Partnerwerkstätten auf Tauchstation?

Wenn Signalisation, dann freiwillig

Der Bundesverband der Partnerwerkstätten (BVdP) hat sowohl bei der KUK-Coburg als auch beim Schadenmanager Innovation Group erklärt, dass eine Signalisation zur Marke „Die Partnerwerkstatt“ kein Zwang sein darf, sondern die Partnerwerkstatt darüber frei entscheiden dürfe, ob sie Werbetafeln, Fahnen und Stelen aufstellt.

Der BVdP drängt darauf, dass die Betriebe einen entsprechenden Spielraum bekommen. Die Verantwortlichen der HUK sollen mit den Betrieben eine gemeinsame Lösung finden. „Der Ausübung von Zwang setzen wir uns entgegen“, so Paintinger.

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3 Antworten zu Partnerwerkstätten auf Tauchstation?

  1. Rudi sagt:

    „Partnerwerkstätten auf Tauchstation?“

    So isses. Wasch mir die Hände aber mach mich nicht nass! Den Umsatz der Versicherer wollen die „Partner“ natürlich mitnehmen, aber nach außen hin keine Flagge zeigen? Genau so ticken diese Brüder. Ein Fähnchen der HUK könnte ja die (inzwischen aufgeklärten) Endverbraucher verschrecken oder ggf. Gewerbekunden auf den Plan rufen, die dann vielleicht nicht mehr in diesem Betrieb lackieren lassen? Selten sooo gelacht.

    Wer seine Seele verkauft, der sollte auch dazu stehen. Andererseits kann man so etwas von Seelenverkäufern natürlich nicht erwarten? So wie ich die HUK aber kenne, gibt es jede Menge Mittel und Wege, den Widerstand der Aufständischen auf der Galere zu brechen. Aushungern hat schon so manche Revolution zum Erliegen gebracht. Wenn man z.B. künftig nur noch die Hälfte der Schäden in das Widerstandsnest steuert, wird die Flagge der HUK schneller vor der Partnerbude gehisst, als der aufgeplusterte P. nach Luft schnappen kann. Der BVdP ist eine echte Lachnummer.

  2. zeckenzange sagt:

    Um einen Betrieb, den Huk & Co. ganz toll finden, würde ich mit meinen Fahrzeugen einen großen Bogen machen. Viele meinen mit einer „Mischkalkulation“ aus kaum kostendeckenden Dumpingpreisen für die zugesteuerten Schäden und überhöhten Preisen für nicht organisierte Kunden die gewüschten Margen ziehen zu können.
    Aus diesem Grund ist es verständlich dass die Offenbarung: „ich kann auch billig“ und eine an den Interessen der Großauftraggeber (Versicherung) ausgerichtete Unfallabwicklung nicht kundgetan werden möchte.
    Interessen der Geschädigten, und die der versicherungsabhängigen Dienstleister sind nun einmal nicht die Gleichen.

  3. Iven Hanske sagt:

    Es müsste auch ein Stresstest für Versicherer geben, damit der Staat nicht bei einer möglichen Katastrophe die Misswirtschaft der HUK ausbügeln muss. Den Vorständen ist es wie bei den Banken egal, Hauptsache Ihre Gehälter stimmen.
    Da manche Richter mitverdienen, so ist ebenfalls die Rechtstaatlichkeit in Gefahr.

    Die HUK Werbeverpflichtung finde ich gut und sollte, wie bei den Werkstätten, auch bei den BVSK und manchen Richtern durchgesetzt werden. Denn so erkennt der Bürger mit wem er es zutun hat.

    Ich glaube die HUK versucht alles um Ihre Schieflage zu verzögern und zu vertuschen, jetzt greifen die HUK Versicherung auch noch in die Tasche der Autohäuser und Werkstätten, um weiterhin und vermehrt rechtswidrig in den Markt einzugreifen. Schlimm und blöd wer dieses Spiel unterstützt bzw. regungslos toleriert.

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