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AG Arnstadt Zwgst. Ilmenau sieht bei 757,13 € brutto keinen Bagatellschaden und verurteilt zur Zahlung der Sachverständigenkosten mit Urteil vom 18.11.2016 – 1 C 171/16 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft, zwischen den BGH-Urteilen zum § 287 ZPO veröffentlichen wir hier und heute noch ein Urteil aus Arnstadt-Ilmenau zu den Sachverständigenkosten gegen die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung, die uns leider nicht mitgeteilt wurde. Leider handelt es sich damit wieder um … Weiterlesen

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