Hochwasserschaden – Wenn die Versicherung nicht zahlt

Quelle: SWR – Marktcheck vom 05.12.2013

Der Sachsentobelbach im schwäbischen Dürnau wird zum reißenden Fluss, Straßen werden überflutet und Häuser beschädigt. Es trifft auch eine Zuschauerin – die Wassermassen schaffen es bis in ihr Arbeitszimmer. Doch die Versicherung will nur einen Bruchteil der Kosten übernehmen. Was steckt dahinter? MARKTCHECK ist vor Ort und checkt die Lage.

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Ein Einzelfall? Wohl kaum, wie der folgende Bericht belegt. Beim Hochwasser im Raum Deggendorf 2013 gibt es das gleiche Problem mit zahlungsunwilligen Versicherern – nur in einem weit größerem Ausmaß.

Die vor einem Jahr vom Hochwasser Geschädigten kommen nicht auf die Füße, weil die Versicherungen blockieren. Die Versicherungen haben nach den Überschwemmungen ihre Gutachter (DEKRA?) durchs Land geschickt, die durchweg Sanierungen vorgeschlagen und kalkuliert haben.
In der Folge wurde saniert, die Versicherungen haben auch mehr oder weniger gezahlt – bis – ja, bis sich herausstellte, dass aufgrund z.B. erheblicher Mengen ausgetretenen Heizöls eine Sanierung nicht in Frage kommt, sondern abgerissen werden muss.

Da hörte dann der Spaß bei den Versicherungen auf, die Zahlungen wurden eingestellt, die Geschädigten sitzen auf bzw. in Ruinen und wissen nicht, wie sie ihre zukünftige Wohn- oder Betriebssituation gestalten können.

Sendungsvideo des BR vom 20.06.2014

Genau davor warnen wir schon seit langem.

Welchen Schutz bieten Versicherer bei größeren Schäden, wenn man z.B. bereits beim Sachverständigenhonorar 20, 30 oder 50 Euro kürzt bzw. wenn bei der fiktiven Abrechnung ein paar hundert Euro „eingespart“ werden? Offensichtlich keinen?

Deshalb sollte man bei Versicherern, die schon beim „Kleingeld“ kürzen, sich genau überlegen, ob man dort überhaupt Kunde werden will? Also auch beim Abschluss eines Versicherungsvertrages für ein Kraftfahrzeug (frei  nach Otto: „Bündnis mit dem Strick oder so“). Insbesondere das Kleingedruckte sollte man sehr sorgfältig und in Ruhe studieren. Am Ende kann es durchaus passieren, dass der Schädiger bei einem Verkehrsunfall (Haftpflichtschaden) die Zeche beim Unfallgegner selbst bezahlen muss. Zumindest beim Sachverständigenhonorar oder bei Kürzungen im Rahmen der fiktiven Abrechnung ist das zunehmend der Fall. Geschädigte oder deren Anwälte wollen einfach nicht mehr weiter mit irgendwelchen Versichern „verhandeln“, die Zahlungen ewig blockieren oder verweigern und bedienen sich deshalb beim Unfallgegner direkt. Soll der Versicherungsnehmer doch sehen, wie er das Geld von seiner Versicherung locker macht. Schließlich hat er den „günstigsten Tarif“ gewählt, der wohl nur durch Einsparungen bei der Schadensabwicklung realisiert werden kann?

Was passiert aber, wenn es sich um einen wirklich großen Schaden (Personenschaden) handelt und Beträge fällig werden, die im Bereich der Hochwasserschäden oder sogar darüber liegen? Bei zahlungsunwilligen Versicherern kann es dann durchaus passieren, dass der eine oder andere Schadenverursacher mal geschwind Haus und Hof verliert und in die Privatinsolvenz getrieben wird. Dass diese Befürchtung durchaus als reale Bedrohung existiert, kann man z.B. bei der „schlampigen“ und/oder unwilligen Regulierung von Flutschäden erkennen. Den Schadensverweigerern oder Schadensverschleppern ist die Existenz der eigenen Kunden doch so was von egal?
Darüber sollte man sich gelegentlich schon Gedanken machen bei der „Schnäppchenjagt“ auf der Suche nach den billigsten Tarifen oder dem billigsten Anbieter von Versicherungen.

Billig und/oder bei der falschen Gesellschaft versichert zu sein kann am Ende gefährlich teuer werden!

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3 Antworten zu Hochwasserschaden – Wenn die Versicherung nicht zahlt

  1. Na also sagt:

    Na, also, es geht doch, wenn sich die Medien einschalten und die betreffenden Versicherungen beim Namen nennen.
    Es sollte daher viel mehr über Presse, Funk und Fernsehen vorgegangen werden.
    „Wie uns die Versicherungswirtschaft abzockt“, so war der Untertitel des hervorragenden Buches von Anja Krüger. Die Autorin des Buches hat Recht.

  2. Glöckchen sagt:

    und wer ne Versicherung hat bekommt nix aus dem Rettungstopf.
    Da biste dann dreimal gestraft:
    1.Hochwasserschaden
    2.Versicherungsprämien zum Fenster rausgeworfen
    3.Kein Anspruch auf Flutopferhilfe
    Ja genau,“Versichern heisst verstehen“—–und irgendwann „versteht“ auch der Dümmste.
    Klingelingelingelts?

  3. Glöckchen sagt:

    @Na also
    Armes Deutschland,wo Recht und Gesetz geschäftsmodellmässig missachtet und allenfalls erst auf Druck öffentlicher Anprangerung oder gerichtlicher Klageverfahren eingehalten werden.
    Bananenrepublik!
    Und selbst die Öffentlichkeit wird von Vielen nicht mehr gescheut.
    Scheinheilig brav gelobt man in die Kamera sich zu bessern und spricht von einem bedauerlichen Einzelfall,schlimmstenfalls muss ein Bauernopfer her.
    Wenn sich danach die Aufregung gelegt hat geht es munter weiter wie bisher.
    Compliance???—na freilich,die haben wir!!!—die macht bei uns doch der Meier,oder?
    Tango Korrupti und Schmierschleimbanane auf ALLEN Ebenen!
    Klingelingelingelts?

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