DEKRA-Gutachter mit Format ?

Der Redaktion liegt ein Schreiben vor, das ein DEKRA-Sachverständiger an das Gericht übermittelt hat, in dem er, infolge seiner umfangreichen Tätigkeit für die HUK, eine mögliche Befangenheit bei Annahme des gerichtlichen Auftrages in den Raum stellt.

Hier der Inhalt des Schreibens:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbenannter Angelegenheit erhielt ich die Gerichtsakte mit der Bitte, ein Gutachten gem. Beweisbeschluss vom ………. der Akten, zu erstellen.

Aufgrund meiner Volumentätigkeit für die HUK-Coburg Versicherung AG mit über 100 Gutachten pro Jahr ist bei Erstellung des Gutachtens mit einer späteren Ablehnung durch die beteiligten Parteien zu rechnen.

Ich bitte Sie deshalb, mich von dem Gutachterauftrag zu entbinden.

Für Ihr Vertrauen bedanke ich mich und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
Niederlassung……….

Dipl.-Ing……….

Respekt!

Der Inhalt dieses Schreibens sollte seitens der DEKRA künftig für alle Fälle, bei denen ein Gerichtsauftrag an Sachverständige der DEKRA erteilt wird, als Textbaustein Verwendung finden. Natürlich nur dann, wenn wie in dem o.a. Fall, eine Versicherung in den Prozess involviert ist, die in reger Geschäftsverbindung mit der DEKRA steht.

Als Vorschlag und zur besseren Transparenz hätten wir einen kleinen Änderungswunsch, um die Bedeutung einer möglichen Befangenheit durch wirtschaftliche Abhängigkeit noch besser zu dokumentieren.

Anstatt der Auftragszahl eines einzelnen Gutachters die Angabe der Gesamtzahl aller Gutachten (und Kürzungsprotokolle), die die DEKRA/Jahr z.B. für die HUK erstellt.

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28 Antworten zu DEKRA-Gutachter mit Format ?

  1. downunder sagt:

    hi redaktion
    es geht aber doch noch besser!
    dieser sv verdreht in seinem schreiben die realität!
    er lehnt den gerichtsauftrag ab,weil er eine befangenheitsablehnung befürchtet.
    wäre er ehrlich,dann würde er klar und eindeutig darlegen,dass er wegen der vielen aufträge durch die huk
    BEFANGEN IST!
    richter und gerichtsgutachter können sich jederzeit selbst ablehnen.
    leider-und das zeigt auch dieser fall-besitzen nur die allerwenigsten die grösse,sich dazu auch offen zu bekennen.
    hier fürchtet der sachverständige einen honorartotalverlust nach erfolgreicher ablehnung.nur weil er nicht gefahr laufen will,umsonst zu arbeiten,outet er sich als huk-auftragnehmer.
    das ist von dem prädikat“moralisch lobenswert“ weit entfernt.
    der bgh fordert von den rechtsanwälten,dass sie ihre zukünftigen mandanten ungefragt vor mandatsannahme darüber aufklären,wenn sie den gegner des künftigen mandanten schon öfter vertreten haben.
    für den gerichtssachverständigen,der in jeder beziehung absolut objektiv zu sein hat,sollte das eigentlich eine absolute selbstverständlichkeit sein!
    ich kenne viele sv, die sich in gleicher situation sofort selbt wegen befangenheit abgelehnt hätten,anstatt zu erkären,man wolle den auftrag nicht,weil der ablehnungsantrag einer prozesspartei drohe.
    als positiv kann ich daher nur ansehen,dass sich bei den anwälten offenbar die erkenntnis durchzusetzen beginnt,dass sachverständige der dekra in klageverfahren gegen die huk befangen sind,weil die dekra dem vernehmen nach jährlich hunderttausende von gutachtenaufträgen von der huk vermittelt erhält und weil bekannt ist,dass das dekra-gebührenhandbuch ausbrücklich sogar regelt,wie die dekra dann für das auftragsgemässe streichen der reparaturnebenkosten bezahlt wird,indem geregelt ist,dass die nebenkosten in der kalkulation nicht anthalten sind,dass sie aber für die ermittlung der gutachterkosten hinzugerechnet werden!
    es hagelt also offenbar immer mehr ablehnungsanträge gegen dekra-sv vor gericht.
    der hiesige fall scheint mir ein indiz dafür zu sein.
    didgeridoos,play loud

  2. SV sagt:

    Absolut richtig Downunder, man bedenke das selbst eine Kloschüssel ein Format hat, trotzdem gibt es hier nur eines nämlich durchziehen und zwar ohne Energiespartaste.

  3. Schwarzkittel sagt:

    Zumindest ein Anfang……

    Ich glaube kaum, daß derjenige Prozeßvertreter, der nicht die HUK vertritt, auf die Idee einer Befangenheit gekommen wäre und den Gutachter abgelehnt hätte.

    Aber auch hier wieder: wer Captain-HUK liest, ist klar im Vorteil.

    Grüße aus der Suhle

    Schwarzkittel

  4. Frieda sagt:

    Bitte carexpert und SSH nicht vergessen.

    Es müßte eigentlich standardmäßig von Klägervertretern an das Gericht die Forderung gestellt werden, daß sich beauftragte Gerichts-SV vor der Gutachtenbearbeitung zum Auftragsvolumen für Versicherungen erklären.

    So etwas kann doch wohl jeder Mandant von seinem RA verlangen, oder er regressiert nach verlorenem Prozeß gegen seinen RA.

  5. insider sagt:

    Auch wenn downunder – warum auch immer – anderer Meinung ist und das oftmals blind versicherungsfreundliche Verhalten von Dekra (genau wie von freien Sachverständigen auch) eine Menge von Fragen aufwirft: das Verhalten des Dekra-SV war einwandfrei.

    Vielleicht sollte man berücksichtigen, was der BGH (BGH NJW 1975, 1363. BGH NJWRR 1987, 893. ZöllerGreger, ZPO, 26. Aufl., § 406, Rn. 8) sagt:
    Für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit genügt jede Tatsache, die bei einer Partei ein auch nur subjektives Misstrauen in die Unparteilichkeit des Sachverständigen vernünftigerweise rechtfertigen kann.

    Ein Sachverständiger muss also nicht befangen sein, es reicht, wenn man das vermuten könnte. Ich kenne durchaus Dekra-Gutachter, die sogar für Versicherungen ordentlich arbeiten und gewiss nicht parteiisch sind. Wenn einer dieser Herren ein solches Schreiben loslässt, ist das sicher lobenswert.

    Oder glaubt wirklich jemand daran, dass der Dekra-Gutachter generell ein schlechterer, subjektiverer Sachverständiger ist? Sorry, aber wer das glaubt, nimmt nur den Teil der Realität zur kenntnis, der ihm passt.

  6. downunder sagt:

    hi insider
    die praxis sieht leider anders aus!
    unbestritten war dieser dekra-sachverständige mutiger als viele seiner kollegen,die oft genug überheblich bis in die letzte phase ihrer existenz agieren!
    oberfaule richter,die dem dekra-sv im gerichtssaal auch noch das diktiergerät rüberreichen und nur eines noch bedauern,nämlich,dass der gerichtssachverständige nicht gleich auch noch das urteil diktieren darf,sind leider immernoch anzutreffen und leisten mit ihrer rechtsignoranz
    dieser überheblichkeit auchnoch vorschub!
    haben sie schonmal an einer solchen gerichtsverhandlung teilgenommen?—ich schon leider viel zu oft!
    warum sagt unser dekra-mann nicht,dass er befangen ist?
    warum sagt er stattdessen,dass er einen befangenheitsantrag befürchtet?
    ich glaube nicht,dass dekra-sachverständige generell schlechter sind,als andere:
    ich glaube aber,dass sie unter dem direktionsrecht ihres arbeitgebers stehen und dass auch sie ihre familie ernähren müssen.wenn sie nicht spuren,dann fliegen sie halt raus.beispielsfälle gibts,das können sie mir glauben!
    wie diese fälle dann „disziplinierend“ auf die nochnichtgefeuerten wirken,kann man sich denken.da ist einem das eigene hemd dann näher,als das unfallopfer.
    und noch eines:die versicherung will keine ordentliche arbeit des sachverständigen,sondern sie will ein gutachten,das den schaden herunterrechnet!
    wer da nicht mitzieht,wird gesteinigt bis er aufgibt,oder sich einfügt!
    auch hier will sich doch wohl unser gerichtssachverständiger von der dekra lieber seine 100 aufträge von der huk erhalten,als ein gerichtsgutachten fertigen,welches der huk vielleicht garnicht in den kram passt,oder?
    hat er hier den gerichtsauftrag abgelehnt schon als er aus der akte gesehen hat,dass die huk partei ist,oder erst als er die akte geprüft und gesehen hatte,dass ein objektives gerichtsgutachten die position der huk in dem verfahren nicht bestätigen kann?
    im ersten fall verdient er noch einwenig hochachtung,im zweiten fall allerdings garkeine!
    sydney´s finest

  7. Joachim Otting sagt:

    …da zieht der Mann die Reißleine, und hier wird erbittert gestritten, ob er es erstens richtig, zweitens zeitgerecht und drittens mit der richtigen Gesinnung getan hat???

    Wenn’s keiner von DEKRA gewesen wäre, sondern vielleicht einer aus dem SSH-Verbund, hätte bestimmt jemand geguckt, ob der auch beim BVSK ist, und auch dann hätte der Verfolgungswahn fröhliche Urständ gefeiert. Natürlich hinter einem Pseudonym versteckt. Wie immer, wenn’s unter die Gürtellinie geht.

    Erzielt man damit beim mitlesenden „Verbraucher“ Wirkung oder ist das nur Adrenalinabbau oder aufgestauter Frust?

    Mit der verdienten Hochachtung

    Joachim Otting

  8. Hühnerauge sagt:

    Hallo downunder

    Im zweiten Fall verdient er nicht nur keine Hochachtung. Er dürfte dann auch noch ein Feigling sein, weil er Repressalien der HUK fürchtet, weil er bei aussichtsloser Lage der Versicherung nicht bereit war, ein Falschgutachten zu erstellen.

  9. DerHukflüsterer sagt:

    @Joachim Otting

    „da zieht der Mann die Reißleine, und hier wird erbittert gestritten, ob er es erstens richtig, zweitens zeitgerecht und drittens mit der richtigen Gesinnung getan hat???“

    Hallo User,
    ich mag auch keine Leute, welche weisungs-u.wunschgerecht alle SV-Aufträge erfüllen.
    Aber eines sollte klar sein, dass ein SV welcher einen gerichtlichen Auftrag ablehnt, aus welchen Gründen auch immer, nicht in die Kategorie der sogenanten „Gefälligkeitsgutachter“ oder Feiglingen einzuordnen ist.
    Lieber ein „Feigling“ als ein mutiger Falschgutachter.
    Was die eigene Befangenheit der SV aus Beweggründen wie etwa:
    Konkurrenz, Feindschaft, Vergeltung, Bindung, Freundschaft,Auftragsumfänge, usw. zu einer Partei oder Beteiligten) bei bestimmten Aufträgen betrifft, sollte m.E. hier kein SV „den ersten Stein werfen“.
    Alle SV sitzen „im Glashaus“, weil keiner völlig unbefangen ist.
    MfG

  10. insider sagt:

    Ich denke, dass der Herr Otting völlig Recht hat. Dieses blinde Draufhauen nervt sicher jeden halbwegs objektiven Leser und bringt daher gar nichts. Und ins Blaue hinein irgendwelche wilden Mutmaßungen wg. angeblicher Repressalien aufzustellen, klingt zwar schön tendenziös, bringt aber – wg. offensichtlicher Ahnungslosigkeit – auch nichts.

    Klar ist es sinnvoll, die Misstände aufzuzeigen, wie sie ohne den geringsten Zweifel Dekra vorherrschen. Wer aber glaubt, die „auftraggeberorientierte“ Arbeitsweise gäbe es nur dort, der kennt die Realität nicht.

    Im übrigen kann ich auch nicht erkennen, was es mir Rechtsintoleranz zu tun haben soll, wenn der Richter den gleichen Text, den er (vermutlich nur um einiges holpriger)gesprochen hätte, direkt vom Sachverständigen diktieren lässt. Ich bin regelmäßig im Gerichtssaal, habe das nur ganz selten erlebt und kann da gar nichts Verwerfliches dran finden.

    Wie wär´s denn übrigens mal mit dem Gedanken daran, dass ein vom Gericht beauftragter Dekra-SV nicht sagt, er sei befangen, weil er es nicht ist? Im Gegensatz zu der vermutlich bei weitem überwiegenden Anzahl der Autoren hier kenne ich eine ganze Reihe von Dekra-Gutachtern und deren Arbeitsweise bis ins letzte Detail.

    Auch wenn es es hier ohne vergleichbare Kenntnisse immer wieder bestritten wird: es gibt – wie bei anderen Sachverständgen auch – die Dekra-Sachverständigen, die duchgängig ordentlich arbeiten. Genauso wie die, die ihr Fähnchen nach dem Wind ausrichten und die, die machen, was der Auftraggeber will.

    Was ich in dem Zusammenhang mit dem Thread hier noch sehr merkwürdig finde, ist, dass hier so massiv auf Dekra geschimpft wird, ich aber in 17 Jahren Tätigkeit bei Gericht noch nicht einen Fall erlebt habe, wo einmal ein Dekra-Sachverständiger wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt worden ist. Selbst in den Fällen nicht, wo eine der Parteien in einem Rechtsstreit ein Autohaus ist, auf deren Gelände metergroße Dekra-Fahnen wehen.

  11. Hans Olg sagt:

    die selbstanzeige des dekra sv war inhaltlich völlig korrekt (vgl Sachverständigenrecht § 20 III -rdnr 17)sowie unter den gegebenen umständen geboten (njw 1992,1470-olg koblenz). (denn würde sich der sv hingegen auch noch selbst für befangen erklären ,wie hier von du gefordert ,wäre er kein sv mehr.) die sache zeigt mir ,selbst dekra sv sind viel ehrenhafter als juristen, oder gab es schon den fall eines richters der mitteilte sämtliche versicherungsvertäge seit jahrzehnten bei der beklagten zu haben mit der selben zu vermutenden auswirkung auf seine unparteilichkeit, oder einen rechtsanwalt der dem mandanten mitteilte er habe ein abkommen mit der gegenseite wonach er bei verzicht auf restforderungen eine höhere gebühr erhält?

  12. Joachim Otting sagt:

    @ Hukflüsterer zu den Stichworten „Konkurrenz“ und „Feindschaft“:

    Richtig nett wird’s immer, wenn in einem Verfahren zwei Sachverständige „gegeneinander antreten“. Besonders amüsant, wenn beide vom Typ her Alphatiere sind. Schon nach kurzer Zeit entlarvt sich für das dann oft gut unterhaltene Publikum: Es geht nicht mehr um Physik und Mathematik. Der Andere darf einfach nicht Recht haben! Notfalls lässt man das Wasser bergauf fließen. Denn dann gibt es nur noch eine zu klärende Frage: Wer von den Beiden ist Gott am ähnlichsten?

    Gut zu beobachten ist das in Sachverständigenverfahren nach § 14 AKB, aber auch im Gericht.

    Mit schmunzelnden Grüßen
    in wohliger Erinnerung an manches dieser Scharmützel

    Joachim Otting

  13. Andreas sagt:

    Vielleicht noch ein kurzer Hinweis zu der Frage warum denn nicht mehr SV bei Gericht als befangen abgelehnt werden.

    Wir hatten uns einmal mit einem Anwalt unterhalten, der uns sein Leid geklagt hat, dass bei einer SV-Organisation ein Kollege arbeitet, der komischerweise immer dann, wenn eine bestimmte Versicherung beteiligt ist, etwas ungenau in seinen Angaben wird. Beispiele hat er mitgebracht. In anderen Fällen waren seine Aussagen, so gut wie möglich, eindeutig.

    Auf unseren Hinweis, er könne ja mal versuchen ihn abzulehnen, meinte er dann, dass er das bereits einmal versucht habe. Der Ablehnungsantrag ist abgelehnt worden und der Richter war sauer (der SV übrigens auch…). Das hat die Situation nicht verbessert.

    Der Anwalt sagt sich also:

    Was nützt mir eine gut formulierte Ablehnung, wenn es der Richter anders sieht oder sehen will? Wenn ich mir damit nur Ärger einhandele, versuche ich andere Mittel und Wege.

    Ablehnungsanträge sind gut und schön und durchaus auch das ein oder andere Mal gerechtfertigt. Nur ob es prozessual immer sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

    Dass der Kollege der Dekra deshalb auf die Problematik von sich aus hingewiesen hat, ist löblich, allen anderen Unkenrufen zum Trotz.

    Grüße

    Andreas

  14. WESOR sagt:

    Das mit der Anonymität ist kein reines Frust ablassen.

    Aber warum ist es nicht möglich reine Gerichtssachverständige zu beauftragen. Die keinen Auftrag für Privat und Versicherungen durchführen dürfen. Ich denke dabei an Bundeswehr-, Polizeisachverständige.

    Dann gäbe es doch die Problematik der gerichtlich bestellten Parteigutachter nicht.

  15. Joachim Otting sagt:

    …doch hinter der Maske der Anonymität lässt sich so schön auf Andere einschlagen. Das hatte ich (zum x-ten Mal)gemeint.

    Anonym den Anderen der Feigheit zu bezichtigen ist ja nun wirklich wie ein Blick in den Spiegel, oder? Da bekommt man doch Hühneraugen…

    Die Antwort auf Ihre Frage: Art 12 Grundgesetz, Grundrecht auf Berufsfreiheit. Die darf der Staat nur unter engsten Voraussetzungen einschränken.

    Viele Grüße,

    Joachim Otting

  16. WESOR sagt:

    Herr Otting,
    danke für Art 12 Grundrecht auf Berufsfreiheit.

    Jedoch das Regulierungsverhalten einiger Versicherer gegen Geschädigte und deren Gutachter sehe ich schon als gezielte wirtschaftliche Nötigung. Als wir uns vor einigen Jahren gegen die Honorarkürzungen der HUK-Coburg wehrten, bekamen wir die telefonische Ansage „Wenn sie mit unseren Kürzungen nicht einverstanden sind und Klagen, dann müssen sie eben in Zukunft jedes Honorar einklagen.“
    Es war wirtschaftlich schon sehr bedrückend, die Leistungen (Betriebs-, Personalkosten) erbringen, die Umsatzsteuervorauszahlungen, Gewerbesteuer-, Ertragssteuervorauszahlungen, die Gerichtskosten einzahlen, Gerichtssachverständigenvorschuß im Schnitt 1 Jahr vor zu finanzieren.
    Aus diesem Grunde finde ich C-H als anonymes Sprachrohr gegen die unlauteren Machenschaften der Versicherer und ihrer Helfer angebracht. Da lässt sich eben nicht direkt auf den anonymen Berichterstatter eine Repressalie durchsetzen.

    Gruß vom Anonymius

  17. Joachim Otting sagt:

    …dass anonym zur Sache geschrieben wird, damit kann ich gut leben. Ich kann die Motivation der Repressalienvermeidung nachvollziehen.

    Meine Kritik richtet sich gegen die, die die Anonymität nutzen, um Anderen aus dem Versteck in der Hecke in den Rücken zu schießen. Bei den Demos sind es auch immer die Vermummten, die die Eskalation betreiben.

    Das Perfide ist, dass mancher Tiefschlag nur gesetzt werden kann, weil der Andere seine Identität preisgibt.

    Lesen Sie mal die jüngeren Threads nach: Die mit Namen Agierenden fallen selten bis nie aus der Rolle, die Schmutzkübelkampagnen („Aber Sie haben doch auch schon mal…“) werden immer im Schutz der Dunkelheit geritten. Und dann fühlt man sich sooooo stark! Dem hab‘ ich’s aber gegeben!!!

    Auch wenn ich mich wiederhole: Anonym einem Anderen auf der Basis von Spekulationen („So muss es gewesen sein, sonst könnte ich den jetzt nicht attackieren; ich will den aber bloßstellen…“)Feigheit zu unterstellen ist mehr als feige.

    Vielleicht nimmt sich der Eine oder Andere das mal zu Herzen.

    Mit hoffnungsvollen Grüßen,

    Joachim Otting

  18. RA Wortmann sagt:

    @ insider 25.01.2009 11:57

    Hallo insider,
    bei der DEKRA und ihren Sachverständigen fällt mir sofort der von den Versicherern initierte Prüfbericht ein, mit dem die Gutachten der freien Sachverständigen und damit die Schadensersatzansprüche der Geschädigten heruntergestrichen werden. Dabei werden dann – rechtwidrig – die Stundenlöhne, die Verbringungskosten, Ersatzteilpreisaufschläge, Reinigungskosten etc. herausgestrichen, obwohl die Rechtsprechung etwas ganz anderes sagt. Es kann mir doch keiner erklären, dass diese Kürzungen auf Grund neutraler sachverständiger Leistung erfolgen würde. Die DEKRA steht eindeutig im Lager der Versicherer. Schon allein das Auftragsvolumen der Versicherer beweist, dass keine Neutalität vorliegen kann. Würde die DEKRA neutral sein, würden die Prüfberichte, die in meinen Augen versuchter Betrug sind, anders ausfallen.
    Ich habe heute in einem Rechtsstreit gegen die DEVK zugehört. Die Beklagte beruft sich auf einen Prüfbericht der DEKRA. Das Gericht hat von sich aus angerufen und festgestellt, dass die im Prüfbericht angegebenen Werte und Löhne allgemein nicht verfügbar sind.
    Ich meine, dies sagt alles.
    Mit freundlichen Grüßen
    RA Wortmann

  19. insider sagt:

    @ RA Wortmann

    das Thema hatten wir doch nun schon mehrfach. Da gibt es auch nicht das geringste schönzureden. Diese Vorgehensweise lässt sich mit dem sorgsam nach außen getragenen Image einer angeblich objektiven Sachverständigenorganisation nun wirklich nicht in Einklang bringen.

    Es ist aus meiner Sicht einfach nur peinlich, sich so vor den Karren einer Versicherung spannen zu lassen. Da schreibt man (habe ich selbst gelesen!) in ein „Gutachten“ zur Kürzung eines vom Geschädigten eingereichten Gutachtens sinngemäß tatsächlich rein, dass die angesetzten Stundensätze auf Vorgaben der Versicherung beruhen.

    Natürlich gibt es die in den Berichten im Fernsehen gezeigten Dekra-Sachverständigen, die klar und eindeutig Parteigutachten erstellen und hoffen, die werden wegen des großen Namens Dekra akzeptiert. Die erdreisten sich dann nachher noch und sagen vor der Kamera, es handele sich um die in diesen Fällen immer so gern herangezogenen „bedauerlichen Einzelfälle“. Obwohl sie genau wissen, dass solche „Gutachten“ zigfach erstellt worden sind und auch in zukunft werden.

    Schadet ja auch nicht. Der Ruf – vor allem bei Gericht – ist immer noch so untadelig, dass von vielen Gerichten generell Dekra-Sachverständige beaufragt werden, obwohl die es – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht einmal nötig haben, sich einer externen Qualitätskontrolle in Form der umfangreichen Prüfungen zur öffentlichen Bestellung zu unterziehen.

    Wie Sie sehen, kenne ich diese Vorgänge und finde sie genauso unmöglich wie sie. Das alles ändert aber nichts daran, dass es bei Dekra auch Gutachter gibt, die es bei Gerichtsaufträgen nicht die Bohne interessiert, wer da denn nun gerade beteiligt ist. Die erstellen ihr Gutachten tatsächlich nach bestem Wissen und Gewissen. Und die bleiben auch bei Ihrer Meinung, wenn von den Führungskräften versucht wird, Einfluss zu nehmen.

    Und diesen Sachverständigen tut man Unrecht, wenn man sie über den Dekra-ist-generell-böse-Kamm schert. Und da dieser thread (anfangs) von einem Dekra-Gutachter handelte, der seinem Verhalten nach zu den Guten gehört, habe ich das geschrieben, was Sie hier lesen können.

    M.E. ist eine differenzierte Sichtweise immer positiv.

  20. WESOR sagt:

    …das ist Tagesgeschäft bei dieser Sachverständigen Organisation mit Reklame der Prüfhoheit im Auftrag der Versicherer werden Stundenlöhne von Partnerwerkstätten eingesetzt, die dem normalen Kunden nicht zugänglich sind.

    Es wird im weiteren geschrieben, bei den unten genannten Betrieb wird ihr Fzg zu diesen Preis instandgesetzt.

    Dann folgen tw. Werkstätten die 90 km entfernt sind. Darauf angesprochen; „..das kann doch dem Geschädigten egal sein, das Auto wird geholt und gebracht“

    Die Schadenregulierung gleicht einem Frühstückskartell der Versicherer, mit gültiger Rechtsprechung ist es nicht gleich zu setzen.

    Die DEVK übertrifft derzeit die HUK-Coburg. Getreu dem Motto: Wer die unrechtmäßigsten Kürzungen durchsetzt, hat den größten Profit. Alles ausgerichtet am Kurs- Gewinnverhältnis…

  21. Buschtrommler sagt:

    Solange die DEKRA massiv ins Schadensmanagement eingreift und dafür noch forciert wirbt bleibt der generelle Verdacht der Abhängigkeit.
    Dazu ist u.a. die wirtschaftliche Anlehnung an die Versicherungswirtschaft (siehe Auftragszahlen von Versicherern) durchaus ein Maßstab.

    Gruss Buschtrommler

  22. Werkstatt-Freund sagt:

    Hi Buschtrommler,
    ich stimme Dir voll und ganz zu. Schon allein die Menge der versicherungsseitigen Aufträge ist ein eindeutiges Indiz für eine einseitige Abhängigkeit. Es muss dann Aufgabe der DEKRA sein, dieses eindeutige Indiz zu widerlegen. Dies ist bisher nicht geschehen und wird im Hinblick auf die Versicherungsaufträge ( Prüfberichte im Auftrag der Versicherer ) auch nicht möglich sein.
    Ich bleibe bei meiner Auffassung, dass die DEKRA nicht neutral sein kann.
    Mit freundlichen Grüssen
    Werkstatt-Freund

  23. insider sagt:

    @ buschtrommler

    vielleicht können Sie mir mal erklären, aus welchem Grund ein Dekra-Gerichtsgutachter, der allenfalls gelegentlich mal ein kleines Popel-Gutachten für eine Versicherung erstellt, nicht objektiv arbeiten können soll, wogegen das für einen freien Sachverständigen, der – zumindest in einigen mir bekannten Fällen – einen erheblich größeren Anteil seines Umsatzes mit Versicherungsaufträgen macht, nicht gelten soll bzw. hier generell nicht angesprochen wird.

    In diesem thread ging es aber (usprünglich) auch gar nicht um „die Dekra“ und um deren – auch aus meiner Sicht – teilweise vollkommen inakzeptabeles, versicherungsfreundliches Verhalten, sondern vielmehr um einen der Mitarbeiter dieser Institution.

    Für die führenden Herrschaften bei Dekra, seien es nun die Führungskräfte an der Hauptverwaltung oder auch die meisten Führungskräften an den Niederlassungen, ist Neutralität sicherlich ein vollkommen untergeordnetes Ziel. Wenn die sich zwischen Neutralität und Umsatz entscheiden müssen, fällt diese Entscheidung recht eindeutig aus.

    Das hat aber auch so ziemlich gar nichts damit zu tun, dass sich nicht ein einzelner Dekra-Mitarbeiter vollkommen anders verhalten kann. Ich habe im Laufe der Jahre zig Dekra-Gutachten gesehen, die klar und eindeutig gegen irgendwelche Versicherungen, auch gute Auftraggeber wie zum Beispiel die HUK, ausgegangen sind.

    Und entgegen den hier immer wieder zu findenden Mutmaßungen, Dekra-Sachverständige könnten aufgrund des Direktionsrechts des Arbeitgebers gar nicht objektiv arbeiten, tun einige das auch weiterhin, wie sie es bereits seit Jahren getan haben. Im übrigen sogar,ohne dabei irgendwelche Repressalien erleiden zu müssen.

    Vielleicht sollten diejenigen, die ständig behaupten, es gäbe Dekra-Sachverständige, die aufgrund ihrer objektiven Arbeitsweise Probleme bekommen haben, diese Fälle auch mal belegen.

  24. DerHukflüsterer sagt:

    @Insider
    „Das hat aber auch so ziemlich gar nichts damit zu tun, dass sich nicht ein einzelner Dekra-Mitarbeiter vollkommen anders verhalten kann. Ich habe im Laufe der Jahre zig Dekra-Gutachten gesehen, die klar und eindeutig gegen irgendwelche Versicherungen, auch gute Auftraggeber wie zum Beispiel die HUK, ausgegangen sind.“

    Ja, das ist schon möglich,insbesondere dann, wenn es sich um technische Gegebenheiten u.Dinge handelt die unzweifelhaft sind.Da will sich auch ein Fachmann bei der DEKRA nicht blamieren.
    Gibt es aber die Möglichkeit eine Sache zu Gunsten der Versicherungswirtschaft zu verdrehen, wird das Angeordnete so gemacht.
    Wer etwas anderes behauptet, kennt die Zwänge welche die „Beulenzähler“ bei der DEKRA haben nicht.
    100 Aufträge pro Monat ausführen,
    Kürzen von Fremdgutachten nach Anweisung,
    Zum Rapport wenn ein Fremdgutachten nicht nach den Anweisungen des Auftraggebers zusammengestrichen wurde.
    Die DEKRA Gutachten welche trotz Auftraggeberanweisung nicht geändert oder Zurückgezogen wurden, lösen teilweise die Beurlaubung des DEKRA-SV aus.
    Wenn ein DEKRA SV einem freien SV sein Gutachten bestätigt, folgt der Anschiss weil das konterproduktiv ist u. die Geschäftsbeziehungen zur Versicherungswirtschaft schädigt.
    So lieber Insider, verkünde hier deine richtigen Namen mit E-Mail Adresse und ich beweise Dir mein Posting.

    In einem gebe ich Dir recht, es gibt tatsächlich einzelne DEKRA SV welche sich unter 2000 anderen SV korrekt verhalten. Da kenne ich einen der gerade einen Arbeitsprozess mit der DEKRA hat.
    MfG
    DerHukflüsterer

  25. Willi Wacker sagt:

    Hallo Hukflüsterer,
    dass es mit der DEKRA nicht weit her ist, hat doch eindeutig der Fernsehbericht des mdr gezeigt. Erst nachdem der Fersehsender nachhakte, wurde das Gutachten korrigiert und relativiert. Diese mehr als peinliche Panne dann auch noch als bedauerlichen Einzelfall darzustellen, schlägt dem Fass den Boden aus. Kein Mensch glaubt, dass es ein Einzelfall war, zumal der DEKRA-Prüfbericht auf Anweisung des Haftpflichtversicherers erfolgt. Hört, hört: auf Anweisung des Versicherers! Auch heute noch wird so vorgegangen, wie man jeden Tag erleben kann. Einzelfälle in diesem Bereich gibt es nicht. Da steckt Systematik hinter. Ich glaube auch, dass jeder einzelne DEKRA-SV weisungsabhängig und damit nicht mehr neutral ist. Interessant ist doch, wenn der Geschädigte gleich bei der DEKRA ein Schadensgutachten in Auftrag gibt, sind Ersatzteilpreisaufschläge und Verbringungskosten enthalten, prüft die DEKRA im Auftrag der Versicherung, werden diese Positionen gestrichen. Welche Logik? Ernst nehmen kann man so etwas nicht mehr.
    MfG
    Willi Wacker

  26. Buschtrommler sagt:

    Zitat insider:
    M.E. ist eine differenzierte Sichtweise immer positiv.
    Zitat Buschtrommler:
    …bleibt der generelle Verdacht der Abhängigkeit.

    Sicherlich wird es,wie überall in Organisationen,“Gute“ und „weniger Gute“ geben.
    Dies wurde von mir keineswegs anders formuliert,höchstens anders interpretiert!

    (Es verwundert aber doch ziemlich,wenn die obige Organisation versucht,massiv im Bereich Schadensregulierung mitzumischen,um Werkstätten mit „verlockenden Angeboten“ zu ködern.
    Ist es vielleicht schon soweit daß hinter den Kulissen sie vor den Karren der Versicherer eingespannt wurde um durch diese, vermeintlich neutrale Orga, den Fuß in die Tür zu bekommen?
    Dadurch wird indirekt die Werkstatt zum Partnerbetrieb der Versicherer, nur merkts scheinbar wieder keiner.)

    Gruss Buschtrommler

  27. WESOR sagt:

    Wir haben seit ein paar Wochen ein neues Autohaus dazubekommen, wegen einem versicherungsfreundlichen Haftpflichtschadensgutachten. Die als richtig bemessenen Reparaturkosten waren nicht der Anlass. Aber bei 65 % Repkosten des WBW mit dem höchsten Autoonline Restwertgebot wurde dann geschrieben wirtschaftlicher Totalschaden. Weil einfach nicht mehr nachgedacht wird oder werden darf.. Dieses AH lässt nicht mehr prüfen und keine Gutachten mehr von den GRÜNEN machen. Welcher Geschädigte kennt denn, den Unterschied zwischen Wiederherstellungsaufwand und der Bezeichnung wirtschaftlicher Totalschaden.

    Gut das es jetzt mehr Prüforganisationen gibt. KÜS, GTÜ, FSP, usw..

  28. Andreas sagt:

    Hallo WESOR,

    schön, dass das Autohaus erkannt hat, dass es wirtschaftlichen Schaden nimmt, wenn es sich einseitig „belastet“.

    Leider klappt das bei uns bei einem Autohaus nicht, da kann ich denen in mindestens 20 konkreten Fällen nachweisen, dass sie Geld verloren haben (entgangener Auftrag, falsche Beratung des Kunden, etc.) und trotzdem ändert sich nichts.

    Die wachen vermutlich erst auf, wenn das Geld mal ganz ausbleibt.

    Grüße

    Andreas

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