E-Call-Nachrüstung: GDV-Mega-Coup voll im Gange

Quelle: Versicherungsjournal vom 12.10.2015

Der GDV startet in wenigen Monaten seinen Unfallmeldedienst und hat eine halbe Million Unfallnotfallstecker an die Kfz-Versicherer verschickt. Die Branche will den immer stärker zu Konkurrenten werdenden Autoherstellern die Stirn bieten, wenn es demnächst zur Einführung des E-Calls kommt.

500.000 Unfallmeldestecker zum Nachrüsten schickt derzeit die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG auf Reisen. Empfänger sind die Autoversicherer in Deutschland. Erstmals wollen die Kfz-Versicherer, die sich seit Jahren immer wieder einen harten Konkurrenzkampf liefern, an einem Strang ziehen.

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16 Antworten zu E-Call-Nachrüstung: GDV-Mega-Coup voll im Gange

  1. Willi Wacker sagt:

    Man sieht, dass die Kfz-Versicherungswiirtschaft großen Wert darauf legt, so schnell wie nur irgend möglich an das Unfallopfer – möglichst noch an der Unfallstelle – heranzukommen, um es in seine Fänge zu nehmen und es nicht mehr loszulassen. Das Schicksal der betroffenen Menschen geht den Versicherungen schlicht am A… vorbei. Daran erkennt man das menschenverachtende Verhalten des Gesamtverbandes der Versicherer.

    In mein Fahrzeug kommt ein derartiges Gerät meiner Kfz-Haftpflichtversicherung – auch wenn angeblich die Prämien günstiger werden, was noch durch die Versicherer zu beweisen wäre – nicht. Nur das gesetzlich verordnete E-Call-System zu meiner eigenen Sicherheit im Notfall wird installiert, bzw. ist bereits im Neufahrzeug installiert.

  2. Iven Hanske sagt:

    Schrecklich, wenn normale Autofahrer sich Ihre und damit die Freiheit anderer nehmen lassen damit die Verantwortlichen noch mehr Geld aus Ihrer Gewinnbeteiligung bekommen.

    Oder einfach:
    Gibt es wirklich so blöde Autofahrer die diesen Überwachungsschrott freiwillig mitmachen?

  3. Nelli sagt:

    @ Iven Hanske
    „Gibt es wirklich so blöde Autofahrer die diesen Überwachungsschrott freiwillig mitmachen?“
    Ja, Iven oder glaubst Du an das Paradies ?

    Nelli

  4. Hein Blöd sagt:

    Der Unfallstecker kommt in die Buchse des Zigarettenanzünders und soll sich dann mit meiner handy-app über Blauzahn verbinden und wenn das geklappt hat,dann leuchtet er grün—-ach wie schön,geniale Erfindung,endlich nicht nur immer rotes,jetzt auch ein grünes Lichtlein in meiner Karre!
    Ey GDV,kann ich mit dem grünen Lichtlein mir dann auch ne Kippe anstecken?
    Bekomme grade nen Zwerchfellkrampf muss jetzt schlussmachen….tschüssikofski!

  5. BGH Leser sagt:

    @ Iven Hanske
    „Gibt es wirklich so blöde Autofahrer die diesen Überwachungsschrott freiwillig mitmachen?“
    Ja, Gier frisst Hirn.

  6. Glöckchen sagt:

    Wer vertreibt den Unfallstecker-Dummy,willichhaben!
    Was passiert eigentlich,wenn der Unfallstecker verunfallt?
    Geht der dann immer noch?

  7. SV-W sagt:

    Und wieder werden sich genug Autofahrer finden, die sich über einen kleinen Rabatt in der Autoversicherung ködern lassen..

  8. virus sagt:

    Und wieder ein Bericht mit halben Wahrheiten:

    Zitat: Eine harte Konkurrenz für den GDV-Unfallmeldestecker – und vielleicht auch eine ernüchternde Bilanz: Derzeit haben die Öffentlichen Versicherer erst rund 6.000 Kunden für ihr System gewinnen können.

    Siehe dazu meinen Kommentar hier: http://www.captain-huk.de/allgemein/telematik-als-waffe/comment-page-1/#comment-172273

    „Ralf Mertes von der Sparkassen-Versicherung, die bislang den umfangreichsten Test am Kunden gemacht hat. „Der deutsche Markt ist noch nicht reif für Telematik“, sagte er. Schlechte Werte durch zu hohe Geschwindigkeiten schreckten viele Autofahrer ab. 6000 Kunden hätten die Telematikbox seines Unternehmens für 30 Euro gekauft, doch viele von ihnen hätten sie nicht aktiviert.“

    500.000 „Unfallnotfallstecker“ mal 20 Euro das sind 10.000.000 Euro seitens des GDV veruntreuter Versicherten-Gelder. Außerdem, es will mir doch keiner erzählen, dass diese Dinger fehlerfrei funktionieren. Es stellt sich also die Frage nach der Beweislast, wer trägt bzw. finanziert diese. Völlig undiskutiert ist auch, was macht das Wissen um die ständige Überwachung mit dem Menschen? Wird es gar wegen der gestiegenen Versicherungsprämie Mord und Totschlag am Familien-Frühstückstisch geben, weil per tu nicht mehr nachvollzogen werden kann, wer vor Monaten die Minus-Punkte eingesammelt hat? Und das aufkommende Misstrauen am Arbeitsplatz, wenn der Chef die Rückmeldung über Pausen, Fahrtroute und Fahrverhalten mit seinem Angestellten diskutieren muss?

    Eigentlich ist es ganz einfach. Personen bezogene Daten sind unbezahlbar!

  9. Günni sagt:

    Geiz ist geil = Religion der Deutschen und anderer Völker

    Wer jedes Jahr die Versicherung wechselt, nur weil es woanders eine Versicherung mit weniger Leistung für 30 Euro billiger gibt oder wer den Partnerwerkstätten der Versicherer einen Vermögenswert von 10, 20, 30 oder 40.000 Euro für 40 Euro weniger Versicherungsprämie im Schadensfall überlässt, der montiert sich auch freiwillig Big Brother der Versicherer ins Auto, wenn man ihm nur 20 Euro Nachlass verspricht.

    Bestes Beispiel für die völlige Unbekümmertheit der Menschheit gegenüber skrupellosen Datensammlern ist z.B. auch die freiwillige Nutzung von Smartphones, whatsapp, facebook usw.. Dort gibt es für die Preisgabe sämtlicher Nutzerdaten nur das Versprechen IN zu sein.

    So viel Blödheit auf einem Haufen gab es selten in der Geschichte der Menschheit.

    Deshalb wird die datensammelnde Blackbox der Versicherungswirtschaft ein Riesenerfolg!! Denn der brave Deutsche Bürger hat ja nichts zu verbergen.

  10. Hilgerdan sagt:

    @
    Jetzt begreife ich erst den unkontrollierten Einlass der Flüchtlinge durch die BRD:
    Die werden sowieso früher oder später über die Blackbox registriert, weil sie viel schneller zu einem gesponserten Auto kommen mit Blackbox, als zu einem bearbeiteten Asylantrag.
    Da kann dann die Bundes Regierung die erforderlichen Daten mit dem GDV abgleichen und weis immer wo sich gerade der/die bedauernswerte/n „Landflüchter“ (was schert mich mein Land ich haue ab, sollen doch die Frauen kämpfen) aufhält.
    Bei uns würde man das Fahnenflucht nennen.

  11. Zweite Chefin sagt:

    Und was passiert, wenn ich mir den Versicherungsrabatt und den Stecker beschaffe, diesen aber nicht einstecke und meine Unfallsache selbst regle wie bisher ?

  12. Werner H. sagt:

    Hallo Leute,

    ich verstehe eure Aufgeregtheit nicht. W.W. hat es in seinem Kommentar vom 13.10.2015, 16:59 schon richtig erklärt. Einfach das Ding der Versicherungen nicht nutzen, sondern das vom Gesetzgeber angeordnete Notfallsystem E-Call, das in den Neufahrzeugen installiert ist. Das gewährleistet auch, dass die Notfallleitzentrale von meinem Unfall erfährt und die entsprechenden Hilfeleistungs- und Bergungs- Mannschaften beauftragt. Ich will nicht in die nächste Versicherungswerkstatt geschleppt werden. Ich will, dass zunächst mir und den eventuell übrigen Insassen im Falle eines Falles geholfen wird.

    In einer Notfallsituation haben wirtschaftliche Interessen zunächst keine Rolle zu spielen. Die Lebensrettung steht an erster Stelle, dann die Rettung der Verletzten und zum Schluss geht es um den schnöden Mammon am verbeuten Blech. Aber so human denken die Vorstände der Versicherungen ja nicht. Nur Profit, das ist das oberste Ziel. Wie weit man damit kommt, zeigt VW. Die Leute lassen sich nicht unendlich besch…, die merken das!

    Ich unterstütze daher die Aktion „Hände weg von den Versicherungssteckern!“.

  13. Günni sagt:

    @Zweite Chefin

    Na was wohl? Knüppel aus dem Sack!

    Wie bei allen Vertragspositionen, die nicht eingehalten werden (Fahrzeug nicht in Garage abgestellt, Kilometerüberschreitung, Reparatur in der Werkstatt des Vertrauens, usw. = Prämie hoch und/oder Leistungsentzug).

    Sofern die Blackbox nicht permanent Daten sendet, wird die Versicherungsprämie eben um 300% erhöht. Wenn das Fahrzeug nicht in der Werkstatt der Versicherer repariert wird = nur Übernahme von 50% der Reparaturkosten usw. In Stufe 2 übernimmt die Blackbox das komplette Fahrzeug. Ohne permanent sendende Blackbox geht dann gar nichts mehr. Wäre dann sogar ein Beitrag zum Umweltschutz. Bei Datenverweigerern könnten die Versicherer diesen Mist dann als Greenbox bewerben.

    @Hilgerdan

    So isses. In den Aufnahmestationen hier sowie in den Flüchtlingslagern vor Ort (Türkei usw.) sehe ich überwiegend junge Männer mit richtig großer Klappe. Zumindest wenn es um das Postulieren von Forderungen geht. Warum überlassen diese „Maulhelden“ den Amerikanern und den Russen die Befreiung ihres Landes vom IS-Krebsgeschwür, anstatt mal selbst die Keule zu schwingen? Ist aber eine andere Baustelle.

    @Werner H.

    Die Vorstellung, Leute zu mobilisieren, die sich von ein paar Euro angeblicher Ersparnis blenden lassen, ist naiv. Auch hier ist sich dann immer jeder selbst der Nächste. Die Versicherer kennen ihre Billigheimer-Schafe sehr genau. Deshalb wird die Rechnung der Versicherer aufgehen.

  14. Buschtrommler sagt:

    Wie oder inwieweit ist eigentlich die Haftungsfrage geregelt hinsichtlich:
    – Auftragserteilung
    – Abwicklung
    – Kosten
    insbesondere bei fehlerbehafteten „Notfall-Bestellungen“…?
    Woher weiss denn der „Stecker“, welcher Fahrer, berechtigt oder nicht, gerade am Steuer sitzt, bzw. wieviele Personen im Auto ?
    Mir scheint, der „Stecker“ ist eher personenbezogen ?

  15. virus sagt:

    Die 1. aller Fragen lautet: Wem gehören die Personen gebundenen Daten. Dem der sie preisgibt oder dem der sie sammelt?

    Kaufe ich die Blackbox, dann gehört sie mir. Miete ich die Blackbox, dann bleibt diese Eigentum des Vermieters. Das sagt aber nichts darüber aus, wem die darauf gespeicherten Daten gehören bzw. wer von Rechtswegen berechtigt ist, diese auszulesen bzw. zu verwerten/zu verkaufen. Da gibt es längst „intelligente“ Stromzähler, die Auskunft darüber geben, wann ich das Licht oder den Fernseher anschalte oder welches Fernsehprogramm ich sehe. Was für Profile sich über die im Haushalt lebenden Personen erstellen lassen, darüber traut man sich kaum nachzudenken.
    Stellt die Staatsanwaltschaft nach einem Verkehrsunfall das Auto sicher, dann wird der Staatsanwalt neben einer technischen Untersuchung auch die Auswertung der Blackbox in Auftrag geben. Im Fall des Falles mag das positiv für den Fahrer sein, muss es aber nicht – Stichwort: Selbstbelastung.
    Was überhaupt nicht diskutiert wird ist die Frage, hat der Datengeber ein uneingeschränktes Recht, jederzeit einsehen zu können, wer was wann wo speichert und an wen was weitergegeben wurde. Völlig ungeklärt ist, mittels welchen techn. Mitteln der Umgang mit den gesammelten Daten vom Datengeber eingesehen, überwacht bzw. bei Fehlermeldungen korrigiert werden kann. Z. B., mittels PIN den Speicherstatus der Blackbox vom heimischen Computer abzufragen, ähnlich dem Kontostand bei der Bank, diese Möglichkeit muss es doch schon bei dem gesetzlich vorgeschriebenen eCall geben. Es ist doch so, Wissen ist Macht. Nichtwissen macht machtlos.
    Also Fragen über Fragen, die zunächst einmal der Gesetzgeber in rechtliche Bahnen zu lenken hat.

    Meinungen dazu „Wem gehören meine Daten?“ finden sich hier:

    Analyse: „Wem gehören meine Daten?“ – Datenschützer sind uneins

    Quelle: ZEITonline
    http://www.zeit.de/news/2015-05/13/internet-analysewem-gehoeren-meine-daten—datenschuetzer-sind-uneins-13132008

  16. Karle sagt:

    „Die 1. aller Fragen lautet: Wem gehören die Personen gebundenen Daten. Dem der sie preisgibt oder dem der sie sammelt?“

    Nachdem die Daten einen Urheber haben, hilft hier vielleicht das Urheberrecht weiter.

    Wer hat die Rechte am eigenen Bild? Der Fotograf oder die abgelichtete Person?

    Was für ein Bild gilt, kann man analog auf die Daten übertragen.

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