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AG Oschatz verurteilt beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Datum vom 22.01.2010 (2 C 343/09) hat das AG Oschatz die beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer 551,63 € zzgl. Zinsen verurteilt. Eine Festlegung einer Schätzungsgrundlage findet nicht statt, da der geltend gemachte Anspruch unterhalb der Preise von Schwacke und … Weiterlesen

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