Schadensmanagement der besonderen Art – nun wohl auch zu Lasten der Staatskasse?

Im Folgenden veröffentlichen wir einen Beitrag, der uns von einem Leser zugeleitet wurde. Offensichtlich ist das Schadensmanagement nun auch beim Finanzamt angekommen? Vielleicht sollte man gelegentlich das Bundesfinanzministerium auf diesen CH-Beitrag hinweisen? Man kann gespannt sein, ob die Politik Handlungsbedarf sieht, sofern die öffentlichen Kassen betroffen sind.

Leserbeitrag:

Hier die neueste Masche einer Kölner Haftpflichtversicherung mit drei Buchstaben, um die Mehrwertsteuer zu sparen:

Ein zum Vorsteuerabzug berechtigter Unternehmer hat einen Haftpflichtschaden verursacht.

Zur Abwehr der Ansprüche beauftragt die Haftpflichtversicherung einen Sachverständigen.

Dem Versicherungsnehmer geht nun folgendes Schreiben zu, dem eine Rechnung eines Sachverständigenbüros beigefügt ist, dessen Rechnungsadressat („Leistungsempfänger“)  der Versicherungsnehmer ist, obwohl der Versicherungsnehmer das Sachverständigenbüro überhaupt nicht beauftragt hat:

Sehr geehrter Herr … ,

im Hinblick auf die Schadenhöhe hatten wir uns in Bezug auf buchtechnische Verrechnungsfragen beim Anspruchsteller vom Sachverständigenbüro … beraten lassen. Wir übersenden die Rechnung Nr. … vom … . Wir haben den Netto-Rechnungsbetrag in Höhe von … EUR bereits direkt an das Sachverständigenbüro … überwiesen. Wir bitten Sie, unter Angabe der Rechnungs-Nummer den Mehrwertsteuerbetrag in Höhe von … EUR an das … Sachverständigenbüro … zu überweisen. Eine wirtschaftliche Belastung tritt für Sie nicht ein , da Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Mit freundlichen Grüßen

So versucht die Versicherung die Bezahlung der Mehrwertsteuer zu umgehen.
Eigentlich müsste doch dann jeder Versicherungsnehmer, der zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, weniger Versicherungsprämie bezahlen!
Tut er das? Nein.

Bitte gebt Eure Kommentare ab!

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10 Antworten zu Schadensmanagement der besonderen Art – nun wohl auch zu Lasten der Staatskasse?

  1. SV-W sagt:

    Sollte das wirklich Absicht und nicht eher das Versehen oder die Unwissenheit der Fachkraft des Versicherers sein?

    W

  2. Rüdiger sagt:

    @SV-W

    Klar doch. Alles nur klitzekleine „Fehler“ von FACHKRÄFTEN, die nicht wissen was sie tun. Der Sachverständige hat den ersten „Fehler“ gemacht, indem er die Rechnung nicht auf seinen Auftraggeber fakturiert hat, sondern auf den (ihm unbekannten) Versicherungsnehmer. Dann gleich der nächste „Fehler“. Er hat die Rechnung nicht an den VN geschickt, sondern an seinen Auftraggeber (Versicherung), durch die dann „fehlerhaft“ der Nettobetrag angewiesen wurde. Der explizite Hinweis im Schreiben der Versicherung an den VN, dass es auf diese Art den VN ja nichts kostet, ist natürlich nur eine allgemeine Textbaustein-Phrase ohne tieferen Sinn. Das war selbstverständlich keine Beruhigungspille für den VN, damit dieser beim Steuermonopoly mitspielt? Eine Anstiftung zum Steuerbetrug war das natürlich auch nicht. „Fehlerhaft“ eben.
    Mache ich eigentlich auch einen Fehler, wenn ich am Morgen die Hose nicht mit der Kneifzange anziehe?

  3. Zweite Chefin sagt:

    Sowas im großen Stil verfälscht auch die Bilanz der Versicherung, nur mal so.

  4. Buschtrommler sagt:

    @Rüdiger….
    …Mache ich eigentlich auch einen Fehler, wenn ich am Morgen die Hose nicht mit der Kneifzange anziehe?…

    Ja, machst du.
    Ausser wenn die Hose DIN / ISO / ZAK / ZERT und weissderTeufelwasnochalles „qualifiziert“ ist und keine Streifen hat.

  5. virus sagt:

    Also, der vorsteuerabzugsberechtigte Schädiger, der nicht Auftraggeber vom Sachverständigen ist, soll gegenüber dem Finanzamt – nach dem Rat des Sachverständigen gegenüber seinem H-Versicherer – die sich aus der Rechnung ergebene Vorsteuer gegenüber dem FA geltend machen, indem er diesen Betrag mit seiner Umsatzsteuer verrechnen soll. Das ist Beihilfe durch den Sachverständigen und Anstiftung durch den H-Versicherer zur Steuerhinterziehung. Und wäre dann ein vollendeter Steuerbetrug durch den Schädiger, wenn er dem Ansinnen seines H-Versicherers nachkommen würde. Wenn das so auch in den bzw. über die Partnerwerkstätten der K-Versicherer so praktiziert wird, dann wird unter dem Deckmantel des Schadensmanagement mittels krimineller Energie Steuerhinterziehung in erheblichem Ausmaß betrieben. Der Vertreter des Staates betröge dann den Staat. Irgendwie ein perverser Gedanke. Alles zum Dank der Gesetzesänderung 249 BGB – die Umsatzsteuer ist vom Versicherer nur zu bezahlen wenn sie tatsächlich anfällt. Hier fällt sie an und der Versicherer sucht Wege, die MwSt. dennoch nicht zu bezahlen.

  6. Karle sagt:

    @Zweite Chefin

    „Sowas im großen Stil verfälscht auch die Bilanz der Versicherung, nur mal so.“

    So isses. Und zwar zum Positiven für die Versicherung und zu Lasten des Steuerzahlers. Vorgänge wie diese kann man mit einem Wort beschreiben: Steuerhinterziehung! Oder besser doch mit zweien? Vorsätzliche Steuerhinterziehung!

    Wird übrigens mit diversen Reparaturrechnungen der Partnerwekstätten analog praktiziert.

    Wäre es nicht an der Zeit, die Bilanzen wieder neu zu ordnen?

  7. Glöckchen sagt:

    @Karle,@Virus
    So wird´s mit voller Absicht gemacht,weil diese Pfefferminzia selber NICHT zum Vorsteuerabzug berechtigt ist,mit der UsT also nix anfangen kann,ausser einfach abziehen,um so den finanziellen Zustand wie bei bestehender Vorsteuerabzugsberechtigung herbeizuführen.
    Wieso macht keiner eine Strafanzeige????????????????????
    Klingelingelingelts?

  8. Zweite Chefin sagt:

    “ … der uns von einem Leser zugeleitet wurde.“
    Einzig der Redaktion ist bekannt, wer dieser Leser und damit der Betroffene ist, der die Beweise in Händen hält.
    Vorschlag: Da der Leser offensichtlich CH kennt, liest er auch die Reaktionen auf derlei Machenschaften und fasst hoffentlich den Mut, hiergegen vorzugehen.
    Der Redaktion sollte es doch möglich sein, diesem Leser bei Bedarf einen oder mehrere geeignete Rechtsanwälte zu empfehlen, die hiergegen vorgehen können und sich das auch trauen.

  9. Iven Hanske sagt:

    Was steht in den Haftpflicht AGB, stellen die eine Vollmacht zur Beauftragung im Namen des VN dar und wie ist die Vorsteuerabzugsberechtigung geklärt? Die Versicherungsanwälte werden Ihre Phantasie schon spielen lassen. Die sind clever und schrecken vor nichts zurück. Wo werden die Schranken bewegt und wie werden diese gesteuert?

  10. Jörg sagt:

    Ja ja, – die Tricksereien nehmen kein Ende. Und was sagt der Staatsanwalt? „Wir haben andere Sorgen“. Da blüht im Verborgenen die Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Macht doch nichts – dafür gibt’s demnächst ja als Ausgleich Mauteinnahmen. Eigentlich nur zum K….

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