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AG Lindau verurteilt HDI Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 15.12.2008 (5 C 0131/08) hat das AG Lindau die HDI Direkt Versicherungs-AG zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 453,04 € zzgl. Zinsen sowie weiterer vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Das Gericht zieht die Schwacke-Liste als Entscheidungsgrundlage heran, die Fraunhofer Tabelle findet keine Anwendung. Aus den Entscheidungsgründen: Der Klägerin … Weiterlesen

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