Wochenendzeitungsschau

Klare Worte findet die Zeitschrift „AutoBild“ in ihrer Ausgabe Nr. 3 vom 18.01.2008 auf Seite 80.

Unter der Überschrift „Kartell der Kürzer“ berichtet das Blatt an konkreten Unfallschadenabwicklungen, wie die Geschädigten um ihre Ansprüche „bis zur Grenze des Betruges“ gebracht werden sollen. Wie bei CAPTAIN-HUK immer wieder beschrieben, sollte auch hier unter Missachtung der BGH Rechtsprechung (AZ VI ZR 398/02), also dem mittlerweile 6 Jahre alten „Porsche-Urteil“, dem Geschädigten sein Schadenersatzanspruch um beinahe 2.000,00 € gekürzt werden. Einer weiteren Geschädigten sollten durch einen so genannten Prüfbericht fast 340,00 € vorenthalten werden. Trotz eindeutiger Haftungslagen, so der Autor, konnten erst die jeweils eingeschalteten Rechtsanwälte die Geschädigten vor weiteren finanziellen Schaden bewahren.

Auch hat der Autor dieses Beitrages, Herr Claudius Maintz, zusammenfassend recherchiert:

Der Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer kann mit Nachteilen für den Geschädigten behaftet sein. Der Anrufer wird von hieraus an „geschulte Telefonisten“ weitergeleitet. Denen gelingt es dann, das Unfallopfer in die von der gegnerischen Versicherung gewünschten Bahn zu drängen.

Die Aussage der Allianz-Sprecherin: „Die eingereichten Gutachten und Reparaturrechnungen werden unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und Herstellervorgaben geprüft“ stellt der Autor hier ebenso – wie die vielen in diesem Blog dokumentierten unzureichenden Zahlungen der Versicherungen zeigen – in Frage.

„AutoBild“ hat es also auf den Punkt gebracht: „Kfz-Versicherer zocken ab: mit gekürzten Reparaturrechnungen bis zur Grenze des Betrugs.“

Zukünftige Geschädigte werden es „AutoBild“ danken.

Nicht erkannt, welchen „Gefahren“ sich das Unfallopfer mit einen Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer aussetzt, hat bisher der Rechtsanwalt R. Als „Expertentipp zum Verkehrsrecht“ schreibt dieser in der Volksstimme von heute, unter der Überschrift: „Die Beweissicherung nach Verkehrsunfällen“ unter Punkt 5:

Zitat: Um eine unberechtigte Regulierung des Schadens des Unfallgegners durch die eigene Haftpflichtversicherung zu vermeiden, sollte diese umgehend informiert werden. Bei Verschulden des Unfallgegners ist der entstandene Schaden sofort bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Ist diese unbekannt, kann sie unter Angabe des gegnerischen Kennzeichens, des Namens und des Unfalldatums beim Zentralruf der KFZ-Versicherer (0180…..) erfragt werden.

Richtig wäre meines Erachtens jedoch – die eigene Versicherung braucht und sollte nur informiert werden, wenn der Unfallhergang tatsächlich strittig ist. Stellt der Unfallgegner Ansprüche gegenüber der Versicherung des Beteiligten, wird die Versicherung mit Hilfe des Anspruchstellerfragebogens dann klären können, ob diese berechtigt sind.

Auch ist es nicht notwendig, dass der unschuldig in einen Verkehrsunfall Verwickelte umgehend die gegnerische Versicherung kontaktieren muss – diese Pflicht hat einzig und allein laut des Haftpflichtvertrages – der Verursacher, innerhalb einer Woche hat er seine Versicherung über das Unfallgeschehen zu benachrichtigen

Dem Unfallopfer bleibt es jedoch überlassen, innerhalb von 3 Jahren bis zum vollendeten 4. Jahr seinen Anspruch zu begründen. Also mehr als genug Zeit, eine Beweissicherung zur Schadenhöhe und Schadenumfang in Auftrag zu geben und sich einen Termin beim Anwalt zu holen. Ich erinnere mich hier noch an ein eigenes Schadensereignis, als die Versicherung nach einem Jahr die Prämie erhöhen wollte, weil der Gegner bisher noch keinen Anspruch geltend gemacht hatte. Was er ja noch zwei Jahre tun könne – so der Ansprechpartner meiner Versicherung.

Wenn man jetzt noch weiß, dass in der Volksstimme-Ausgabe der letzten Woche, der „Experten-Tipp“darauf hinwies, im Haftpflichtschadenfall hat das Opfer das Recht auf einen Anwalt seiner Wahl, dann wundert es doch sehr, dass heute der selbe Anwalt die gleichen potenziellen Verkehrsunfallopfer ohne Not in die Hände des „Gegners“ geben will, wenn er rät, in Unfallregulierungen wenig bewandert, den geschulten Versicherungsmitarbeiter zu kontaktieren. Denn darauf läuft ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer nach meiner Erfahrung hinaus.

Ich sollte mir wohl doch die Mühe machen und unserem Experten den Link zu diesem Blog mailen, damit er sich der Konsequenzen seines Rates nicht nur für den Unfallgeschädigten anhand der vielen hier dokumentierten Schadenabwicklungen, sondern aller an der Schadenregulierung beteiligten, wie versicherungsunabhängige Reparaturwerkstatt, freier Sachverständiger und nicht zuletzt seiner Kollegen, bewusster wird.

Mehr Weitsicht aller Experten in unserem Land wünscht sich

Virus.

Urteilsliste „Fiktive-Abrechnung“ zum Download >>>>>

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7 Antworten zu Wochenendzeitungsschau

  1. borsti sagt:

    Auch der Stern befaßt sich aktuell mit dem Thema.

    Stern Nr.: 4, dort Seite 133-135.

    borsti

  2. Peacemaker sagt:

    Der Artikel ist eine öffentliche Anzeige an das Kartellamt.

    Ob die wohl reagieren?

  3. Franz511 sagt:

    Hallo Peacemaker,

    die Hoffnung, dass sich das Kartellamt einschaltet ist so wahrscheinlich, wie sich das Kartellamt selbst auflöst.

    Warum sollte man (Das KARTELL) sich mit Dingen beschäftigen, die einen NICHTS angehen?

    Franz511

  4. borsti sagt:

    @Franz511

    Richtig !! Amt ja, – mit allem was dazu gehört!

    Präsident, – Oberabteilungsleiter, – Abteilungsleiter, — … alle wohl bestallt und verbeamtet.

    Aber Kartell ??? Was ist das denn ?? Und bevor das nicht so richtig definiert ist wird einfach mal gewartet.

    Ab und zu mal, — ja, — gegen Bill Gates und so , — in Kooperation mit der EU, — aber sonst ??

    Ich verwette meinen schlechten Ruf (und der war teuer), — nie und nimmernicht passiert da was!!
    borsti

  5. downunder sagt:

    hi borsti
    meine rede!
    aber das system der streicher produziert immer mehr unzufriedene,ja entsetzte geschädigte.
    für was habe ich überhaupt noch eine versicherung,wenn sie zwar meine beiträge einnimmt,mir dann aber im schadensfall die entschädigung schamlos zusammenstreicht,oder durch ihre pseudofachleute gnadenlos herunterrechnen lässt?
    das fragen sich immer mehr menschen,und sie reagieren!
    man muss die zeichen deuten können,denn keine versicherung wird nach aussen zugeben,dass ihre konzepte scheitern.
    paradebeispiel huk-coburg:
    diese versicherung posaunt nach aussen ihren vermeintlichen erfolg am lautesten von allen,aber das ist in wirklichkeit ein schlechtes zeichen,denn werbung in millionenhöhe macht nur der,der es auch nötig hat.
    gleichzeitig holt die huk die VHV ins boot der partnerwerkstätten,warum?
    weil man selbst alleine nicht in der lage ist,den partnerwerkstätten genügend geschädigte zu vermitteln?
    gleichzeitig erhöht die huk den rabatt dafür,dass im schadensfall die partnerwerkstatt aufgesucht wird von 15 auf 20%,wie man hört.
    schlussfolgerung:nur von den aufträgen,die die huk vermittelt,kann die partnerwerkstatt nicht leben,also muss die VHV her.
    zu wenige kunden waren offenbar begeistert von dem 15%-rabatt,sodass der nun angehoben werden musste.
    die huk ist gerade dabei,ihre hochgepriesenen tollen produkte zu subventionieren,warum wohl?
    didgeridoos,play loud

  6. RA Wortmann sagt:

    Hey Mr. Downunder,
    Sie bringen es auf den Punkt. Dass die HUK-Coburg die Konkurrenz mit ins Boot nimmt, ist das beste Beispiel dafür, dass das Unternehmen Partnerwerkstatt am Ende ist. Ein Auslaufmodell sozusagen! Bereits auf dem 3. Bonner Schadensforum hat die überwiegende Mehrheit der zuhörenden Werkstattinhaber dies feststellen müssen, weil Herr Heitmann von der HUK sein HUK-Konzept nicht schlüssig darlegen konnte. Die Werkstätten haben offenbar verstanden, dass der Reparaturkuchen trotz Werkstattsteuerung durch HUK nicht größer wird. In Zeiten rückläufiger Unfallzahlen wird er sogar kleiner. Werkstattinhaber wacht auf.
    Mit freundlichen Grüßen ins outback
    RA. Wortmann

  7. WDettinger sagt:

    Der Stern Ausgabe 4 vom 17.01.2008 Seite 132 behandelt das Thema noch etwas ausführlicher als AutoBild. Insbesondere werden auch die Firmen ganannt, die sich auf Anweisung der Versicherer zu ungerechtfertigten Kürzungsorgien hinreisen lassen – auch z.B. die Dekra, die sich ja sonst gerne den Anstrich der Unabhängikeit geben möchte. Dieser Anstrich ist aber schon seit längerer Zeit am Abblättern. Leider haben es noch nicht alle gemerkt, die davon betroffen sind. Z. B. die BMW Organisation.

    Mit freunelichen Grüssen

    Walter Dettinger

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