Ständiger Vorwurf der „unzulässigen Rechtsberatung“ an Sachverständige !

Hallo User,

in verschiedenen Kommentaren hier bei C-H wird immer wieder die Erlaubnis der Rechtsberatung diskutiert. Dieses heikle Thema möchte ich kurz aufgreifen u. einige Fragen in den Raum stellen.

Ist da keine Aufklärung zwingend wichtig (auch durch Nichtjuristen) wenn, wie Beispielsweise hier aufgeführt:

es der freundliche Versicherungsvertreter der Nachbarschaft wieder unterlassen hat, bei Vertragsabschluß der XY Versicherung mit dem Kunden darauf hinzuweisen dass eine Doppelversicherung vorliegt?

die Vertragsbestimmungen dem VN falsch interpretiert werden und das gewünschte auszuschließende Risiko XY eben nicht versichert ist?
die Risiken einer zu billigen Kaskoversicherung nicht eindeutig dargelegt werden?

auf bestimmte Klauseln nicht näher eingegangen wird?

der freundliche Versicherungsvertreter aus der Nachbarschaft bei der „Schadenabwicklung“ für seinen Kunden, jenen aus Unkenntnis der eigenen Versicherungsverträge und der Rechtsprechung mehr schädigt als hilft?

der Sachbearbeiter XY der Versicherung XY in derem Auftrag bereits bei der Schadenmeldung , den Geschädigten zu übervorteilen versucht, mittels  falscher Rechtsauskünfte?

Wie soll ein SV ein verkehrsfähiges GA erstellen, ohne auf bestimmte bestehende Gesetze hinzuweisen bzw darauf einzugehen?

Dass wir SV zwar Haftpflichtgutachten gesetzeskonform und nach den Richtlinien des BGH, sowie Kaskogutachten nach dem jeweiligen Versicherungsvertragsrecht, Verkehrsgutachten nach StVZO erstellen und auch müssen (ö.b.u.v. SV Pflicht), aber dies hypothetisch gesehen, gar nicht dürften, erweist sich seit langem schon als lächerlich.

Beispielsweise:
Ein Sachverfahren nach § 14 AKB, können nur wenige (auch RA u. Richter) rechtsfehlerfrei durchführen. Für zahlreiche SV ist das eine alltägliche Sache. Hier müssen wir SV sogar die sogenannte unerlaubte Rechtsberatung bei zahlreichen Juristen vornehmen, von den anderen „Unwissenden“ ganz zu schweigen. 

Aber ist nicht der Aufschrei „unerlaubte Rechtsberatung“ da am lautesten zu hören, wo schon wieder, bei wem auch immer, eine Geschäftemacherei durch eine notwendige u. richtige Beratung von uns SV gestört wird.

Darüber wäre mal nachzudenken!

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8 Antworten zu Ständiger Vorwurf der „unzulässigen Rechtsberatung“ an Sachverständige !

  1. SV Stoll sagt:

    Meines Erachtens ist es gerade keine Rechtsberatung, wenn der SV im Gespräch mit seinem Kunden klare Abgrenzung betreibt was der SV macht (Technisches Gutachten) und was er nicht macht (Regulierung), was da aus Erfahrung alles passieren kann (Positiv wie Negativ), und das der SV da nicht eingreifen und helfen darf und das das nur der RA darf.

    Über Wertminderung, Restwert, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert, Rep.-Kosten, Wiederbeschaffungs- oder Rep.-Dauer den Kunden aufzuklären ist keine Rechtsberatung, weil genau diese Begriffe im Gutachten auftauchen, der SV sie ermittelt bzw. festlegt und er über seine Produkte und deren Aussagen ja auch Auskunft geben muß/sollte oder können sollte.
    Man kann ja nicht hingehen „Wertminderung, was ist denn das?“ sagen „Da darf ich nichts dazu sagen!“.
    Eine gewisse Art der Rechtsberatung ist unvermeidlich, solange sie sich auf die SV-Tätigkeit sowie die Inhalte des Gutachtens beschränkt.

    Mfg. SV Stoll

  2. Heinzelmännchen sagt:

    Von Staat und Rechtsprechung einerseits zur Schadensfeststellung legitimiert und andererseits von Versicherern in den Allerwertesten getreten.

    Das ist doch die traurige aber derzeitig herrschende Realität in Sachen Gutachtenerstellung.

    Ich empfinde dies langsam als blanken Hohn!

    Grüße
    HM

  3. SV Hochmuth sagt:

    Falsche und unzulässige Rechtsberatung betreiben heute nur die Versicherer.

    Ich erinnere hierbei an die juristischen Auseinandersetzungen bezüglich der Unfallhelferringe in der Vergangenheit.
    Bei diesen Urteilen ging es darum, dass ein Geschädigter direkt an der Unfallstelle bereits vom Abschlepper in eine gesteuerete Unfallschadensabwicklung durch „interessensgeleitete Parteien“ geleitet wurde.

    -Bitte unterschreiben sie hier mal schnell ein paar Forderungsabtretungen etc; wir kümmern uns dann um alles-.

    Also der Abschlepper hat gleich für einen Sachverständigen, Mietwagen, Rechtsanwalt und ggf. Reparaturwerkstatt gesorgt.

    Durchaus berechtigte Positionen innerhalb einer Unfallschadensabwicklung.

    War sicherlich (in vielen Fällen) keine gute Sache, hat jedoch in der Hauptsache dazu geführt, dass der Geschädigte durch diese „Unfallmafia“ in der Regel zu seinen berechtigten Ansprüchen gekommen ist.

    Die Befriedigung der berechtigten Ansprüche war der Versicherungswirtschaft jedoch schon immer ein (gewinnmindernder) Dorn im Auge, weshalb
    es dann auch zu Prozessen gegen die Unfallhelfer gekommen ist.

    Nachdem einige Unfallhelfer durch die Gerichte diszipliniert wurden, haben die Versicherer die Grundbasis der Unfallhelfer selbst aufgegriffen und auf genau der gleichen Schiene das „Schadensmanagement“ aufgebaut.

    Beim Schadensmanagement passiert nichts anderes, als dass der Geschädigte, am besten noch direkt an der Unfallstelle, auf die Regulierungsschiene der Versicherung und deren Helferlein gebracht wird, ohne dass der Geschädigte überhaupt Zeit zum Nachdenken erhält.
    Hierzu ist jedes Mittel Recht, auch eine gezielt falsche Rechtsberatung.

    Genau dies war aber die Basis für die „Unfallhelferurteile“.
    Der Geschädigte wird quasi „überfahren“ und zu rechtsverbindlichen Entscheidungen gedrängt, die er nach einer Bedenkzeit ggf. so vielleicht nicht getroffen hätte.

    Das Schadensmanagement der Versicherer ist also nichts anderes als ein Unfallhelferring, nur mit dem Unterschied, dass (bisher) keiner dagegen vorgeht.
    Im Rahmen dieses Abwicklungsschemas werden dem Geschädigten seitens der Versicherer u.a. „Rechtslügen“ aufgetischt, dass sich die Balken biegen.
    Die Rechtslügen gelten aber wahrscheinlich nicht als Rechtsberatung – gehören bestimmt zur Kategorie „hanebüchen“.

    Aus diesem Grund ist jegliche Kritik seitens der Versicherungswirtschaft bezüglich unerlaubter Rechtsberatung durch Kfz-Sachverständige oder andere Beteiligte nur ein Hohn oder bestenfalls ein lächerlicher Vortrag, über dem der Sachverständige locker stehen sollte.

    Bei dem „Schadenskrieg“, in dem sich Kfz-Sachverständige, Geschädigte und Rechtsanwälte zur Zeit befinden, sehe ich einen möglichen Verstoss gegen das Rechtsberatungsgesetz als Pflicht eines jeden freien und unabhängigen Sachverständigen, sofern es dem Geschädigten zu seinem Recht verhilft.

    Jeder sorgfältig arbeitende Kfz-Sachverständige wird dem Geschädigten genügend Informationen zur Verfügung stellen, die dem Geschädigten eine erfolgreiche Durchsetzung seiner ihm zustehenden Forderungspositionen ermöglicht.

    Hierzu gehört auch die“ Rechtsberatung“, dass es z.B. aüßerst sinnvoll wäre, selbst bei kleinen Schadensfällen, immer einen versierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu Rate zu ziehen und dass dessen Kosten von der gegnerischen Versicherung erstattet werden müssen, sofern eine 100%ige Haftung durch den Unfallgegner vorliegt.

    MfG

  4. cobra08-15 sagt:

    @ SV Stoll

    Ich sehe das genauso. So lange irgendwelche ungebildeten (nicht oder einseitg gebildeten) Versicherungsdrücker Ihre Kunden rechtlich falsch beraten dürfen, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden, darf das ein SV als geschulter Fachmann erst recht.

  5. Andreas sagt:

    Wenn ich richtig informiert bin, ist es gerade keine unzulässige Rechtsberatung, wenn der Sachverständige innerhalb seines Sachgebietes den Geschädigten informiert, weil man von ihm erwartet, dass er das kann und tut.

    Ich meine mich zu erinnern, dass es dazu sogar mal ein Urteil gegeben hat, aber ich weiß nicht wo, wann und von wem.

    Es stellt lediglich dann eine (unzulässige) Rechtsberatung dar, wenn ich als SV in die Regulierung mit einsteige und dem Geschädigten beispielsweise ein Forderungsschreiben aufsetze.

    Grüße

    Andreas

  6. SV Stoll sagt:

    Ah, Gott sei Dank ein paar Mitstreiter, die verstanden haben!

  7. Frank sagt:

    ACHTUNG neu HuK Hompage aufgetaucht!

    http://www.huk.org

    Toll LOL

  8. aussie sagt:

    hey great

    what kind of „insurance“ is that?
    what happens in case of an „accident“?

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