BaFin

Zum Sachverhalt: Meine Kunden treten die Ansprüche aus der Kaskoversicherung im Sinne von Inkassovollmacht ab, also nicht an Erfüllungs statt. Mit anderen Worten, wenn die Kasko nicht zahlt, dann ist der Kunde nach wie vor zur Zahlung verpflichtet.

In diesem Sinne schrieb ich die BaFin im Kundenauftrag an, mit der Bitte diesem zu seinem Recht zu verhelfen, also dem Kunden zu helfen, das die Versicherung an ihn zahlt.

Man beachte, dass es sogar ein Abtretungsverbot für noch nicht festgestellte Schäden gibt, eine rechtswirksame Abtretung also nicht erfolgt sein kann.

Trotzdem geht die BaFin davon aus, dass sie sich nicht darum zu kümmern braucht, wenn die Versicherung ohne Angaben von Gründen die Leistung verweigert.

Wenn das Aufsicht ist, wundert es nicht, dass die Versicherungen machen was sie wollen.

„Ihrem Schreiben bzw. den eingereichten Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Versicherungsnehmer seine Ansprüche aus sener Teilkaskoversicherung an Sie abgetreten hat.

Demnach sind nunmehr Sie Inhaber der Forderung und wenden sich in Ihrem eigenem Interesse an mich. Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche bin ich jedoch nicht zuständig, da Sie diese lediglich aufgrund der Abtretungserklärung nicht jedoch aus dem Versicherungsvertrag selbst herleiten können.“

Über Roswitha Gladel

Wir haben den Kampf gegen die Versicherungen verloren. Endgültig, grausam und für immer.
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17 Antworten zu BaFin

  1. Andreas sagt:

    So ist ja der Fall auch schneller erledigt, als wenn man tätig werden würde…

    Grüße

    Andreas

  2. Willi Wacker sagt:

    Hallo Frau Gladel,
    ich kann nur sagen: Dreist!
    Deshalb gehört eigentlich die BaFin in die Tonne.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Willi Wacker

  3. virus sagt:

    Frau Gladel,

    Das Thema hatten wir hier schon. Die BaFin ist tatsächlich nur im Verhältnis Versicherung – Versicherungsnehmer zuständig.
    Daher Abtretung rückabtreten. Sodann schreibt der Kasko-Versicherte selbst an die BaFin. Dieser Beschwerde muss dann nachgegangen werden.

    Gruß Virus

  4. Glöckchen sagt:

    hi virus
    respekt–überlegenes wissen!
    ich muss also erst rückabtreten,damit sich der kunde bei der bafin beschweren kann??
    wo haste denn den unsinn her??—selbsterfunden??LOL

  5. rgladel sagt:

    Eigentlich gibt es keine gültige Abtretung
    Eigentlich geht es um die Forderung des Kunden gegen die Versicherung
    Eigentlich hat der Kunde das Recht jemanden mit dem Schriftverkehr zu beauftragen, z.B. ein Schreibbüro.

    Eigentlich sollte die BaFin das tun, wofür die da ist – Aufsicht führen.

  6. virus sagt:

    Glöckchen,

    ne, du musst zuerst rückabtreten, damit die Beschwerde bei der BaFin überhaupt Erfolg haben kann.

    „Man beachte, dass es sogar ein Abtretungsverbot für noch nicht festgestellte Schäden gibt, ……“

    Ich las mal einen interessanten Artikel über das zugeben von Ärztefehler. Dort war ausgeführt, dass der Arzt einen möglichen Fehler durchaus zugeben kann. Nur wenn er anfügt: „Meine Versicherung bezahlt“ hat er ein Problem mit der Eintrittspflicht seiner Versicherung.

    Vielleicht liest hier ein Anwalt mit, der uns das hier aufgezeigte Problem, Abtretung eines der Höhe und dem Anspruch nach noch nicht feststehenden Schadensersatzes – im Verhältnis Versicherer zu Versicherungsnehmer -, juristisch korrekt aufarbeiten kann.

    Soviel zu meinem selbst erfundenen Unsinn!

    Virus

  7. virus sagt:

    Nachtrag: Aus Allianz-Kfz-Versicherungsbedingungen

    A.5.7.3 Ihren Anspruch auf die Entschädigung können Sie vor der endgültigen Feststellung ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden.

  8. Willi Wacker sagt:

    Hallo Frau Gladel,
    bei den vorstehenden teilweise nicht ernst zu nehmenden Kommentaren kann Ihnen natürlich nicht geholfen werden. Wie Sie feststellen, liegt offenbar gar keine Abtretung vor, so dass Ihr Kunde sich – möglicherweise mit Ihrer sachkundigen Hilfe – erneut an die BaFin wendet. Sollte dann erneut das dreiste Schreiben erfolgen, sollte Ihr Kunde unter anwaltlichem Rat die Angelegenheit gegen den Versicherer anhängig machen, dabei sollten dann aber die AGB der Kaskoversicherung beachtet werden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

  9. borsti sagt:

    @Virus …der uns das hier aufgezeigte Problem, Abtretung eines der Höhe und dem Anspruch nach noch nicht feststehenden Schadensersatzes – im Verhältnis Versicherer zu Versicherungsnehmer -, juristisch korrekt aufarbeiten kann.“

    Ich denke wir sollten da vielleicht nicht weiter dran herumrütteln von wegen der Geister die…usw.

  10. rgladel sagt:

    Also wenn man es genau nimmt ist nie etwas an mich abgetreten worden. Das Recht des Kunden auf Regulierung seines Schadens ist davon ohnehin unberührt.

    Mal abgesehen davon:

    Autoglas-Service leicht gemacht!Irgendwann erwischt es jeden Autofahrer – ein Steinschlag oder Sprung ziert plötzlich die Windschutzscheibe. Es muss jedoch nicht immer gleich eine neue Scheibe sein. Lassen Sie Steinschlagschäden an der Windschutzscheibe statt eines Austausches reparieren und profitieren Sie dabei von den Erfahrungen der Glaspartnerbetriebe.

    Im Falle der Scheibenreparatur – also der Behebung des Schadens ohne Glasaustausch – z.B. bei einem unserer unten aufgeführten Glaspartner verzichten wir auf den Abzug der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung1 ! Muss die Scheibe ausgetauscht werden, sind Sie bei unseren Glaspartnern ebenfalls in den besten Händen – ganz gleich, ob in einem der Service-Center oder durch mobile Hilfe vor Ort.

    Egal ob Glasreparatur oder Glasaustausch: Die Schadenmeldung übernimmt in jedem Fall der von Ihnen gewählte Glaspartnerbetrieb. Eine telefonische oder schriftliche Meldung durch Sie ist in diesen Fällen daher nicht erforderlich. Zudem müssen Sie nicht in Vorleistung treten, denn unsere Glaspartner rechnen direkt mit uns ab. Einfach und komfortabel.

    Ein weiteres Plus für Sie: Muss die Windschutzscheibe ausgetauscht werden, erhalten Sie bei unseren Glaspartnern kostenlos eine Feinstaubplakette zur Nutzung der in Deutschland entsprechend gekennzeichneten Umweltzonen.

    Weitere Informationen und die Möglichkeit einer Terminvereinbarung finden Sie auf den Portalen unserer Glaspartner A.T.U, Carglass, Pit-Stop, junited AUTOGLAS und Wintec.

    1Bei Allianz auto.online service ist die Reparatur in einer Partnerwerkstatt Voraussetzung für die 100%ige Erstattung des Schadens.

    Also das passt dann nicht so ganz zum Abtretungsverbot-oder?

    https://kundenservice.allianz.de/schadenservice/was_tun_im_schadenfall/glasbruch_auto_unkompliziert_zur_neuen_scheibe/index.html

    Vielleicht weiß die Versicherung selbst nicht so genau was sie will.

  11. Glöckchen sagt:

    Die Versicherung setzt das Abtretungsverbot gezielt zur Schikane dort ein,wo freie Werkstätten diszipliniert werden sollen!
    Wer das noch nicht gewusst hat,kommt aus dem Tal der Ahnungslosen!
    Auch hier geht es ausschliesslich um Verdrängungswettbewerb!
    Klingelingelingelts?

  12. Gandolf sagt:

    Glöckchen bringt es auf den Punkt. Punkt!

    Anmerkung: „Muss die Windschutzscheibe ausgetauscht werden, erhalten Sie bei unseren Glaspartnern kostenlos eine Feinstaubplakette zur Nutzung der in Deutschland entsprechend gekennzeichneten Umweltzonen.“

    Von der Allianz bekommen auch die Werkstätten, welche kein Glaspartner sind, die Feinstaubplakette nicht erstattet. Nur mal so am Rande bemerkt.
    Hier wird also mit einem Zugeständnis geworben, welches von der mir bekannten gängigen Regulierungspraxis der Allianz, sowieso ausgenommen ist.
    Es wäre wirklich mal angebracht, dass sich Experten dazu eindeutig äußern, ob dieser Abzug wirklich gerechtfertigt ist.

  13. rgladel sagt:

    Thema Feinstaubplakete und CarGlas. ein Kunde der ganz begeistert von dem tollen Service war, bemängelte aber dann doch, dass die Feinstaubplakette von der alten Scheibe vorsichtig abgekratzt worden ist und auf die neue Scheibe geklebt wurde.

    Also die alte Plakette einfach weiter verwenden kann jede Werkstatt.

    Ein weiterer Service eines Partnebetriebes:

    „Der Kunde kann sich die Zeit der Reparatur miteiner Tasse Kaffee verkürzen. Zusätzlich bekommtder Kunde sein Auto frischgesaugt und gewaschen wieder. Bei längeren Montagezeiten stellt AutoglasBraun einen Leihwagenkostenlos zur Verfügung.“

    Auch ganz nett, aber wer trägt die Kosten?
    Autoglas

    Darum geht es doch, der Kunde bekommt beim Partnerbetrieb Beigaben, wobei die Tasse Kaffee wohl als normaler Service angesehen werden kann. Autowäsche und mit Saugen des Autos ist da schon in einer anderen Liga, ganz zu schwiegen von einem Leihwagen. Wir reden hier schließlich nur von einem Scheibentausch, einem Auftragsvolumen von 500 bis ungefähr 1.000 €.

  14. Eulenspiegel sagt:

    wenn das nicht nur kleine beigaben sind, kann man über unlauteren wettbewerb nachdenken.

  15. Gandolf sagt:

    Sehr geehrte Frau Gladel,

    „Also die alte Plakette einfach weiter verwenden kann jede Werkstatt.“
    Dem kann ich nur ganz klar widersprechen. Es ist so ziemlich unmöglich, eine einmal verklebte Feinstaubplakette von der alten Scheibe zu lösen, ohne dass die Schrift zerstört oder die Plakette beschädigt wird. Denn wäre es anders, hätten wir das Problem der Kostenerstattung für selbige nicht.

  16. virus sagt:

    @ Eulenspiegel „wenn das nicht nur kleine beigaben sind, kann man über unlauteren wettbewerb nachdenken.“

    …. kann man nicht, hätte man – die Wettbewerbszentrale – längst müssen.

    Siehe hierzu:

    Ist die Wettbewerbszentrale auf einem Auge blind? Und wenn ja, wie lange noch?
    Dienstag, 20.10.2009 um 08:41 von Redaktion | • Gelesen: 9178 • heute: 3 | 6 Kommentare
    …zu diesem Schluss könnte man kommen, wenn man auf der Webseite der Wettbewerbszentrale den Beitrag vom 21.07.2009 betrachtet.
    „Provisionszahlungen und andere Anreize wettbewerbsrechtlich gefährlich“

    Diesem Wettbewerb widersetzen sich einige Marktteilnehmer mit unlauteren Methoden derart, dass sie „Provisionen“ unterschiedlichster Art – kostenlose Umweltplakette, gereinigtes Fahrzeug, Werkstattersatzwagen – für die Vermittlung von …… Reparaturaufträgen, zahlen.

    Sind eigentlich noch Blindenbrillen am Markt erhältlich?

  17. rgladel sagt:

    @Gandolf: Ich persönlich bezweifle stark, dass es möglich ist solche Plaketten ohne Beschädigung abzulösen. Aber laut Kundenbehauptung ist genau dies bei CarGlass geschehen. Nun was die können….

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