Allianz Anschreiben zur Kürzung des Sachverständigenhonorars mit reichlich „Tiefgang“ – auf direktem Weg zum vollständigen Gesichtsverlust ?

Was geschieht eigentlich, wenn man sich auf die Kommunikation mit einem zahlungsunwilligen Versicherer einlässt, der Schadensersatzpositionen rechtswidrig kürzt?
Dann bekommt man aktuell lediglich niveaulose Schreiben wie das folgende:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits in anderer Sache mitgeteilt, hat der BGH keinesfalls entschieden, dass Sachverständigenkosten immer gemäss Rechnung zu regulieren seien. Das Verfahren wurde an das LG zurückverwiesen zur erneuten Verhandlung, Eine Entscheidung dazu ist uns nicht bekannt.

Sämtliche Kostenpositionen sind nicht nachvollziehbar bzw. liegen diese über den u.E. üblichen Kosten. Mangels einer Gebührenordnung schuldet der Geschädigte Ihnen nur „übliche“ Kosten.

Wir stellen daher erneut anheim, Ihre Rechnungserstellung zu erläutern und die einzelnen Posten zur Höhe zu erklären.

Wir verweisen auch auf die Rechtsprechung des LG Saarbrücken.

Da Sie zu den Sachverständigen gehören, bei denen sehr häufig die Gebührenansprüche nicht voll ausgeglichen werden können, sind Sie u.E. auch gehalten, den Auftraggeber bei Auftragsannahme hierauf hinzuweisen.

Wir bitten uns auch darzulegen, in welcher Form Sie diesen über die bei Ihnen entstehenden Kosten informiert haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Allianz

Die Allianz Versicherung AG ignoriert inzwischen sämtliche bisherige BGH-Rechtsprechung zum Sachverständigenhonorar (X ZR 80/05,  X ZR 122/05, VI ZR 67/06, VI ZR 471/12, VI ZR 528/12) sowie auch die aktuelle vom 11.02.2014 (VI ZR 225/13). Ebenso die Rechtsprechung des OLG Saarbrücken gegen die Allianz Versicherung AG (4 U 61/13 vom 08.05.2014), mit dem die Rechtsprechung des LG Saarbrücken zur Begrenzung der Nebenkosten auf EUR 100,00 aufgehoben wurde sowie auch die anderen 2.000 Urteile, die bei Captain HUK gelistet sind.

Des weiteren verkennt die Allianz, dass es hier um die Regulierung einer Schadensposition geht. Es sind also nur schadensersatzrechtliche Grundsätze maßgebend. Für werkvertragliche Kriterien ist bei der Schadensregulierung kein Raum. Schon gar nicht ist der Schädiger bzw. der Zessionär verpflichtet, irgendwelche Einzelpositionen der Rechnung einer Schädigerversicherung zu erläutern. Sofern die Allianz die werkvertragliche Auseinandersetzung suchen sollte, dann kann sie, nach vollständiger Begleichung der Rechnung, den Sachverständigen ggf. in Regress nehmen. Davon macht sie aber keinen Gebrauch. Warum wohl?

Die weiteren trivialen Frechheiten sind ein eindeutiges Indiz dafür, dass die Allianz mit dem Rücken an der Wand steht und nicht mehr weiter weiß? Insbesondere die zunehmende Inanspruchnahme von deren Versicherungsnehmern nach den rechtswidrigen Kürzungen liegt der Allianz wohl richtig schwer im Magen, wie man so hört?

Dem Wunsch der Allianz nach mehr „Kundeninformation“ durch die Sachverständigen kann aber gerne entsprochen werden, indem jeder SV ab sofort seinen Kunden „flüstert“, dass die Allianz rechtmäßige Schadenspositionen partout nicht ausgleichen will und deshalb grundsätzlich immer ein Rechtsanwalt bei der Schadensabwicklung einzuschalten ist. Ein guter Rat, wo man sich am besten nicht versichert, sollte außerdem bei keiner „qualifizierten Kundenberatung“ fehlen.

Versicherern, die den Schadensersatz rechtswidrig kürzen oder verweigern, wie hier z.B. die Allianz, kann man mit einer schon oft erläuterten und durchweg erfolgreichen Stratgegie den „Spaß“ am Kürzen verderben:

Nach Kürzungen durch den Versicherer einfach die Akte mit der Versicherung schließen und ab sofort nur noch den Versicherungsnehmer (z.B. hier der Allianz) in Anspruch nehmen. Besser geht es nur noch, wenn Fahrer nicht gleich Halter (VN) sein sollte. Bei Inanspruchnahme des Fahrers sind dem Versicherer sämtliche Möglichkeiten genommen, irgendwie „einzugreifen“. Außerdem wissen am Ende des „Verfahrens“ dann gleich 2 Beteiligte (VN und Fahrer) wo man sich in Zukunft am besten nicht (mehr) versichert? Besonders „ungemütlich“ für die Versicherer wird es, wenn man die beklagten VNs am Schluss über den Ausgang des Verfahrens informiert (was die Anwälte der Versicherer ja leider oftmals „vergessen“).

Einen Dialog mit zahlungsunwilligen Versicherern zu führen ist letztendlich verlorene Zeit – sowohl bei der fiktiven Abrechnung als auch beim Sachverständigenhonorar. Eine Versicherung auf Kürzungsbeträge zu verklagen bringt – außer einem gewonnenen Prozess – keinen nachhaltigen Effekt. Denen sind die Prozesse gegen ihre Gesellschaft nämlich sch…egal, solange der Kunde nichts davon erfährt (siehe z.B. HUK Coburg). Deshalb muss man – sofern man dem Spuk ein globales Ende setzen will – immer das „scharfe Schwert“ auspacken und deren Versicherungsnehmer auf die (Klage)Bank „bitten“.

Urteilsliste “SV-Honorar” zum Download >>>>>

Siehe auch:

Captain-HUK-Beitrag vom 08.06.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 24.06.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 30.06.2014

Dieser Beitrag wurde unter Abtretung, Allianz Versicherung, Das Allerletzte!, Haftpflichtschaden, Sachverständigenhonorar, Unglaubliches, Wichtige Verbraucherinfos abgelegt und mit , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

13 Antworten zu Allianz Anschreiben zur Kürzung des Sachverständigenhonorars mit reichlich „Tiefgang“ – auf direktem Weg zum vollständigen Gesichtsverlust ?

  1. RA Westfalen sagt:

    Es bewahrheitet sich, was Otto gesungen hatte: „… bei der Arroganz versichert!“
    So was von Arroganz habe ich noch nicht gesehen. Die bestehende Rechtssprechung wird einfach ignoriert. Hans Dampf hat mit seinem Vorwort recht. Einfach den Fahrer des bei der Allianz versicherten Unfallfahrzeugs verklagen. Der wird sich dann bei seiner – ach so arroganten – Versicherung beschweren, wenn er für den gekürzten Rest verurteilt wird.

  2. RA Bayern sagt:

    Die „Arroganz“-Versicherung hat auch noch nicht gelernt, dass Sachverständige keine Gebühren berechnen. Gebühren existieren bei der öffentlichen Hand. Lernt man spätestens im dritten Semester.

  3. G.S. sagt:

    Ach ja, die HUK-COBURG aus München versucht dem Sachverständigenbüro auch noch zu verwehren, sich an den VN als Schädiger zu wenden und schreibt dazu u.a.:

    „Eine weitere Kontaktaufnahme mit unserem Versicherungsnehmer ist nicht geboten oder angemessen.
    Wir raten von solchen Methoden ausdrücklich ab!“

    Und, wie sollte es anders sein, „zeichnet“ ein anonymes Schadenteam als zuständig für diese „Botschaft“.

    G.S.

  4. Insider sagt:

    Tja,der eigene VN wird eben wie der letzte Dreck behandelt,sobald er nicht mehr nur brav seine Prämien zahlt sondern auch noch einen Schaden verursacht.
    Plötzlich kostet diese Melkkuh auch noch Geld!

  5. Boris sagt:

    Hallo, G.S.,

    können solche niveaulosen Zuschriften eigentlich noch verwundern ? Wozu die HUK-Coburg rein fürsorglich ansonsten noch rät, zeigt sich exemplarisch an den Schreiben, mit denen der jeweilige Geschädigte bedacht wird. Und was die angesprochenen „Methoden“ angeht, so spricht die Wahl des Wortes Bände und allein das reicht aus, um zu erahnen, was das Münchener HUK-Coburg-Team tatsächlich bewegt.

    Mit freundlichem Gruß
    Boris

  6. virus sagt:

    Aktuelles Schreiben der Allianz an den Sachverständigen, das man sich auf der Zunge zergehen lassen muss. Entgegen BGH und OLG Naumburg eine Kürzung des Sachverständigen-Honorars vornehmen und dann vom freien Unternehmer zu fordern, rechtmäßiges Handeln zu unterlassen, lässt erkennen, dass sich die Allianz mit ihrem praktizierten Schadenmanagement in eine Sackgasse manövriert hat, aus der sie ohne Schaden zu nehmen, nicht herauskommen kann. Auch wenn noch tausende Male vom Versicherer behauptet werden wird, dass Sachverständige ihre Dienstleistung überhöht abgerechnet hätten, wird diese Lüge nicht zur Wahrheit werden.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    von unserem Kunden wurde Ihr Schreiben vom 02.06.2014 an uns weitergeleitet.
    Wir fordern Sie hiermit auf unseren Kunden in der Sache nicht mehr direkt anzuschreiben, Zahlungen werden auch von dort keine erfolgen.
    Etwaige Forderungen möchten Sie bitte direkt gegen uns geltend machen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihre Allianz

  7. RA Schepers sagt:

    Wir fordern Sie hiermit auf unseren Kunden in der Sache nicht mehr direkt anzuschreiben, Zahlungen werden auch von dort keine erfolgen.
    Etwaige Forderungen möchten Sie bitte direkt gegen uns geltend machen.

    Heißt so viel wie: Verklag uns, aber bitte, bitte, bitte verklage nicht unseren Kunden.

    Na, liebe Allianz, ob dieser Wunsch in Erfüllung gehen wird…?

  8. Willi Wacker sagt:

    Das Schreiben der Allianz-Versicherung ist ja völlig daneben! Wird die Allianz denn nicht anwaltlich vertreten?
    Als Versicherung müsste sie doch wissen, dass Fahrer, Halter und Versicherung des unfallverursachenden Fahrzeugs als Gesamtschuldner haften. Bei der Gesamtschuldnerschaft kann der Gläubiger einen der Gesamtschuldner heraussuchen, und diesen auf die gesamte Summe in Anspruch nehmen. Dieses Schuld-Verhältnis wird schon im zweiten Semester gelehrt. Und das soll der Rechtsabteilung der Allianz bis heute unbekannt sein? Das glaub ich nie und nimmer! Da soll der Sachverständige schlicht und ergreifend für dumm verkauft werden.
    Sachverständige wehrt Euch. Sachverständige, nehmt nach wie vor den Fahrer oder den Halter (ohne die Allianz-Versicherung) in Anspruch. Das Gesetz ist auf Eurer Seite.

  9. Babelfisch sagt:

    „Deshalb muss man – sofern man dem Spuk ein globales Ende setzen will – immer das “scharfe Schwert” auspacken und deren Versicherungsnehmer auf die (Klage)Bank “bitten”.“

    Doch was, wenn der Halter/Fahrer (noch einmal: der Versicherungsnehmer ist NICHT passivlegitimiert, d. h. DER haftet nicht für den Unfall. Es haften ausschließlich und abschließend: Fahrer, Halter und Versicherer. Ich halte diesen Hinweis für wichtig, da in der Korrespondenz mit dem Versicherer IMMER der Versicherungsnehmer aufgeführt ist.), von ihrem Glück nichts wissen? Der Mahnbescheid/die Klage landet bei denen und im Normalfall wird das an die Versicherung durchgereicht. Die beauftragt ihre Anwälte. Und die ziehen den Rechtsstreit durch, ohne die Beklagten vom Inhalt in Kenntnis zu setzen. Viele Halter/Fahrer haben überhaupt keine Ahnung davon, dass ein Urteil gegen Sie ergangen ist. Dies ist auch ein Grund, warum die Versicherer nach verlorenem Prozess umgehend zahlen. Ein probates Mittel, den Stachel anzusetzen, wäre daher die Nachfrage den Geschädigten/des Sachverständigen beim beklagten Fahrer/Halter, ob dieser von seinem Glück eines verlorenen Prozesses weiß. Wenn nicht, dann sollte die zuständige RA-Kammer aber umgehend davon Kenntnis erhalten. DAS wäre ein Pfeil, der über den Umweg der Versicherungsanwälte treffen würde.

  10. Heinrich Quaterkamp jun. sagt:

    Hallo, Willi Wacker,
    so ist es sicher richtig und da fällt mir ein Ausspruch ein, den es auch zu beherzigen gilt: „Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.“ (Dieter Hildebrandt)
    Gruß
    Heinrich Quaterkamp jun.

  11. Karle sagt:

    @Babelfisch

    „Viele Halter/Fahrer haben überhaupt keine Ahnung davon, dass ein Urteil gegen Sie ergangen ist.“

    Bei mir sind die Halter/Fahrer schon seit vielen Jahren immer bestens informiert. Die bekommen nach Abschluss des Gerichtsverfahrens in der Regel Post mit einer Abschrift des Urteils. Bei der fiktiven Abrechnung im neutralen Kuvert und beim SV-Honorar mit einem netten Anschreiben, dass meine Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt wurde und die Versicherung – wie erwartet – durch ihn wieder eines auf die überhebliche Mütze bekommen hat. Was tut man nicht alles, damit sich das Versicherungskarusell (spätestens im November) immer schön weiterdreht?

    „Ein probates Mittel, den Stachel anzusetzen, wäre daher die Nachfrage den Geschädigten/des Sachverständigen beim beklagten Fahrer/Halter, ob dieser von seinem Glück eines verlorenen Prozesses weiß. Wenn nicht, dann sollte die zuständige RA-Kammer aber umgehend davon Kenntnis erhalten. DAS wäre ein Pfeil, der über den Umweg der Versicherungsanwälte treffen würde.“

    Kleine Steigerung? Gute Idee. Werde ich in meine Strategie mit einbinden.

  12. vollgeil sagt:

    —-sind Zahlungsvereinbarungen über Kürzungen zwischen Geschädigten und Schädigern von denen der Versicherer nichteinmal weiss.LOL LOL LOL!!!
    So beginnt der Michl erst in der notwendigen Tiefe zu begreifen,dass er eigentlich zu viele schlechte Versicherungen hat.

  13. Karle sagt:

    So liebe Allianz. Nun ist es draußen, das sehnsüchtig erwartete Urteil des LG Darmstadt. Überraschung!!! Das Urteil ist genau das gleiche Fiasko für die Versicherungswirtschaft wie das zugehörige Revisionsurteil des BGH (VI ZR 225/13) und viele tausend andere Urteile auch. Und jetzt? Muss man euch erst jedes einzelne Urteil in den sturen Kopf hämmern, bevor schwachsinnige Schreiben wie dieses in der Poststelle geschreddert werden, bevor sie das „Haus“ verlassen?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert