Eine Bestätigung des Focus-Berichtes

Ein praktisches Beispiel als Bestätigung des Focus-Berichts vom 25.09.2007 zum Thema Schadensmanagement der Versicherer im Allgemeinen, hier der DEVK im Besonderen.

Jeder irgendwie an einen Fahrzeughalter gesandte Brief der DEVK enthält folgenden sinngemäßen Satz:

 „Informieren Sie uns bei einem Unfallschaden noch am Besten von der Unfallstelle.“

Wenn der Schädiger dieser Aufforderung nachkommt hat, wie nachfolgend ersichtlich, der Geschädigte mit erheblichen Schadensregulierungseinbußen zu kämpfen.
Voraussetzung ist natürlich, der Geschädigte bemerkt überhaupt, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht.
Das Unfallopfer hier wurde von der DEVK Versicherung aufgefordert, einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Nachdem der Kostenvoranschlag bei der Versicherung vorlag, wurde dieser dem Sachverständigen-Büro Sitterle zugesandt.

Ein Mitarbeiter kürzte dann nach Vorgabe der DEVK-Versicherung die Stundenverrechnungssätze der markengebundenen Fachwerkstatt (Mercedes Benz) auf die Stundenverrechnungssätze einer Opelwerkstatt, ca. 40 km vom Wohnort des Geschädigten entfernt (www.opel-schulz.de).
Dies alles im Wissen, dass ein Unfallopfer bei fiktiver Abrechnung seines Fahrzeugschadens laut BGH-Urteil die Stundenverrechnungssätze für seine Fahrzeugmarke verlangen kann.

Urteil des VI. Zivilsenats vom 29.4.2003 – VI ZR 398/02

Leitsatz: Der Geschädigte, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, darf der Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen. Der abstrakte Mittelwert der Stundenverrechnungssätze aller repräsentativen Marken- und freien Fachwerkstätten einer Region repräsentiert als statistisch ermittelte Rechengröße nicht den zur Wiederherstellung erforderlichen Betrag.

Folgende Abrechnung wurde dem Geschädigten dann zugesandt: 

DEVK-Kürzungsprotokoll

Wichtig zu wissen ist auch, dass gerade Vertragswerkstätten von Versicherern auf Grund der ständigen und aufwändigen Erstellung von Kostenvoranschlägen diese dem Haftpflichtgeschädigten in Rechnung stellen. Der Versicherer erstattet diese Kosten nicht, denn er weiß ja, dass Kostenvoranschläge in der Regel kostenneutral zu erstellen sind.

Ein Kostenvoranschlag im Haftpflichtschadensfall führt somit zu unberechtigten Kürzungen, zu zusätzlichen Kosten für den Geschädigten, keiner Zahlung einer Wertminderung, keiner Zahlung einer Kostenpauschaule sowie einer fehlenden Beweissicherung des Unfallschadens.

Wer also nichts zu verschenken hat, der suche den Gutachter und Verkehrsrechtsanwalt vor Ort auf.

Wer etwas zu verschenken hat, der schaue ebenfalls vor Ort, es gibt bestimmt einen Kindergarten, eine Schule oder eine bedürftige Familie, wo man sich über eine finanzielle Zuwendung sehr freuen wird.

Chr. Zimper (Unfall.Net Ltd. & Co. KG – Gütegemeinschaft zum aktiven Verkehrsunfallopferschutz)

Ach ja, das Unfallopfer hier erkannte die unberechtigten Kürzungen, ließ ein Gutachten erstellen und wandte sich an einen Anwalt – alle ihm zustehenden Schadenspositionen wurden daraufhin von der DEVK Versicherung erstattet.

Urteilsliste „Fiktive-Abrechnung“ zum Download >>>>>

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18 Antworten zu Eine Bestätigung des Focus-Berichtes

  1. downunder sagt:

    hi frau zimper
    der sitterle ist ein auftragsstreicher!
    vor dem kann garnicht genug gewarnt werden!
    warum beauftragt die devk nicht die auftragsstreicher DEKRA oder CONTROLEXPERT???
    weil der sitterle noch doller oder noch billiger streicht!!!
    die verbraucher werden aber immer gescheiter;sie lassen sich diese streichorgien nicht mehr gefallen!
    sie beginnen zu verstehen,dass eine versicherung,die geld für ein eigenes "streichgutachten" ausgibt,damit mehr "spart" als das streichgutachten kostet.
    der scheinheilige rat,einen kostenvoranschlag einzureichen, bringt,wenn er vom geschädigten befolgt wird,der devk sofort mehrere vorteile:
    1.sie muss keine gutachterkosten ersetzen
    2.sie kann die entschädigung durch ein eigenes streichgutachten herunterrechnen
    3.sie bekommt die steuerung der schadens-abwicklung in die eigene hand.
    4.sie ist im psychologischen vorteil,denn sie hat als erste ein gutachten in händen.
    nun streitet sich der geschädigte mit der devk um die höhe der reparaturkosten und sieht in der regel nicht seine weiteren ansprüche wie wertminderung,nutzungsausfall,unkostenpauschale,umsatzsteuer für teile e.t.c.,denn steiten macht blind!!!
    das ist die psychologisch fein durchdachte steuerung der geschädigten,die jährlich zu millionenschweren verkürzungen ihrer schadensersatzansprüche führt.
    deshalb:heute unfall—morgen anwalt,und ja nichts mit der gegnerischen versicherung reden,denn die sind ja soooo (verdächtig) nett am telefon.
    sydney´s finest

  2. Leser sagt:

    Jatzt hätte ich als unbeteiligter mal zwei Fragen:

    1. Sind Versicherungen jetzt auch Mietwagenvermittler?

    2. Ist das nicht Einflussnahme in den freien Wettbewerb, wenn bestimmte Werkstätten mit niedrigeren Stundensätzen benannt werden???

  3. Andreas sagt:

    Hallo Leser,

    zu 1)
    Ja, sind sie, denn sie haben Sonderabkommen mit Mietwagenunternehmen, die der Normalbürger nicht bekommt, das sollte zu denken geben.

    zu 2)
    Das ist nur bedingt Einflussnahme, denn es zwingt ja keiner eine Werkstatt, dass sie sich in die wirtschaftliche Abhängigkeit der Versicherungen begibt. Aber die, die es machen, bekommen bald den Druck zu spüren, nur dann ist es meist zu spät.

    Bei uns haben in letzter Zeit zwei Vertrauensbetriebe der Versicherer dichtmachen dürfen. So viel zum Thema Vertrauen…

    Grüße

    Andreas

  4. Robin Huk sagt:

    @downunder

    Mag sein, dass der Sitterle oder auch andere seiner (bedauernswerten) Kollegen doller und/oder billiger streichen als Control Expert, DEKRA etc.
    Das ist die eine Seite der Medaille.
    Die DEVK verfolgt mit dieser Strategie jedoch noch ein anderes wesentliches und psychologisches Ziel.

    Man rekrutiert deutschlandweit freiberufliche, umsatzhungrige, teilweise erfolglose und "willige Sachverständige" als "Streicher", um der Sache einen sauberen bzw. "amtlichen" Anstrich zu verpassen.
    Einige davon sollen sowohl öffentlich bestellt und vereidigt als auch "renommierten Berufsverbänden" angehören.

    Die klare Botschaft seitens der DEVK hierbei lautet:

    Sieh nur, was der "einzig wahre und unabhängige Sachverständige" festgestellt hat!

    Die sind cleverer als andere Versicherer und wissen, dass Namen wie Control Expert, Check-it, EUCON, SSH, DEKRA usw. über kurz oder lang verschlissen sind (siehe z.B. Focus-Beitrag) und bedienen sich deshalb meist aus den Reihen der freiberuflichen Sachverständigen.

    Wenn der Name des "freiberuflichen Vertrags-Sachverständigen" irgendwann bei der örtlichen Bevölkerung geoutet ist, steht bei der DEVK schon der nächste (Fachmann?) vor der Tür, der bereit ist, für Geld alles zu tun und meint, sein wirtschaftliches Überleben damit sichern zu können.

    Auch dann, wenn dies mit eindeutigen Verstössen gegen bestehende Gesetze sowie die höchstrichterliche Rechtsprechung (zum Nachteil der Geschädigten) erkauft werden muss.

    Diese "Kollegen" haben in der Regel nichts mehr zu verlieren.
    Denen ist in aller Regel nur beizukommen, indem man das Strafrecht bemüht.

    All dies blieb den Geschädigten bisher viele Jahre verborgen.

    Ein Segen, dass es Captain HUK gibt!!!!

  5. Oliver sagt:

    ADAC Sachverständiger

    Letzte Woche ist mir ein Zeitgenosse in meinen parkenden BMW gefahren. Kann passieren. Der Verursacher ist beim ADAC versichert. Der ADAC war so nett einen ADAC Sachverständigen in meine BMW-Werkstatt zu schicken, ich durfte bei der Begutachtung dabei sein. Der Schaden wurde mit der Werkstatt vereinbart, keine Probleme. Nur als ich den Kostenvoranschlag von dem ADAC Sachverständigen erhalten habe, war dieser ca. 580 Euronen niedriger, als die Werkstatt mir mitgeteilt hatte. Ich habe den Gutachter angerufen und er teilte mir mit, dass er darauf keinen Einfluss habe. Die ADAC Versicherung habe ein 13-Netz oder 3Zehen-Netz oder so ähnlich und dort würden die Werte automatisch festgelegt – er als Gutachter habe keinen Einfluss darauf. Meine Werkstatt kann mir die Sache auch nicht erklären, sagte aber das statt der 89 Euro für die Stunde nur 69 Euro berechnet wurden und das die Lackierung teurer sei.

    Habe dieses Forum über Google gefunden und auch schon einiges hier gelesen. Vom Adac habe ich hier nichts gefunden. Muss ich die niedrigeren KOsten hinnehmen? Ich weis noch nicht, ob ich die Reparatur bei BMW machen lassen soll. Muss ich dann den Rest selbst bezahlen?

    Vielen Dank,

    Oliver

  6. Ad Ministrator sagt:

    Hallo Oliver,

    Captain HUK ist eine Info-Plattform und bietet keine Einzelfallberatung in Rechtsfragen.

    Nach Ihren Schilderungen ist es empfehlenswert, einen versierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.

    Bei 100%iger Haftungsquote werden die Kosten hierfür von der gegnerischen Versicherung erstattet.

  7. virus sagt:

    Bei fiktiver Abrechnung eines Haftpflichtschadens nach Kostenvoranschlag besteht zunächst die Gefahr, dass nicht alle schadensrelevanten Positionen enthalten sind.
    Wird dann noch der Kostenvoranschlag den Wünschen der Versicherung angepasst, kann es zu einer Fehlregulierung von 160 Euro bei einem Schadenumfang von ca. 800 Euro kommen.
    Erinnern wir uns dann noch, dass der GDV nach Kostenvoranschlag bis zu einer Schadensumme von 2500 Euro regulieren will, dann kommen da schon mal schnell 400 bis 600 Euro zusammen.
    Was nur den Fehlbetrag an der reinen Reparatur darstellt.
    Von den weiteren Postionen wie von downunder Sonntag, 14.10.2007 um 09:26 aufgeführt, ganz zu schweigen.

    Vielleicht macht sich der eine oder andere hier mitlesende mal die Mühe seine Schadensabrechung zu überprüfen und stellt das Prüfergebnis als Kommentar hier ein.

    MfG Virus

  8. Captain-Huk sagt:

    @Oliver Sonntag, 14.10.2007 um 19:25

    Was lernt Oliver daraus?

    Im Haftplichtfall niemals den empfohlenen Gutachter der Versicherungsgesellschaft zu beauftragen.
    Dass Gutachter keinen "Kostenvorschlag" sondern Beweissicherungsgutachten erstellen, die rechtskonform und frei von Fehlern sein müssen.
    Dass dieser ADAC Gutachter aufgefordert werden muß seinen "Kostenvoranschlag" nachzubessern, insbesondere da wo die Stundenverrechnungssätze gegen die Rechtsprechung des BGH viel zu niedrig sind.(der SV muss nachbessern)
    Dass der ADAC, wenn es um seine eigenen Interessen geht, nicht für den Autofahrer da ist.
    Dass es andere Automobilclubs gibt die keine 30-40 Seiten Versicherungswerbung in Ihrer Vereinszeitung haben, welche klar aufzeigen wo die Interessen dieses Wirtschaftsunternehmens liegen.
    Trau- Schau- Wem ?

  9. downunder sagt:

    hi oliver
    ein bisschen rat geht immer,also:
    wenn du den schaden reparieren lassen willst,dann lass das beruhigt in der werkstatt deines vertrauens zu deren preisen machen.
    der schädiger muss die rechnung zahlen,wenn nicht,dann verklagst du ihn;diesen rechtsstreit kannst du nicht verlieren!
    und nicht vergessen: eigenen gutachter einschalten-hier gibts genug rechtschaffene davon-und nicht nur reparaturkosten,sondern auch nutzungsausfall,wertminderung,unkostenpauschale,gutachterkosten e.t.c.fordern.
    schau auch mal in das infomaterial zum auslegen.da gibts die richtigen tipps,damit sich niemand mehr über den tisch ziehen lässt.
    didgeridoos,play loud

  10. Frank sagt:

    Hallo Oliver,

    is nicht drei Zeh System sondern lautet

    3c-d system http://www.3c-d.de

  11. virus sagt:

    Hier mal was zur ADAC Versicherung in Verbindung mit Audatex:

    „autkiste.de
    Der ADAC weitet sein Engagement im kommerziellen Finanzsektor weiter aus. Zusammen mit dem bisherigen Kooperationspartner Zurich soll eine neue Kfz-Versicherung als Aktiengesellschaft gegründet werden.
    Die dafür erforderlichen Anträge bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und beim Bundeskartellamt seien bereits gestellt, heißt es in einer Mitteilung des Clubs. Zurich werde 51 Prozent der Anteile halten, der ADAC 49. Die neue Gesellschaft werde im Herbst ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen; Firmensitz ist München.

    Der ADAC ist seit Dezember 1992 als Vermittler von Kfz-Versicherungen tätig. Derzeit arbeitet er mit der Zurich Gruppe Deutschland und der Kravag zusammen. Zum Jahresende 2006 hatte die Autoversicherung nach eigenen Angaben mehr als 300.000 versicherte Mitglieder.“

    Hierzu muss man wissen, nicht der ADAC schickt den Sachverständigen, sondern die Zurich Versicherung.
    Der ADAC hat da meines Wissens nämlich nichts zu melden.
    Zum (Zürich)-Sachverständigen, welche durchaus ihre eigenen Büros haben, muß man dann noch wissen, dass diese mit einem extra „Audatex-Programmm (siehe hierzu nachfolgend: „Newsletter von audatex“) und einer Unterweisung ausgestattet wurden. Also so wie der Gutachter oben mitteilte, er kann nur das machen, was sein Programm hergibt, wird es wohl sein.
    Darum würde ich spätestens jetzt den Gutachter meines Vertrauens beauftragen.

    Newsletter von Audatex (Werbe-Rundmail von Audatex)
    Immer mehr Traffic auf der neutralen Schadenplattform AudaNet
    Der stark zunehmende Traffic und die steigende Anzahl von Nutzern des AudaNet im Bereich der Sachverständigen, Versicherungen, Werkstätten und auch der Dienstleister bestätigt uns darin, die Entwicklung von AudaNet noch stärker auszubauen. Unser Ziel ist, dass mit AudaNet alle am Schaden Beteiligten noch schneller und sicherer untereinander kommunizieren können.

    Die Beauftragung und das Versenden z.B. von Gutachten, Kostenvoranschlägen, Reparaturkostenübernahmen und Rechnungen funktionieren „in alle Richtungen“. Wichtig ist uns hier, dass alle Partner auch mit den strukturierten Daten weiterarbeiten können und so eine Win-Win-Situation für alle am Schadenprozess Beteiligten erzielt wird.

    Sehr begrüßen wir, dass viele Versicherungen die elektronische Kommunikation unterstützen und nutzen. Ein Großteil der angeschlossenen Versicherungen nutzt hier den Kommunikationsweg zwischen GDV und AudaNet. Damit der GDV-Versand reibungslos funktioniert, unterstützt das AudaNet die GDV-Formate 2000 und 2003.

    AudaNet als neutrale Schadenplattform – was bedeutet eigentlich neutral?

    AudaNet ist offen für alle am Markt etablierten Management-, Werkstatt- und Kalkulationssysteme sowie Dienstleiter in diesem Bereich – AudaNet ist Ihre Verbindung zur Schadenwelt.

    Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller Versicherer und Dienstleister, die schon heute am AudaNet angeschlossen sind und von denen wir eine Freigabe zur öffentlichen Kommunikation haben:
    Allianz mit ihren Versicherungsdiensten
    GMAC – VersicherungsService GmbH
    FVD – Fiat-Versicherungsdienst
    PSA – Peugeot/Citroen-Versicherungsdienst
    RCI – Renault/Nissan-Versicherungsdienst
    HVD – HONDA Versicherungsdienst
    VVD – Volkswagen Versicherungsdienst
    AXA
    BGV/Badische Versicherungen – Bruderhilfe – carexpert D.A.S. DA Direkt – DEVK – Garanta
    Gerling -Gothaer – Hamburg-Mannheimer – HUK-Coburg – HUK 24
    Nürnberger – Nürnberger Beamten –
    Provinzial Nord (interne SV-Beauftragung)
    ROLAND Assistance GmbH – R+V – Sparkassen Versicherung (Mannheim, Stuttgart, Wiesbaden) – Sparkassen Versicherung Sachsen – Victoria -Versicherungskammer Bayern – Westfälische Provinzial Versicherung – Württembergische Gemeinde Versicherung – Württembergische

    Es fragt sich nur, wo bleibt bei all der Befriedigung der Versicherer durch Audatex die Neutralität zum Unfallopfer und welche Rolle spielt hier noch der wirklich unabhängige Gutachter?

    Qdownunder Montag, 15.10.2007 um 08:04
    Dass es andere Automobilclubs gibt die keine 30-40 Seiten Versicherungswerbung in Ihrer Vereinszeitung haben, welche klar aufzeigen, wo die Interessen dieses Wirtschaftsunternehmens liegen.

    Dem ist nur zuzustimmen. Die Rubrik „Recht“ suchte man in der letzten Ausgabe vergebens. Dafür der Aufmacher: ja na klar: Zurich Versicherung und der ADAC“

    Jetzt noch zu den ADAC-Vertragssachverständigen. Diese haben nichts mit den Sachverständigen der Zurich oder sonst irgend einer gearteten Versicherung gemein.
    Die ADAC-Vertragssachverständigen werden von den Rechtschutzversicherten des ADAC bei Streitigkeiten, wie z.B. verschwiegene Vorschäden, in Anspruch genommen. Eine Beeinflussung des Sachverständigen durch den ADAC gibt es hier nicht. Jedenfalls ist mir nichts dergleichen bekannt.

    MfG Virus

  12. Gladel sagt:

    Also ADAC ist mir suspekt. Der gemeinnützige Verein gibt sich als „Anwalt“ der Autofahrer aus, viele wenden sich vertrauensvoll mit Problemen an den ADAC. Aber der Verein hat sich zum Großkonzern gemausert mit vielen rechtlich unabhängigen Unternehmungen, z.B. Reisebüro, Versicherungen,Finanzierungen. Alles wird vom Verbraucher als Leistung des Vereins im Sinne der Allgemeinheit angesehen. Niemand prüft ob eine ADAC Versicherung das in sie gesetzte Vertrauen rechtfertigt, ob die Reise wirklich günstig ist oder die Finanzierung. Wieder mal sitzt hier alles zusammen, der „Verbraucherschützer mit dem Qualitätssiegel“ die Versicherung, der Sachverständige, alles unter einem Dach.

  13. Insider sagt:

    Handelt es sich bei dem Streicher möglicherweise um ein BVSK-Mitglied?

    Der Name erscheint dort bei der SV-Liste im PLZ-Gebiet 06.

    Man kann gespannt sein, ob beim BVSK auf Worte ggf. auch Taten folgen.

    Zitat BVSK SRS-1007:

    „Der BVSK wird als Berufsverband jeder Beschwerde nachgehen, die die Unabhängigkeit des Sachverständigen betrifft.“

  14. hukisliebling sagt:

    Zürich- Versicherung + ADAC = neue Ver(un)sicherung!

    Mir liegt ein Formular-Schadenmeldung der sog. ADAC-Versicherung „Zürich“ vor.

    Hier wird der Geschädigte aufgefordert gleich 3 !!!! Unfallskizzen zu erstellen, nämlich:

    1. Unfallskizze unmittelbar v o r dem Unfall
    2. Unfallskizze zum Unfallzeitpunkt
    3. Unfallskizze n a c h dem Unfall.

    Was wird damit bezweckt?

    Schon wenn Schädiger und Geschädigter nur e i n e Unfallskizze fertigen, fallen diese Skizzen so unterschiedlich aus, dass die Versicherung hier einhaken kann und mit Verweis auf die unterschiedlichen Schadenschilderungen, sprich Skizzen, die Schadenregulierung zumindest verzögern kann.

    Quiz:
    Warum fordert wohl die die Zürich gleich 2 x 3 Skizzen ?

    Und das alles mit Duldung des „Verbraucherschützers“ ADAC?

    PS:
    Ich rate jedem Geschädigten, überhaupt keine Unfallskizze anzufertigen, sondern die Schadenschilderung nur mit knappen Worten vorzunehmen.
    Denn, weder Schädiger, noch Geschädigter sind in der Regel technische Zeichner, bzw. Unfallrekonstrukteure

  15. Ad Ministrator sagt:

    Die ausufernde Diskussion über den ADAC ist zwar interessant, entspricht jedoch nicht dem Ursprungsbeitrag – also OT.

    Ich bitte um Rückkehr zum Ursprungsbeitrag und bei Bedarf um Eröffnung eines separaten Beitrags zum Thema ADAC-Zürich Vers. etc.

  16. Karl Stoll sagt:

    Habe ich schon in Arbeit. Das letzte ADAC-Motorwelt Heft hat dazu den Ausschlag gegeben. Bitte Geduld, kommt.

    GA Karl Stoll

  17. hammings sagt:

    Ich habe es schon mal an anderer Stelle geschrieben, aber jetzt scheint mir der richtige Zeitpunkt:
    Ich hatte eine Kundin, die vom ADAC zu einem Anwat geschickt wurde, der mir als Vertragsanwalt einer Versicherungsgruppe bekannt war, weil er diese Versicherungsgruppe in einem Prozess meines Vaters vertreten hat.
    Ich habe dann durch die Werkstatt die Kundin auf mögliche Interessenkollisionen hingewiesen, weil der Unfallgegener eben bei dieser Versicherungsgruppe versichert war.
    Der Anwalt, der übrigens keine Probleme hatte, dass Mandat anzunehmen, obwohl er wusste, dass die gegenerische Versicherung und sein regelmäßiger Aufftraggeber dieselben waren, wurde daraufhin von meiner Kundin zur Rede gestellt, und hat zugegeben, dass er in einem Auftragsverhältnis steht. Meine Kundin hat ihm das Mandat entzogen und sich beim ADAC beschwert. Der ADAC hat bestritten, dass so etwas sein könne, obwohl die Fakten klar auf dem Tisch lagen.
    Ich bin schon seit Längerem dazu übergegangen, die Anwälte, mit denen ich zusammenarbeiten möchte, zu fragen, ob sie in einem Auftragsverhältnis zu einer Versicherung stehen.

  18. Zwilling sagt:

    Original von:
    Frank
    Montag, 15.10.2007 um 09:59

    Hallo Oliver,

    is nicht drei Zeh System sondern lautet

    3c-d system http://www.3c-d.de

    ____

    Ach wie Nett, das ist doch der Laden von
    Dietmar Hartinger
    welcher dieses Jahr bei der Audatex „gegangen worden“ ist.

    Schelmischer Weise mache ich mir da nun mal keine weitern gedanken zu……..

    Bernhard

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