SpeedCheck deckt rund 1.300 Fahrzeugtypen ab

Quelle: Autohaus Online vom 04.03.2011

Die Schadenkosten überschlägig ermitteln und das ohne umfassende Kfz-Kenntnisse – diese Möglichkeit bietet der SpeedCheck von ControlExpert. Mit dem webbasierten Tool könne praktisch jeder Anwender innerhalb von Sekunden eine Schadenhöhenprognose erstellen, so das Langenfelder Unternehmen. Alles, was man dazu brauche, sind Angaben über Fahrzeugtyp und beschädigte Schadenzonen. Anschließend vergleiche SpeedCheck diese Eingaben per Tastendruck mit Millionen von Datensätzen. Innerhalb von Sekunden ermittle das System die wahrscheinliche Höhe des Reparaturaufwands.

Für Volumenschäden prädestiniert

Aktuell deckt SpeedCheck rund 1.300 verschiedene Fahrzeugtypen ab. Die Schadenhöhen lassen sich dabei sowohl für beschädigte Karosserieteile, als auch den Innenraum bestimmen. Im SpeedCheck sind hierfür bis zu 120 Schadenzonen sowie bis zu neun Reparaturarten definiert. „Versicherungsunternehmen (beispielsweise im Call-Center), Werkstätten und Autohäuser sowie Flotten-, Leasing- und Mietwagengesellschaften können mit dem SpeedCheck ihren Kunden einen schnellen, zusätzlichen Service bieten“, fasst Jörg Breuer, Vertriebsleiter ControlExpert, gegenüber AUTOHAUS-SchadenBusiness und -Schaden§manager zusammen.

Weiterlesen >>>>

Dieser Beitrag wurde unter Control-Expert, Das Allerletzte!, Ersatzteilzuschläge, Fiktive Abrechnung, Haftpflichtschaden, Kaskoschaden, Lohnkürzungen, Netzfundstücke, Restwert - Restwertbörse, Stundenverrechnungssätze, UPE-Zuschläge, Verbringungskosten, VERSICHERUNGEN >>>> abgelegt und mit , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

34 Antworten zu SpeedCheck deckt rund 1.300 Fahrzeugtypen ab

  1. SV Wehpke sagt:

    Nun kann man raten woher die hierfür ausgewerteten Schadendaten stammen. Richtig! Es wurden zig-tausende von Gutachten und der darin enthaltene Sachverstand ausgewertet.
    Und wer hat den geliefert? Aber ja – alles völlig legal und datenschutzkonform. Also kreativ sind die schon – selbst beim klauen.

    Wehpke Berlin

  2. SV Stoll sagt:

    Sicherlich werden aber nur die „korigierten“ Gutachten und Daten hierfür verwendet und dem unbedarften Nutzer als Schadeneinschätzung verkauft. Wobei sich dann im Reparaturfall herausstellt, dass diese dem Schadenumfang nicht angemessen und zu niedrig sind. Somit noch mehr Druck auf die Reparateure, die es nicht schaffen nach diesen ferngesteuerten Expertisen anerkannter Kürzer reparieren zu können.
    Mfg.

    SV Stoll, Reutlingen

  3. SV Ally Mc Crash sagt:

    Erinnert mich an „Der kleine Chirurg“ – erste Schnitte selbst ausführen! Mit dem Speed-check hat man ja dann bestimmt auch gleich die durchschnittlichen regionalen Stundensätze der Assekuranz-Vertragspartner mit stolzen 60 € die Stunde und alles andere ist auch schon rausgekürzt. Ich freue mich besonders mit DAT und Audatex, dass dann bestimmt viele KVA und Gutachten wegfallen, man hat ja eine ungefähre Schadenhöhe, basierend auf tausenden ausgewerteten Daten. Und die Bilder vom Fahrzeug sendet der Geschädigte mit dem Smart-Phone gleich ( kostenlos ) mit.
    Gibt es ein Urheberrechtsurteil für Kalkulationsdaten und Herstellerinformationen ???
    Vermutlich geben sich Fiktivabrechner mit dem Wert aus dem App auch zufrieden, weil der Gutachter der Versicherung ja auch nicht anders kalkuliert. Es gibt nichts, was es nicht gibt

    Schönen Tag noch und Grüße an alle Aufrichtigen

  4. virus sagt:

    Hallo SV Stoll,

    machen die SV`s doch die Probe auf`s Exempel, um dann die Ergebnisse hier einzustellen. Weiterführend, wenn Unregelmäßigkeiten, so wie Sie diese oben vermuten, nachweisbar sind, ab damit zum Staatsanwalt.

    Und da tatsächlich davon ausgegangen werden muss, dass das hier verwendete Datenmaterial unter Verletzung des Datenschutzes und von Urheberrechten zusammengestellt wurde, einen Kürzungsbericht von CE zum Anlass nehmen und Auskunft verlangen, inwieweit die Daten aus den Gutachten verarbeitet wurden. Selbstredet ist dieses Material dann aus den Datensätzen zu entfernen.

    M.f. Grüßen

    Virus

  5. Willi Wacker sagt:

    Was habe ich im Autohaus Online als Kommentar gelesen: Das wäre Scharlatanerie. Auf jeden Fall ist es keine seriöse Schadensermittlung. Das steht nun mal fest. Wo kommts her? Aus Langenfeld! Das sagt alles.

  6. Hunter sagt:

    Ich denke, die Langenfelder Kürzungsheinis treibt die Not, weshalb sie sich (vielleicht?) neue Geschäftsfelder aufbauen wollen, nachdem die Auftragskürzerei wohl eher rückläufig ist?

    Zum einen fallen alle Fahrzeuge bis zu einem Alter von drei Jahren grundsätzlich durch das Kürzungsraster. Zum anderen macht auch die Beweislast zur Gleichwertigkeit der „Referenz-Werkstätten“ durchaus immer mehr Probleme. Aber auch das Urheberrecht ist schon seit längerem bei den „Kontrolleuren“ angekommen. Keine „Restwertermittlung“ über die Börse ohne Zustimmung des Gutachters! Und die liegt im Regelfall nicht bei. Ausgenommen natürlich von einigen „BVSK-Clowns“, die, aufgrund der glorreichen Geschäftsidee ihres Häuptlings, das Nutzungsrecht für EUR 2,50 pro Gutachten an die Versicherungswirtschaft „verramschen“. Als Ergebnis bleibt jedoch – summa summarum – deutlich weniger Auftragsvolumen für die Langenfelder.

    Nicht zu vergessen, dass sich der eine oder andere Versicherer inzwischen Gedanken darüber macht, ob das Schadensmanagement wirklich der Weisheit letzter Schluß sein kann? Denn das Image der Versicherungswirtschaft ist bereits deutlich angekratzt. Alles Parameter, die den Erfolg von Firmen wie Control€xpert in Frage stellen.

    Interessant wird sein zu beobachten, wie DAT und Audatex darauf reagieren, wenn nun Control Expert als „Daumenpeiler“ in die traditionellen Geschäftsfelder der professionellen und prozessoptimierten Schadenskalkulation eindringen will? Insbesondere wenn man bedenkt, dass die Langenfelder erwägen, mit nicht mehr repräsentativen Daten der Vergangenheit zu operieren (Lohnkostenniveau, Teilepreise, Vorgabezeiten ähnlicher Fahrzeuge usw… ).

    Controll€xpert der Schnäppchen-Schätzer ?!

    Früher „schätzten“ die Gutachter den Schaden, dann ermöglichte der technische Fortschritt in der Datenverarbeitung eine genau Schadenskalkulation. Deshalb sind die klassischen „Schätzer“ heutzutage auch vom Markt verschwunden. Aber nun meldet sich ja ControlExpert als „Oberschätzer“ wieder zurück. Back to the roots – alles ist möglich, auch eine Kalkulation auf Schreibmaschine….

    In Anbetracht der derzeit angespannten Situation bei den Kürzungsfirmen erscheint jedoch ein Gedankengang wesentlich plausibler. Vielleicht wollen die Langenfelder mit dem „Schätzungs-Tamtam“ auch nur Druck auf Audatex und/oder DAT ausüben, damit das „sinkende Schiff“ von einem der großen „Kalkulationsbrüder“ übernommen wird? Genauso wie Ende des Jahres 2009, als das „sinkende Schiff“ AutoOnline, exakt vor dem für die Restwertbörsen vernichtenden Urheberrechts-Urteil des BGH vom 29.04.2010 (I ZR 68/08), flitzeflott an die Solera Group „verhökert“ wurde? Ob die Amerikaner wohl wußten (wissen), was für „faule Geschäftsmodelle“ hier – kurz vorm Kollaps – hin und hergeschachert werden?

  7. Mister L sagt:

    Noch ein Problem könnte sich ergeben:
    Da ja dann die Schadenhöhe (in etwa) feststeht, muss der Geschädigte mit dieser bei Sachverständigen hausieren gehen. Die Versicherung kann auf die Schadenminderungspflicht pochen, sollte eben dieser Geschädigte nicht drei Vergleichsangebote (analog der Mietwagenrechtsprechung)von Sachverständigen eingeholt und nachweislich den günstigsten beauftragt haben.

    Gut das derzeit bei AutoOnline keine Privatpersonen Zugriff haben.

  8. Willi Wacker sagt:

    Hallo Mister L.,
    „@Da ja dann die Schadenhöhe (in etwa) feststeht, muss der Geschädigte mit dieser bei Sachverständigen hausieren gehen.“ – Muss er? Ich meine, er muss nicht! Derart unseriöse Schadensermittlung ist ohne Begutachtung des Schadensobjektes keine ernstzunehmende gutachterliche Feststellung. Dann könnte ich auch Tante Emma im selbigen Laden um die Ecke fragen. Die ist noch näher am Objekt als die Knopfdrücker in Langenfeld.
    Was hat der BGH noch mal gesagt, der Geschädigte ist nicht verpflichtet, vor Beauftragung den örtlichen Markt zu konsultieren, um einen für die Versicherung möglichst preiswerten Sachverständigen ausfindig zu machen. Den überörtlichen Langenfelder Markt muss er schon je nicht konsultieren, es sei denn der Geschädigte hat das verdammte Pech in Langenfeld und 10 Km drumherum zu wohnen. Also ruhig Blut. Control-€xpert läßt die Kirche im Dorf. Wer sagt mir denn, dass das Ergebnis der Knopfdrücker aus Langenfeld auch nur annähernd richtig sein soll, wenn noch nicht einmal das Schadensobjekt in Augenschein genommen worden ist? Auf derartige Zahlen kann und darf sich der Geschädigte nicht verlassen, zumal die Ergebnisermittlung wissenschaftlich nicht belegt ist. Wenn die Meldung am Rosenmontag erfolgt wäre, hätte ich gesagt:“Langenfeld helau, C€ man tau!“
    Vielleicht ist es aber nur ein verfrühter Aprilscherz.
    Willi

  9. Mister L sagt:

    Hallo Willi Wacker,

    sicherlich ist das richtig, was Sie im obigen Beitrag aufzeigt haben. Auch mir ist dies bekannt.
    Was Versicherungen aber aus Negativ-Urteilen für sich herausziehen, umstellen und den unwissenden Geschädigten unterbreiten, darauf zielte mein Beitrag ab. Somit „könnte“ auch mein Gedanke zukünftig dazu gehören. Einige unwissende Geschädigte, die nicht anwaltlich vertreten werden (wollen), könnten damit überrumpelt werden.

  10. SV Stoll sagt:

    Im Gegensatz zu Hunter und anderen sehe ich noch keinen einzigen Meter Rückzug von C€ aus dem Kürzgeschäft. Eher anders rum, es wird dreist auch bei unter dreijährigen Wagen drauflosgekürzt. Restwerte werden nach wie vor mit oder ohne Lichtbilder gnadenlos mit dem Gutachten des freien SV ermittelt, regionale Händler berichten mir das doch immer („hab den Wagen bei AO gesehen……“). In Anbetracht dessen, dass sich viele Geschädigte nicht durch einen fachlich versierten Anwalt vertreten lassen, lohnt sich dieses Lotto-Spiel anscheinend immer noch. Und zu Sachen Gleichwertigkeit werden nach wie vor die gleichen Textbausteine, evtl. etwas ausführlicher verfeinert, verwendet.
    Wenn 95% der Geschädigten das mit sich machen lassen, ist nach wie vor gewonnen. Leider.

    In der ganzen Gleichwertigkeits-Diskussion sollten wir uns aber davor hüten, freie und qualifizierte Karosserie- und Lackierfachwerkstätten in Bausch und Bogen komplett abzuqualifizieren. Hier ist der vor Ort tätige, freie SV gefordert zu beurteilen, ob die benannnte Werkstätte tatsächlich nicht ausreichend qualifiziert für gerade diesen einen Schaden ist.

    Mfg. SV Stoll

  11. Hunter sagt:

    @SV Stoll

    „Im Gegensatz zu Hunter und anderen sehe ich noch keinen einzigen Meter Rückzug von C€ aus dem Kürzgeschäft. Eher anders rum, es wird dreist auch bei unter dreijährigen Wagen drauflosgekürzt.“

    Von Rückzug stand da nichts. Vielmehr gibt es weniger Aufträge, weil einige (nicht alle) Versicherer bestimmte Schäden erst gar nicht mehr „überprüfen“ (kürzen) lassen. Warum z.B. unnötig Geld hinterherwerfen bei einem Fahrzeug mit einem Alter bis zu 3 Jahren? Warum Restwerte „überprüfen“ lassen, wenn man danach eine Unterlassungsklage einfängt? Warum Schadensforderungen kürzen, wenn man danach die Gleichwertigkeit nicht nachweisen kann? Der Auftragsrückgang ist ein schleichender Prozess – und das wissen die bei C€ => Suche nach neuen Geschäftsfeldern.

    „Restwerte werden nach wie vor mit oder ohne Lichtbilder gnadenlos mit dem Gutachten des freien SV ermittelt, regionale Händler berichten mir das doch immer („hab den Wagen bei AO gesehen……“).“

    Wo sind dann die vielen Unterlassungerklärungen und Strafanzeigen? Nach dem BGH-Urteil vom 29.04.2010 (I ZR 68/08) sind doch alle Unklarheiten beseitigt? Sofern die Fa. Control Expert weiterhin Restwerte rechtswidrig „ermittelt“, ist es doch nur eine Frage der Zeit, bis wir den Laden „dicht“ machen?

    „In der ganzen Gleichwertigkeits-Diskussion sollten wir uns aber davor hüten, freie und qualifizierte Karosserie- und Lackierfachwerkstätten in Bausch und Bogen komplett abzuqualifizieren. Hier ist der vor Ort tätige, freie SV gefordert zu beurteilen, ob die benannnte Werkstätte tatsächlich nicht ausreichend qualifiziert für gerade diesen einen Schaden ist.“

    Gerade weil einige technische Sachverständige hier ein neues Geschäftsfeld wittern und sich zum „Gleichwertigkeitsspezialisten“ aufschwingen, gibt es inzwischen auch schon einige (Schrott)Gutachten örtlich ansässiger Schadensgutachter zur „Gleichwertigkeit“, bei denen sich die Balken biegen. Ein Schadensgutachter ist in der Regel nicht in der Lage, die Gleichwertigkeit eines Betriebes vollumfassend zu beurteilen. Viele haben ja nicht mal den eigenen Laden im Griff? Aber selbst wenn die Qualifikation im Einzelfall tatsächlich ausreichen sollte, gibt es kein schlüssiges Ergebnis, wenn nicht ein vollständiger Einblick in den gesamten Geschäftsbetrieb, d.h. in sämtliche Prozessabläufe sowie Personalpolitik usw. gewährt wird. Zur Preisgabe dieser weitreichenden Internas ist jedoch kein Betrieb verpflichtet (Betriebs- Geschäftsgeheimnis, Ausforschung usw.). Schon gar nicht im Rahmen eines Schadensersatzprozesses.

    Und genau an dieser Hürde scheitert auch die Beweislast der Versicherung. Denn die müsste ja (nach der BGH-Rechtsprechung) bereits vorgerichtlich den entsprechenden Beweis der Gleichwertigkeit antreten.

    Die Gleichwertigkeit diverser Kfz-Unternehmen kann bestenfalls ein analytischer Unternehmensberater in Zusammenarbeit mit einem technischen Sachverständigen beurteilen. Entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich von Vergleichanalysen der jeweiligen Branche natürlich vorausgesetzt. Derartige Zweckgemeinschaften gibt es, so weit mir bekannt, bisher noch nicht.

    Als prozessbeteiligter Rechtsanwalt würde ich jedes Gerichtsgutachten eines technischen Sachverständigen zur Gleichwertigkeit ablehnen, da die besondere Sachkunde für die gerichtliche Arbeit zur Überprüfung von Kfz-Betrieben in der Regel nicht vorhanden bzw. nicht nachgewiesen ist.

  12. SV Stoll sagt:

    Bei aller Liebe, aber jetzt fliegt mir das Blech weg.
    Hunter, Sie schießen hier übers Ziel hinaus.
    Ich masse mir schon an, einen „Murks“ von Facharbeit unterscheiden zu können. Ich benötige keine betriebliche Miroanalyse, um die Qualifikation für die Behebung eines Schadens beurteilen zu können. Ich kenne die Leute, ich weis was die können, ich bin mit denen teilweise auf der selben Schulbank gesessen.

    Wenn Sie mit aller Gewalt den Versicherern eins reinwürgen wollen, gehen Sie doch hin und machen Ihr persöhnliches Ding.

    Egal wie.

    Aber diese pauschale runtermache der Karosserie- und Lackierfachbetriebe ist das allerletzte.

    Ich frage mich, ob hier überhaupt mal einer in einem Betrieb gearbeitet hat. Ich hab beides durch, Autohaus (gelernt, einige Gesellenjahre) und freier Betrieb (Gesellen- und auch Meisterjahre). Beides will ich nicht missen, und beides waren keine „Hinterhofklitschen“.

    Sie sollten mal die Nase richtig reinhalten müssen in echte Arbeit, wie hier ständig rumzuphilosophieren, wie man jetzt noch ne Breitseite auf alle abgibt, die den eigenen Vorstellungen im Weg stehen.

    Trotzdem

    Mfg SV Stoll

  13. Hunter sagt:

    @SV Stoll

    Falsche Eitelkeiten und Selbstüberschätzung sind mithin die größten „Bremsfallschirme“ ordnungsgemäßer Schadensabwicklung.
    Das Problem ist, wenn man notwendige Parameter (auch aufgrund der Ausbildung) überhaupt nicht (er)kennt oder der Zugang zu wesentlichen Unterlagen nicht möglich ist, kann man logischerweise keine umfassend qualifizierte Beurteilung abgeben. Bei der Gleichwertigkeitsprüfung geht es um weit mehr, als nur festzustellen, ob eine Werkstatt „murkst“ oder nicht. Oberflächliche bzw. triviale Betrachtungen ohne „Tiefgang“ führen letztendlich zu den o.a. „Schrottgutachten“. Besonders gefährlich wird es bei fehlender Objektivität zu dem einen oder anderen System. Wer wann mit wem die Schulbank gedrückt hat, ist z.B. kein Kriterium für eine Gleichwertigkeitsbetrachtung. Derartige Gutachten sind meist kontraproduktiv und im Ergebnis nur „Honig“ für die Versicherungswirtschaft.
    Ich kenne keine freie Werkstatt, die, unter Berücksichtigung aller Parameter, mit den (allumfassenden) Möglichkeiten einer qualifizierten Markenwerkstatt mithalten kann. Die „eierlegende Wollmilchsau“ gibt es auch im „freien Kfz-Gewerbe“ nicht. Fakt ist, dass der markengebundene Fachbetrieb sich nur auf die Modelle seines Fabrikats konzentrieren muss. Ordentlich geführte Betriebe nehmen diese Verantwortung ernst und bilden das Personal entsprechend aus bzw. fort. Kein „freier Betrieb“ ist weder logistisch noch finanziell in der Lage, sich im Vorfeld mit tausenden Modellen aller Fabrikate vertraut zu machen? Sobald das Fahrzeug in der Werkstatt steht, bestimmt die Zeit den weiteren Ablauf (kalkulierte Reparaturdauer, Mietwagen usw.). Da bleibt kein Raum zur „Einarbeitung“ in die Besonderheiten des jeweiligen Fahrzeugmodells.
    Diese These ist das simple Ergebnis etwas „tiefer Einblicke“ in die unterschiedlichen Betriebssysteme und Betriebsabläufe freier als auch markengebunder Fachwerkstätten.

    Schadensgutachter sind in der Regel nicht ausreichend qualifiziert, das gesamte Spektrum einer Gleichwertigkeitsprüfung zu leisten. Es sei denn, derjenige hat schon selbst entsprechende Betriebe geleitet.
    Es gibt natürlich immer wieder einige „Universalgenies“ unter den Kfz-Gutachtern, die wirklich alles können. Die schreiben Gutachten für Fahrräder, Motorräder, PKWs, LKWs, Bau- und Landmaschinen, Krananlagen, Industriemaschinen, Boote und sogar für Flugzeuge werden – ohne zu zögern – Gutachten erstellt. Hauptsache die Kasse stimmt? Auch Honorargutachten sind für einige natürlich überhaupt „kein Problem“. Betriebsanalyse scheint nun als neues Geschäftsfeld hinzuzukommen?
    Quasie der niedergelassene praktische Landarzt, der mit seinen Gutachten das gesamte Spektrum der Medizin abdeckt – auch die Psychoanalyse und selbstverständlich auch die Veterinärmedizin nebst Finanzberatung für die Patienten?!

  14. hd-30 sagt:

    @Hunter „Es gibt natürlich immer wieder einige “Universalgenies” unter den Kfz-Gutachtern, die wirklich alles können.“
    —————-
    Hallo Herr Stoll – alle hier haben Sie richtig verstanden – nur einer wollte das mal wieder nicht, weil er sich halt gern produziert. Nehmen Sie’s nicht so ernst – es lohnt nicht. Im Übrigen, man sollte nicht mit Steinen werfen wenn man selbst im Glashaus sitzt.

  15. virus sagt:

    „Schadensgutachter sind in der Regel nicht ausreichend qualifiziert, das gesamte Spektrum einer Gleichwertigkeitsprüfung zu leisten. Es sei denn, derjenige hat schon selbst entsprechende Betriebe geleitet.“

    …. dem meine ich, ist uneingeschränkt zuzustimmen. Um so schlimmer ist es daher, dass am BGH ein Urteil gesprochen wurde, dass jeden Geschädigten sowieso und zumindest diejenigen Richter überfordert, die sich von Seiten der Versicherer in die Überprüfung von Kfz.-Werkstätten hinsichtlich von Gleichwertigkeiten drängen lassen. Schlimm ist auch, das die Reparaturbetriebe ihr letztes Hemd ausziehen, in Erwartung vermittelter Aufträge seitens der Assekuranz. Dies alles vor dem Hintergrund, dass der Versicherer vor Rechtsanhängigkeit hätte die behauptete Gleichwertigkeit beweisen müssen. Und niemand weist darauf hin, dass auch kein Versicherer dieses leisten kann.

  16. wesor sagt:

    @ Stoll:Ich frage mich, ob hier überhaupt mal einer in einem Betrieb gearbeitet hat. Ich hab beides durch, Autohaus (gelernt, einige Gesellenjahre) und freier Betrieb (Gesellen- und auch Meisterjahre). Beides will ich nicht missen, und beides waren keine “Hinterhofklitschen”.

    Das ist schön dass Sie ein Mann mit Erfahrung sind. Dann werden Sie auch bestimt wissen, dass was Hunter schreibt ist die Wirklichkeit. Keiner dieser Betriebe wird es sich leisten können, die Vorgaben und Mitarbeiterschulungen aller Fabrikat zu verwirklichen. Es wird schon eine Weile her sein, sonst könnten Sie sich noch an ihr Autohaus erinnern. Was war dort mit Fremdfabrikaten?

  17. Buschtrommler sagt:

    @Hunter….sorry…nach ihrer Theorie würde es wohl keinerlei anderen Betriebe geben…nur und ausschliesslich Markenwerkstätten…??

  18. R.G. sagt:

    Hunter Samstag, 12.03.2011 um 08:36 @SV Stoll

    Falsche Eitelkeiten und Selbstüberschätzung sind mithin die größten “Bremsfallschirme” ordnungsgemäßer Schadensabwicklung.

    Hi, Hunter,

    Sie sprechen mir aus dem Herzen und Ihren Ausführungen muß man deshalb auch nichts mehr hinzufügen.Ihre Beurteilung verdeutlicht die tatsächliche Situation.

    Es geht bei der Gleichwertigkeitsprüfung keineswegs um Murks auf der einen Seite und makellose Leistungserbringung auf der anderen Seite und somit auch nicht um eine pauschale Runtermache von Karosseriefachwerkstätten und Autolackierereien.

    Mit freundlichen Grüßen

    R.G.

  19. Andreas sagt:

    Um es für alle etwas einfacher zu machen, zu verstehen, weshalb Hunter Recht hat:

    Welcher freie Betrieb (fB) hat den das Spezialwerkzeug für alle Fahrzeugtypen?

    Welcher fB hat denn die zig verschiedenen Tester und Zugang zu den Softwareänderungen bzgl. der Steuergeräte?

    Welcher fB hat Zugang zu allen Reparaturleitfäden und nutzt diese auch?

    Hunter macht ja mit nichten die fB schlecht was die handwerkliche Leistung angeht. Aber diese sind nicht gleichwertig im Sinne des BGH-Urteils!

    Wie viele Softwareupdates werden denn auf den 5 Jahre alten 5er aufgespielt, wenn er sich in der BWM-Werkstatt befindet? 1? 3? 13? Das weiß keiner. Bei BMW wird mittels Schlüssel erst einmal geprüft, ob Updates anstehen und dann kommt das Fahrzeug durchaus mal für 6 Stunden an den Tester. Welcher fB kann das?

    Allein schon die Pflichtprüfung auf Updates egal bei was für einem Werkstattbesuch kann von fB praktisch nicht durchgeführt werden und deshalb sind sie nicht gleichwertig. Und das ist nur eines von vielen Beispielen.

    Grüße

    Andreas

  20. SV Stoll sagt:

    Zum Verständnis:

    Ich sehe jeweils den Einzelfall. Kann die betreffende freie Werkstatt das oder nicht? Hat sie Zugang zu den Rep.-Anleitungen oder nicht.

    Und wer bitte kann das besser beurteilen als der SV, der vor Ort in den Betrieben tätig ist und jahrelang Kontakt mit den Leuten dort hat? Reden Sie hier überhaupt noch mit den kleinen Leuten vor Ort? Oder sind die Ihnen zu wenig??

    Und wenn ich an einen 5er (was wieder für ein Beispiel…)einen Kotflügel ranschraub benötige ich ganz sicher kein Softwareupdate für den ganzen Wagen….

    Übrigens gibt es unter den Autohäusern und freien Werkstätten, zumindest hier vor Ort, kein solches Klassenfeinddenken, wie Sie es evtl. gerne hätten. Da werden schon mal, wenn nicht vorhanden (oh welch Sünde!) Rep.-Leitfäden zugeschickt samt Werkzeug. Das funktioniert unter denen ganz gut, da viele Autohäuser ganz gerne auf die Leute in den freien Betrieben zurückgreifen, wenn es mal wieder spezielle Fälle gibt, gerade in der Instandsetzung (Anm.: Ausbeulen).

    Sie versuchen hier mit aller Gewalt was zu inzenieren und zu konstruieren, nur um Ihre totale Antipathie-Haltung zu den Versicherern aufrecht zu halten.

    Wie gesagt, die Gleichwertigkeit muss man im Einzelfall sehen. Und wenn hier z.B. an einem 8 jahre alten Golf IV ein Kotflügel und eine Türe erneuert wird können das halt leider auch die freien Betriebe, auch die von den Versicheren benannten. Ob es einem passt oder nicht.

    Mfg. SV Stoll

  21. joachim otting sagt:

    Da will ich die Birne mal wieder hinhalten:

    VI ZR 91/09 (BMW/EUROGARANT): „Betroffen waren der Stoßfänger, die Heckklappe, das Heckabschlussblech und die Abgasanlage.“

    VI ZR 259/09 (MB A-Klasse): „Bagatellschäden“ (gestritten wurde um eine Differenz von 442,01 EURO, wovon alleine 114 EURO Verbringungskosten waren, woraus man über den Daumen Rückschlüsse auf den Schadenumfang ziehen kann).

    Ich denke, der BGH differenzierte, wenn der Fall mal anders läge – aber den treiben die Versicherer dann nicht hoch – durchaus. Bei Außenhautschäden ohne „elektronische Betroffenheit“ kommt er eher zur Gleichwertigkeit.

    Da kann auch der Anwalt angreifen, wenn es um einen „dicken“ Schaden geht.

    Ein Schwachpunkt der von den Vordiskutanten mit Ausnahme Stoll hochgehaltenen These dürfte sein, dass die Markenwelt der Gleichwertigkeitsvermutung täglich dadurch Vorschub leistet, dass sie die K+L – Spezialisten als Subunternehmer einsetzt. Es gibt schon Instanzurteile, die sich genau darauf stützen.

    Mir geht es nicht darum, die Gleichwertigkeit zu begründen. Ich warne nur vor Hurra-Geschrei. W.W. (ich weiß nicht mehr, welcher von beiden, Wacker oder Wortmann) weist hier regelmäßig darauf hin, die Gleichwertigkeitsfrage sei dem § 287 ZPO nicht zugänglich. Hurra! Nur der BGH ist anderer Ansicht, aber dass das falsch ist, werden die Instanzgerichte, hurra, sicher sofort erkennen.

    Und ich sage es hier selbst: Ja, ich habe Kontakt zur EUROGARANT-Welt, wie man Monat für Monat in der F und K nachlesen und auch auf EUROGARANT – Veranstaltungen sehen kann.

    @ Andreas: Warum im Zusammenhang mit solchen Schäden wie aus obigen BGH – Urteilen Sowtware-Update-Pflichtprüfungen fällig sein sollen, kann ich nicht erkennen. Eine solche kann sich doch allenfalls aus dem Innenverhältnis Hersteller zu Markenwerkstatt im Sinne der allgemeinen Produktpflege ergeben. Ich habe noch in keinem Schadengutachten gesehen, dass zunächst jede Menge unfallunabhängiger „Eingangsprüfungen“ vorzunehmen seien.

  22. Hunter sagt:

    @ Buschtrommler

    „@Hunter….sorry…nach ihrer Theorie würde es wohl keinerlei anderen Betriebe geben…nur und ausschliesslich Markenwerkstätten…??“

    Wenn dem so wäre, dann gäbe es nur noch italienische Eisdielen. Denn unbestritten dürfte sein, dass es das beste Eis in der Regel beim Italiener gibt. Trotzdem gibt es immer noch jede Menge Mitbürger, die sich mit schlechterer Qualität zufrieden geben und sich und ihren Kindern, irgendwo an der Ecke, ein Eis aus dem „Metro-Kübel“ – und das sogar oft zum gleichen Preis wie das „Markenprodukt“ – andrehen lassen. Bei der Autoreparatur denkt der Bürger hingegen ans Sparen. Er hofft, zum günstigeren Preis die gleiche Leistung zu bekommen. Bei gleichem Preis würden die freien Werkstätten – im Gegensatz zu den Eisbuden – wohl tatsächlich verschwinden?

    @ SV Stoll

    „Wie gesagt, die Gleichwertigkeit muss man im Einzelfall sehen.“

    Stimmt.

    „Und wenn hier z.B. an einem 8 jahre alten Golf IV ein Kotflügel und eine Türe erneuert wird können das halt leider auch die freien Betriebe, auch die von den Versicheren benannten.“

    Wenn es sich nun aber um einen neueren VW handelt und die A-Säule noch beschädigt ist, werden die Karten neu gemischt. Da richtet nämlich die gleiche Werkstatt auch den „hochwarmfesten Stahl“ einer A-Säule wie beim alten Golf. Wenn es „etwas schwerer geht“, natürlich noch mit Wärmeeinbringung. Denn mindestens 80-90% der Mitarbeiter von freien Kfz-Betrieben haben – im Gegensatz zu Mitarbeitern der markengebundenen Fachwerkstätten – noch niemals etwas von einem „hochwarmfestem Stahl“ und der ordnungsgemäßen Bearbeitung gehört, obwohl das Thema „hochwarmfester Stahl“ bereits ein alter Hut ist. Das gleiche trifft zu auf Verbundwerkstoffe, Klebetechnik, Aluminiuminstandsetzung usw. Warum ist das so? => Siehe oben.

    Selbstverständlich können auch freie Kfz-Betriebe Kraftfahrzeuge reparieren. Aber viele Typen eben nicht bzw. nur unzureichend. Das Beispiel mit altem Golf und neuem Golf bestätigt doch genau worum es geht. Die markengebundenen Fachwerkstätten haben einen gewaltigen (Wissens)Vorsprung, den der Hersteller und auch die Händler – verständlicherweise – nur ungern aufgeben.
    Die Versicherung muss deshalb bereits außergerichtlich den Beweis antreten, dass eben diese benannte „tolle“ freie Billiglohn-Werkstatt sich auf dem Reparaturniveau der markengebundenen Fachwerkstatt befindet. Nicht mehr und nicht weniger. Da braucht es keinen Gutachter, der da mitmischt. Denn die Versicherung ist zum (außergerichtlichen) Beweisantritt gefordert. BGH = „darlegen und BEWEISEN“.

    „Sie versuchen hier mit aller Gewalt was zu inzenieren und zu konstruieren, nur um Ihre totale Antipathie-Haltung zu den Versicherern aufrecht zu halten.“

    Ne, wir versuchen nur, den Horizont etwas zu erweitern. Wer davon nicht partizipieren will, kann ja weitermachen wie bisher.

    @ Joachim Otting

    „Ein Schwachpunkt der von den Vordiskutanten mit Ausnahme Stoll hochgehaltenen These dürfte sein, dass die Markenwelt der Gleichwertigkeitsvermutung täglich dadurch Vorschub leistet, dass sie die K+L – Spezialisten als Subunternehmer einsetzt.“

    Auf dieses Argument, das sich Versicherer gern zu eigen machen, und auf das leider auch schon einige Gerichte hereingefallen sind, habe ich schon gewartet.

    Wenn der Markenbetrieb einen Auftrag an einen Subunternehmer weitergibt, dann versorgt er auch den Subunternehmer mit ALLEN entsprechenden markeninternen Informationen, was genau an DIESEM FAHRZEUGTYP alles zu beachten ist. Auch Spezialwerkzeuge wird er ggf. zur Verfügung stellen. Denn eine ordnungsgemäße Instandsetzung für DIESES FAHRZEUG liegt ja in seinem ureigenen Interesse, da ja auch ER, ALS MARKENBETRIEB, letztendlich die Garantie zu leisten hat.

    Landet das gleiche Fahrzeug direkt bei der freien Werkstatt, dann gibt es diese Informationen nebst Spezialwerkzeugen eben nicht, auch wenn es, landauf landab, immer wieder beteuert wird. Und dann haben wir wieder obige Situation. Die Zeit läuft, der Auftrag muss schnellstmöglich abgearbeitet werden und der Pfusch ist vorprogrammiert. Mitarbeiterschulung = Fehlanzeige! Das ist keine Theorie, sondern tägliche Praxis.

    Apropos Garantie. Wenn der Markenhändler „hopps“ geht, dann werden eventuelle Garantie-/Gewährleistungsansprüche in der Regel durch den Hersteller intern geregelt = Markenverantwortung/Imagepflege. Was ist eigentlich mit den hochgelobten Garantieversprechen der Versicherer und ihren Partnerwerkstätten, wenn der freie Betrieb „hoch“ geht? Wird die dann von der „Partnerversicherung“ übernommen?

    Bei dem zitierten „Eurogarant-Urteil“ wurde Eurogarant weder geadelt noch eine universelle Absolution erteilt, sondern die Klägerseite hat den Beklagtenvortrag in der Vorinstanz schlicht und ergreifend nicht bestritten. Sachen gibts? Der BGH einschl. Richter W. konnte dann natürlich nicht anders, als so zu entscheiden. DAS ALLES wissen Sie aber sehr genau?!

    Bei sorgfältigerer Analyse der Gerichte zum Thema „Gleichwertigkeit“ wären uns Urteile wie VW & Co wohl erspart geblieben?

    Wie man am Verlauf dieser Diskussion erkennen kann, gibt es zu diesem Thema anscheinend doch etwas mehr „Tiefgang“ als nur die technisch oberflächliche Betrachtungsweise?

  23. Andreas sagt:

    Also nochmal, insbesondere an SV Stoll und joachim otting:

    Ich will keinesfalls einen freien Betrieb schlecht machen, es gibt genug, die handwerklich einwandfreie Arbeit abliefern.

    Aber das allein ist nicht „die Gleichwertigkeit“. Warum nehme ich den 5er BMW? Weil dieses Fahrzeug ein gutes Beispiel der „modernen Fahrzeuggeneration“ ist, die auch schon in die Kategorie „älter als drei Jahre“ fällt.

    Warum ist die freie Werkstatt nicht gleichwertig? Weil der Herstellerbetrieb immer dann, wenn das Fahrzeug in die Werkstatt kommt, Arbeiten vornehmen *muss* von denen viele freie Betriebe gar nichts wissen und somit auch nicht vornehmen *können*. Wird das Fahrzeug aber in einer freien Werkstatt repariert, kann der Kotflügel durchaus genauso gut hingeschraubt werden wie in der Markenwerkstatt, aber es fehlen die *vorgeschriebenen* Nebenarbeiten.

    Gleiches gilt nicht nur für BMW, sondern für alle Hersteller (Audi, VW, Renault, MB, Peugeot, Toyota, …). Und damit kann die Reparatur unabhängig von der Reparaturleistung als solches nur dann *gleichwertig* sein, wenn der freie Betrieb Zugang zu *sämtlichen* Informationen besitzt, die für einen herstellervorgegebenen Reparaturweg notwendig sind und diese Informationen auch nutzt!

    Ein vielleicht besseres Beispiel ist Mercedes, denn bei diesen Fahrzeugen ist es im Kalkulationssystem von DAT möglich das Auslesen des Fehlerspeichers zu kalkulieren. Was soll das mit dem Wechseln eines Kotflügels zu tun haben? Vordergründig nichts, aber der Hersteller schreibt *verbindlich* vor, dass vor beliebiger Arbeit (Reparatur, Wartung, …) alle Steuergeräte auszulesen sind und nach der Fertigstellung nochmal.

    Kann dieses Auslesen nicht lückenlos bei jedem Werkstattaufenthalt nachgewiesen werden, sind Kulanzansprüche tot. Wie viele Rechtsanwälte wissen das? Wie viele SV wissen das? Und wie viele Geschädigte wissen das? Und warum rächt sich so etwas erst nach zwei oder drei Jahren?

    Also ist auch die Reparatur einer sechs Jahre alten A-Klasse in einem Betrieb, der diese Herstellervorschrift nicht beachtet, nicht gleichwertig. Auch wenn der Kotflügel ordentlich gewechselt wurde.

    Und genau darum geht es im Kern der Diskussion. Welcher SV kann von sich behaupten aus dem Stegreif festzustellen, ob eine Reparatur in einer Werkstatt X gleichwertig mit der Reparatur in einer Werkstatt Y ist? Keiner kann dies! Dies erfordert nämlich die Kenntnis sämtlicher Herstellervorschriften und Überprüfung im jeweiligen Betrieb.

    Und die meisten SV hören leider dann auf, wenn die reine handwerkliche Kompetenz „nachgewiesen“ ist, aber die sonstigen Randbedingungen werden nicht überprüft. Und somit fehlt trotz handwerklich einwandfreier Leistung die technische Gleichwertigkeit bei den allermeisten freien Betrieben.

    So und jetzt bitte alle auf mich drauf, mein Kopf hält auch viel aus. 🙂

    Grüße

    Andreas

  24. wesor sagt:

    Ja SV Stoll, die Zusammenarbeit zwischen K+L und Markenwerkstatt gibt es durchaus. Aber ihr beschriebenes Szenario der unerlaubten Weitergabe von Daten und Werkzeug, kann doch nicht als das Mass der Dinge in der Schadenregulierung angesehen werden. Richtig mag sein, zu unterscheiden zwischen den einzelnen Typen und der durchgeführten Arbeiten. Aber die Versicherungen versuchen ganz einfach gesagt, im Haftpflichtschaden Herr über die Schadenregulierung zu werden. So wie sich die Versicherungen das Recht im Kaskofall durch rabattierte niedrige Prämien erkauft haben. Im Haftpflichtschadensfall gibt es aber keinen rabattierten Vertrag.
    @ Otting:“Eingangsprüfungen” Das ist es eben, auch bei einem leichten Schadentyp, kann man eventuell über das EPS eine Anstoßgeschwindigkeit sichern. Diese Beweismöglichkeit wird leicht übersehen. Verfügt man nicht über die erforderliche Technik, gibt es den Beweis einfach nicht.

  25. bgh-Urteilsleser sagt:

    Vermute nach Lektüre hier, Andreas fährt einen (5er) BMW = bring mal (Spezial-) Werkzeug und Joachim einen MB = Meister-Betrieb geeignet. Bin ich da weit entfernt? Gleich gibts Abendbrot, macht meine Frau (mit Spezialkenntnissen),eine Gleichwertigkeit dazu habe ich bisher woanders noch nicht gehabt.:-)

  26. SV Wehpke sagt:

    @Hunter@ Sonntag, 13.03.2011 um 13:25
    “ Da richtet nämlich die gleiche Werkstatt auch den “hochwarmfesten Stahl” einer A-Säule wie beim alten Golf.“
    —————
    Was ist denn bitteschön ein „hochwarmfester Stahl“? Ja gut, kenn ich schon, Auslaßventile o.ä.

    Gibt es solche Anwendung denn nun im Karosseriebau und wenn ja seit wann – beim Golf sagten Sie?

    Ich glaube ich habe hier eine Wissenslücke.

    Oder meinten Sie etwa Bautteile aus warm umgeformten hochfesten Stahllegierungen?

    Wehpke Berlin

  27. Hunter sagt:

    @ SV Wehpke

    Sie haben selbstverständlich recht und mögen den Lapsus der Eile verzeihen. Korrekt Bezeichnung im Fahrzeugbau ist natürlich „hochfester Stahl“, der in der Regel – kleine Beschädigungen ausgenommen – weder kalt noch warm zurückverformt werden darf. Beim obigen Kommentar also jeweils das „warm“ streichen und schon passt der Schuh. Denn auch den „hochfesten Stahl“ kennen mindestens 80 – 90% der Mitarbeiter freier Kfz-Betriebe in der jeweiligen Bauteilverwendung und Bearbeitungsbeschränkung nicht.

  28. Andreas sagt:

    Hallo bgh-Urteilsleser,

    nein ich fahre keinen 5er BMW, weder alt noch neu und vertreibe auch kein (Spezial-)Werkzeug. 🙂

    Grüße

    Andreas

  29. chris sagt:

    Ich bin neu hier, deshalb entschuldige ich mich schon mal für evtl. dumme Fragen:

    Habe ich das richtig verstanden, dass nur markengebundene Fachwerkstätten in der Lage sind komplexe Reparaturen sach- und fachgerecht durchzuführen?

    Wenn dieses bejaht wird, ergibt sich bei der Beurteilung der durchgeführten Instandsetzung die Problematik, dass OHNE Reparaturnachweis eben dieser markengebundenen Fachwerkstatt auch der Nachweis einer sach- und fachgerechten Reparatur nicht zu wirklich führen ist.
    Anhand einer Besichtigung des instandgesetzten Fahrzeugs, kann ich doch garnicht bewerten, ob nicht die freie Werkstatt an irgendwelchen versteckten Bauteilen doch unter Einbringung von Wärme Richtarbeiten durchgeführt hat. Wer misst an der A-Säule denn schon die Lackschichtdicken?
    Ausnahme wäre hier eine reparaturbegleitende Dokumentation durch den Sachverständigen. Wer bezahlt denn mir denn so etwas?

    Evtl. liege ich aber komplett. falsch??
    Gruß
    chris

  30. Willi Wacker sagt:

    Hallo BGH-Leser,
    wer was fährt, ist völlig uninteressant. Bei dem einen liegen Sie ja schon falsch!

  31. sachverständige sagt:

    Aber nicht wenn es um die Markenwerkstatt geht!!! Übrigens, BMW wurde kürzlich zur derzeit renommiertesten Automarke der Welt gekürt, gefolgt von VW und Mercedes Benz.(Und Jooachim fährt meistens Bahn und ißt am liebsten Schäufle). 🙂

  32. Thomas sagt:

    Zitat:“Die Schadenkosten überschlägig ermitteln und das ohne umfassende Kfz-Kenntnisse – diese Möglichkeit bietet der SpeedCheck von ControlExpert“

    Ähnliches Verhalten zeigt sich auch mittlerweile bei freien Sachverständigenbüros, die damit werben, frei und unabhängig zu sein.

    Da erzählte mir letztes Wochenende ein Kunde, es würde ein Büro im Internet geben, die nehmen Pauschalpreise für Haftpflichtschaden-Gutachten, angefangen bei 75 Euro. Man müsse lediglich einige Fotos an dieses Büro senden und einige Tage später erhält man dann das Gutachten.

    Und tatsächlich bieten die Sachverständigen diesen Dienst an, da frag ich mich doch, was mit dem SV los ist, hat der es nicht mehr nötig, sich vor Ort ein Bild des Schadens zu machen, eventuell auch Demontagearbeiten durchführen zu lassen.
    Gibt es mittlerweile einen Lehrgang für „hellseherische Fähigkeiten bei der Gutachtenerstellung“, an dem ich noch nicht teilgenommen habe?

    Die Vorgansbearbeitung erfolgt duch einen „freien und unabhängigen Sachverständigen“, die Objektprüfung und Besichtigung durch den Fahrzeughalter, wenn dieser sich mit seiner VGA-Kamera auskennt, ansonsten vielleicht durch den 8-jährigen Sohn.

    Gruß

  33. Frank sagt:

    Hallo Thomas,

    nenne doch mal den Namen dieses SUPER SV der ohne Besichtigung ein GA erstellt.

    Hier würden sich bestimmt viele darüber freuen!!!

    Net um ein GA zu bestellen, sondern…………..

  34. Thomas sagt:

    Hi Frank,

    hatte ich auch erst vor, allerdings war ich mir dann nicht ganz sicher, möchte niemanden im Netz erwähnen, ohne seine Einwilligung.

    Nur soviel, er kommt aus Essen und hat ein Mustergutachten zum Download bereit gestellt:)

    Gruß

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert