Gefängnisstrafe wegen Urheberrechtsverletzung

Quelle:   mz-web.de

Gefängnisstrafe für Betreiber von Internet-Tauschbörse

Schadenersatzforderung von 2,7 Millionen Euro – International wegweisendes Urteil 

Stockholm/dpa. Vier Betreiber der Internet-Tauschbörse The Pirate Bay müssen wegen Verletzung des Urheberrechts für jeweils ein Jahr ins Gefängnis. Dieses Urteil sprach ein schwedisches Gericht am Freitag in Stockholm. Außerdem müssen die Verurteilten umgerechnet 2,7 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Über die Internetserver von Pirate Bay konnten Nutzer kostenlos Raubkopien von Filmen, Musik und Computerprogrammen tauschen und herunterladen. Dagegen hatten unter anderen die schwedischen Schriftsteller Henning Mankell und Per Olov Enquist geklagt.

Der Ausgang des Prozesses in Schweden gilt als international wegweisend, da Pirate Bay die weltweit größte Tauschbörse dieser Art ist.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Urheberrecht, Urteile, VERSICHERUNGEN >>>>, Wichtige Verbraucherinfos abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

1 Antwort zu Gefängnisstrafe wegen Urheberrechtsverletzung

  1. Gray sagt:

    Noch müssen sie nicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Betroffenen haben Berufung angekündigt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert