AG Dieburg weist mit Beschluss vom 23.3.2012 – 20 C 144/12 (21) – die HUK-Coburg als Prozessvertreter zurück.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

eigentlich war das Thema der Prozessvertretung durch den Kfz-Haftpflichtversicherer doch abgehandelt. Die HUK-Coburg Haftpflicht-Unterstützungskasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. meint aber offenbar, dass sie das nichts angehe. Dabei ist die Änderung der Rechtslage doch seit geraumer Zeit bekannt. Gemäß § 79  ZPO kann der Haftpflichtversicherer nicht mehr seinen VN vor Gericht vertreten. Vor Gericht bedeutet auch schon im gerichtlichen Mahnverfahren. Aber auch im Streitverfahren.  Der zuständige Amtsrichter des AG Dieburg hat mit Beschluss vom 23.3.2012 die HUK-Coburg als Prozessvertreter zurückgewiesen. Nachstehend gebe ich Euch den Beschluss bekannt. Der Beschluss wurde erwirkt und mir zugeleitet durch Herrn RA. Lutz Imhof aus Aschaffenburg.

Viele Grüße
Euer Willi Wacker

Amtsgericht Dieburg                                          Dieburg, den 23.03.2012

Geschäfts-Nr.: 20 C 144/12 (21)

Beschluss

In dem Rechtestreit

D., D. & Koll, GbR ges.vertr.d.d.Gesellschafter R. T. u. R. D.  aus G-Z.

Klägerin

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. I. u. K. aus A.

gegen

Herrn D.  B.,  aus  G-B.

Beklagter

vertreten durch die HUK-Coburg-Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter in Deutschlands a.G in Coburg, vertreten durch den Vorstand, Willi-Hussong-Straße 2,96442 Coburg

hat das AG Dieburg
durch Richter am Amtsgericht …
am 23.3.2012 beschlossen:

Die HUK-Coburg-Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands. a.G. wird als Vertreter des Beklagten zurückgewiesen.

Gründe:

Die HUK Coburg ist als Vertreter des Beklagten zurückzuweisen, da sie gem. §§ 79 Abs. 3 ZPO nicht vertretungsberechtigt ist. Sie gehört nicht zu den enumerativ genannten vertretungsberechtigten Personen des § 79 ZPO (vgl. Zschieschak, NJW 2010, 3275; zit. nach Beck- online).

… ,

Richter am Amtsgericht

So und nun bitte Eure Kommentare

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11 Antworten zu AG Dieburg weist mit Beschluss vom 23.3.2012 – 20 C 144/12 (21) – die HUK-Coburg als Prozessvertreter zurück.

  1. G. Gladenbach sagt:

    Hi Willi,
    und wieder mal meinte die Huk, sich nicht an Gesetze halten zu müssen, aber die hessischen Amtsrichter sind auch ausgeschlafen. Das ist aber peinlich, dass der VN der Huk erfährt, dass seine Versicherung ihn vor Gericht nicht vertreten kann. Was muss der Mensch wohl denken?
    Vermutlich, dass er in keiner guten Versicherung ist.
    Grüße
    G. Gladenbach

  2. Alois Aigner sagt:

    Grüß Gott,
    wieder mal hat ein HUK-VN erfahren, in was für einer Versicherung er versichert ist, nämlich in einer, die den VN vertreten will, obwohl sie das nicht darf. Kennen die in Coburg denn die Gesetze nicht? Der VN hat die Nase von seiner Versicherung sicher voll. Bringt mehr solcher
    Entscheidungen.
    Servus
    Euer Aigner Alois

  3. Willi Wacker sagt:

    Hallo G. Gladenbach,
    ich habe nie unterstellt, dass die hessischen Amtsrichter oder -richterinnen nicht ausgeschlafen wären. Leider muss aber festgestellt werden, dass es eigentlich von Amts wegen zu prüfen ist, ob der Versicherer den verklagten VN vertreten darf. Die Gerichte müssten bei Klagen gegen den Schädiger direkt bereits bei der ersten Verfügung darauf hinweisen, dass eine Prozessvertretung durch den (nicht mitverklagten) Versicherer nicht möglich ist. Leider passiert das zu wenig.

    Hallo Alois Aigner,
    ich glaube schon, dass der Beklagte aus G-B. nunmehr weiß, dass er in einer Holzklassenversicherung versichert ist, bei der er Polsterklassentarife zahlt. Vermutlich wieder ein unzufriedener Kunde der HUK-Coburg.
    Aber was hatte Gorbatschow gesagt? – Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. So wird´s kommen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

  4. PeterPan sagt:

    …die Hük ist an der Alianz vorbei gezogen und Nr.1 auf den deutschen Markt.

    Von der Continentalen liegt mir gerade ein Schreiben vor, dass den hohen „Premium-Service“ zeigt. Partnerwerkstatt, Dekra-geprüft, Leiwagenangebot für 23,80….
    es ist ganz einfach, sprechen Sie uns an

  5. Glöckchen sagt:

    @PeterPan
    finde ich zum Kotzen,dass sie den Nickname PeterPan klauen!
    Der echte Peter Pan schreibt „HUK“,nicht „HüK“,er steht auch nicht auf „Kriegsfuss“- wie Sie -mit der korrekten Verwendung von „das“ und „dass“ und er weiss auch-anders als Sie-,dass man Leihwagen mit „h“ schreibt,ganz zu schweigen davon, dass sich die Allianz immernoch mit doppel-l schreibt.
    Eineinhalb Sätze und darin gleich vier Fehler.
    Ne` glatte Fünf,würde ich sagen!

  6. Buschtrommler sagt:

    @Glöckchen…es sind deren sechse….. 😉

  7. Hein Henning sagt:

    Ich find nur fünf Fehler:
    1. Hük ( mit U statt Ü)
    2. Alianz (fehlendes L)
    3. den ( Dativ! Es muss dem mit M lauten)
    4. dass ( nur mir einem S)
    5. Leiwagen ( wird mit H geschrieben)
    Wo ist der sechste?

  8. Buschtrommler sagt:

    „vorbei gezogen“ zusammengeschrieben und am Ende eines Satzes wird (oft) ein Punkt gesetzt.

  9. Glöckchen sagt:

    Hi Hein Henning
    das“den“ mit „n“,anstatt“m“ hab ich ja völlig übersehen- LOL–Schande auf mein Haupt!-den „Sechsten“(Achtung:Grossschreibung!) sehe ich aber auchnicht.

  10. Lektor sagt:

    wie war das noch mal mit dem Glashaus und den Steinen?

    – auchnicht – auch nicht

    – Grossschreibung – Großschreibung

    Gut, dass Mann Sekretärinnen hat.

    Worum ging es im Blog-Beitrag eigentlich von Willi Wacker noch mal?

  11. DerHukflüsterer sagt:

    Es freut mich immer wieder, dass Leute welche sonst nichts anderes zu tun haben, Rechtschreibfehler/Tippfehler anprangern.
    Ich finde jedesmal Fehler in meinen Texten, die im Eifer des Gefechtes platziert werden, aber sollte es nicht mehr um die „Sache“, als um unwichtige Schreibfehler gehen.

    @“Worum ging es im Blog-Beitrag eigentlich von Willi Wacker noch mal?“

    Eine berechtigte Frage.

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