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Der X. Zivilsenat des BGH sieht in der Entscheidung vom 6.2.2007 – X ZR 117/04 – in § 287 ZPO eine Darlegungs- und Beweiserleichterung für den Kläger, anders als der VI. Zivilsenat des BGH mit Urteil vom 23.1.2007 – VI ZR 67/06 – bereits vom besonders freigestellten Tatrichter ausgeht.

Hallo verehrte Captain -Huk-Leserschaft, wir setzen unsere BGH-Urteils-Reihe zum § 287 ZPO fort und stellen Euch heute noch ein weiteres Urteil des X. Zivilsenates des BGH zur Beweiserleichterung für den Kläger mit zutreffender Definition vor. Zutreffend hat der X. Zivilsenat … Weiterlesen

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