die hat weder von einer richtigen Unfallregulierung eine Ahnung noch verstehen die zuständigen Leute dort von was sie reden. Bei denen gehts nur um den schnöden Mammon und um einen schnellen Zahlungsverkehr. Die Interessen des Geschädigte selbst und somit des eigenen Kunden der Automobilindustrie interresiert sich die Automobilindustrie (Fairplay-Partner) in keinster Weise.

    Jetzt stellt sich nur noch die Frage wer die Automobilindustrie beraten und zum Fairplay-Konzept überzeugt hat.

    Gibt es bei CH Kommentatoren aus der Juristerei die eine Antwort kennen???????????????????????????????

  6. RA Schepers sagt:

    @ BGH LESER

    Vielleicht haben Sie meine Frage falsch verstanden. Meine Frage war ernst gemeint.

    Der DAV verklagt die Allianz wegen des Fairplay-Konzeptes. Und schwupps gibt es eine Blitzumfrage in der Automobilwirtschaft und bei Versicherungen. Ergebnis dieser Blitz-Umfrage soll sein, daß es aus der Automobilwirtschaft wenig Zustimmung für die Klage gibt (daß die Versicherungswirtschaft sich nicht freut, ist klar). Es wird aber kein Befragter namentlich benannt (warum eigentlich nicht?).

    Wenn die Klage, die das Fairplay-Konzept angreift, angeblich so wenig Zustimmung in der Automobilwirtschaft findet, erweckt das den Eindruck, die Automobilwirtschaft sei für das Fairplay-Konzept.

    Meine Frage geht dahin: Ist das wirklich so? Findet das Fairplay-Konzept große Zustimmung in der Automobilwirtschaft? Hat irgendjemand schon einmal die Automobilwirtschaft gefragt, ob das Fairplay-Konzept ihre Zustimmung findet?

    Meine Frage war einfach nur als Frage gemeint.

  7. BGH LESER sagt:

    @ RA Schepers

    „Hat irgendjemand schon einmal die Automobilwirtschaft gefragt, ob das Fairplay-Konzept ihre Zustimmung findet“?

    Warum glauben Sie hat die Automobilindustrie (z. B. Daimler, BMW, Opel, Mazda, Renault, Subaru, Mitsubishi, Peugeot, ) Fairplay mit der Allianz eingeführt?
    Weil sie kein Interesse haben? Wohl kaum.
    Geht es hierbei vielleicht um „weiche Gelder“?

    Gedanken über die Tragweite der ganzen Kooperation der Hersteller mit der Allianz überlasse ich Ihrer Fantasie.
    Dass jedoch die Automobilindustrie Interesse an Fairplay hat belegen die vorstehend angeführten Kooperationen.
    Es stellt sich nur die Frage Fairplay für wen?
    Für die Geschädigten als Endkunde aller genannten Fahrzeughersteller auf keinen Fall.

    Würde man das, was hier die Fahrzeughersteller mit den Versicherern zu Lasten der Geschädigten mauscheln im Bereich der Rechtsanwälte nicht als Mandantenverrat bezeichnen? Um Aufklärung wird gebeten.

  8. Brabec sagt:

    Ich verweise an dieser Stelle mal auf: auto-motor-sport 22/2006, Seite 184 ff.

    Dort wird ein Herr Rechtsanwalt Elsner aus Hagen zitiert:
    „Eine weitere Möglichkeit, auf Nummer Sicher zu gehen, ist, den Mietwagen von der Versicherung des Unfallverursachers organisieren zu lassen.“

    Die Autorin des Aufsatzes meint dann folgerichtig auch, dass man sich beim Haftpflichtversicherer erkundigen solle, welche Mietwagenkosten der denn zahlen würde.

  9. Alfred Altendorf sagt:

    Sehr geehrter Herr Brabec,
    dann kann man ja gleich die Schadensregulierung durch die Versicherung durchführen lassen, die beauftragt den richtigen Sachverständigen, die beauftragt das richtige Mietwagenunternehmen und die beauftragt keinen Rechtsanwalt. Na prima. Der Schädiger bestimmt, was und in welcher Höhe reguliert wird.
    Und wo bleibt die Dispositionsfreiheit des Geschädigten? Der hat nichts mehr zu melden. Das widerspricht aber völlig dem Gesetz! Nein, das mag ich aber gar nicht!

  10. virus sagt:

    Hallo Herr Brabec,

    ich kann mich an Zeiten erinnern, da gab es bei CH Mietwagenurteile ohne Ende.

    Was war also anderes zu erwarten?

    Aus den Augen – aus dem Sinn!

    MfG Virus

  11. DerHukflüsterer sagt:

    @Brabec
    Dort wird ein Herr Rechtsanwalt Elsner aus Hagen zitiert:
    “Eine weitere Möglichkeit, auf Nummer Sicher zu gehen, ist, den Mietwagen von der Versicherung des Unfallverursachers organisieren zu lassen.”

    Na wenn das der Selbe ist, der auch die Fairplay Klage führt, gebe ich keinen Pfifferling für einen evtl. erfolgreichen Prozess.
    Man kennt ja solche Prozesse wo bereits vorher feststeht wer gewinnt.
    Da ist es für eine Prozesspartei mit finanziellen Background immer von Vorteil, dass gleich die „richtigen Kläger“ verlieren, bevor es ein anderer aber unerwünschter Kläger gewinnt.
    Aber wahrscheinlich sollte man nicht so negativ in unserem Rechtsstaat denken, wo doch fast jeder unbestechlich ist!
    MfG

  12. Hunter sagt:

    @ Brabec

    Was ist nun seriöser? Die (vielleicht falsche) Äußerung eines Rechtsanwalts bei auto-motor-sport aus dem Jahr 2006 oder die zielgerichtete Verwendung des Zitats im Jahr 2011? Davon abgesehen, dass Äußerungen in der Presse oftmals verfälscht dargestellt oder gerne auch aus dem Zusammenhang gerissen werden. Die Äußerung lautete doch:

    „Eine weitere Möglichkeit, auf Nummer Sicher zu gehen, ist, den Mietwagen von der Versicherung des Unfallverursachers organisieren zu lassen“

    Die Betonung liegt hierbei auf „weitere Möglichkeit“!

    Meiner Meinung nach steht diese „Empfehlung“ am Schluß einer Kette von Möglichkeiten. Welche Möglichkeiten RA Elsner noch genannt hatte, steht ja nicht im Beitrag. Offensichtlich wollte man aber nur genau diesen Satz, geäußert durch einen bekannten Rechtsanwalt, passend in den Beitrag „einbauen“.

    Aber selbst wenn, könnte doch auch ein Rechtsanwalt in 5 Jahren durchaus einiges dazu gelernt haben? Gibt es auch neuere Äußerungen des Herrn Rechtsanwalt Elsner in diese Richtung? Ich kann mich an diverse andere Interviews erinnern, die Herr Elsner – im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit – in den vergangenen Jahren medial abgeliefert hat. Das hörte sich alles recht vernünftig an. Ob die Klage des DAV im jetzigen Stadium Sinn macht oder mit Erfolg beschieden wird, ist eine andere Baustelle. Da sind die Meinungen durchaus geteilt, wie man dem Beitrag vom 20.09.2011 entnehmen kann.

    Der Beitrag bei auto-motor-sport 22/2006 entstammt aus einer Zeit, bei der einige Mietwagenfirmen tatsächlich (immer noch) mit überhöhten Preisen operierten.

    Das rechtfertigt zwar nicht die „gezielte Hetzkampagne“ des damaligen Beitrages bei auto-motor-sport unter Beihilfe (oder Regie?) der Versicherer. Es könnte aber durchaus sein, dass der eine oder andere Rechtsanwalt die Nase davon voll hatte, mehr als 10 Jahre lang bei jedem Schadensfall überhöhte Mietwagenrechnungen einzuklagen und den Prozess dann möglicherweise noch zu verlieren? Das betrifft übrigens auch analog die Thematik „überhöhte“ Sachverständigenhonorare“! Die gesamte (BGH)Rechtsprechung zum Thema Mietwagen spricht hier auch eine deutliche Sprache. Im Sinne des § 249 BGB zwar oft falsch – den Richtern des BGH fiel aber anscheinend nichts Besseres ein, um Mietwagenrechnungen mit bis zu 400% Aufschlag Einhalt zu gebieten. Insbesondere ein BGH-Urteil war Gegenstand des auto-motor-sport Beitrages. Bei diesem Urteil, es handelte sich wohl um das Urteil XII ZR 50/04, hatte der BGH geäußert, der Vermieter habe eine Aufklärungspflicht seinem Kunden gegenüber, wenn der (Unfallersatz)Tarif deutlich über dem Normaltarif des örtlich relevanten Marktes liege und deshalb die Gefahr bestehe, dass die Haftpflichtversicherung nicht den vollen Tarif übernimmt (kongretisiert in XII ZR 53/05, XII ZR 155/05 und XII ZR 117/07)

    Daraufhin das Zitat von Elke Weidenbach (Verbraucherschützerin):

    „Die schwarzen Schafe der Branche werden vorerst so weitermachen wie bisher.“

    Darauf RA Elsner:

    „Diese Entscheidung schafft endlich Klarheit für Geschädigte, Versicherer und Mietwagenunternehmen.“

    Frau Weidenbach hatte hier wohl den „besseren Riecher“ (oder bessere Informationen). Denn die Entscheidungen XII ZR 53/05, XII ZR 155/05 und XII ZR 117/07 kamen erst nach dem Bericht in der auto-motor-sport.

    Um irgendwelchen Spekulationen gleich entgegen zu wirken:
    Nein, ich bin nicht mit Herrn Elsner befreundet und bin auch nicht sein Pressesprecher, Anwalt, Verteidiger….

    Diese Sache bringt aber eine wesentliche Erkenntnis – wenn man sie nicht schon hat. Das Internet ist ein Medium, das keine Fehler verzeiht. Wenn man nicht aufpasst, fliegt einem irgendwann das eigene Geschwätz um die Ohren. Wohl dem, der mit einem unverfänglichen Nicname unterwegs ist!

    @ DerHukflüsterer

    Diese Meinungsbildung war wohl durch den Einwurf des Elsner-Kommentars von 2006 beabsichtigt?

  13. Willi Wacker sagt:

    Hallo Herr Brabec,
    hallo DerHukflüsterer,
    vieleicht wurden Herrn RA Elsner aber auch in der Zwischenzeit die Augen geöffnet und er wurde vom Saulus zum Paulus. Immerhin ist der Artikel in der auto-motor-sport schon 5 Jahre alt. Was haben die Kfz-Haftpflichtversicherer in der Zwischenzeit für „Sauereien“ begangen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

  14. Brabec sagt:

    @virus
    Mietwagenurteile ohne Ende

    Unter xxx.urteilsdatenbank.bav.de sind inzwischen 1.800 (!) Urteile und Aufsätze zur Mietwagenproblematik eingestellt und vor allem mit einer Logik zum Finden der benötigten Informationen (Gerichtsebene, Ort, Datum, Aktenzeichen, Schlagworte, Kommentar) versehen. Damit stehen jedem für einen minimalen Betrag notwendige Informationen zur Verfügung.

    Bezahlen muss auch nicht, wer sich anmeldet, sucht und findet, sondern nur, wer das Urteil/Dokument dann auch aufgrund der Beschreibung herunterläd. Dass es nicht kostenlos geht, wurde hier im Forum bereits diskutiert, da der Aufwand erheblich ist.

  15. Hunter sagt:

    @ Brabec

    „Dass es nicht kostenlos geht, wurde hier im Forum bereits diskutiert, da der Aufwand erheblich ist.“

    Doch, es geht kostenlos! Und zwar bei Captain HUK. Da sind inzwischen weit über 2.000 kostenlose Urteile im Volltext abrufbar – ohne „minimalen Beitrag“ – auch wenn der Aufwand nicht minder erheblich sein dürfte (eher wohl größer?). Ehrenamtliche Community macht´s möglich!

    Nur durch kostenlose Verbreitung von Informationen erreicht man eine Flächendeckung, so dass dann auch entsprechend massiv damit gearbeitet werden kann. Sieht man z.B. bestens bei der fiktiven Abrechnung, 130%-Regelung, Rechtsschutzanfrage, Sachverständigenhonorar, Urheberrecht usw. Alles Themen, die letztendlich zum Erfolg führen werden bzw. auch schon geführt haben.

    Auch bei den Mietwagenkosten konnte man das gut verfolgen. Als bei Captain HUK noch massenweise Mietwagen-Urteile gegen Fraunhofer im Volltext eingestellt wurden, hat sich die Sache in die richtige Richtung für die Mietwagenanbieter entwickelt.
    Mit Abnahme der Veröffentlichungen kann man auch wieder mehr „Mist“ bei den Gerichten erkennen. Mittelwert mit allen möglichen schrägen Argumenten oder z.B. auch das Urteil des AG Düsseldorf (Helau und Alaaf).

    Abschottungspolitik einzelner Interessensgruppen mit dem Ziel, hier und da ein paar Euro abzugreifen, hat letztendlich in der Vergangenheit zum Erfolg der Versicherer beigetragen. Was soll man eigentlich von der finanziellen Situation eines Verbandes halten, der Urteile „Im Namen des Volkes“ für einen „Minimalbetrag“ verkaufen muss?

    Bleibt nur zu hoffen, dass die Mietwagenfirmen die Sackgasse erkennen und auch weiterhin für (kostenlosen) Nachschub sorgen. Wer die hervorragenden Verbreitungsmöglichkeiten von Captain HUK nicht nutzt, ist selber schuld. Nicht alles, was ein Verband praktiziert, muss zum Wohle der Mitglieder sein? Siehe z.B. auch die Diskussionen um den BVSK.

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