Galoppierende Inflation bei der öffentlichen Bestellung und Vereidigung?

Wie bereits allseits bekannt, gibt es viele Kfz-Sachverständige aus versicherungsgeneigten Organisationen wie z.B. „SSHler“, DEKRA-Mitarbeiter usw., die von den Kammern vereidigt wurden.

Ein Kollege hat uns nun darauf aufmerksam gemacht, dass offensichtlich auch die „carexperten“ bei der IHK vereidigt werden. Hier ein Beispiel der IHK Berlin.

http://svv.ihk.de/content/home/home.ihk

In der erweiterten Suche folgendes eingeben:

PLZ: 12623
Sachgebiet: Kraftfahrzeugschäden und -bewertung

Treffer anklicken und E-Mail-Adresse beachten!

Welche Qualität haben wohl Gerichtsgutachten dieser  „Experten“ ?

Wohin die „Nähe“ zur Versicherungswirtschaft führt, wurde bereits in diversen Berichten aufgezeigt. Beispielhaft hierzu sind auch die Beiträge vom 06.02.2008 und 05.03.2009 .

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22 Antworten zu Galoppierende Inflation bei der öffentlichen Bestellung und Vereidigung?

  1. Frank sagt:

    Korruption gibt’s doch bestimmt überall

  2. Willi Wacker sagt:

    Dann muss es aber eine Menge Falsch-Eide geben.

  3. Andreas sagt:

    Mich würden an dieser Stelle mal die Arbeitsverträge dieser „Kollegen“ interessieren. Die dürften meistens schon der öBuV entgegen stehen.

    Viele Grüße

    Andreas

  4. Volker Vonderort sagt:

    Hi Redaktion,
    ich bin dem Tip gefolgt und habe in der Tat festgestellt, dass der dort gelistete Kfz-Sachverständige in seiner E-Mail-Adresse tatsächlich carexpert hat. Die „Carexperten“ werben offen damit, dass sie im Auftrage der Versicherungswirtschaft Dienstleistungen für diese erbringen. Damit erklären sie ausdrücklich selbst, in welchem Lager sie stehen. Es verbietet sich daher schon von sich aus, Gutachten zu erstellen, bei denen die Versicherungen eine Rolle spielen (Neutralität). Es kann daher nur jedem angeraten werden, wenn dieser dort genannte Sachverständige bei Gutachten im Bereich der PLZ 12623 auftaucht, den Gutachter wegen Befangenheit abzulehnen unter Bezug auf obige Homepage, die die Redaktion zum Beweise abspeichern sollte.
    Ich möchte nur wissen, wie dieser Sachverständige seinen Sachverständigen-Eid abgeleistet hat? Das Wort“unparteiisch“ muss er wohl verschluckt haben.
    Prima Beitrag. Macht weiter so, Jungs!

  5. BGHLESER sagt:

    Stellt sich doch für mich vielmehr die Frage nach der Unabhängigkeit und Neutralität der IHK, als der einzelner Sachverständigen.

    Zitat Website IHK.
    http://www.ihk.de
    Rubrik „Wir über uns“

    „Millionen gewerbliche Unternehmen sind gesetzliche Mitglieder der IHKs. Das macht die IHK-Organisation unabhängig von Einzelinteressen und schafft ein besonderes Gewicht gegenüber politischen Instanzen. Es zwingt alle Entscheider der IHK-Organisation zum Ausgleich der Interessen“.

    Weiter unter der Rubrik „Für was stehen wir“?

    „Als unabhängiger Anwalt des Marktes sorgt sie für klare und für alle Marktteilnehmer verbindliche Regelungen, und sie erfüllt eine Vielzahl hoheitlicher Aufgaben, die der Staat der Wirtschaft zur eigenverantwortlichen Gestaltung anvertraut hat. Beide Aufgaben können die IHKs nur dadurch optimal erfüllen, dass alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft durch Gesetz Mitglied der IHK sind“.

    Vielleicht liegt ja bei der IHK der Schlüssel zum Glück was die Regulierungsmissstände der Versicherungswirtschaft anbelangt.

    Liebe Rechtsanwälte und freien Sachverständigen.
    Die IHK hilft bestimmt. Hahaha.

    Wer’s glaubt wird seelig,
    wer’s nicht glaubt kommt auch in den Himmel.

  6. Volker Vonderort sagt:

    Nein, nein BGHLESER, es kommt schon auf den SV an, denn der spricht den Sachverständigen-Eid, nicht die IHK. Der SV von carexpert macht sich eines falschen Sachverständigen-Eides schuldig, wenn er Gutachten schreibt, denen nur allein den Verdacht der Unparteilichkeit anhaftet. Der vereidigte Sachverständige muss frei jeden Verdachtes der Unparteilichkeit sein.
    Gerade die Versicherungen sind doch diejenigen, die so besonders Wert auf unparteiische Gutachter legen. Ich kann mich noch an den Fall eines vereidigten Sachverständigen erinnern, der ein gerichtliches Gutachten erstellen sollte und der von der Versicherung abgelehnt wurde mit dem – fadenscheinigen – Argument, der SV sei Autor in einer „versicherungsfeindlichen Internetplatform“ (gemeint war CH!!). Der SV war nach Ansicht des Gerichtes befangen!. Und jetzt wollen mir Sachverständige der Carexpert-Truppe erklären, sie wären unparteiisch. Das kann glauben, wer will. Die Seligen glauben es ohnehin nicht. Und ich glaube, auch die Carexperten selbst glauben es nicht. Sie wollen damit nur ein Standbein im Bereich der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen haben und damit von Gerichten bestellt werden, um damit (versicherungsgesteuerten) Einfluß zu gewinnen.
    Was lernen wir daraus. Wenn die IHK einen ö.b.u.v. Sachverständigen vorschlägt, oder das Gericht einen solchen Sachverständigen benennt, genau recherchieren, ( -> Homepage, E-Mail-Adresse, Anschrift) und dann wegen des (begründeten) Verdachts der Befangenheit ablehnen. Bei dem Sachverständigen im Bereich um Berlin (PLZ 12623) wie oben beschrieben verfahren.
    Grüße
    Volker

  7. ein_w sagt:

    ..seiner hp nach ist er auch gtü-vertragspartner..

  8. BGHLESER sagt:

    @Volker Vonderort

    Wer hat den im vorliegenden Fall öffentlich bestellt und vereidigt? Die IHK Berlin!

    Wer sieht sich den als “Als unabhängiger Anwalt des Marktes“? Die IHK!

    Wer überprüft denn Zulassungskriterien für Bewerber zur öffentliche Bestellung und Vereidigung? Die IHK!

    Tipp! Katalog für die Zulassungsanforderungen zum öffentlich bestellten und vereidigten SV downloaden.

    z.B. auf

    http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_geschaeftsfelder/recht/Sachverstaendige/Sachverstaendige-r-werden.html

    oder

    http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/schlichtung/Bestellung_Sachverstaendiger.jsp

    Wird hier überhaupt beworben und geprüft oder werden die Titel vererbt?

    Klingelingelingts?

  9. Badguy sagt:

    Auch die IHK`s müssen Geld verdienen.
    Eine „öffentliche Bestellung“ bringt Geld. Alleine der Antrag kostet bei manchen Kammern 800,-€,dazu kommt dann noch die Bearbeitung, diverse Seminare, etc. Wenn man nicht durch Vitamin „B(eziehungen)“ öbuv wird,kostet das mal locker 3-4000€.

    Nun ist es aber so, das Deutschland als einziges EU-Mitglied, ein derartiges System „pflegt“.

    In allen anderen Eu-Mitgliedstaaten ist der „EU-zertifizierte Sachverständige gemäss DIN EN ISO/IEC 17024“ als höchste Qualifikation massgebend.

    Ich denke, die Kammern versuchen noch soviele Anträge zur „Öffentlichen Bestellung“ durchzubringen,wie es nur möglich ist. Leider auf Kosten der Überprüfung der Unabhängigkeit der Antragsteller.

  10. Volker Vonderort sagt:

    Hi BGHLESER,
    jetzt verstehe ich, wie du das mit der Unabhängigkeit der IHK verstehst. Mir war das zunächst mißverständlich. Sicherlich ist die IHK, wenn sie versicherungsabhängige Sachverständige oder bei der Versicherung Angestellte vereidigen läßt, mitschuldig. Zu welchem IHK-Bezirk das PLZ-Gebiet 12623 gehört, weiß ich nicht. Die Kollegen in und um Berlin (PLZ 1000) müssten das doch wissen.

  11. Willi Wacker sagt:

    Hallo Leute,
    wenn ihr das Formular der IHK, wie oben beschrieben, öffnet, erscheint der Name des Sachverständigen mit Firmensitz in 12623 Berlin. Weiterhin ist dort aufgeführt, dass die IHK Berlin zuständig ist. Also sind doch alle Fragen geklärt. Die IHK Berlin hat einen offenbar bei carexpert angestellten Sachverständigen vereidigt. Die weitere Frage, die sich mir allerdings jetzt stellt, ist die, nach welchem Sachverständigen-Eid die Eidesleistung erfolgt ist. Das Wort „unparteiisch“ muss dabei wohl gefehlt haben, wie Volker bereits zutreffend festgestellt hat. Eine Sache für den Staatsanwalt? So viel ich weiß, ist Falsch-Eid strafbar nicht unter 1 Jahr!

  12. BGHLESER sagt:

    @Badguy,

    so isses.

    @Volker Vonderort,

    so einfach lassen sich Missverständnisse ausräumen.
    Man muss nur miteinander reden.

    War von mir auch nur als Denkanstoß gemeint.
    Kann mich auch täuschen. Hahaha

  13. rgladel sagt:

    Hallo Willi Wacker, bestechender Gedanke, Azeige wegen Meineid. Die Gutachten die ich von Dekra und Carexpert vorliegen habe, tragen alle den Hinweis, dass der Gutachter neutral und unabhängig beurteilt habe.

    Nur wie will ich nachweisen, das er eben dies nicht getan hat. Ähnlich sieht es mit dem Eid aus. Er ist zwar wirtschaftlich abhängig, aber er würde doch niemals davon seine fachliche Meinung abhängig machen – nie – oder beweise das Gegenteil. (So zumindest die Argumentation des Sachverständigen)

    Es sind erhebliche Zweifel angebracht, aber einen juristischen Beweis, dass er einen Meineid geleistet hat, kann man kaum erbringen.

  14. Willi Wacker sagt:

    Hallo Frau Gladel,
    eine Lösung wäre, das Gutachten öbuv SV der Dekra oder carexpert oder wie sie alle heißen, duch einen freien und unabhängigen öbuv. SV überprüfen lassen. Wenn nämlich der SV der Dekra oder carexpert z.B. reinschreibt, bei fiktiver Schadensabrechnung sind Verbringungskosten und Ersatzteilpreisaufschläge nicht zu ersetzen, liegt bereits ein Falschgutachten vor. Wenn im Gutachten steht, wie bei den Prüfberichten, das Gutachten ist nach Vorgaben der … (Vers.) erstellt worden, haben wir ebenfalls das gleiche Ergebnis. So dumm werden die Strategen allerdings nicht sein. Insoweit ist dann eine inhaltliche Überprüfung durch einen unabhängigen, freien, nicht weisungsgebundenen öbuv. SV vorzunehmen. Es gibt also schon Möglichkeiten, derartige öbuv. SV z.B. der carexpert zu entlarven und sein Handwerk zu legen, der auch noch öffentlich mit seiner Auftraggeberin wirbt. Sie werden verstehen, dass ich nicht jedes Detail hier offenbaren kann. Aber man sollte das Thema des „Falsch-Eides“ hier durchaus weiter diskutieren.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Willi Wacker

  15. Willi Wacker sagt:

    Hallo Andreas,
    der Gesichtspunkt mit den Anstellungsverträgen schient mehr zielführend zu sein. Die Staatsanwaltschaft ist bei dringendem Verdacht berechtigt, derartige Urkunden zu beschlagnahmen. Da die Anstellungsverträge in zweifacher Ausfertigung, einmal für den Angestellten und das andere Mal für den Arbeitgeber, vorliegen, ist es kein Problem, auf den zutreffenden (wenn Du verstehst, was ich meine) zurückzugreifen. Das wird die Staatsanwaltschaft in Berlin in dem oben diskutierten Fall des öbuv. Carexperten schon tun, denke ich.
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

  16. Badguy sagt:

    @Willi Wacker
    „Das wird die Staatsanwaltschaft in Berlin in dem oben diskutierten Fall des öbuv. Carexperten schon tun, denke ich.“

    Das glaube ich nicht. Die Staatsanwaltschaft wird wohl erst dann aktiv, wennn eine Anklage diesbzgl. oder ein Befangenheitsantrag vorliegt.

    Ich bin kein Rechtsexperte,aber ich denke, es wäre interessant zu wissen, wie die Verträge mit CAREXPERT gestaltet sind.
    Besteht ein ordentlichen Arbeitsverhältnis?
    Ist der SV so was wie ein Franchise-Nehmer, selbständig und kann auch andere Aufträge annnehmen?

    Wie Frau Gladel schon richtig schrieb, ist die Beweisführung sehr schwierig.

    Zudem liegt es an jedem freien SV selbst, sollte er in einem Fall auf einen solchen SV treffen, dessen Gutachten wegen Befangenheit anzuzweifeln.

    Jeder von Euch kann sein Gutachten plausibel erklären.

    Ich bin mal gespannt, wie der öbuv „CAREXPERTE“-SV begründet, warum Verbringungskosten,UPS-Aufschläge,etc. nicht anzurechnen sind.

  17. rgladel sagt:

    @Willi Wacker

    Der von Ihnen beschriebene Weg würde sicher zu einem Ergebnisführen, aber wie sollte das in der Praxis von statten gehen?

    Kasko: Versicherung beauftragt den Gutachter. Ist der VN mit der Ergbnis des Gutachtens nicht zufrieden, beginn das übliche Schiedsverfahren mit einem 2. Gutachter und einem 3. als Schlichter. Wenn dabei herauskommt, dass das erste Gutachten ok war (und bei der Konstellation hat die Versicherung viel Macht) muss der VN die Kosten für das wietere Gutachten übernehmen.

    Haftpflichtschaden: Hier kann der Geschädigten einen Gutachter seiner Whal beaftragen. Wenn er sich auf einen Gutachter der Versicherung einlässt, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass der Geschädigte einen Fehler im Gutachten bemerkt. Selbst wenn er ihn bemerkt, müsste er dann auf eigene Kosten einen anderen Gutachter beauftragen.

    In beiden Fällen ist die Wahrscheinlichkeit dass ein freie Sachverständiger auch nur Kenntnis von dem Fall erlangt mehr als gering.

    Also wird es wohl kaum ein Gegengutachten geben. Um Meineid nachzuweisen muss darüberhinaus Vorsatz bewiesen werden. Der Gutachter beeidigt schließlich nur, dass er nach besten Wissen und Gewissen und unabhängig geurteilt hat. Weise ihm mal nach, dass er Absichtlich oder auf Weisung Verbringungskosten nicht ansetzt. Er ist halt der Überzeugung, dass diese nicht notwendig sind.

  18. virus sagt:

    Nein Frau Gladel, läßt ein Haftpflichtgeschädigter es zu, dass der Gutachter der Gegenseite seinen Schaden begutachtet, bleibt es ihm unbenommen, trotzdem den Gutachter seines Vertrauens auf Kosten des H-Versicherers zu beauftragen. Weil er nämlich, wie Sie es selbst erkannt haben, nicht beurteilen kann, ob der Schadenumfang tatsächlich objektiv ermittelt wurde bzw. ob tatsächlich ein Totalschaden vorliegt, der Wiederbeschaffungswert nicht zu niedrig angesetzt wurde oder eine Wertminderung zu berücksichtigen gewesen wäre, usw.

  19. Willi Wacker sagt:

    Hallo Frau Gladel,
    bei der Kaskoschadenssituation haben Sie wohl recht, denn regelmäßig hat der Kaskoversicherer das Recht der Gutachterwahl. Insoweit hätte ich meine Argumente auf den Haftpflichtschadensfall begrenzen sollen. Das war – bedauerlicherweise – von mir nicht bedacht gewesen.
    Beim Haftpflichtschaden hat der Geschädigte das Recht der Gutachterwahl. Wenn er nun, nehmen wir an aus dem Internet ausgewählt, auf einen Carexpert-SV stößt, der ihm das vermeintlich unparteiische Gutachten erstellt, ohne ihm vorher mitzuteilen, dass er bei Carexpert, einem Dienstleister der Kfz-Haftpflichtversicherer angestellt ist, liegt ein sich aus §§ 631 BGB, cic bzw. pVV ergebender Beratungsfehler vor, der schadensersatzpflichtig macht, denn der Vertragspartner muss über wesentliche Positionen des Vertrages und der Personen und ihrer Beziehungen, aufklären. Da schon allein der Verdacht der Parteilichkeit Einfluß auf den Vertragsabschluß haben kann, ist Aufklärung vor Vertragsabschluß (cic) erforderlich. Sollte dieser SV diese Aufklärung unterlassen haben und z.B. in seinem Gutachten die Verbringungskosten oder die UPE-Zuschläge „vergessen“ haben oder auf Stundensätze der freien Werkstätten abstellen, um nur einige Beispiele zu nennen, hat sich der Verdacht schon zu einer vollendeten Tat erfüllt. So leicht geht das. Gibt er allerdings die oben erwähnten Positionen im Gutachten an, müßte seine Arbeitgeberin bzw. u.U. er selbst diese Positionen wieder streichen. Wie nennt man dann so etwas? Widersprüchliches Verhalten, § 242 BGB.
    Noch einen schönen Tag der Deutschen Einheit.
    Ihr Willi Wacker

  20. Günther sagt:

    Wer sagt, daß er Vertragspartner von Carexpert ist, liegt vermutlich falsch.
    Auf seiner Webseite gibt es jedenfalls keinen Hinweis darauf.
    Er ist sicherlich ein Experte für cars und hat deshalb diese Adresse gewählt.
    Wen es sehr interessiert, sollte ihn einmal anrufen.

  21. Hunter sagt:

    @Günther

    Wer sagt, daß er Vertragspartner von Carexpert ist, liegt vermutlich falsch.

    Wohl eher nicht!

    Auf seiner Webseite gibt es jedenfalls keinen Hinweis darauf.

    Auf der Webseite natürlich nicht. Warum wohl? Aber in der E-Mail-Adresse liegt die Würze!

    @carexpert.de = E-Mail-Adresse von http://www.carexpert.de

    Und wem vergibt die Fa. carexpert im Regelfall eine carexpert E-Mail-Adresse?
    Ihren Mitarbeitern / Vertragspartnern oder irgend welchen „freien und unabhängigen Sachverständigen“?

    Wen es sehr interessiert, sollte ihn einmal anrufen.

    Oder besser noch; wir mailen ! 🙂

  22. borsti sagt:

    @Günther Mittwoch, 10.11.2010 um 15:24
    Wer sagt, daß er Vertragspartner von Carexpert ist, liegt vermutlich falsch.“

    Ahhaaa ja! Werter Herr Günther, mit Verlaub – die Karnevalssaison fängt erst morgen an und die Pappnase können sie anderen aufsetzen. Ganz ohne jegliche Zweifel ist das eine „carexpert e-mail-adresse“

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