Wenn es dem HDI (Haftpflichtverband der deutschen Industrie) langweilig ist…..

Dann schickt der HDI Sachbearbeiter zwar das Gutachten am 04.10.2007 wegen angeblicher mangelnder Prüffähigkeit zurück.

 

Das hindert den Sachbearbeiter der HDI aber nicht daran unserem Büro am 08.10.2007 um 10.45 Uhr folgendes Fax zu senden:

Immerhin kann er so um 12.45 Uhr wieder ein Fax aufsetzen.

_________________
 

So ist wenigsten:

1. ein halber Tag schnell herum gebracht.

2. Ein Rechtsstreit produziert

3. Der böse Gutachter abgestraft, der es wagt den Geschädigten vor unrechtmäßigen Kürzungen und verschachern seines Fahrzeuges zum europaweiten Höchstgebot zu schützen, indem er in seinem Gutachten auf das auch ohne Erwähnung geltende Urheberrechtsgesetz hinweist.

Hierzu sei ausgeführt:

Ob in meinem GA nun der Urheberrechtschutz extra vermerkt ist oder nicht, hat hinsichtlich seiner Wirksamkeit keine Bedeutung.
Die Schädigerversicherung hat auf den Urheberrechtschutz zu achten und kann ein bestehendes Schutzgesetz nicht so auslegen, dass es zum Nachteil Dritter gereicht. 

Der BGH hat in seinen Entscheidungen vom 10.7.2007 – VI ZR 217/06, vom 6.3.2007 – VI ZR 120/06, vom 30.5.2006 – VI ZR 174/05, vom 12.7.2005 – VI ZR 132/04 und in der Entscheidung vom 29.4.2003 – VI ZR 393/02, den Restwertbörsen eine Absage erteilt. Somit sehe ich es als Pflicht eines  unabhängigen Sachverständigen an, den Geschädigten sowie sein eigenes Büro (Stichwort: Regress) vor diesen Internet-Aktionen zu schützen.

Des weiteren hat m.E. eine Versicherung aufgrund ihrer Zulassung bestimmte Kriterien zu erfüllen. Hierzu gehört auch eine funktionierende Schadensabwicklung. Innerhalb dieser Schadensabwicklung gibt es bestimmte Erfordernisse. Dies beinhaltet auch die Bereitstellung entsprechender Mitarbeiter.

Wenn also einer Versicherung aufgrund von Personalabbau oder sonst. gewinnorientierten Massnahmen nicht das Mindestmaß an Fachpersonal zur Verfügung steht, dann gibt es m. E. folgende Möglichkeiten:

1.) Laden schließen
2.) Personal wieder einstellen
3.) Schadensforderungen ungeprüft regulieren
4.) Beweismittel ablehnen.

Dass sich der HDI nun für 4.) entscheidet ist wohl klar.

Nicht zuletzt um die unabhängigen Sachverständigen ein wenig zu ärgern und Entwicklungen im Keim zu ersticken, die über kurz oder lang das gesamte Schadensmanagement aushebeln.

Die Ablehnung des Gutachtens seitens der Versicherung hat aber einen Haken.

Lehnt die Versicherung das angebotene Beweismittel ab, setzt sie sich einer direkten Klage aus, in der eben der entsprechende Beweis (ohne ControlExpert u.a.) erbracht wird. 

Wir werden sehen….

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Das Allerletzte!, Haftpflichtschaden, HDI-Gerling Versicherung, Lustiges, Urheberrecht, Willkürliches abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

11 Antworten zu Wenn es dem HDI (Haftpflichtverband der deutschen Industrie) langweilig ist…..

  1. Robin Huk sagt:

    Wenn es dem HDI langweilig ist….dann setzt er sich gleich richtig in die S….

    Damit das Ganze zum "spritzigen Vergnügen" wird, zusätzlich noch eine kleine Meldung an unseren Papiertiger in Bonn (BaFin).

    ….Der HDI hat offensichtlich ein Outsourcing-Problem und kann seine Aufgaben als Haftpflichtversicherer, nach eigenen Angaben wegen Personalmangel bzw. Mangel an Fachpersonal, aus eigener Kraft nicht mehr umfassend erfüllen und besteht deshalb als Ausgleich nachdrücklich um Genehmigung zur Unterlaufung gesetzlicher Ansprüche wie z.B. Urheberrechtsansprüche Dritter sowie Umgehung der eindeutigen BGH-Rechtssprechung.

    Mit der Bitte um Überprüfung der versicherungsrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen….

    MfG

    Anlage:
    Schriftverkehr HDI

    Deshalb merke:

    Vor dem Outsourcing kommt zuerst die rechtliche Prüfung.

    Und wie immer gilt im Schadensersatzrecht der Grundsatz:

    Versäumnisse des Schädigers gehen nicht zu Lasten des Geschädigten!!

  2. Dipl.-Ing. sagt:

    Das hat die Allianz-Versicherung auch versucht und wurde vom AG Fürth (AZ 350 C 304/02) eines besseren belehrt:
    Entscheidungsgründe:
    „… Der Sachverständige weist zu Anfang selbst auf das Urheberrecht hin. Letztlich stellt der Hinweis eine Wiedergabe der bestehenden Gesetzeslage dar (vgl. § 17 UrhG). Das Berufen der Beklagten (Allianz) auf diesen Hinweis zur Begründung der Nichtverwendbarkeit des Gutachtens ist rechtsmißbräuchlich, schikanös und in sich widersprüchlich. …“

  3. Helmut Sander sagt:

    Soll ich etwas schwärzen oder die bereits drei vorhandenen Zahlungsverweigerungen ungeschwärzt an die Bafin schicken?

     Danke Herr Dipl. Ing für das Urteil!

  4. Robin Huk sagt:

    Die Unterlagen an die BaFin natürlich immer ungeschminkt und ungeschwärzt.

    Und nicht vergessen: das o.a. Urteil beilegen.

  5. Captain-Huk sagt:

    @
    „Das Berufen der Beklagten (Allianz) auf diesen Hinweis zur Begründung der Nichtverwendbarkeit des Gutachtens ist rechtsmißbräuchlich, schikanös und in sich widersprüchlich. …â€?

    Das ist auch der Tätigkeitsspiegel der der HDI,Huk,DEVK,Bruderhilfe usw. wie man es seit langem kennt.
    Ein Syndikat der Rechtsbrecher.

  6. Helmut Sander sagt:

    Bankenaufsicht & Versicherungsaufsicht
     
    Graurheindorfer Str. 108
    53117 Bonn
     
    oder
     
    Postfach 1308
    53003 Bonn
     
    Fon: 0228 / 4108 – 0
    Fax: 0228 / 4108 – 1550
    E-Mail: poststelle@bafin.de

  7. Frank sagt:

    Danke, Danke, Danke ………..

  8. Seher sagt:

    Ihr Ansprechpartner: Service-Team A2

    Man sieht gleich wer wissentlich und vorsätzlich Falschaussagen tätigt und sich deshalb hinter Anonymität versteckt.

    Mfg

    Ihr Büroteam

  9. Helmut Sander sagt:

    .. und weiter geht`s!


     

    Die Dekra wie nett!

    Übrigens wurden von bisher vier dieser Zahlungsverweigerungen mittlerweile zwei außergerichtlich reguliert und meine Rechnungen wurden ausgeglichen, also verehrte Kollegen nicht gleich einschüchtern lassen!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert