Zunächst, die Hälfte Geld fürs ganze Auto, abzüglich Mietzins

Auto-Pfandleihhaus – Kreditservice – KAUF MIT RÜCKTRITTSRECHT

Sie wollen als Eigentümer eines Fahrzeugs weiterhin mit diesem mobil bleiben. Mit unserem Ankauf mit Rücktrittsrecht erhalten Sie sofort Bargeld mit der Option der Weiternutzung Ihres Fahrzeugs.

WIE GEHT DAS?

Wir kaufen Ihnen Ihr Auto nach der Bewertung durch unseren Servicepartner DEKRA sofort ab. Wir schließen mit Ihnen einen Kaufvertrag mit folgenden Punkten ab und Sie mieten Ihr Fahrzeug direkt wieder an:

… Gesamthöhe des Ankaufpreises.
… Die erste Rate des Kaufpreises, der sofort per Barscheck an Sie ausgezahlt wird. (Einlösung sofort bei der nächsten GE Money Bank Filiale).
… Vereinbarung einer Zeitdauer für ein einseitiges Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag für Sie.
… Vereinbarung über den Mietpreis inkl. Freikilometer.
… Vereinbarung über die Höhe einer Aufwandsentschädigung, die Sie zahlen, wenn Sie von Ihrem Recht des Rücktrittes Gebrauch machen.
… Vereinbarung über die Restrate des Kaufpreises und den Zahlungstermin, wenn Sie nicht von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

EIN BEISPIEL

… Ihr Fahrzeug hat einen Wiederverkaufswert lt. DEKRA von 15.000,00 €*
… Der Händlereinkaufswert liegt lt. DEKRA bei 13.000,00 €*
… Wir kaufen das Fahrzeug für einen Ankaufpreis von 14.000,00 €*
… Sie erhalten als erste Kaufpreisrate 7.000,00 €* sofort in bar
… Sie haben ein Rücktrittsrecht von z. B. 8 Wochen ab Vertragsbeginn, im Einzelfall auch länger
… Der Mietpreis beträgt in der Regel 4% mtl.* des Kaufpreises inkl. 3000 km/mtl
… Die Aufwandsentschädigung beträgt einmalig 5 % des Kaufpreises
… Die Zahlung der zweiten Kaufpreisrate erfolgt abzüglich aller Kosten innerhalb von maximal 4 Wochen nach Ablauf des Rücktrittsrechtes

* Im Beispiel wird jeweils mit Nettobeträgen gerechnet. In der Praxis versteht sich die Rechnung zzgl. MwSt. bzw. Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG bei Fahrzeugen von Privat.

IHRE VORTEILE

… Sofort Bargeld
… Garantierte Mobilität mit transparenten Kosten
… Absicherung auch im Schadensfall durch Vollkaskoversicherung
… keine Banken- oder Schufa-Auskunft erforderlich
… Schonung von Kreditlinien
… Keine persönliche Haftung
… Ihre vorab garantierte Möglichkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag
… Festgeschriebener Ankaufpreis
… Innovatives Finanzierungsinstrument ohne negatives Image

Kontakt: www.autokreditservice.de

Original-Pressemitteilung: http://pressemitteilung.ws/node/173581

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7 Antworten zu Zunächst, die Hälfte Geld fürs ganze Auto, abzüglich Mietzins

  1. Gottlob Häberle sagt:

    „EIN BEISPIEL

    … Ihr Fahrzeug hat einen Wiederverkaufswert lt. DEKRA von 15.000,00 €*
    … Der Händlereinkaufswert liegt lt. DEKRA bei 13.000,00 €*“

    Dann ist das Fahrzeug bestimmt 22.500,- € wert.

    Wie stehts mit der Verzinsung? Oder ist das Finanzierungsinstitut ein Wohlfahrtsunternehmen?

    Wo sind die Haken an der Sache? Einen habe ich bereits gefunden – Bewertung durch D…A.

    Grüße aus dem Wilden Süden
    Gottlob Häberle

  2. Schepers sagt:

    Zunächst 5 % Aufwandsentschädigung, dann 4 % Miete = 48 % im Jahr Verzinsung. Für den Tarif vermiete ich gerne Autos. Hinzu kommt, daß erst mal nur die Hälfte des Kaufpreises ausgezahlt wird. Wenn der Kunde z.B. nach 3 Monaten vom Kauf zurücktritt: 3 x 4 % Miete + 5 % Aufwandsentschädigung = 17 % in 3 Monaten, nicht schlecht.

  3. RA. Wortmann sagt:

    Hallo Gottlob Häberle,
    sicherlich ist ein Haken dabei. Welches Unternehmen hat schon Geld zu verschenken? – Antwort: keins!
    Bei diesem Modell fällt mir das Cross-border-leasing der Städte ein, bei dem die Abwasserkanäle u.ä. nach USA verkauft und dann zurückgemietet wurden. So manche Gemeinde hat sich dabei angeschmiert.
    Mit freundlichen Grüßen
    RA. Wortmann

  4. Babelfisch sagt:

    @RA. Wortmann

    Dieses CBL ist eines der größten Fehler der deutschen Städte und Kommunen gewesen, was uns in den nächsten Jahren als Steuerzahler noch teuer zu stehen kommen wird. Eingefädelt übrigens von amerikanischen RA-Fabriken, die mit den damit verdienten Geldern spielend Filialen in Deutschland errichten konnten. Empfehlenswerte Lektüre:

    http://www.zeit.de/2009/12/DOS-Cross-Border-Leasing

  5. RA. Wortmann sagt:

    Hallo Babelfisch,
    das wollte ich doch mit meinem Kommentar vom 6.10.2009 sagen. Bei den Städten und Gemeinden lockte zunächst das Bare. Nur jetzt stehen die Städte mit etwa dem gleichen Betrag, den sie erhalten hatten, in der Kreide. Jetzt ist aber das in den Allgemeinhaushalt geflossene Geld futsch. Also müssen Steuern und Abgaben der Städte und Gemeinden erhöht werden. Also letztlich ein schlechtes Geschäft für die Gemeinden.

  6. Hansi sagt:

    Kleine Zwischenfrage zum Ursprungsthema: Wer ist eigentlich Eigentümer? Der Käufer gemäß Kaufvertrag oder der Verkäufer mit seinem verbrieften Rücktrittsrecht? Beide, einer, keiner?

  7. lustiger lurch sagt:

    hallo hansi
    das ist bestimmt ganz einfach aber auch manchen sachverständigen völlig egal.mein auto gehört z.b. meiner holden, ich darf es aber immer tanken.wem gehört das benzin,wenn ich es bezahlt habe?

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