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Schadensgutachter kann Honorar für ergänzende Begutachtung und gutachterliche Stellungnahme beanspruchen (AG Köpenick 6 C 423/01 vom 30.01.2002)

Das Amtsgericht Köpenick hat in zwei Verfahren dem von der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung beauftragten Schadensgutachter das Honorar für die ihm angetragene ergänzende Begutachtung und gutachterliche Stellungnahme zugesprochen. Die beiden hier zusammengefassten Urteile gebe ich im Wesentlichen wie folgt wieder: I. Amtsgericht … Weiterlesen

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