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Das AG Backnang verurteilt am 26.01.2012 unter dem AZ: 6 C 608/11 die Württembergische VS zur Zahlung des ausstehenden Schadensersatzes von 496,34 € auf das Sachverständigen-Honorar

Völlig daneben ist der Württembergische Versicherer, wenn  dem Sachverständigen das Honorar voll erstattet wird, dem Anspruchsteller sodann ein Teil seines Schadensersatzanspruchs aus der Rechnung des Sachverständigen jedoch vorenthalten werden soll. Die nachstehende Urteilsbegründung verdient in unserer Urteilsliste drei dicke Sterne. … Weiterlesen

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