Kleinvieh macht auch Mist – DA-Direkt kürzt SV-Honorar im niedrigen zweistelligen Bereich

Mehrfach hatten wir der DA-Direkt, integriert in der Zurich Versicherung Gruppe,  mitgeteilt, dass unser Honorar korrekt berechnet ist. Für den Fall, dass der Versicherer den ausstehenden Fehlbetrag nicht anweisen sollte, wir diesen bei dem VN der DA-Direkt per Mahnbescheid direkt geltend machen werden, was mittlerweile auch geschehen ist.

Nun informiert die FINANCIAL TIMES Deutschland, dass sich (wohl nicht nur) die Zurich bei der Höhe für die erforderlichen Haftungsrückstellungen „verrechnet“ hat. Die Prämien decken die Ausgaben nicht. Zwei Fragen drängen sich daher förmlich auf:

Können  – aus Sicht des Versicherers – die Anspruchsteller zumindest in Teilen an der Zeche beteiligt werden?

Werden die eigenen Haftpflicht-Versicherungsnehmer mit einer Selbstbeteiligung – entgegen vertraglicher Vereinbarungen – belastet?

Zurich verrechnet sich in der Haftpflicht

Die Experten des Konzerns haben in den vergangenen Monaten die Bücher und die Schadenmeldungen der deutschen Niederlassung durchkämmt. Das Ergebnis: Zurich hat jahrelang sehr aggressiv Berufshaftpflichtversicherungen angeboten und dabei Krankenhäuser zu Dumpingpreisen versichert. Die deutschen Manager gingen aber von Schadenerwartungen aus, die sich jetzt als unrealistisch niedrig erweisen haben. Die Folge: Die Reserven sind zu gering. Das hat die Schweizer nun eingeholt.

Quelle: FTD, alles lesen >>>>>>

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1 Antwort zu Kleinvieh macht auch Mist – DA-Direkt kürzt SV-Honorar im niedrigen zweistelligen Bereich

  1. Willi Wacker sagt:

    So hat die Allianz ab 1996 etwa auch angefangen. Erst 31,45 DM kürzen, dann 65,79 DM usw. Wo das dann hingeführt hat, ist (fast) jeden Tag hier zu lesen. Mittlerweile betragen die Kürzungen 331,54 € und mehr.
    Die finanziellen Zwänge der Versicherungen müssen wohl sehr ernst sein. Siehe Bericht über die Aussagen von Herrn Dr. Weiler von der HUK-Coburg, siehe Bericht über die DA-Direkt als integrierte Versicherung der Zurich-Gruppe. Die Liste könnte fortgesetzt werden.
    Würden die Schadensersatzleistungen korrekt erbracht, würden gerichtliche Auseinandersetzungen mit verlorenen Prozessen mit der Folge der Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten vermieden. Das hätte dann auch Geld gespart.
    „Wenn der Esel einmal tot ist, kann man ihn nicht mehr zum Leben erwecken“. Wie wahr. Einfach sterben lassen.
    Das heißt, nicht nach dem Staat rufen, sondern geizige Versicherer ableben lassen. Von diesem Blog hat man es auch schon mal behauptet. Das war allerdings eine Ente.

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