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AG Künzelsau verurteilt HDI Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 10.12.2008 (2 C 302/08) hat das AG Künzelsau die HDI Direkt Versicherung AG zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 756,78 € zzgl. Zinsen verurteilt. Das Gericht zieht die Schwacke-Liste als Entscheidungsgrundlage heran und stellt hilfweise auf Sanden/Danner/Küppersbusch ab. Aus den Entscheidungsgründen: Die Klägerin … Weiterlesen

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