eCall à la HUK & Co: Unfallmeldedienst soll Schadenmanagement absichern

Quelle: Autohaus Online vom 16.04.2015

Dr. Norbert Rollinger, der Vorsitzende des Hauptausschusses Schaden- und Unfallversicherung im Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) höchstselbst war es, der vor kurzem auf der Jahrespressekonferenz seines Verbandes in Berlin die Arbeit am Projekt „Unfallmeldedienst“ einräumte. Die Furcht, dass Automobilhersteller ab 2018, wenn der automatische Notruf eCall verpflichtend in allen Neuwagen verbaut wird, die Autofahrer nach einem Unfall bevorzugt in eigene Marken-Autohäuser und Niederlassungen steuern könnten, treibt den Verband bekanntermaßen schon länger um.

Zielfokus: Beim Unfall als Erster am Kunden dran sein!

Nun haben diese Überlegungen dazu geführt, konkret gegenzusteuern, um damit den (frühen) Zugang vor allem zum Unfallkunden nicht zu verlieren. Denn Kosteneinsparungen per eigenem Schadenmanagement und Schadenslenkung ist schließlich nur dann effektiv, wenn man als Erster am Kunden ist und ihn direkt dahin lenken kann, wo man die entsprechend „schlanken Prozesse“ aufgebaut hat.

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8 Antworten zu eCall à la HUK & Co: Unfallmeldedienst soll Schadenmanagement absichern

  1. virus sagt:

    Erstmal gibt es Geld gegen Daten und später ohne Daten mehr Geld.

    “Versicherer müssen anders mit Daten umgehen”

    Die Sparkassen DirektVersicherung ist vor einem Jahr als erster Anbieter in Deutschland mit einer Kfz-Versicherung mit Telematik-Box auf den Markt gekommen. Im Interview mit GDV.DE spricht Vorstandsmitglied Jürgen Cramer über seine Erfahrungen, den Vorwurf der Überwachung und die Möglichkeiten der Tarifierung anhand neuer Daten.

    Quelle: http://www.gdv.de/2015/03/versicherer-muessen-anders-mit-daten-umgehen/

    Mehr hier: http://www.gdv.de/2015/04/nur-offene-schnittstelle-gewaehrleistet-faire-wettbewerbsbedingungen/

  2. Hein Blöd sagt:

    Das Schadenmanagement funktioniert doch schon bestens über den Zentralruf:0800….anrufen und schon gieren hunderte von Partnerwerkstätten um deinen Reparaturauftrag.
    Weshalb also noch einen unkontrollierbaren elektronischen Datenspion im Auto,der anlasslos alle Fahrzeugbewegungen speichert und in Echtzeit weiterleitet?
    Der österreichische Automobilclub soll sich i.Ü. vehement dafür einsetzen,dass alleine der Fahrzeughalter frei von jeder Beeinflussung entscheiden soll,wer die Daten seines „Flugdatenschreibers“ bekommen darf.
    Wo bleibt der ADAC?……..haben die dazu keine Meinung;die können doch auch zu anderen Themen den Spagat hervorragend.
    Und wo bleibt bitteschön die Entwicklung des Cockpit-Voice-Rekorders für meine Karre?
    Weshalb denkt keiner der deutschen Premiumhersteller über die „Driver-Selfie-Kamera“nach?
    Erst mit einem solchen Tool wird die Fahrerüberwachung lückenlos-und Selfies kommen doch gerade extrem in Mode!
    Also was ist?…..schlafen die noch Alle?
    Wenn die „Driver-Selfie-Kamera“ registriert,dass der Fahrer einnickt,oder einen Herzinfarkt erleidet,dann könnte sich doch sofort der Wagen automatisch in den autonomen Fahrbetrieb schalten und einen schweren Unfall verhindern.
    So ausgestattete Autos verursachen garkeine Unfälle mehr!…..was kostet dann die KFZ-Haftpflicht für solche Fahrzeuge?…….Null Risiko= Null Prämie?
    ——-ich glaube ich hatte gerade einen Alptraum….

  3. Willi Wacker sagt:

    Die vom E-call ausgesendeten Notrufdaten gehören – wegen der Rettung des Opfers – dem Kfz-Eigentümer. Mit dem staatlich verordneten Einbau der E-Call-Box erklärt der Eigentümer konkludent die Zustimmung zur Weitergabe der (Notfall-) Daten ausschließlich an die Notfallleitstelle. Eine Zustimmung zur Weitergabe der Daten an Versicherer ist in dem staatlich verordneten Einbau nicht zu sehen. Eine solche Einwilligung ist auch nicht begründbar. Denn die Übertragung der Notfalldaten mit Koordinaten des verunfallten Fahrzeugs dient, wie der Name „Emergency-call“ (auf gut deutsch: Notfallruf ) schon sagt, a u s s c h l i e ß l i c h der Unfallrettung und Bergung des Fahrzeugs.

    Auch bei Wasserfahrzeugen dient der Seenotruf ausschließlich zur Bergung und Rettung der in Seenot geratenen Menschen, nicht in erster Linie den Bergungsunternehmen zum Abschleppen der Wasserfahrzeuge. Erst dann, wenn der Eigner des havarierten Schiffs die Einwilligung zur Bergung und Scheppung des Schiffes erteilt hat, dürfen die Berger ans Wrack.

    Entsprechend dieser auf See eintretenden Notlage hat weder der Abschlepper noch der eintrittspflichtige Versicherer ein Recht, sich mit mit dem Autowrack zu beschäftigen. SOS heißt „rettet unsere Leben“ nicht bergt unser Eigentum. Entsprechend hat der Versicherer am Autowrack am Unfallort nichts – aber auch gar nichts – zu suchen. Er hat kein Zugriffsrecht auf die von der E-Call-Box ausgesendeten Daten und darf auch kein Zugriffsrecht erhalten.

  4. Buschtrommler sagt:

    @Hein Blöd…ADAC als Filiale der Zurich…?
    Wie war das mit Bock und Gärtner…?

  5. Zweite Chefin sagt:

    Willi Wacker: so isses !
    Ich bin mir sicher, dass es den Versicherern gelingen wird, die Finger dazwischen zu bekommen, dafür ist deren Lobby viel zu mächtig, siehe Kürzung der Lebensversicherungsleistungen und eine in Teilen manchmal merkwürdige Rechtsprechung.
    Genauso sicher bin ich mir aber, dass dieses dann vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird und gekippt wird.

    Buschtrommler:
    Der ADAC als selbst ernanntes Sprachrohr pro Verbraucher ist doch schon lange stickum, wenn es darum geht, die Interessen der Geschädigten gegenüber den Versicherungen zu verteidigen.

  6. Willi Wacker sagt:

    Hallo Zweite Chefin,
    sicherlich versuchen die Versicherer mit aller Macht an die von einem verunfallten Fahrzeug ausgesendeten Notfalldaten zu gelangen. Denn nur derjenige, der als erster am Opfer ist, hat das Rennen um die Schadenssteuerung gewonnen. So wird bereits jetzt versucht, über Schnittstellen an die erforderlichen Daten des verunglückten Fahrzeugs zu gelangen. Dass die Überlegung, die hinter dem E-Call-System steckt, nämlich schnellere Rettung von Menschen und punktgenauere Positionsbestimmung des verunfallten Fahrzeugs, dabei seitens der Versicheret schlicht menschenverachtend. Was kümmert uns das im Graben liegende Opfer, wir wollen das Erstzugriffsrecht am verunfallten Fahrzeug haben und das in die gewünschte Werkstatt mit Billigpreisen lenken. Diese Einstellung der Versicherer, die bereits von Verantwortlichen des GDV bezüglich des Erstzugriffs geäußert wurden, ist schlicht erbärmlich – aber typisch für Versicherer. Nur der eigene Profit zählt.

    Wenn das mit der Schnittstelle für Versicherer nicht klappt, dann wird Plan B in Kraft gesetzt. Es muss ein Unfallmeldegesetz her, kraft dessen die Daten des Unfallfahrzeugs zwecks Schadensregulierung sofort an den verantwortlichen Versicherer gesendet werden müssen. Da gebe ich Ihnen Recht, dass die Versicherungslobby es tatsächlich erreichen wird, dass unsere Gesetzgebungsorgane ein solches Gesetz zugunsten der Versicherer erläßt. Dass dabei persönliche Daten des Kfz-Eigentümers durch die Versicherung missbraucht werden, ist gewollt.

    Fazit der gesamten Überlegungen kann nur noch sein: Festzustellen dass wir in einem armseligen Deutschland leben. Der Datenkrake müssen die Zugriffsarme mit scharfem Schwert abgeschlagen werden.

  7. virus sagt:

    @ Willi Wacker

    „sicherlich versuchen die Versicherer mit aller Macht an die von einem verunfallten Fahrzeug ausgesendeten Notfalldaten zu gelangen. Denn nur derjenige, der als erster am Opfer ist, hat das Rennen um die Schadenssteuerung gewonnen.“

    Weil das so über eCall nun doch nicht zu funktionieren scheint, wollen die Versicherer ihren eigenen Spion verkaufen.
    Nur das spätestens wenn es zum Unfall kommt, mindestens datenschutzrechtlich Versicherer wie die HUK-Coburg ein massives Problem haben werden, wenn aufgrund der Unfallmeldung ein weiterer Unfallbeteiligter Schaden gemanagt wird.

    Siehe: virus says:
    29. April 2015 at 10:29 (Edit)

    “eCall werde keine Metadaten sammeln, die für die Erstellung von Bewegungsprofilen genutzt werden könnten, sagte die Sprecherin der Sozialdemokraten im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Evelyne Gebhardt(SPD). “eCall ist ausdrücklich ein sogenanntes schlafendes Notrufsystem – Positionsdaten werden nur im Falle eines Notfalls übermittelt.”

    Quelle: THE HUFFINGTONPOST

    Wenn das tatsächlich so sein sollte, würden Versicherer und Fahrzeughersteller leer ausgehen. Preisen daher HUK und Co. ihre eigenen Geräte an? Welcher Anwalt prüft, ob die Aussage von Herrn Heitmann: “Damit bekämen auch die Kunden älterer Fahrzeuge ein Recht auf Rettung” einen Unterlassungsanspruch von HUK-Versicherten begründet? Und als Beispiel DAIMLER, die haben doch auch ein ausgewachsenes Problem mit dem Datenschutzgesetz, wenn sich ein Kläger finden würde?

  8. virus sagt:

    Deutsche Autofahrer doch nicht so blöd, wie befürchtet:

    Fahrstil abhängige Autoversicherungen floppen

    Obwohl immer mehr Autoversicherungen in das Geschäft einsteigen, sind Tarife mit Telematik-Technik in Deutschland noch ein Nischenprodukt. Bisher geben gerade einmal rund 1600 Autofahrer ihrer KfZ-Versicherung Einblick in ihren Fahrstil, um an eine günstigere Prämie zu kommen. Das hat eine Umfrage der WirtschaftsWoche bei den anbietenden Versicherungen ergeben.

    Qulle bzw alles lesen: WIWO

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