Der Zentralruf der Autoversicherer (ZDA) zeigt mal wieder sein wahres Gesicht als Missbrauchsstelle für das „Schadensmanagement“ der Versicherer

Telefonische Anfrage des Kfz-Sachverständigen beim Zentralruf der Autoversicherer (ZDA) – Gesprächsprotokoll:

Mitarbeiterin des ZDA, Frau … , fragt nach Schadenstag und Kennzeichen des Verursacherfahrzeugs und nennt dann die zuständige Versicherung, an die sie das Gespräch sofort weiterleiten will.

Nachdem eine Weiterleitung nicht gewünscht ist, möchte Frau … ein „Protokoll“ anfertigen, sprich diverse Daten des Geschädigten für die eintrittspflichtige Versicherung aufnehmen (einsammeln).

Nachdem auch dies verneint wird, erfolgt die Weigerung der Mitarbeiterin des ZDA zur Herausgabe der Versicherungsnummer. Man solle bedenken, dass sich der Zentralruf durch die aufgenommenen Daten über die Versicherer finanziert und deshalb eine Gegenleistung vom Anrufer erwartet wird. Die Versicherungsnummer könne Sie deshalb nicht herausgeben. Darüber hinaus hätte sie ohne Protokoll auch keinen Zugriff auf die Daten. Stattdessen wird dann die Telefonnummer der eintrittspflichtigen Versicherung genannt. Auf Anfrage, ob es sich hier um eine endgültige Weigerung handelt bezgl. der Herausgabe der Versicherungsnummer, entsteht eine kurze (heftige) Diskussion über Sinn und Zweck des Zentralrufes mit Hinweis des Sachverständigen auf das PflVG und den gesetzlichen Auftrag des ZDA. Daraufhin wird die Versicherungsnummer dann (äußerst widerwillig) genannt, jedoch nicht ohne den drohenden Hinweis, dass der Sachverständige ja beim Zentralruf registriert sei. Er möge dies bei künftigen Anfragen berücksichtigen – tut, tut, tut….

Nur zur Erinnerung:

PflVG

§ 8a

(3) Die Aufgaben und Befugnisse der Auskunftsstelle nach den Absätzen 1 und 2 werden von der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG – „Zentralruf der Autoversicherer“ – in Hamburg wahrgenommen, sobald und soweit diese schriftlich gegenüber dem Bundesministerium der Justiz ihre Bereitschaft dazu erklärt hat. Das Bundesministerium der Justiz gibt die Erklärung und den Zeitpunkt, ab dem die betroffenen Aufgaben von dem Zentralruf der Autoversicherer wahrgenommen werden, im Bundesanzeiger bekannt. Der Zentralruf der Autoversicherer untersteht, soweit er die übertragenen Aufgaben wahrnimmt, der Aufsicht des Bundesministeriums der Justiz. Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Aufgaben und Befugnisse der Auskunftsstelle nach den Absätzen 1 und 2 der in § 13 genannten Anstalt zu übertragen, soweit die Wahrnehmung der Aufgaben durch den Zentralruf der Autoversicherer nicht gewährleistet ist oder dieser nicht mehr zur Wahrnehmung der Aufgaben bereit ist.

§ 13

(1) Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Entschädigungsfonds wird eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet, die mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes als entstanden gilt. Organe der Anstalt sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Die Anstalt untersteht der Aufsicht des Bundesministeriums der Justiz. Das Nähere über die Anstalt bestimmt die Satzung, die von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates aufgestellt wird. Die im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betrieb der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung befugten Versicherungsunternehmen und die Haftpflichtschadenausgleiche im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie die nach § 2 Nrn. 1 bis 4 von der
Versicherungspflicht befreiten Halter nichtversicherter Fahrzeuge sind verpflichtet, unter Berücksichtigung ihres Anteils am Gesamtbestand der Fahrzeuge und der Art dieser Fahrzeuge an die Anstalt Beiträge zur Deckung der Entschädigungsleistungen und der Verwaltungskosten zu leisten. Das Nähere über die Beitragspflicht bestimmt das Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates.

(2) Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Stellung des Entschädigungsfonds einer anderen bestehenden juristischen Person zuzuweisen, wenn diese bereit ist, die Aufgaben des Entschädigungsfonds zu übernehmen, und wenn sie hinreichende Gewähr für die Erfüllung der Ansprüche der Ersatzberechtigten bietet. Durch die Rechtsverordnung kann sich das Bundesministerium der Justiz die Genehmigung der Satzung dieser juristischen Person vorbehalten und die Aufsicht über die juristische Person regeln.

Siehe auch: Captain HUK-Beitrag vom 25.09.2014

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14 Antworten zu Der Zentralruf der Autoversicherer (ZDA) zeigt mal wieder sein wahres Gesicht als Missbrauchsstelle für das „Schadensmanagement“ der Versicherer

  1. HD-30 sagt:

    Der Zentralruf ist die Leimrute der Versicherer. Damit wird effektive Schadensteuerung – dank politischer Entscheidung – in gigantischen Ausmaßen betrieben. Die politisch Verantwortlichen kümmert es einen Dreck und vermutlich ziehen sie daraus auch Vorteile.
    Weil – Korruption geht heute ganz legal und wird auch noch versteuert. Synergieeffekte nennt man so etwas. Da wundern sich diese Armleuchter, dass es Wutbürger, Reichsbürger etc. gibt. Aber – die werden jeden Tag mehr – nur zu – es wird schon werden.

  2. Willi Wacker sagt:

    Bei diesem brisanten Thema hätte ich mir mehr als einen Kommentar gewünscht. Daher gebe ich auch einen mahnenden Kommentar ab. Mit dem Zentralruf der Autoversicherer und der jetzigen Praxis, wie sie in dem Beitrag geschildert wird, dessen Wahrheitsgehalt ich auch bestätigen kann, denn schon vor vielen Jahren ist mir ähnliches widerfahren, entfernt sich der GDV von seiner gesetzlich übertragenen Verpflichtung, unbedingt Auskunft zu erteilen. Es ist schon längst an der Zeit, dass der übergeordnete Bundesminister der Justiz eingreift und von seinem Aufsichtsrecht Gebrauch macht. Am besten wäre es, die Ermächtigung an die GDV, den Zentralruf zu installieren, zu widerrufen und diese Auskunftsverpflichtung an eine dem Kraftfahrtbundesamt angegliederte Bundesbehörde zu übertragen, denn jedes bei dem Kraftfahrtbundesamt gemeldete Kraftfahrzeug muss dort u.a. mit Name und Anschrift des Halters, amtliches Kennzeichen, und bestehender Versicherung mit Versicherungsdaten hinterlegt sein. Den Umweg über einen Dachverband der Versicherer bedarf es nicht! Es ist daher jetzt Aufgabe des Herrn Bundesministers der Justiz die entsprechenden Schritte einzuleiten, da sich der GDV nicht an seine gesetzlich auferlegten – unbedingten – Auskunftspflichten hält. Was denkt Ihr?

  3. virus sagt:

    Für jede beantwortete Frage zur Implantierung des Schadenmanagement gibt es Geld vom eintrittpflichtigen Versicherer. Dies entgegen dem Recht des Anspruchstellers am Eigentum nach Art. 14 GG, worin sich die Dispositionsfreiheit jedes Geschädigten begründet. Der Gesetzgeber hat hier einzugreifen, doch der ist mit seinen verfassungswidrigen Gesetzgebungen zum eigenen Wohl bzw. zum Schutz vor dem Wähler mehr als ausgelastet.

  4. Iven Hanske sagt:

    Ich finde hier zuviel heiße Luft, wer Daten von Dritten will sollte schon sich Angaben zur eigenen Person gefallen lassen! Ich finde am Telefon dürfte keine Aussage zu Dritten gegeben werden. Das sollte der Polizei, Anwälten oder registrierten Gutachtern vorbehalten sein. Denn hast du den Versicherer, kommt man leicht an weitere Daten ran! Ich muss nur online Kennzeichen angeben und die Abtretung bestätigen, bin aber auch geprüft registriert. Das am Telefon von der Lobby mehr erfragt wird ist normales Interesse aber muss und sollte ja keiner, wie hier, beantworten. Ist doch leider Alltag.

  5. Christoph W. sagt:

    Es zeigt sich, dass der GDV mit seinem Zentralruf willfähiger Erfüllungsgehilfe der Autoversicherer ist. Es zeigt sich das wahre Gesicht des GDV, der von den Versicherern als dessen Dachverband gesteuert wird. Als Erfüllungsgehilfe der Versicherer kann man allerdings nicht neutral die berechtigten Belange der anfragenden Bürgerinnen und Bürger auf Bekanntgabe der Versicherungsdaten der Unfallverursacher vertreten. Die Installierung des Zentralrufes bei dem GDV war von Anfang an schon ein Fehler, der schnellstmöglichst bereinigt werdenn sollte. Früher funktionierte die Halteranfrage bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt bzw. beim Landratsamt bestens. Es wurden die für die Unfallbearbeitung erforderlichen Daten relativ schnell übermittelt. Das kostete zwar Auskunftsgebühren der Behörde. Diese Gebühren gehören m.E. auch zu dem zur Wiederherstellung erforderlichen Aufwand. Diese tatsächlichen Gebühren hat der Schädiger bzw. sein Haftpflichtversicherer zu erstatten, wenn der Geschädigte sich eben nicht in den oben im Bericht beschriebenen Zwangszustand begeben will. Nicht jeder kann so cool unbd juristisch geschult reagieren, wie es im Bericht der Redaktion beschrieben wird. Die Nötigungslage durch die Sachbearbeiter des GDV ist einfach zu groß. Die Strafrechtler unter den Leserinnen und Lesern sollten vielleicht einmal prüfen, ob nicht der Tatbestand der Nötigung gem. § 240 StGB oder noch gewichtigerer Paragrafen vorliegt, damit einmal dem Unwesen des Zentralrufs ein Ende betreitet wird. Es würde mich freuen, Eure Ansichten kennen zu lernen.

  6. HD-30 sagt:

    Sehr geehrter Herr Wacker, dass die Verantwortlichen, wie dieser sogenannte Justizminister, jeden Tag durch Untätigkeit gegen Ihren Diensteid verstoßen und schlichtweg die Wasserträger der Assekuranzen sind, ist wahrlich nicht zu bestreiten denn es wird sanktionslos hingenommen. Wann – wann endlich werden diese Lakaien abgewählt und diese Mischpoke aus CDUSPD dahin geschickt wo sie hin gehören. Ein Hoffungsträger namens SCHULZ – ja sollen wir uns denn totlachen? Es gibt keine ehrenwerten Entscheider mehr – weil alle – mehr oder weniger weil käuflich sind und es nur noch um Mammon geht.

  7. Bösewicht sagt:

    @Iven

    Es geht ja nicht um die Information für den SV, bzw. darum geht es nur sekundär. Primär wird ein ahnungsloser Geschädigter dort in der Realität gleich bearbeitet und sodann ferngesteuert.

    Als SV macht man die Abfrage über ZA-Online…

    Der Artikel gibt allerdings genau das wieder was der Zentralruf ist … ein Bauernfänger!

    Grüße
    Der Bösewicht

  8. Wolfhelm S. sagt:

    @ Bösewicht

    Bauernfängerei – das ist genau das richtige Wort für den Zentralruf!

    Das unbedarfte, nichts Böses ahnende Unfallopfer wird über den Zentralruf direkt an das aktive Schadensmanagement der Versicherer weitergeleitet.

    Grüße
    Wolfhelm S.

  9. Zweite Chefin sagt:

    ZA-online? Den Teufel tu ich, wenn ich mich da sogar vertraglich verpflichten muss, diverse Fragen zu beantworten !
    Da spiel ich am Telefon lieber die Doofe, die vom Chef nur das Kennzeichen und den Schadentag bekommen hat und gar nix sonst weiß.
    Und gerate ich an einen Spezialisten wie oben, sag ich dankend ab und ruf nochmal an.
    Übrigens: die falschen Auskünfte häufen sich, am besten noch Anfrage an Zulassungsstelle direkt hinterherschicken.

  10. Bösewicht sagt:

    @Zweite Chefin

    Pflichtangabe ist nur Kennzeichen, Schadendatum und vorliegen einer „Anspruchsabtretung“.
    Rest wird bei mir mit „-“ beantwortet.
    Abfrage innerhalb von 2 Min. – ggf. mit Frage an KBA und Antwort per Mail.
    Also nix mit Informationen abgeben…

    Klingelingelingelts ? 😉

    Gruß
    Bösewicht

  11. H.U. sagt:

    Einfach mal reinschauen: www. nachdenkseiten.de-
    H.U.

  12. Sebastian B. sagt:

    Seit Jahr und Tag ist im beurteilungsrelevanten Zusammenhang aufgefallen, dass es in einigen Bundesländern immer noch alltäglich ist, auf amtlichen Formularen die aufgedruckte „Lockrufnummer“ des Zentralrufes der Autoversicherer den Unfallopfern an die Hand zu geben. Den Innenministern der so verfahrenden Bundesländern sollen solche „Formulare“ vom Dachverband der Autoversicherer (GDV) kostenlos zur Verfügung gestellt worden sein. So kann es denn auch nicht verwundern, dass beispielsweise in NRW dazu nur nichtssagende Stellungnahmen der Regierung und der Polizeibehörden erfolgen, jedoch keine erkennbare Bereitschaft abgreifbar ist, solche fragwürdigen Unterstützungsmaßnahmen der Assekuranz zu unterbinden. Es hat deshalb zumindest den Anschein, dass in diesem sensiblen Bereich Behörden und Assekuranz zum Nachteil der Unfallopfer kooperieren. Dadurch werden tagtäglich Tausende von Unfallopfern zu einer Handlungsweise (Anruf bei der gegnerischen Versicherung ) veranlasst, die ihnen in der Unfallschadenregulierung unerwartet finanziell erhebliche Nachteile bescheren kann. Auch die unabhängigen und qualifizierten Kfz.-Sachverständigen sind deshalb der Meinung, dass diese sogar staatlich unterstützte Wegelagerei ein Ende haben muss.

    Sebastian B-

  13. virus sagt:

    @ Sebastian B. „So kann es denn auch nicht verwundern, dass beispielsweise in NRW dazu nur nichtssagende Stellungnahmen der Regierung und der Polizeibehörden erfolgen, jedoch keine erkennbare Bereitschaft abgreifbar ist, solche fragwürdigen Unterstützungsmaßnahmen der Assekuranz zu unterbinden.“

    Sebastian, lies mal hier:

    Wirtschaftsminister Garrelt Duin trifft Vertreter der Versicherungswirtschaft

    Im jährlichen Spitzengespräch mit den großen Versicherungsunternehmen mit Sitz in NRW haben sich Minister Duin und die Vorstandsvorsitzenden über die aktuelle Entwicklung der Versicherungsbranche und die Zusammenarbeit mit Start-ups ausgetauscht.

    (………)

    Ziel ist, Nordrhein-Westfalen zum digitalen Versicherungsstandort Nummer eins zu machen.

    (……..)

    Bild (v.l.n.r): Dr. Markus Rieß (ERGO), Dr. Andreas Eurich (Barmenia), Dr. Alexander Vollert (AXA), Dr. Paul-Otto Faßbender (ARAG), Dr. Walter Tesarczyk (Provinzial Rheinland), Wirtschaftsminister Garrelt Duin, Marcus Nagel (Zürich), Christoph Schmallenbach (AachenMünchener)

    Quelle: https://www.wirtschaft.nrw/wirtschaftsminister-garrelt-duin-trifft-vertreter-der-versicherungswirtschaft

  14. Sebastian B. sagt:

    @virus

    Danke,Virus,
    für diese Information. Inzwischen hat sich bekanntlich in NRW die Situation geändert. Ob das mit der neuen Koalition dann auch wirklich so ist, werden wir prüfen. Das, worauf du zu recht aufmerksam gemacht hast, zeigt doch nur, dass keineswegs alle Politiker ihren Spürsinn am Puls der Zeit haben.

    Sebastian B.

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