Bewertungsreserven der Kapitallebensversicherung: Der vor der Bundestagswahl abgewehrte Milliarden-Raubzug geht nun in eine neue Runde – mit tatkräftiger Unterstützung der SPD?

Schon des Öfteren hatten wir hier von den Bemühungen der CDU und dort insbesondere von unserem damaligen und auch aktuellen Bundesfinanzministers berichtet, der im Jahr 2012 mit allen Mittel versucht hatte, Versicherte um die Bewertungsreserven aus ihren Kapitallebensversicherungen (in jährlicher Milliardenhöhe) zu „prellen“, um diese den Versicherungskonzernen zuzuschieben. Dies wohlgemerkt entgegen der geltenden Gesetzeslage aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2005 (erstritten durch Frau Ra. Astrid Wallrabenstein).
Das in einer Nacht- und Nebelaktion (am 08.11.2012 kurz vor 22 Uhr !!) durch Schwarz-Gelb verabschiedete Gesetz (Änderung des § 56 VAG) wurde dann durch Intervention der Ländervertreter am 26.02.2013 im Vermittlungsausschuss kurz vor knapp „gekippt“. So weit so gut.

Vor der Wahl ist aber nicht immer nach der Wahl – oder Landes-SPD ist nicht Bundes-SPD? Nachdem der Bundesfinanzminister – ungeachtet des Bundesrats-Votums und entgegen eines Beschlusses seiner eigenen Partei beim Bundesparteitag vom 03.12.2012 bis 05.12.2012 (Stuttgarter Nachrichten vom 07.12.2012) – die Sache im Sinne der Versicherungen massiv weiter betrieben hat, ist nun offensichtlich der Koalitionspartner SPD eingeknickt? Die Bundesregierung ist im Moment angeblich mit Nachdruck dabei, die Verteilung der Bewertungsreserven „neu zu regeln“, sprich die Versicherten nun in einer konzertierten Aktion endgültig um einen Teil der Altersversorgung – hier in Gestalt der Bewertungsreserven – zu bringen.

Der geplante Eingriff des Gesetzgebers in laufende Versicherungsverträge ist ein beispielloser Fall von Massenenteignung in der Geschichte dieses Staates und ein volkswirtschaftlicher Schaden, der seinesgleichen sucht? Dem Markt bzw. der Wirtschaft wird durch dieses „Husarenstück“ milliardenschwere Kaufkraft entzogen und in die „schwarzen Löcher“ der Versicherer bzw. an die Aktionäre der Versicherungsunternehmen umgeleitet. Letztendlich handelt es sich dabei nur um eine weitere Umverteilung von unten nach oben. Vergessen sollte man hierbei auch nicht, dass Kapitallebensversicherungen (bisher) eine wesentliche Säule der Altersvorsorge darstellten und durch eine Reduzierung des Auszahlungsbetrages Lücken entstehen (können).

Besonders faszinierend ist aber auch, dass die CDU (und auch die SPD) mit diesem Vorhaben einen Großteil ihrer Stammwähler aktiv abstraft.

Im Einzelnen geht es hierbei um Beträge, die sich zur Zeit durchaus irgendwo zwischen 10 bis 20% der Lebensversicherungssumme bewegen können, die nach dem avisierten „Stichtag“ der Bundesregierung dann nicht mehr zur Auszahlung an die Versicherten kommen, sondern vollständig beim Versicherungsunternehmen verbleiben. Summa summarum handle es sich hierbei um einen Betrag von 3 – 4 Milliarden Euro pro Jahr. Nach einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung bzw. beim Bund der Versicherten soll „Stichtag“ für dieses Gesetzesänderung bereits die Vorlage des Gesetzesentwurfes (noch in diesem Monat) im Bundeskabinett sein. Den Versicherungsnehmern würde damit jeglicher Weg abgeschnitten, um angemessen auf diesen Eingriff in die laufenden Verträge zu reagieren.

Dieses skandalöse Verhalten eines Wirtschaftszweiges in Zusammenarbeit mit der Politik muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen:

Das Geschäftsmodell der Kapital-Lebensversicherer hatte stets mit guten Renditen und möglichen Überschussbeteiligungen geworben, um einen Großteil der Bürger zu „ködern“ und damit zur Unterschrift zu bewegen. Nach Abschluss des Vertrages bedient man sich dann zum einen mit (reichlich und meist nicht definierten) Abschlusskosten sowie über die gesamte Laufzeit mit deutlichen (nicht transparenten) Verwaltungskosten an den eingezahlten Beträgen der Versicherten. Ein weiterer Teil der Versicherungsprämie fließt als Risikoprämie in einen Versicherungstopf und nur der verbleibende Rest wird für den Versicherten (irgendwie?) angelegt. Nur für diesen Rest gilt übrigens die berühmte „Zinsgarantie“, mit der gerne „hausiert“ wird. Mögliche weitere Erträge aus Überschüssen werden im Regelfall (intransparent) in der Schwebe gehalten. Genaue Auskünfte über die Rendite „seiner Anlage“ erhält der Versicherte sowieso nicht. Wenn nun diese Anlagen (Wertpapiere) im Wert insgesamt zulegen und die Versicherungssumme zur Auszahlung kommt, dann muss ein Teil dieses „Zugewinns“ aus dem Anlagewert – aufgrund einer eindeutigen Entscheidung des Bundeverfassungsgerichtes vom 26.07.2005 (1 BvR 80/95) – an den bzw. die Versicherten ausgeschüttet werden. Die entsprechende Verteilung wurde daraufhin ab dem Jahr 2008 im § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes gesetzlich geregelt. Demzufolge ist die Hälfte der Bewertungsreserven an die Versicherten auszukehren. Die andere Hälfte verbleibt beim Versicherer.

Schon diese gesetzliche Regelung halten viele für ungerecht, da dieser „Überschuss“ eigentlich den Versicherten vollständig zusteht, denn er resultiert ja ausschließlich aus dem Kapital der Versicherten. Die Hälfte des „Kuchens“ war den Versicherern aber offensichtlich immer noch nicht genug. Mit abenteuerlichen Konstrukten intervenieren die Versicherungslobbyisten nun schon seit dieser Gesetzesänderung des VVG im Jahr 2008 in der Presse und der Politik, um die andere Hälfte des Vermögens der Versicherten auch noch einzukassieren. Bei Bedarf wird sogar der weitere Erhalt des Systems der Kapitallebensversicherung grundsätzlich in Frage gestellt bis zum Szenario eines möglichen Zusammenbruchs. Oder man operiert mit der sog. „Generationengerechtigkeit“. Insbesondere mit diesem Argument wird versucht, die Kapitallebensversicherung auf die Ebene sozialer Systeme zu heben, analog einer gesetzlichen Rentenversicherung. Genau das ist aber eben nicht der Fall. Eine Kapitallebensversicherung ist ein (egoistischer) Einzelvertrag zwischen dem Versicherten und der Versicherung – ohne jegliche soziale Bindung an andere Versicherungsnehmer. Den „Alten“ kann es also völlig egal sein, ob die „Jungen“ in Zukunft eine niedrigere Rendite einfahren oder nicht. Und da viele der „Jungen“ inzwischen „geschnallt“ haben, dass mit Kapital-Lebensversicherungen kein Blumentopf zu gewinnen ist (war es eigentlich noch nie!), nimmt die Zahl der „Willigen“ kontinuierlich ab. Dem kann man aus Sicht der Versicherer wohl nur entgegen steuern, indem man die Rendite bei den Neuverträgen wieder verbessert. Beim derzeitig geringen Zinsniveau funktioniert dies jedoch nur, wenn man die „Altverträge“ entsprechend angreift bzw. abschöpft. Und zwar durch den Griff in den Topf der Überschussbeteiligung bzw. durch den Abgriff der Bewertungsreserven.
Zum Thema Sinn oder Unsinn einer Kapitallebensversichererung siehe Beitrag der Verbraucherzentrale Hamburg (VZH).

Angeblich handele es sich bei den Bewertungsreserven nur um Buchgewinne, die sich am Ende der Anlage wieder auflösen. Das stimmt zwar theoretisch, wenn man die Anlage tatsächlich bis zum Schluss behält. Was aber grundsätzlich (auch von vielen Experten) verschwiegen wird ist die Tatsache, dass man bis zu  Ende der Laufzeit mit diesen Papieren satte Zinsen einstreicht und eben diese überdurchschnittlichen Zinserträge den Wert der Anlage bei einer Veräußerung vor dem Ablauftermin (der Anlage) logischerweise erhöht. Was hindert den Versicherer aber daran, hoch bewertete Anlagen bei Auszahlung der Lebensversicherung aufzulösen und den höheren Wert (Tagespreis) tatsächliche am Stichtag  zu realisieren? Denn faktisch wurde die Anlage ja für den jeweiligen Versicherten ins Portfolio gelegt und nicht für künftige Neuverträge. Sofern eine Versicherung diese Anlage nicht auflöst, sondern (aufgrund des überdurchschnittlichen Zinsertrages) weiter halten will, um damit z.B. Neuverträge zu „subentionieren“, dann muss die Versicherung den auscheidenden Versicherten entsprechend entschädigen. Genau deshalb steht dem Versicherungsnehmer der Gewinnanteil aus den Bewertungsreserven zum Stichtag der Auszahlung seines Versicherungsvertrages zu.

Nachdem viele (Berufs)Politiker kaufmännische Zusammenhänge nicht erfassen können oder wollen, lassen sie sich meist von „Experten“ aus der Finanzwelt beraten (besser: „belatschern“). Insbesondere die Versicherer sind im Bereich der Regierungszentrale mit einem Heer von Lobbyisten vertreten. Da wird dann am Ende aus reiner Bequemlichkeit oder Unvermögen von Politikern der Lobbybock zum Gärtner gemacht. Mit dieser Strategie sind die Versicherer offensichtlich auch hier wieder sehr erfolgreich, nachdem die große Koalition nun zielstrebig auf den „Kahlschlag“ zu Lasten der Versicherten hinarbeitet. Auch die Tatsache, dass damit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2005 sowie die Änderung des § 153 VVG aus dem Jahr 2008  schlichtweg ignoriert bzw. ad absurdum geführt wird, scheint keinen der involvierten „Volksvertreter“ wirklich zu interessieren? Auch nicht, dass letztendlich nahezu das gesamte (Wahl)Volk von dieser „Rasur“ betroffen ist. Die spekulieren möglicherweise darauf, dass die meisten „Normalos“ diesen Vorgang in der beschriebenen Dimension überhaupt nicht erfassen können oder sich bei der nächsten Bundestagswahl keiner mehr an diesen Raubzug erinnert? Damit liegen die möglicherweise aber auch gar nicht so verkehrt, oder?

Dazu fällt mir spontan ein aktuelles Zitat vom „Börsenguru“ Dirk Müller ein:

Wir Deutschen sind so blöd, dass uns die Schweine beißen

Das hatte er zwar in Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt geäußert, passt aber trotzdem auch zu dieser Thematik wie die Faust aufs Auge.

Kleiner Tip am Schluss: Unbedingt § 89 VAG lesen.

Da steht genau drin, was mit dem Geld der Versicherungsnehmer geschieht, sofern eine Lebensversicherung tatsächlich in Schieflage gerät. Dieser „Vorsorgeparagraph“ zeigt sehr deutlich, wen der Staat wirklich schützen will. Auf alle Fälle ist es nicht der Anleger.

Auszahlungsstop mit Einzahlungspflicht!!

Zuerst wurden die Banken mit unvorstellbaren Milliardensummen durch den Steuerzahlers „gerettet“. Und nun greift man für die „armen Versicherungen“ die nächsten Milliarden bei der Masse des Volkes ab? Das wohlgemerkt ohne jegliche „Not“, wenn man die Versicherungs-Bilanzen der letzten Jahre analysiert. Auch die Branche selbst beteuert stets, dass die Lage bei den Lebensversicherern völlig „stabil“ sei. Ja was denn nu?

Zitat Josef Ackermann: Wacht auf Deutschland

Siehe auch:

Gesammelte Werke zu den Bewertungsreserven bei Captain HUK

ARD – Tagesschau vom 10.03.2014

BaFin vom 19.03.2014

Bund der Versicherten vom 11.03.2014

Bund der Versicherten vom 12.03.2014

Deutsche Mittelstands Nachrichten vom 10.03.2014

FAZ vom 11.03.2014

FAZ vom 12.03.2014

Focus vom 12.03.2014

Handelsblatt vom 11.03.2014

openPetition.de

Spiegel Online vom 10.03.2014

Stiftung Warentest vom 13.03.2014

Stiftung Warentest vom 19.03.2013

Süddeutsche Zeitung vom 11.03.2014

Die Welt vom 11.03.2014

Wirtschafts Woche vom 10.03.2014

ZDF-WISO vom 19.03.2014

GDV Pressemitteilung vom 12.03.2014

GDV Statistik vom 12.03.2014

GDV „Schäuble“ vom 21.11.2013

GDV „Schäuble“ vom 15.03.2013

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23 Antworten zu Bewertungsreserven der Kapitallebensversicherung: Der vor der Bundestagswahl abgewehrte Milliarden-Raubzug geht nun in eine neue Runde – mit tatkräftiger Unterstützung der SPD?

  1. wjh sagt:

    @ Hans Dampf
    Vielen Dank für den informativen Artikel. Schon seit einigen Tagen bewegt mich dieses Thema, da meine als Altersvorsorge gedachte Kapital-Lebensversicherung im Mai fällig wird. Diese hat im Laufe der Jahre bereits fast 30% der ursrpünglich zu Erwartenden Auszahlungssumme verloren. Eine weitere KLV braucht noch einige Jahre. Ich möchte mich gerne direkt an die zuständigen Stellen wenden (Abgeordnete, Finanzminister Bund/Land, Vermittlungsauschuss etc.) wenden um meine Wut über diese Gesetzesvorlage auszudrücken und um die Umsetzung dieses Straßenraubgesetztes zu verhindern.
    Haben Sie noch andere Adressaten für meinen „Beschwerdebrief“?
    Mit freundlichn Grüßen
    Jürgen Harms

  2. F-W Wortmann sagt:

    Es ist schlichtweg eine „Sauerei“, dass einfach die Entscheidung immerhin des Bundesverfassungsgerichtes aus 2005 ignoriert wird. Dass sich die Verantwortlichen des GDV damals bereits gegen die Rechtsprechung der höchsten deutschen Gerichte gestellt hatten, ist bekannt. Dieser Blog hatte darüber berichtet. Auch die Wünsche der Versicherungen wurden hier dikutiert und schlichtweg allseits abgeleht. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte nicht umsonst die Rechte der Sparer gestärkt. Die Sparer und Versicherten sind an den Bewertungsreserven, die die Versicherer mit den Geldern der Versicherten erwirtschaften zu beteiligen. Immerhin ist es ihr Geld. Jetzt in Zeiten der Niedrigzinsphase ist das Pendel nun mal zur Seite der Versicherten ausgeschlagen, so dass diese bei auslaufenden Verträgen ihre verbrieften Rechte erhalten und die Versicherungen schlechter dastehen. In geänderten Zeiten war es umgekehrt. Die Versicherungen hatten ihren Schnitt gemacht zulasten der Versicherten. Verträge sind nun einmal einzuhalten. Dieser vertragliche Grundsatz muss auch bei Versicherungen gelten. Ansonsten haben Verträge gar keinen Sinn mehr.

    Völlig zu Recht wurde der erste Vorstoß der Versicherungen noch rechtzeitig durch den Bundesrat gerstoppt. Seit dieser Zeit hat sich nichts geändert. Die Versicherungen haben auch nichts neues vorgetragen. Das einzige Argument, was sie vorbringen, ist, dass es ihnen angeblich schlecht geht. Das ist aber in Anbetracht der positiven Bilanzen unverständlich. Immerhin sind das Gelder der Versicherten, die die Versicherungen zurückhalten wollen, obwohl sie den Versicherten gehören. Also ist der Griff auf die Bewertungsreserven ein Griff in fremde Geldbörsen. Ergo handeln die Versicherungen nur in ihrem Eigeninteresse.

    Ich vertraue darauf, dass die Schutzverbände die nötigen Schritte gegen die Versicherungen einleiten. Diesen „Räubern und Verbrechern“ muss ein Riegel vorgeschoben werden.

  3. Willi Wacker sagt:

    Herr Rechtsanwalt Roland Richter, seines Zeichens Bevollmächtigter der R+V-Versicherung in Wiesbaden, weist in seinem Blog „RolandsBlog“ in freundlicher Weise auf den obigen Beitrag im Captain-Huk-Blog hin.

  4. Werner Hülsken sagt:

    Auch der Bund der Versicherten informiert über das verfassungswidrige Vorgehen zur Beschneidung der Rechte der Versicherten.

  5. Walter sagt:

    Bei Schwarz-Gelb waren wir offensichtlich erfolgreich. Die massiven Beschwerden beim Bundesrat sowie bei einigen Politikern direkt hatte sich damals gelohnt. Bei Schwarz-Gelb hatte der Finanzminister noch nicht genügend Unterstützung. Insbesondere der Bundesrat stand ihm da noch im Wege. Bei der großen Koalition sehe ich hingegen schwarz (rot). Ich denke, man sollte schnellstens die Kurve kratzen und das eingezahlte Kapital bei der Lebensversicherung nebst Überschussbeteiligung und Bewertungsreserven in trockene Tücher bringen. Bewertungsreserven sind bestimmt nur der Anfang der Abwärtsspirale bei den Versicherern. Wenn man diese heilige „Verfassungskuh“ erst einmal geschlachtet hat, dann gibt es keine Grenzen mehr.
    Der Ausverkauf des Vermögens der deutschen Bürger ist sowieso schon in vollem Gange. Durch die Niedrigzinspolitik werden die Vermögenswerte Tag für Tag systematisch abgeschmolzen. Nun greift der Staat auch noch massiv in die private Altersvorsorge der Menschen ein?

  6. RA Schwier sagt:

    Der Zinsertrag ist der Köder für den „Verbraucher“, damit dieser die KLV überhaupt abschließt.
    Der „verlorene“ Zinsertrag ist aber auch das Druckmittel, damit die KLV nicht vorzeitig gekündigt wird!
    Es ist eben wie auf einem Basar: „Kommen Sie her, kommen Sie ran, hier werden Sie genauso beschis***, wie nebenan!“
    …..ein generelles Problem besteht in der „Mentalität“ des deutschen Michles. Wenn der Polizeibeamte sagt, es war so oder so, dann war es auch so und muss seine Richtigkeit haben. Sagt die Versicherung, es ist so und so, dann wird die schon RECHT haben!^^ Es ist ein Irrglaube, dass sich Anleger darüber und die Konsequenzen erntshafte Gedanken machen, denn die Wenigsten werden es nachvollziehen können!

    BTW: Mittlerweile kann ich Uli Honeß verstehen und ihm verzeihen, wenn er zig Millionen an Steuergeldern hinterzogen haben sollte.
    Was ich Uli jedoch niemals verzeihen werde, ist der verschossene Elfmeter 1976 im Endspiel in Belgrad!
    P.s.: Ich habe keine KLV sondern vermietbares Eigentum!

  7. Paul sagt:

    Der Virus hatte es schon vor einem Jahr richtig erkannt. Der Stopp durch den Bundesrat war doch nur eine Galgenfrist für Unentschlossene. Wer heute immer noch an seiner Lebensversicherung klebt, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.

  8. Willi Wacker sagt:

    Zum Thema der Bewertungsreserven gibt Herr Roland Richter in seinem Blog „RolandsBlog“ heute weitere sachliche Informationen zum geplanten Vorhaben. Er weist dabei auch auf Berichte in der FAZ hin. Ist vielleicht sinnvoll, einmal dort vorbeizuschauen.

  9. Walter sagt:

    Jetzt wird es lustig. Der nächste Finanzminister der CDU, den das Bundesverfassungsgericht nicht interessiert und der die Interessen der Versicherungswirtschaft nachplappert. Die werden nach Belieben ins Spielfeld geschoben wie Schachfiguren?

    Hessens Finanzminister greift Verbraucherschützer an

    Aber „Mutti“ ist ja so nett, dass man diesen „Lobbyhaufen“ immer wieder wählen muss. Weil sie so lieb ist und diese Partei nur das Wohl des Volkes im Sinn hat, steht „Mutti“ auch auf Gen-Mais.
    Das dumme Schwein sucht sich immer den eigenen Metzger.

  10. virus sagt:

    @ Walter

    …. und Kauder stellt die Politik über das Grundgesetz!

    Urteile verärgern Volker Kauder
    „Verfassungsgericht soll mehr Rücksicht auf Politik nehmen“

    http://www.rp-online.de/politik/deutschland/kauder-verfassungsgericht-soll-mehr-ruecksicht-auf-politik-nehmen-aid-1.4108279

  11. Netzfundstück sagt:

    Norbert Blüm: „Gebrochene Versprechen“ – ab 32. Minute 25 Sekunden
    Die Anstalt – Folge 2 – 11.03.2014
    Netzfundstelle: http://www.youtube.com/watch?v=VpMiMjUHc8Q

  12. Ron sagt:

    Danke für den verständlichen Beitrag.
    Das ist wieder ein Beweis dafür, dass das uns aufgezwungene politisches Parteinsystem nicht dem Willen des Volkes entspricht. Fast jeder Bundestagsabgeordnete ist Mitglied in einem Vorstand aus der Wirtschaft, den Versicherungen, den Banken usw. und verdient dort ordentlich mit bzw. bekommt seine Lobbyarbeit auf das Konto Anderer ( wie Schwiegermutter etc.) vergütet. Die Namen vieler Mitglieder der Vorstände dieser Gremien beginnen mit Freiherr, Graf von und zu oder sind Verwandte der oberen 5000. Man findet dort kaum die Hauptleistungsträger dieser Gesellschaft, wie Facharbeiter, Meister, Ingenieure, Chemiker, Erfinder oder Inhaber und deren Verwandte von kleineren und mittleren Betrieben.
    Alle Posten sind nicht nach Fähigkeiten, sondern nach Herkunft und gesellschaftlichem Stand verteilt.

    Die Anwesenheit unserer gewählten „politischen Vertreter“, der Mitglieder von Parlamenten bei Bundes- oder Landtagsentscheidungen ist im Allgemeinen und besonders freitags dermaßen gering, dass diese Ignoranz mit Demokratie nichts mehr zu tun hat. Auch deshalb nimmt das Volumen der Nichtwähler ständig zu.
    Die FDP ist schon wegen ihrer Lobby-Politik hinweggespült worden. Vielleicht und hoffentlich wird es den jetzt Regierenden ebenso ergehen.
    Ich habe keine Achtung mehr vor dieser politischen Klasse.

  13. virus sagt:

    Jetzt wäre der Bundespräsident gefragt. Daher bleibt nur noch das Verfassungsgericht.

    BERLIN (dpa-AFX) – Die Reform der Lebensversicherer ist beschlossene Sache. Eine Woche nach dem Bundestag billigte am Freitag in Berlin auch der Bundesrat die Pläne, mit denen die unter den Niedrigzinsen leidenden Lebensversicherer stabilisiert werden sollen.

    Quelle: https://de.finance.yahoo.com/nachrichten/bundesrat-billigt-reformgesetz-f%C3%BCr-lebensversicherungen-095739109.html

    Bekanntlich haben wir keine Verfassung. Unser Recht unterliegt dem Grundgesetz.

    – Warum heißt das Verfassungsgericht dann nicht Grundgesetzgericht?

    und

    – Warum haben wir einen Verfassungsschutz, aber keinen Gurndgesetzschutz?

  14. RA Schepers sagt:

    @ virus

    Wir haben eine Verfassung. Sie trägt den Namen Grundgesetz.

  15. Glöckchen sagt:

    @Virus
    der Herr Pfarrer hat bestimmt andere Sorgen,als darauf zu achten,dass nicht nur immer das Kapital vor den Folgen der gewollten schleichenden Geldentwertung gerettet wird.
    Der Deutsche konsumiert wie irre weil er für sein Geld keine Rendite mehr bekommt.
    Der Staat verringert seine Zinslasten und erhöht seine konsumbedingten Steuereinnahmen exorbitant.
    Die Versicherer erhalten die bestellten Sonderregelungen.
    Is doch alles prima,oder etwa nicht,denn Deutschland wird Weltmeister und die Mutti wird wiedergewählt.
    Wie im alten Rom,panem et circenses!
    Es soll eine Statistik geben,die belegt,dass diejenige Regierung immer wiedergewählt wurde,deren Fussballmannschaft Weltmeister wurde.
    Klingelingelingelts?

  16. Juri sagt:

    Sonderflug nach Rio? Da frag ich mich doch wie hoch der Privatanteil denn ist, den die Frau Merkel und Herr Gaug zu zahlen haben? Oder bleibt auch das beim doofen Michel hängen? Die Nummer kostet mindestens 100 000 €! Na ja – aber das muss doch drin sein – oder?

  17. SV Wehpke sagt:

    @Juri – Privatanteil? Wo leben Sie denn? Immer diese Miesmacher! Gönnen der armen hart arbeitenden Frau auch gar nichts. Außerdem ist das eine Dienstreise der Frau Merkel und des Herrn Gauck in unser aller Interesse und dafür haben sie eine Anspruch auf eine ordentliche Vergütung und Gefahrenzulage! Oder sollen sie das etwa aus der eigenen Tasche zahlen?
    Wehpke Berlin

  18. virus sagt:

    @ RA Schepers „Wir haben eine Verfassung. Sie trägt den Namen Grundgesetz.“

    Das Grundgesetz trat am 23.05.1949 in Kraft.

    Den Geltungsbereich regelte:

    Artikel 23
    Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschland ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

    Die Geltungsdauer regelte:

    Artikel 146
    Das Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem Deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

    Herr RA Schepers, hilf mir auf die Sprünge, wann nochmal wurde das (1990 vereinigte) Deutsche Volk gefragt, nach welchen verfassungsrechtlichen Grundsätzen es zukünftig leben will?

    @ Glöckchen
    Ich schrieb doch: „wäre“

  19. Glöckchen sagt:

    @Virus
    konjunktiv,ach so!
    Du meinst er sollte,wenn er dürfte,obwohl er den Überblick dazu haben könnte,wenn er wollte?
    Diese Leitfigur deutscher Moralvorstellung und Wächter der Einhaltung des Grundgesetzes unterschreibt gerade ein Gesetz,welches ein Urteil des BVerfG auf Bestellung der Versicherer vom Finanzminister verfasst aushebelt (Bewertungsreserven) und hat erst vorgestern seine (wohl nur zum schönen Schein) kommunizierten Bedenken gegen die Diätenerhöhungen fallen gelassen.
    Wann wollte der nochmal die verfassungswidrige kalte Progression abschaffen?
    Hab ich das verpasst?
    Wieviel neue Schulden wurden trotz sintflutartiger Steuermehreinnahmen aufgenommen?
    Das Land Argentinien hat hunderttausende deutsche Sparer auf Empfehlung deutscher Bänker mit dem Verkauf wertloser Staatsanleihen in den Ruin getrieben!
    Alles schon wieder vergessen?
    Klar, FINALE….ole`

  20. RA Schepers sagt:

    @ virus

    Hilf mir auf die Sprünge, was nochmal ist eine Verfassung?

  21. virus sagt:

    Handelsblatt titelt gestern:

    Lebensversicherer stoppen Auszahlungen

    Gemeint sind zurzeit aber „nur“ die Bewertungsreserven.

    „Durch ein neues Gesetz dürfen Lebensversicherer bestimmte Reserven nicht auszahlen. Davon sind entgegen erster Erwartungen auch große Versicherer betroffen. Ausscheidenden Kunden entgehen vier- bis fünfstellige Summen.“

    Quelle: Handelsblatt

  22. Rüdiger sagt:

    Ha, ha, ha. Wenn es ums Azocken der Bewertungsreserven geht, müssen nun plötzlich alle unter den „Rettungsschirm“. So weit ich mich entsinne, müssen die Versicherer zuerst so eine Art „Insolvenzantrag“ bei der Bafin stellen, sofern sie die Berwertungsreserven einbehalten wollen. Entweder wird hier wieder gemogelt, dass sich die Balken biegen, oder die sind tatsächlich alle Pleite? Und die Allianz will sich erst gar nicht dazu äußern.

  23. Willli Wacker sagt:

    @ virus @ RA Schepers

    Die Bundesrepublik hat auch nach dem Beitritt der neuen Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nach wie vor keine Verfassung, sondern nach wie vor nur ein Grundgesetz.
    Mit dem Beitritt der neuen Bundesländer ist nicht etwa das Grundgesetz in eine Verfassung umgewandelt worden.
    Das Volk musste auch nicht gefragt werden, nach welchen Regeln es im vereinten Deutschland leben wollte, denn die Bewohner der neuen Bundesländer sind nach den Entscheidungen der politischen Mandatsträger in den jeweiligen Ländern dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beigetreten. Insoweit galt auch in den neuen Bundesländern das demokratische Mehrheitsvotum der politischen Gremien.
    Art. 146 GG gilt auch weiterhin.

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