Fragwürdige Experten – Wie neutral sind medizinische Gutachter?

Quelle: ZDF – Kontraste vom 07.02.2013

Ob Arbeits- oder Verkehrsunfall, oft sind die medizinischen Gutachter vor Gericht entscheidend für die Entschädigung der Opfer. Doch anders als KfZ-Sachverständige werden medizinische Gutachter in Deutschland kaum kontrolliert. Sie müssen ihre Neutralität nicht nachweisen.

Sie haben einen Verkehrsunfall, werden verletzt, haben bleibende Schäden, doch die gegnerische Versicherung will nicht zahlen. Ein Fall für medizinische Gutachter. Gutachter, die im Auftrag von Gerichten tätig werden. Gutachter, die eigentlich nur ihrer Fachkenntnis verpflichtet sein sollten. Doch was, wenn der Verdacht im Raum steht, dass die Gutachter gar nicht so neutral und unabhängig sind. Gregor Witt und H. C. Schultze wollten es genauer wissen.

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18 Antworten zu Fragwürdige Experten – Wie neutral sind medizinische Gutachter?

  1. BGH Leser sagt:

    Welch eine Überraschung?

    Ferner wird durch die Darstellung des KFZ-SV Beccard der Eindruck erweckt, dass das Gelbe vom Ei die öffentlich bestellten und vereidigte SV’s wären. Als gäbe es bei dieser Zunft keine Schwarzen Schafe mit Verstrickungen zur Versicherungswirtschaft?

    Der Bericht zeigt einmal mehr wie wichtig es wäre, den Sachverständigen vor Auftragserteilung schriftlich Erklären zu lassen, dass er mit keiner der Parteien in vertraglich und/oder wirtschaftlichem Verhältnis steht.

  2. Juri sagt:

    @“Ganz anders technische Gutachter, zum Beispiel für Autos. Auch Peter Beccard arbeitet immer wieder für Gerichte. KFZ-Sachverständige werden von der Industrie- und Handelskammer zugelassen, vereidigt und kontrolliert.

    Peter Beccard
    KFZ-Sachverständiger
    „Die unterwerfen sich dann der öffentlichen Bestellung und Vereidigung, legen dort eine Prüfung ab, werden auch wieder regelmäßig geprüft. Und dadurch ist eine gewisse Kompetenz auch da, die überwacht wird.“

    Au, au, au. Das tut aber weh.

    Gerade dieser Experte, aufgebläht mit einer doppelten Portion Selbstbewußtsein und grundunsolidem Halbwissen, Betreiber einer SSH-Station mit direkter Versicherungsanbindung, natürlich auch Beitragszahler beim BVSK. Und so einer fühlt sich, – natürlich nur so einer, – berufen hierzu ein Statement abzugeben.

    In diesem Zusammenhang und auch sonst einfach nur unerträglich.

  3. Mister L sagt:

    Darüber hinaus wird von einem medizinischen Gutachter, der z.B. für die Sozialgerichte arbeitet, auch noch rechtliches Grundwissen „erwartet“, welches er (ungeprüft seines Wissensstandes und entgegen der Rechtsberatung im KFZ-Bereich) in sein Gerichtsgutachten einfließen lassen kann.

    Hier gibt es Experten, die neben ihrer alleinigen Praxis noch nach eigenen Angaben ca. 350-400 Gutachten im Jahr für Gerichte schreiben. Privataufträge und für Versicherungen nicht mit gerechnet.

    Da drängt sich mir die Frage auf, wann bzw. wie solch ein Sachverständiger diese entsprechend ausführlichen Gutachten fertigt, wenn er darüber hinaus noch täglich in seiner Praxis arbeitet…

  4. SV Wehpke sagt:

    Hallo Juri,
    ich glaube Ihren Kommentar können hier in Berlin einige unterschreiben. Wie konnte man nur diesen Herrn befragen? Das ist ja fast eine Verhöhnung.

    Wehpke Berlin

  5. BGH Leser sagt:

    @ Mister L

    „Da drängt sich mir die Frage auf, wann bzw. wie solch ein Sachverständiger diese entsprechend ausführlichen Gutachten fertigt, wenn er darüber hinaus noch täglich in seiner Praxis arbeitet…“

    Ganz einfach.

    Die nehmen sich alle ein Beispiel an Peer Steinbrück.
    Vollzeitpolitiker mit nicht ganz (un)beachtlichen – insbesondere an Harz VI Empfängern gemessenen – Nebeneinkünften, die sein Vollzeit-Einkommen p.a. um vielfaches übersteigen.

    Von unserer „Elite“ wird’s doch vorbildlich vorgemacht.

    So funktioniert Deutschland.

  6. Frank sagt:

    !!“Da drängt sich mir die Frage auf, wann bzw. wie solch ein Sachverständiger diese entsprechend ausführlichen Gutachten fertigt, wenn er darüber hinaus noch täglich in seiner Praxis arbeitet…“!!

    ganz einfach, per Ferndiagnose, wie die vom Expert Team!

    Hellauu

  7. Knurrhahn sagt:

    Juri
    Freitag, 08.02.2013 um 14:29

    Peter Beccard
    KFZ-Sachverständiger

    Gerade dieser Experte, aufgebläht mit einer doppelten Portion Selbstbewußtsein und grundunsolidem Halbwissen, Betreiber einer SSH-Station mit direkter Versicherungsanbindung, natürlich auch Beitragszahler beim BVSK. Und so einer fühlt sich, – natürlich nur so einer, – berufen hierzu ein Statement abzugeben.

    Hi,Juri,

    wer weiß, wie die Redaktion von rbb gerade auf diesen Kollegen in Berlin gestoßen ist. Ob er sich berufen gefühlt hat, ein Statement abzugeben, weiß ich nicht.

    Das, was er da von sich gegeben hat, ist unverfänglich und nichtssagend.

    Wohl ganz gezielt ist er deshalb auch wohl nicht auf die Abhgängigkeit von Sachverständigen und Gefälligkeits-Gutachten für potente Auftraggeber aus der Versicherungswirtschaft eingegangen.

    Das ist aber bekanntlich bei Kfz.-Sachverständigen nicht anders, als bei medizinischen Gutachtern, was er wohlweislich vermieden hat anzusprechen,obwohl unterstellt werden darf, dass gerade er es nach allen Regeln der „Kunst“ weiß.

    Also bleibt letztlich nur ein nichtssagendes und übertünchtes „Statement“ als Ablenkungsmanöver übrig. Aber das könnte die Redaktion ja noch nicht einmal ahnen.

    Ich weiß aber, dass die SSH-Sachverständigen offenbar weisungsgebunden angehalten sind, den Vereidigungsstempel durch das SSH-„Qualitätssiegel“ zu ersetzen und das wird von den verantwortlichen IHK´s noch nicht einmal geahndet.

    Kein SSH-Sachverständiger darf ein Gutachten im Auftrag einer Versicherungsgesellschaft so einfach nach eigenem Gusto abfassen und verschicken. Der Inhalt wird in der Tat zunächst einmal dahingehend geprüft, ob er den Vorgaben des Auftraggebers entspricht. Ist das nicht der Fall, muss korrigiert werden, beispielsweise Restwerte nicht nach regionaler Recherche, sondern maximiert über die Restwertbörse und erst, wenn alles passt, bekommt der SSH-Sachverständige grünes Licht für den Versand seines Gutachtens. Es ist über Jahrzehnte bisher ohne Erfolg versucht worden, diesem Mißstand abzuhelfen, jedoch ohne Erfolg. Die Industrie-und Handelskammern gehen immer wieder halbherzig an die Sache heran, obwohl die Parteilichkeit der SSH-Sachverständigen auf der Hand liegt und geahndet werden müßte. Da präsentieren sich die IHK´s, wie ein zahnloser Tiger und auch die Gerichte erkennen nicht die Tragweite in der Beauftragung solcher Sachverständigen. Da wird in Gutachten für die Gerichte geschummelt, was das Zeug hält und meistens zum Nachteil der Unfallopfer und zum Vorteil potenter Auftraggeber aus der Versicherungswirtschaft. Letztere ist mit dem Procedere deshalb auch hoch zufrieden, denn es war ja sogar ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger am Werk. Ich schätze einmal ganz vorsichtig, dass mindestens 70 % der Aufträge durch Gerichte an Sachverständige herangetragen werden, die bei Auftragserteilung eigentlich Farbe bekennen müßten, was ihre Unabhängigkeit und den Verdacht der Befangenheit betrifft.

    Es geht deshalb nur über den Weg, dass jeder Sachverständige, der vom Gericht beauftragt werden soll, zunächst unter Androhung von Sanktionen aureichend fundiert gegenüber dem Gericht verbindlich erklären müßte, dass er in keiner geschäftlichen Verbindung zu einer der Parteien steht oder gestanden hat, denn wer wird schon mit der ansonsten erwarteten Unabhängigkeit den Goldesel zur Schlachbank führen wollen,der ihm ein erträglichen Auskommen garantiert. Die Arglosigkeit der Gerichte ist da nahezu verblüffend. Da gibt es beispielsweise sog. „Kooperationspartner“ der versicherungseigenen Sachverständigenorganisation carexpert, die ansonsten als freie und angeblich unabhängige Sachverständigenbüros die gleiche Melodie spielen, wie die Genossen dieser Sachverständigenorganisation oder einen bundesweit bekannten Unfallrekonstrukteur der
    über ein namentlich anderes Unternehmen, das aber zu seinem Imperium gehört,schon im Vorfeld für Versicherungen Testate zur Schuldfrage erstellt,worauf sich die Versicherungen dann berufen, wenn es um die Abwehr von Schadenersatzansprüchen geht. Dieser selbstgefällige Messias rügt sogar öffentlich andere Sachverständige, die es wagen ihn in einer Verhandlung als „Kollegen“ zu bezeichnen. Wie sagte der Mercedes-Chef in sinnerwandtem Zusammenhang so schön, bereinigend und vielsagend ?

    „Manchmal genügt es schon, kein Arschloch zu sein.“

    Aber wie unsere Bundesjustizministerin die schon zum Himmel stinkenden Mißstände bewertet und keinen Handlungsbedarf sieht, ist schon erstaunlich. Jedoch stehen die nächsten Wahlen vor der Tür und da wird man sehen, ob blutleeres Engagement den Wähler immer noch bei der Stange halten kann.

    Gruß

    Euer Knurrhahn

  8. J.U. sagt:

    Hallo, Knurrhahn und hallo,alle anderen Kommentatoren,
    hier habt Ihr ein paar Kontaktdaten, denn auch Journalisten sind auf Informationen und vor allen Dingen aktuelle Fälle angewiesen.Es müsste doch mit dem Teufel zugehen, wenn solche nicht zu präsentieren wären, denn das wäre in der Tat schon fast ungewöhnlich. Danke für Euer Engagement zur Wahrung der Unabhängigkeit.

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    Mit abendlichem Gruß

    J.U.

  9. G.L. sagt:

    von den öbuv Sachverständigen sind höchstens noch 15 % versicherungsunabhängig. Alle anderen haben sich in Ahängigkeiten manöveriert, aus denen sie kaum noch herauskommen. Deshalb sollten gerade unserer Gerichte hier besonders kritisch sein und die Unabhängigkeit rigoros hinterfragen.

    Aber auch nicht alle Richter sinbd unabhängig, wenn es um ihren Lieblingssachverständigen geht und außerdem spielt noch eine Rolle, wo sie versichert sind. Bei einer Klage gegen die HUK-COBURG habe ich bis heute nicht einen bei dieser Gesellschaft versicherten Richter kennengelernt, der sich freiwillig erklärt hätte zu einem möglichen Verdacht der Befangenheit. Ist das in Ordnung ? Was ist los mit der Deutschen Justiz ? Ich glaube, dass das bei uns in Polen weitaus besser funktioniert.-

  10. Dipl.-Ing. Andreas Hoppe sagt:

    Hallo Knurrhahn,

    Deine 70% sind eher noch konservativ geschätzt. Denn wirklich unabhängige Kollegen werden Stück für Stück aus dem Rennen geworfen.

    Am besten halten die durch, die wie aus der Pistole geschossen ein Ergebnis präsentieren, dass dem Richter gefällt oder dass er „versteht“ und das die Parteien nicht angreifen, sei es aus Unwissenheit, sei es, weil es Ihnen gefällt.

    Unbequeme Ergebnisse, und seien sie noch so richtig und qualifiziert, sind unpopulär…

    Viele Grüße

    Andreas

  11. lustiger lurch sagt:

    Hi Knurrhahn
    es sind die Anwaltspfeifen,die hier ein Übriges beisteuern.
    Wenn ein Gericht einen SV bestellt,dann hat der Anwalt genau zwei Wochen Zeit den SV wegen Befangenheitsbesorgnis abzulehnen.
    Wenn diese Frist rum ist,dann kann der feine SV frech sein Unwesen treiben.
    Ich kenne-bedauerlicherweise-einige „Richter“ die so dermassen hinterhältig,faul,selbstherrlich und ignorant sind,dass sie sich von den „Gerichtssachverständigen“ das „Gutachten“ auch noch im Gerichtssaal in´s eigene Diktiergerät labern lassen.Sojemand will nicht verstehen,was der Gerichtsgutachter darlegt,er will es nur -in grenzenloser Faulheit- in seine Urteilsbegründung hineinkopieren.
    Wer als Anwalt da nur zuschaut,sollte seine Zulassung lieber gleich abgeben,anstatt seine Mandanten gezielt in den Ruin zu führen und dafür auch noch Geld zu verlangen.
    Deshalb ist es selbstverständliche Anwaltspflicht,den vom Gericht benannten SV sofort zu googeln,sofort bei SV-Verbänden Infos über diesen SV einzuholen und bei Anzeichen von Nähe zu DEKRA oder SSH
    S O F O R T
    diesen SV abzulehnen.
    Anwälte machen das lediglich deshalb nicht,weil sie dafür keine gesonderte gesetzliche Gebühr bekommen und weil sie es sich nicht mit „ihrem Gericht“ bei dem sie dauernd zu tun haben,verscherzen wollen.
    Wer möchte,dass sich sein Anwalt einsetzt,der sollte einen Auswärtigen beauftragen und den Mann anständig bezahlen.
    Die gesetzliche RVG-Vergütung des Anwalts ist nichts anderes als die Sparbrötchen-grundversorgung bei der Holzkasse,wofür eben auch keine Privatpatientenmaximalversorgung zu haben ist.

  12. Juri sagt:

    @Knurrhahn… „Aber wie unsere Bundesjustizministerin die schon zum Himmel stinkenden Mißstände bewertet und keinen Handlungsbedarf sieht, ist schon erstaunlich.“

    Was ist daran erstaunlich? Es ist halt FDP.

    Erstaunlich finde ich nur das letzte Wahlergebnis dieser Truppe, womit die Quote derer beziffert ist, von denen der Mercedes-Chef glaubte sich distanzieren zu müssen.

  13. Zweite Chefin sagt:

    Lustiger Lurch:
    Nur mal so: Es gibt etliche Anwälte, die sich für kleinste Streitwerte bei entsprechend kleinster Entlohnung erheblich ins Zeug legen und auch Klartext zu nicht neutralen Sachverständigen reden.

  14. B.D. sagt:

    Aktueller Vorgang: Private Unfallversicherung schickt den VN zum medizinischen Sachverständigen. Der ermittelt einen Invaliditätsgrad von 5/10. Das eigene Gutachten passt der Versicherung nicht, sie gibt (ohne Kenntnis des VN) ein neues in Auftrag. Der zweite Sachverständige kommt, ohne den VN untersucht zu haben, zu dem Ergebnis, dass allenfalls ein Invaliditätsgrand von 7/10 vorliege. Ersparnis für die Versicherung: 22.000,00 €.
    Liebe Versicherung, wie wäre es mit einem dritten (oder vierten, fünften) Gutachten, das dann zu dem letztendlich gewünschten Ergebnis kommt, dass gar keine Invalidität vorliegt?

    Gruß aus dem derzeit karnevalistisch infizierten Rheinland

    B.D.

  15. J.U. sagt:

    Helau, B.D.

    auch ein Fall wie dieser ,gehört mit einem Kurzkommentar auf den Redaktionsschreibtisch und vielleicht kann man die Betroffenen auch noch von der Nützlichkeit überzeugen, ihre Geschichte andreren Leidtragenden zugänglich zu machen,denn das wäre ein echter Beitrag der mit Hilfe engagierter Journalisten zumindest teilweise eine Besserung herbeiführen könnte.

    J.U.

  16. Lustiger Lurch sagt:

    @zweite Chefin
    ja,ein paar Wenige gibt es da noch.
    Die sind aber gerade am Aussterben,weil sie von ihren lieben Mandanten regelrecht missbraucht werden.
    Haben Sie eine blasse Vorstellung davon was es den Anwalt kostet einen Leitzordner mit Verfahrensanträgen vollzuschreiben nur damit ein bestimmter Gutachter nicht sein Unwesen treiben kann?
    Sicher nicht!
    Also hören sie auf,an die Moral der Anwälte zu appellieren.
    Die kostet nämlich Geld!

  17. Mister L sagt:

    @ Lustiger Lurch

    Bevor die Sache gedanklich bei Ihnen noch weiter aus dem Ruder läuft:

    Mir ist bestens bekannt, dass „zweit Chefin“ zu denen gehehört, die hoffentlich nicht aussterben.

    Wenn jemand eine blasse Vorstellung davon haben kann, was es kostet (und bei ihr nicht nur einen) Leitz-Ordner mit Verfahrensanträgen vollzuschreiben, so ist das u.a. auch „zweite Chefin“.

    Bitte unterstellen Sie niemanden etwas ungeprüft und aus eigener Unwissenheit heraus, denn das ist nicht lustig, lieber Lurch.

  18. DerHukflüsterer sagt:

    @lustiger lurch
    Samstag, 09.02.2013 um 11:01

    „es sind die Anwaltspfeifen,die hier ein Übriges beisteuern.
    Wenn ein Gericht einen SV bestellt,dann hat der Anwalt genau zwei Wochen Zeit den SV wegen Befangenheitsbesorgnis abzulehnen.
    Wenn diese Frist rum ist,dann kann der feine SV frech sein Unwesen treiben.
    Ich kenne-bedauerlicherweise-einige “Richter” die so dermassen hinterhältig,faul,selbstherrlich und ignorant sind,…….

    Hi lustiger Lurch,
    das Problem sind in der Regel nicht die Anwälte sondern die haben Probleme mit den zahlreichen willkürlich u. berechnend handelnden Richtern, welche mit ihrer Auswahl des SV, auch dann ein Urteil begründen können das absolut unüblicher Denkweisen entspricht.(Siehe LG Saarbrücken 11 x Willkürurteile.)

    In München LG besteht ein Richter trotz massivster Einsprüche auf „seinen“ SV, obwohl der dem Privatgutachter feindschaftlich gesonnen ist und zudem keine Fachkompedenz hat. Was soll den der Anwalt noch dagegen tun ?
    Es ist nicht so, dass nur die „Anwälte“ schuld sind, sondern die Selbstherrlichkeit vieler Richter verhindert eine neutrale und fachgerecht bezogene Gutachtenerstellung, weil die gerichtlich bestellten SV vielfach nicht aus dem Fachbereich kommen und nichts anderes als gerichtlich gedeckte (gewünschte) Scharlatane sind.
    Wie heisst es so blumig;“ nicht das Gericht hat zu bestimmen ob ein SV befangen ist, sondern es genügen die leisesten u. berechtigten Zweifel vernünftig denkender Menschen ob der Gerichssachverständige befangen ist. Das liest sich toll, aber in der Praxis sieht das anders aus.
    Und wehe es liegt auch noch ein privat in Auftrag gegebenes Parteigutachten vor, diese Parteigutachter sind doch in Augen der Gerichte SV dritter Klasse und können einen gerichtlich bestellten SV keinen Widerspruch entgegenbringen, selbst wenn er noch so falsch liegt.
    Und das alles im Namen des Volkes……
    Was sind wir doch für ein schäbiges Volk, wenn richterliche Willkür u. Scharlatanerie in unserem Namen gewollt ist.

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