50. Deutscher Verkehrsgerichtstag – Empfehlungen der Arbeitsgruppe IV

Hier die Empfehlungen des 50. Verkehrsgerichtstages (VGT), Arbeitskreis IV zum Thema Kfz-Sachverständigenwesen:

Arbeitskreis IV

Der Kfz-Sachverständige in der Unfallregulierung

Der Arbeitskreis stellt fest, dass trotz der Maßnahmen der Sachverständigenorganisationen und Bestellungskörperschaften zur Qualifizierung ihrer Sachverständigen der Anteil mangelhafter Gutachten durch nicht qualifizierte Sachverständige nach wie vor zu hoch ist.

1. Der Arbeitskreis wiederholt deshalb mit Nachdruck die bereits auf den Verkehrsgerichtstagen 1985 und 2003 an den Gesetzgeber gerichtete Forderung, eine Berufsordnung für Sachverständige der Bereiche Kraftfahrzeugschäden und –bewertung sowie Straßenverkehrsunfälle zu schaffen.

2. Dabei sollte als Eingangsvoraussetzung für den Bereich Kraftfahrzeugschäden und –bewertung unter Berücksichtigung angemessener Übergangsregelungen eine Ingenieur oder ingenieurähnliche Ausbildung (insbesondere Kfz-Meister mit Zusatzausbildung) festgelegt werden.

3. Für den Bereich Straßenverkehrsunfälle ist eine Ingenieur- oder technischnaturwissenschaftliche Ausbildung obligatorisch. Hierzu sind geeignete (Hochschul-) Studiengänge zu schaffen, auch um dem sich abzeichnenden Nachwuchsmangel Rechnung zu tragen.

4. Unabhängigkeit und Neutralität sind unverzichtbare Voraussetzungen für die Tätigkeit der Sachverständigen. Sie sind von allen an der Schadenregulierung Beteiligten zu beachten. Der Sachverständige hat weisungsfrei zu arbeiten. Jegliche Einflussnahme auf den Inhalt des Gutachtens ist zu unterlassen.

5. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, im Zusammenhang mit der Schaffung einer einschlägigen Berufsordnung auch eine Gebührenordnung für Sachverständige der Bereiche Kraftfahrzeugschäden und –bewertung sowie Straßenverkehrsunfälle zu erlassen.

Dieser Beitrag wurde unter Ersatzteilzuschläge, Fiktive Abrechnung, Haftpflichtschaden, Lohnkürzungen, Sachverständigenhonorar, Stundenverrechnungssätze, UPE-Zuschläge, Verbringungskosten, Wichtige Verbraucherinfos abgelegt und mit , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

51 Antworten zu 50. Deutscher Verkehrsgerichtstag – Empfehlungen der Arbeitsgruppe IV

  1. BGH Leser sagt:

    @ Hans Dampf,

    „4. Unabhängigkeit und Neutralität sind unverzichtbare Voraussetzungen für die Tätigkeit der Sachverständigen. Sie sind von allen an der Schadenregulierung Beteiligten zu beachten“.

    So so.
    Dann werden in Deutschland aber nicht mehr viele SV übrig bleiben.

    Diesbezüglich lohn sich ein Blick in den Geschäftsbericht der Dekra im Bundesanzeiger. Sinnvoller Weise beleuchtet man dort die Zusammensetzung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

    Interessant auch die Gesellschafterverhältnisse bei CarExpert und R+V.

    Dies nur mal so am Rande. Viel Spaß dabei.

  2. F-W Wortmann sagt:

    @ „Pkt.5. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, im Zusammenhang mit der Schaffung einer einschlägigen Berufsordnung auch eine Gebührenordnung für Sachverständige der Bereiche Kraftfahrzeugschäden und –bewertung sowie Straßenverkehrsunfälle zu erlassen.“

    Hallo Leute,
    überlegt doch mal die Empfehlung in der rechtlichen Tragweite. Hier fordert ein Empfehlungsgremium, dass der Gesetzgeber eine „Gebühren“-Ordnung (gemeint ist vermutlich eine „Honorar-Ordnung“) für selbständige freiberuflich tätige Sachverständige schafft. Bekanntlich können „Gebühren“ nur von öffentlichen Behörden oder Gebietskörperschaften erhoben werden. Da behördliche Leistungen im Bundesgebiet überall gleich sein sollen, ist auch verständlich, dass jeder Bürger in Deutschland an welchem Ort auch immer das gleiche „Entgelt“, eben die Gebühr, dafür entrichten soll. Aber kann der Gesetzgeber bestimmen, was Schneider, Maler oder Metzger für ihre Tätigkeit verlangen dürfen oder können. Nicht anders ist der freie Sachverständige zu sehen. Er schließt nach BGH-Rechtsprechung mit dem Kunden, dem Unfallopfer, einen Werkvertrag (BGH X ZR 122/05 = BGH DS 2005,278). Aufgrund dieses Werkvertrages hat der Sachverständige Anspruch auf seinen Werklohn, das Honorar, §§ 631, 632 BGB. Natürlich können die Parteien des Werkvertrages – aufgrund der unstreitig bestehenden Vertragsautonomie – auch eine Vereinbarung über die Höhe des Honorars treffen. Diese Honorarvereinbarung ist auch zulässig. Mit einer Honorar-Ordnung würde der Gesetzgeber in diese Privatautonomie – ohne Not – einwirken. Dies halte ich aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten für bedenklich. Hinzu kommt, dass mit einer gesetzlichen Regelung in das grundrechtlich geschütze Eigentumsrecht des Sachverständigen eingegriffen wird. Mit dem Eigentumsrecht ist auch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb geschützt.

    Die Intension, die hinter einer gesetzlichen Fixierung des SV-Honorars steckt, ist klar. Die Bemühungen der Versicherungswirtschaft zur Reglementierung der SV-Honorare ist so alt wie das aktive Schadensmanagement der Versicherer. Nur muss bedacht werden, dass die freien SV wegen der freien Tätigkeit im Rahmen ihrer Honorare nicht reglementiert werden können.
    Hier ist einzig und allein BGB gültig.

    Die Versicherer haben doch genug Werkzeug in Händen, um sich gegen vermeintlich oder wirklich überhöhte Sachverständigenkosten zu wehren. Zum einen ist der zwischen dem Unfallopfer und dem SV abgeschlossene Werkvertrag ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Zum anderen kann sich der Versicherer im Rahmen der Schadensregulierung vermeintliche oder wirkliche Ansprüche des Geschädigten gegen den SV abtreten lassen und im Regresswege gegen den SV vorgehen. Allerdings trägt der Versicherer dann das Darlegungs- und Beweisrisiko sowie die Gerichtskostentragungspflicht (vgl. Imhof/Wortmann DS 2011, 149 ff.m.w.N.).
    Mit diesen Instrumenten, die der Gesetzgeber dem Schädiger bereits an die Handgegeben hat, ist dieser doch mehr als gut ausgestattet.

    Fazit: Es besteht keine Notwendigkeit, die Honorare der freien Sachverständigen zu reglementieren. Darüberhinaus bestehen für eine in Erwägung gezogene gesetzliche Regelung verfassungsrechtliche Bedenken.
    Das soll´s für den Anfang erst einmal sein. Vielleicht ist das ein vernünftiger Überlegungsansatz.

  3. SV F.Hiltscher sagt:

    @

    Während sich beim Arbeitskreis IV die Gemüter erhitzten, wurde im Arbeitskreis II still u.heimlich versucht die Restwertbörsen, samt dem überregionalen Markt saloonfähig zu machen.
    War der Arbeitskreis IV etwa ein Ablenkungsmanöver?

    http://www.autohaus.de/keine-aenderung-bei-der-anrechnung-von-restwerten-1095647.html

  4. Andreas sagt:

    Nach dem Motto: man kann als Kleiner ja nicht an jeder Front kämpfen…

  5. Hunter sagt:

    @SV F.Hiltscher

    Wenn dem so wäre, ist auch dieser Versuch wohl gescheitert. Der II. Arbeitskreis hat im Ergebnis nur die BGH-Rechtsprechung zu den Restwerten (sowie zur Anmietung eines Unfallersatzfahrzeuges) bestätigt und sieht anscheinend keinen weiteren Handlungsbedarf.
    Aber auch die Empfehlungen des Arbeitskreises II bestätigen das emsige Engagement der Versicherer beim Versuch, am VGT-Rad zu drehen.

    Deshalb: „Holzauge sei wachsam!“

    Hier kann man sämtliche Empfehlungen des 50. Deutschen Verkehrsgerichstages herunterladen:

    http://www.deutsche-verkehrsakademie.de/images/stories/pdf/empfehlungen_50_vgt.pdf

  6. F-W Wortmann sagt:

    Hallo SV F. Hiltscher,
    hallo Franz,
    herzlichen Dabnk für den Hinweis auf die Empfehlungen im AK II. Wären in der Tat möglicherweise untergegangen. Aber der AK hat korrekt reagiert. Es bleibt alles beim Alten.
    Das meine ich auch bei den Empfehlungen des AK IV. Eine entsprechende SV-Ordnung und SV“Gebühren“-Ordnung muss durch die Gesetzgebungsmaschinerie, und die ist zumindest bei diesen Gesetzen recht langsam. Wer sollte den Gesetzesantrag stellen? Ein Gesetzesentwurf muss dafür erstellt werden. Üblicherweise geht der auch erst durch fachlich kompetente Beratungsgremien. Das dauert. Da bin ich bei Otting.
    Mit freundlichen Grüßen
    Dein F-W Wortmann

  7. SV M.Gosch sagt:

    Guten Tag meine Herren,
    zum Thema SV-Ausbildungen in Deutschland. Ich als KFZ und Landmaschinen-Meister kann nur sagen wer sich Sachverständiger nennt ohne eine richtige Vorausbildung und Erfahrung sollte einen Vermerk tragen zum beispiel wie beim gekauften Doktortitel“das hc“. Aber solange solche Sv-Anwärter von Namenhaften Bildungseinrichtung sogar noch ne Zertifizierung bekommen und damit ahnungslose Kunden gewinnen, solange wird sich das Verkehrsgericht noch mit schlampigen Gutachten umherschlagen müssen. Ich muss sagen ich habe für alle meine Ausbildungen 75000,00€(Lehrgangskosten) bezahlt plus 8 Jahre Werkstatterfahrung und beim Bildungsträger sinds 5 Monate und 5000,00€. Ich selber hatte auch mal solche Ausbildung mitgemacht wegen der sogenannten Zertifizierung und hatte 4 Monate übersprungen weil in diesen 4 Monaten über Fzg-Technik unterrichet wurde die ich mal im 1 und 2 Ausbildungjahr hatte „lach“ für viele dort war es die Erstausbildung. Und laut Ausbildungsvertrag waren doch Ausbildungsvoraussetzung min. Meister, Techniker oder ein Hochschulabschluss in Richtung Metallbau oder Fzg+Technik. Aber von 12 Teilnehmer waren 3 KFZ Meister und 1er war Ing. für Flugzeugtechnik der Rest Bäcker Schuster und Bürokaufmänner. Grausam! ! ! Also ich zeige nur auf verlangen des Kunden meine Zertifizierung, ansonsten ist es mir nur peinlich wenn ich sehe wie man mit Leichtigkeit Wissen und Können umgehen kann.

  8. joachim otting sagt:

    @ SV M. Gosch

    Einspruch Euer Ehren: „h.c.“ ist die Abkürzung für „honoris causa“, also für „ehrenhalber“.

    Das kann man unter die Kategorie „wissenschaftliche Orden und Ehrenzeichen“ einordnen, aber mit einem „gekauften Doktortitel“ hat das nun ganz und gar nichts zu tun.

    Und wenn da sogar „h.c. mult.“ steht, sind das halt mehrere Orden und Ehrenzeichen und nicht etwa ein Doktortitel zum Premiumpreis.

    Nur am Rande: Was in manchen Gutachten von Meistern und Ingenieuren sprachlich abgeliefert wird, wenn nicht nur Textbausteine angeklickt werden, sondern frei getextet wird, veranlasst nicht selten zu der Überlegung, ob Deutsch wohl die Muttersprache ist.

  9. SV Wehpke sagt:

    @SV M.Gosch, 05.06.2012….“Also ich zeige nur auf verlangen des Kunden meine Zertifizierung, ansonsten ist es mir nur peinlich wenn ich sehe wie man mit Leichtigkeit Wissen und Können umgehen kann.“

    In diesem Punkt haben Sie recht. Das kann ja nur der TÜV gewesen sein, oder ich müsste mich gewaltig irren?

    Da wird mit öffentlichen Geldern – auch meine Steuern – jeder arbeitslose Depp zum „TÜV-Zertifizierten Sachverständigen für Kfz-Schäden & Bewertung“ gemacht.

    Berufliche Fortbildung nennt man das dann. Die kommen gleich nach den „Schwachverständigen“ die das im Wochenendkurs für 900 € erwerben! Ein Skandal!

    Wehpke Berlin

  10. SV M.Gosch sagt:

    SV Wehpke Sie lagen mit ihrer vermutung genau richtig. Ich warte ja nur noch auf den „VEREIN FÜR SACHVERSTÄNDIGER FÜR SCHÄDEN UND BEWERTUNG“ damit der Stempel noch größer wird.Lach. Sie werden jetzt alle lachen dieser Verein ist schon seit letzten Jahr in Gründung. Es hapert nur noch beim Eintrag im Handelsregister laut meiner Infos! ! ! Und die Ausbildungeinichtung wirdt als Ausbildungspartner mit drin stehen.

    SV Joachim Otting ich meinte nur spaß als ich schrieb mit dem Dr.hc., aber der Auftraggeber sollte schon vorher wissen mit wem er es zu tun hat das meinte ich. Durch diesen Zertifizierungsstempel werden die Auftraggeber nur geblendet, mehr nicht. Und wenn ich dann noch auf ihren Webseiten lese „Wir sind geschulte und geprüfte Sachverständige“ da wird mir echt ÜBEL. Die meisten haben noch nichtmal einen Schraubenschlüssel in den Händen gehabt. Ich musste sowas von lachen einmal sprachen sie dort von Spur und Stutzeinstellung und einer Richtbank (Stundensätze). Ja wenn laien unter sich sind. lach

  11. SV T.Scheibner sagt:

    In meiner Zeit als ich im Karosseriebereich tätig war habe ich sehr viele Gutachten der DEKRA gesehen meist von Ing. da wird mir schlecht. Zwischen Theorie und Praxis liegen Welten.
    Und das hatte nicht nur mit der Abhängigkeit der Versicherungen zu tun. Einfach grausam.

    TÜV R… sag ich auch lieber nichts zu dann wird es noch schlimmer.

    Ich bin dafür das der Sachverständige so wie z.B. der Meistertitel (auch wenn es fast zu spät ist) geschützt wird.

  12. Andreas Sander sagt:

    @ SV T.SCHREIBNER

    Da ist der BVSK Vorreiter.

    Seit über 20 Jahren fordert der BVSK,das Berufsbild des Kraftfahrzeugsachberständigen zu manifestieren und den Titel zu schützen!-Nichts passiert-armes Deutschland!

    Andreas Sander
    svsander-online.de

  13. Ludwig H. sagt:

    @ joachim otting
    Mittwoch, 06.06.2012 um 09:34

    @ SV M. Gosch

    „Nur am Rande: Was in manchen Gutachten von Meistern und Ingenieuren sprachlich abgeliefert wird, wenn nicht nur Textbausteine angeklickt werden, sondern frei getextet wird, veranlasst nicht selten zu der Überlegung, ob Deutsch wohl die Muttersprache ist.“

    Ja, Herr Otting,das trifft wohl zu. Bedenken Sie aber bitte auch, wie leicht man es den „Experten“ in der Vergangenheit gemacht hat, sich auf Textbausteine beschränken zu können, die meist auch noch von schlechter Qualität sind, was den sprachlichen Ausdruck angeht. Wer von den Kfz-Sachverständigen greift denn noch zum Diktiergerät und gestaltet sprachlich sein Gutachten individuell aus ? Wie hoch schätzen Sie prozentual den Anteil ein ? Aber einen Punkt darf man auch nicht unerwähnt lassen und der betrifft die Autoversicherer, die nach wie vor diesen Schrott akzeptieren und auch noch im hochpreisigen Segment bezahlen. Was hier alles so unter dem Begriff „Gutachten“ auf dem Markt angeboten wird, ist wirklich haarsträubend und nicht mehr akzeptabel. Hinzu kommen dann auch noch die hochtrabenden Berufsbezeichnungen,die blenden sollen, wie Dipl.-Ing. aus Russland und andere gekaufte Titel, wobei man sich den Chefingenieur ja schon in der Vergangenheit leicht selbst zulegen konnte oder – wie seinerzeit bei der Allianz-Versicherung- verliehen bekam. Mehr Hochstapelei geht kaum noch.
    Aber haben wir was dagegen unternommen und diesen Wildwuchs eingedämmt ?

    Mit besten Grüßen

    Ludwig H.

  14. Frank sagt:

    Hi SV T Schreiber,

    SV schützen?? versuchs mal. ich habs versucht. viel spass dabei.

    ohne berufsbild geht da nix aber auch gar nix!

    Berufsbild??

    wenn lobyisten wie versicherung davon nix wissen wollen ist schon der versuch umsonst. die brauchen doch keine qualifikation sondern möchtegern sv die nach ihrer pfeife tanzen.

  15. Frank sagt:

    Hi Andreas,

    „Da ist der BVSK Vorreiter.“

    das ich nicht lache. ausgerechnet der BVSK?? ein verband der sich mit der versicherung eingelassen hat. nein danke.

  16. Frank sagt:

    Hallo Ludwig H.,

    „Wer von den Kfz-Sachverständigen greift denn noch zum Diktiergerät und gestaltet sprachlich sein Gutachten individuell aus“

    und wer soll das bezahlen????

  17. Andreas Sander sagt:

    @FRANK

    Da kannst Du ruhig lachen.

    Wenn sich überhaupt jemand mit Versicherungen eingelassen hat – was nicht bewiesen ist – war es eventuell der Geschäftsführer des BVSK und nicht DER Verband als solcher.

    Gruß
    svsander-online.de

  18. Ludwig H. sagt:

    @ Frank

    und wer soll das bezahlen????

    ###

    Hallo, Frank,

    wie ist denn das jetzt wohl gemeint ?

    Noch nie davon gehört, dass verkehrsfähige Gutachten nach den sog. Mindestanforderungen in der Regel sogar noch weniger kosten als ein schematisiertes „Gutachten“ aus dem Textbausteinkasten ?

    Nur die Reparaturkalkulation in den Vordergrund zu stellen, ist wohl kaum der zutreffende Beurteilungsansatz, denn das ist nicht mehr als eine Prognose. Weitaus wichtiger für den Geschädigten ist aber die beweissichernde Tatsachenfeststellung und die wird bekanntlich nicht allein durch Fotos abgedeckt.

    Die Verwendung von Textbausteinen und eine Rationalisierung ist damit keineswegs da abzulehnen, wo es tatsächlich passt. Wir haben uns in der Vergangenheit wiederholt einmal die Mühe gemacht, Gutachten, die ausschließlich aus Textbausteinen bestehen zu analysieren. Mehr als 60%(!) des präsentierten Textes war völlig überflüssiges Beiwerk und dafür präsentiere ich Dir gern einmal auch anschauliche Beispiele.

    Fazit:
    Nicht die qualifizierten und verkehrsfähigen Gutachten werden zu teuer. Zu teuer ist eindeutig der Gutachtenschrott.
    Haben das vielleicht die Deutschen Autoversicherer noch nicht erkannt ? Hier wird ein Blödsinn abgelassen, dass einem die Haare zu Berge stehen könnten und das muss man auch einmal nicht nur hinter vorgehaltener Hand flüstern, sondern deutlich und vernehmbar artikuliern, dass es vielleicht auch ankommt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ludwig H.

  19. H.U. sagt:

    @ Andreas Sander
    Dienstag, 26.06.2012 um 18:32

    „Wenn sich überhaupt jemand mit Versicherungen eingelassen hat – was nicht bewiesen ist – war es eventuell der Geschäftsführer des BVSK und nicht DER Verband als solcher.“

    Also, Andreas Sander,

    Deine Überzeugung in allen Ehren, jedoch kenne ich die Entwicklung dieses Verbandes aus seinen Anfängen und habe vielfach erlebt, von welchen Personen er tatsächlich immer schon gelenkt wurde. Die Zusamensetzung der jeweiligen Verbandsspitze spricht da wohl Bände und diese Zusammensetzung haben alle Mitglieder des Verbandes mitgetragen und …. mitverursacht durch aktive Zustimmung oder durch Schweigen. Das ist also keineswegs nur eine Sache des jetztigen Geschäftsführers.-

    Sieh Dir einmal genauer die Mitgliederzusammensetzung an und deren Gutachten, dann wirst Du deine Beurteilung vielleicht doch revidieren müssen.Für mich bedeutet die BVSK-Ausweisung nicht mehr als ein Zeichen der Angepasstheit,von Ausnahmen natürlich abgesehen. Ich habe von Neuzugängen sogar hören können, dass man dem Berufsverband deshalb beigetreten sei, weil dies bei Versicherungen einen guten Eindruck hinterlassen würde. Bezüglich eines solchen Ausmaßes an Naivität kann auch die Jungfrau Maria kaum noch behilflich sein. Prüfe doch einmal nur, welche Inhaber von SSH Stationen Mitglied sind und andere Personen, deren Einordnung auch nicht schwer fallen dürfte.
    Ich habe, von Ausnahmen abgesehen,bisher nur BVSK Mitglieder kennengelernt, deren Handeln von vorauseilendem Gehorsam und Anbiederung gekennzeichnet war und ich kenne einige berufserfahrene Kollegen, die deshalb nach mehr oder weniger kurzer Zeit diesem Verband spontan den Rücken gekehrt haben.

    See you

    H.U.

  20. Dipl.-Ing. Andreas Hoppe sagt:

    Hallo H.U.,

    Deinem Beitrag kann ich in allen Punkten beipflichten…

    Viele Grüße

    Andreas

  21. Andreas Sander sagt:

    @HU

    Hallo HU,

    habe Deinen Artikel aufmerksam gelesen.

    Ich denke, dass es keinen Verband, keine Kammer gibt, wo ALLES rund läuft.

    Ich, aus meiner Sicht, habe meine Mitgliedschaft im BVSK selten bereut.

    Selbstverständlich gibt es immer was zu verbessern oder zu ändern, dafür sind Diskussionsrunden da.

    Viele Grüße
    svsander-online.de

  22. Frank sagt:

    Hallo HU,

    dem MUSS ich beistimmen.

    Frank

  23. Frank sagt:

    Hallo Ludwig,

    Zitat: wie ist denn das jetzt wohl gemeint ?“

    na überleg mal. ein diktat was das für ein zeit- und personalaufwand ist. rechne doch mal nach zeitaufwand und vergleiche dann nach gegenstandswert. du wirst ein blaues wunder erleben (nicht die brücke bei dresden)

    bei handmade ist ein gutachten nach allen listen m. e. nach nicht zu berechnen weil der aufwand viel höher ist.

    mfg
    frank

  24. Ludwig H. sagt:

    @ Frank
    Hallo Ludwig,

    na überleg mal. ein Diktat was das für ein Zeit- und Personalaufwand ist. Rechne doch mal nach Zeitaufwand und vergleiche dann nach Gegenstandswert. Du wirst ein blaues Wunder erleben (nicht die Brücke bei Dresden)

    bei handmade ist ein Gutachten nach allen Listen m. e. nach nicht zu berechnen weil der Aufwand viel höher ist.

    mfg
    frank

    Hi, Frank,

    Auch Rechtsanwälte,Unfallrekonstrukteure und Sachverständige vieler anderen Disziplinen greifen bei ihrer täglichen Arbeit zum Diktiergerät, wie auch qualifizierte Haussachverständige und DEKRA-Gutachter. Glaubst Du wirklich, dass diese alle nicht richtig rechnen können? Mir fehlt zu Deiner These das konkrete Beispiel und im Übrigen muss ich einmal fragen, wie Du denn in Deinem Gutachten den festgestellten Unfallschaden nachvollziehbar und verständlich beschreibst? Vielleicht bin ich ja hier richtig auf dem Holzweg . Und noch eine Frage darf ich anschließen: Was ist denn Deiner Auffassung nach ein Routinegutachten ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Ludwig H.

  25. SV Wehpke sagt:

    @Andreas Sander, Mittwoch, 27.06.2012 um 10:47
    „Ich, aus meiner Sicht, habe meine Mitgliedschaft im BVSK selten bereut.“
    ————–
    Hallo Herr Sander,
    na ja, immerhin schon einmal „bereut“. Daraus schließe ich, dass Sie noch nicht allzu lange dort dabei sind. Schauen Sie doch einmal genauer hin was mit Ihren Beiträgen zu IHREM NUTZEN geschieht?

    Sicher – Sie können jetzt stolz sein (ein wenig jedenfalls wie es der Herr GF formulierte) dass der Verband eine so schöne repräsentative Immobilie in Potsdam besitzt. Die gehört ja auch Ihnen ein Stückchen weit und Sie können damit repräsentieren – oder etwa nicht?. Das ist doch WICHTIG FÜR SIE.

    Zugegeben – ja – nicht wirklich, – aber Sie können sich das ja wenigstens einbilden. Und was haben Sie davon? Ist das Ihre neue Büroadresse? Hat man Sie schon einmal darin herum geführt, damit Sie stolz sein können? Haben Sie auch Aktien der accidens gekauft? Versuchen Sie doch einmal wenigstens hier Ihr Geld wieder zu bekonmmen.

    Dieser Blog hier hat mehr für die Interessen der SV geleistet als der BVSK ingesamt.

    Der BVSK dient heute nur noch den Interessen einiger weniger und nicht mehr denen seiner Mitglieder. Und viel Spaß beim Nachdenken – oder auch nicht.

    Wehpke Berlin

  26. H.U. sagt:

    @ Andreas Sander
    Mittwoch, 27.06.2012 um 10:47

    Hallo, Andreas Sander,

    das Thema war nicht mit der Frage und Behauptung verknüpft, ob oder dass in anderen Verbänden oder Kammern „alles rund läuft“und ich glaube, dass das hier auch nicht behauptet worden ist.

    Wenn Du aus Deiner Sicht Deine Mitgliedschaft im BVSK selten bereut hast, geht das auch in Ordnung, denn es ist Deine Sicht der Dinge und auch ganz allein Deine persönliche Perspektive. Wer sollte Dir daraus wohl einen Vorwurf machen können? Man muß halt radikal zum eigenen Maßstab stehen, ohne sich zum Maß der anderen zu machen.

    Diskussionsrunden haben nach meinen Erfahrungen bisher kaum standespolitische Probleme gelöst. Aber wenn Du positivere Erfahrungen damit gemacht hast, lass es mich bitte wissen., denn vielleicht habe ich da etwas versäumt.

    Mit besten Grüssen

    H.U.

  27. Andreas Sander sagt:

    @ SV WEHPKE
    @H.U

    ..danke für Ihre Mitteilungen.

    Zum Teil bin ich ganz Ihrer Meinung.

    Ich bin seit über 25 Jahren BVSK Mitglied und sehe natürlich ebenfalls, dass nicht alles Gold ist.

    Ich bin nunmehr fast 60 Jahre alt und seit über 30 Jahren im Beruf.Die letzten paar Wochen werde ich auch weiterhin mit dem BVSK verbringen!

    Mit den IHKS und HWKS habe ich erheblich schlechtere Erfahrungen machen müssen.

    Ich wünsche einen schönen Tag.

    Mit freundlichen Grüßen
    aus der Grafschaft

    svsander-online.de

  28. Vaumann sagt:

    @ Andreas Sander
    Wussten Sie,dass der Herr GF ihres Verbandes im Auftrag der HUK „Gutachten“ zur Höhe von Gutachterkosten anderer Sachverständiger verfasst,damit die HUK damit illegal deren Gutachterkosten kürzen kann?—-nein?—–
    dann fragen Sie mal bei der Redaktion nach,vielleicht schickt man Ihnen dann den Beweis.
    Viele haben sich bereits dazu entschieden,diesen Verband nicht mehr zu unterstützen,völlig zu Recht,wie ich meine!

  29. Frank sagt:

    Hallo Ludwig,

    du vergleichst äpfel mit birnen. ein ra hat eine geregelte honorarberechnung. ein rekonstrukteur der vom gericht berauftragt wird, hat eine ZSEG und bekommt für eine kleine schadenssumme für ein reko schon mal 1500,00 vorschuß. ein freier sachverständiger hat weder einen honorarrahmen noch eine gebühren liste oder sonstwas und muß im mischverfahren sein honorar jedesmal einzeln am gegenstandswert berechnen. das diese leute nicht rechnen können ist hier fehl am platz. ganz im gegenteil. raoutinegutachten?? was ist das?? jeder fall ist anders und hat eine andere behandlung. routine oder massengutachten (Hagel) haben ein anderes rechnungsbild und werden auch anders in rechnung gestellt. da sind die nebenkosten weitaus differenzieller.
    also nix mit routine. höchsten gleichartige (haft oder kasko). wenn du schon dekra sv mit freien auf eine stufe stellst, solltest du mal an die hintergründe denken. ein dekra sv hat keine nebenkosten wie ein freier der alles selbst organisieren und ausarbeiten muss. eine solche org. hat und hier ist die routien vielleicht angesagt, eine ganz andere finazstruktur. also mal wirtschaftlich fair denken. aber auch auf das sponsoring bei dekra usw. achten. verträge und absprachen mit versicherer gehören nicht in eine freie sv honorargestaltung.
    wenn du natürlich in einem großbüro mit mehreren sv arbeitest ist es nachvollziehbar, dass eine schadensbeschreibung schon mal mit dem diki erfasst wird. aber bedenke den arbeitsaufwand im büro! die regel ist das nicht. wenn du ein schadensgutachten nach zeitaufwand abrechnest wird e s ganz schön teuer werden.- rechne mal nach vom auftragsannahme über vorbereitung, fahrzeit (50 km) kalk. und ausarbeitung bis hin zur ablage. alles mit 110 € durchschnitt die stunde bei einem schaden von 900,00 €!!!
    eine faire sv honorargestaltung in der mischkalkulation ist demnach immer ein kompromiss zwischen abzocke und draufzahlen und daher m. e. nach eine gute mittlere gestaltung. ausreisser und abzocker mit tw. null ausbildung wird es immer geben. dies ist aber nicht die regel bei qualifizierten, freien sv!

    übrigens, ich beschreibe den schaden im gutachten mit mindesten einer viertel seite und füge dazu noch übersichtsbilder bei damit auch nichtfachleute (versicherunsgsachbearbeiter) eine vorstellung vom schaden haben. trotzdem vberechne ich mein grundhonorar NUR nach dem gegenstandswert brutto!! auch wenn ich mal ein bischen länger am schreiben bin.

    nu aber genug der disku.

  30. Ra Imhof sagt:

    Hallo Herr Ludwig H.
    bevor hier über den Begriff des „Routinegutachtens“ gefachsimpelt wird,darf ich mich kurz einbringen:
    Routinegutachten sind solche Gutachten,die auf standardisierten Messverfahren basieren,also etwa Blutgruppengutachten,Gutachten zum Blutalkoholgehalt, Abstammungsgutachten, Fahrtenschreiberauswertungen etc.,nachzulesen z.B. im Karlsruher Kommentar zur StPO bei §256.
    MfG

  31. Andreas Sander sagt:

    @Vaumann

    Bei Auseinandersetzungen im Bereich der Gutachtenerstellung können beide Seiten den technischen Ausschuss des BVSK anrufen, um Klarheit zu schaffen.
    Diese Möglichkeit ist Bestandteil der Vereinssatzung.
    Mir ist nicht bekannt, dass jemals eine einseitige Beauftragung an den technischen Ausschuss erfolgt ist.
    Sollten Ihnen jedoch Beweise vorliegen, die Ihre Annahme untermauern, lassen Sie es mich wissen, ich werde die nötigen Schritte unternehmen-mit Sicherheit, darauf haben Sie mein Wort.

    Mit freundlichen Grüßen
    svsander-online.de

  32. H.U. sagt:

    @ Frank

    „nu aber genug der disku.“

    Hi, Frank,

    dem stimme ich aus vollem Herzen zu. Danke für Deinen in jedweder Hinsicht interessanten Beitrag.

    Mit besten Grüssen

    H.U.

  33. H.U. sagt:

    @Ra Imhof
    Mittwoch, 27.06.2012 um 17:36

    Hallo Herr Ludwig H.
    bevor hier über den Begriff des “Routinegutachtens” gefachsimpelt wird,darf ich mich kurz einbringen:
    Routinegutachten sind solche Gutachten,die auf standardisierten Messverfahren basieren,also etwa Blutgruppengutachten,Gutachten zum Blutalkoholgehalt, Abstammungsgutachten, Fahrtenschreiberauswertungen etc.,nachzulesen z.B. im Karlsruher Kommentar zur StPO bei §256.

    Guten Morgen,RA Imhof,

    exakt so ist es. Aber wenn die HUK-Coburg nur den Schadenenersatz für ein „Routine“-Gutachten berücksichtigt wissen will, hat sie vielleicht einen anderen „Kommentar“ vorliegen, als den, welchen Sie hier ansprechen ? Vielleicht
    bringt dieses Unternehmen insoweit selbst einmal Licht ins Dunkle.-

    Mit besten Grüssen

    H.U.

  34. L.B. sagt:

    @ Ludwig H.
    @ Frank
    @ RA Imhof
    @ Dipl.-Ing.Harald Rasche

    Liebe Leser,

    „Routine-Gutachten“ ist offenbar nach wie vor ein Reizwort, obwohl ich glaube, dass Ludwig H. damit in einem ganz anderen Zusammenhang nur etwas verdeutlichen wollte, was bei Frank jedoch ganz anders angekommen ist, wie ich seiner Reaktion entnehme.

    Ich versuche mir gerade vorzustellen, wenn morgen für die Entschädigungsgesichtspunkte ein Routineabschleppvorgang, eine Routineunfallreparartur, eine Routinelackierung und ein Routineverhalten der Teilnehmenr am Gebrauchtwagenmarkt bezüglich der Wertvorstellung im Zusammenhang mit einem offenbarungspflichtigen Unfallschaden kreiert werden.

    Und dann kommt auch noch ein Routineschreiben der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung, in welchem dem angeschriebenen Sachverständigen zumindest richtig erklärt wird, dass man routinemäßig seine nicht erforderlichen Gutachterkosten gekürzt habe und das ist dann auch noch von einem ganzen „Schadenteam“ festgestellt worden.Boaaaaa !

    Dr. Reinhard K.Sprenger stell in seinem Buch „Aufstand des Individuums u.a. die Frage:“Sind Sie teamfähig?“ und führte weiter aus:

    Das ist daher keine Frage, die um Wertsteigerung für Kunden herum gebaut ist. Sie soll die Unsicherheit von Managern verbergen, die sich der Loyalität ihrer Mitarbeiter unsicher sind. Appelle sind darin verborgen: Füge Dich ein!Keine Starallüren! Keine Mucken! Keine Bedrohung der Positionsautorität des Chefs! – eben „teamfähig“. …- Oft entspricht der Teamgedanke nicht sachlicher Notwendigkeit,sondern machtpolitischem Kalkül…. Abweichler werden abgestraft….. hasenfüßige Chefs schlüpfen hinter das Schutzschild der „Teamarbeit“ und stehlen sich so aus der Verantwortung.“

    Und Dr. Reinhard K. Sprenger stellt zum Schluß fest:

    „Alles Wichtige gibt es nur in der Einzahl“, weil Teamarbeit immer mit dem Identitätsverlust des Einzelnen einhergeht.

    Ein schönes Wochenende
    allen Lesern

    L.B.

  35. Frank sagt:

    Hallo L.B.,

    und daher, vorsicht mit fachausdrücken!! Nicht jede bezeichnung eines details trifft genau den punkt!

    F.

  36. Vaumann sagt:

    @ Sander
    Sie haben mich etwas missverstanden.
    Herr Fuchs erstattet für die HUK „Gutachten“ gegen SV eines ANDEREN-wohl von Ihm gehassten- Verbandes.
    Aber:
    Machen Sie sich nichts daraus.
    Bis Sie mit ihren Mitgliedsbeiträgen für den BVSK ihrem eigenen Unternehmen effektiven Schaden zugefügt haben werden,wird es wohl noch etwas dauern,denn CH arbeitet weiter -völlig kostenlos- auch für Sie!

  37. Andreas Sander sagt:

    @VAUMANN

    Bin selbst Autor bei CH und unterstütze die Seite wo und wie ich es kann.

    Für mich ist CH eine WICHTIGE Plattform!

    Trotzdem meinen Dank für Ihren Hinweis.

    Mit freundlichem Gruß

    svsander-online.de

  38. Vaumann sagt:

    @ Sander
    na also!
    Listen Sie aber doch einmal die Vorzüge der BVSK-Mitgliedschaft aus Ihrer Sicht auf.

  39. Andreas Sander sagt:

    @Vaumann
    Das geht ganz einfach!

    Sie schreiben den Verband an und bitten um Infomaterial.

    Insbesondere empfehlen kann ich Ihnen den Abschlussbericht über die diesjährige Jahreshauptversammlung bzw. den diesjährigen Sachverständigentag in Potsdam.

    Sollten Fragen offen bleiben, können Sie mich jederzeit kontaktieren.

    Schönes Wochenende
    und Gruß aus der
    Grafschaft

    Andreas Sander
    svsander-online.de

  40. SV Wehpke sagt:

    @Andreas Sander, Mittwoch, 27.06.2012 um 18:34
    „Bei Auseinandersetzungen im Bereich der Gutachtenerstellung können beide Seiten den technischen Ausschuss des BVSK anrufen, um Klarheit zu schaffen.“
    **************
    Hallo Herr Sander, haben Sie das mal versucht? Lächerlich!

    Der Betriebsleiter eines sehr großen Autohauses hier bei uns hat mal ein Gutachten eines SSH/BVSK-Mitglieds, auf mein Anraten hin, dem ATR vorgelegt. Nach dem der Herr GF einen nicht rückzahlbaren Vorschuß von 800,00 DM haben wollte und auch noch darauf hingewiesen hat, dass das Prüferergebnis keinerlei Auswirkungen haben wird und lediglich eine unverbindliche Stellungnahme sei, hat der Herr Betriebsleiter mich dann gefragt ob der BVSK in da veralbern wolle. Ich mußte ihm zustimmen.

    Ich kann Ihnen nur raten solcherlei „Versprechungen nach Prüfung und Objektivität“ selbst zu testen – Sie werden sich wundern und wahrscheinlich dann doch aus diesem Lobbyistenverein der Herren Fuchs und Brockmann noch vorzeitig austreten.
    Treten Sie mit mir in Kontakt und ich übersende Ihnen gern eine CD mit der Dokumentation in einem andern Fall der Auseinandersetzung, ebenfalls via ATR mit einem BVSK/SSH-SV.

    Wehpke Berlin

  41. Vaumann sagt:

    @ Sander
    nein danke,da ist mir das Porto zu schade!

  42. Andreas Sander sagt:

    @VAUMANN

    …wäre vielleicht fair, wenn Sie Ihre Identität preisgeben würden.

    Gruß
    Andreas Sander

  43. benno sagt:

    @Vaumann
    Sobald die coolen Jungs mit dem offenen Visier Schachmatt sind, kommt immer postwendend der Ruf nach der wahren Identität des Gegenüber. Da kann man inzwischen drauf wetten. Ein typisches Verhaltensmuster des Unterlegenen. Alternatives Verhalten dazu zeigt nur der Blog-Maulwurf.

    @Andreas Sander
    Nach meinem Kenntnisstand kann bei Captain HUK jeder anonym posten, sofern es ihm danach ist. Genausogut kann sich jeder mit seiner wahren Identität outen, wenn er meint. Jedem das Seine, oder? Ein Anspruch auf die Identität Dritter besteht jedoch nicht! Ich denke, es schreit schon genug zum Himmel, wenn bei faceboook u. Co Profile erstellt werden. Wer im Internet mit voller Identität operiert und damit irgendwo auf ewig seine Spuren hinterlässt, ist selber schuld. Mit Mut oder Rückgrad hat das jedenfalls nichts zu tun. Das nennt man irgendwie anders.

  44. Andreas Sander sagt:

    OK

  45. Dipl.-Ing. Andreas Hoppe sagt:

    Hallo Herr Kollege Sander und Vornamensvetter 🙂

    Dass der ein oder andere unter einem Pseudonym postet, ist verständlich. Ich selbst habe schon Angriffe der Versicherungswirtschaft über mich ergehen lassen müssen, die mir wirtschaftlich geschadet haben.

    Andererseits habe ich aber derart viele Privatleute über diesen Blog „auf meine Seite“ bringen können, weil sie gemerkt haben, dass ich keinen Blödsinn erzähle, sodass ich der Meinung bin, dass der Vorteil die Nachteile überwiegt.

    Übrigens hat sich auch Herr Fuchs schon bei meinem Vater (und ehemaligem BVSK-Mitglied) über mich beschwert, weil ich angeblich negativ über ihn geschrieben hätte, dabei habe ich mich lediglich kritisch mit seiner Person auseinandergesetzt und das von ihm ausgeübte Amt seinerzeit sogar noch verteidigt. Herr Fuchs wollte sich nicht direkt mit mir auseinandersetzen. Warum, bleibt sein Geheimnis.

    Dies zeigt aber sehr schön, was der Geschäftsführer des BVSK von ordentlich arbeitenden Sachverständigen hält. Im übrigen zeigen auch die Gutachten, des damaligen Vizepräsidenten v. Streit im Auftrag (und mit Weisung?) der ADAC-Versicherung, was von Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zu halten ist. Herr v. Streit ist mir bis heute eine Erklärung schuldig wie er einen von mir im hiesigen Bereich ermittelten Restwert über eine Restwertbörse und mehrere hundert Kilometer entfernt überprüfen will und wie er darauf kommt zu behaupten, dass der von mir ermittelte Restwert falsch sei…

    Aber so läufts halt. Dumm nur, dass der Restwert vom Murnauer Kollegen vor Gericht keinerlei Bestand hatte.

    Viele Grüße

    Andreas

  46. Vaumann sagt:

    @ Andreas Hoppe
    so isses!
    einen signifikanten wandel gab es in den gerichtsgutachten des „prüfzentrums kohl“ auch erst dann, als herr kohl -was ich bedauere- schwer erkrankte.
    vorher war das gesprächsergebnis üblich,danach auch sogar die honorarumfrage des vks,ich hab´s schwarz auf weis!
    ich glaube daher,dass sich viele bvsk-ler verstellen,anstatt wahrer erkenntnis die ehre zu geben.
    ich hoffe,dass noch viele sachverständige rechtzeitig ihrem beispiel folgen werden und dieser verbandsführung den rücken kehren.

  47. Frank sagt:

    Hallo Andreas,

    hilfe vom bvsk guru fuchs???

    wenn du wirklich mal hilfe brauchst, wie ich bei einer honorarsache, bekommst du zur antwort: kann ihnen nicht helfen weil sie nicht im bvsk sind. kommen sie zu uns und ich werde ihnen helfen. (da werden sie geholfen, gell).
    da ist die hilfe von andere verbandsseite und kollegen wesentlich und ich betone w e s e n t l i c h besser gewesen. habe übrigens damals dann gegen die halunken………… mit hilfe von vorstand (nicht bvsk) und kollegen gewonnen.

    dieser falsche patron ist es nicht wert sich über den aufzuregen. links liegen lassen und seine „taten“ anprangern, damit kollegen aufwachen ist m. e. nach viel besser.

    FRANK

  48. SV Berlin sagt:

    lach….laßt uns doch einen eigen „Verein“ gründen…Nur besser…Man kann ja diesen ganzen Mist nicht mehr hören…Ich werde nie mit Versicherungen zusammen arbeiten…
    Ich muss sagen bei mir klapps ganz gut…Ich bin gut…Die Versicherung probieren es, aber meine klappe ist größer…
    Wer will sag jetzt was…

  49. SV Gosch sagt:

    Na juhu

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