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AG Rüdesheim verurteilt die HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung der nicht regulierten Sachverständigenkosten sowie der fiktiven Verbringungskosten und UPE-Aufschläge mit Urteil vom 10.1.2006 (3 C 265/05).

Der zuständige Richter der 3. Zivilabteilung des AG Rüdesheim am Rhein hat mit Urteil vom 10.1.2006 (3 C 265/05) die HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. verurteilt, nicht regulierte Sachverständigenkosten zu zahlen sowie Verbringungskosten und Ersatzteilpreisaufschläge auch bei fiktiver Schadensabrechnung. … Weiterlesen

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