Bußgeld wegen unnötiger Belastung der Gerichte

Wer kennt sie nicht. Die ständige Belästigung der Gerichte zum Thema Sachverständigenhonorar im Schadensersatzprozess. Eine klare Sache, könnte man meinen. War die Erstellung eine Gutachtens erforderlich, dann hat der Schädiger, respektive sein Haftpflichversicherer, das Sachverständigenhonorar ohne wenn und aber zu erstatten. Selbst dann, wenn das Honorar überhöht sein sollte, sofern dies dem Geschädigten bei Vergabe des Auftrages nicht erkennbar war. Zu dieser Thematik  gibt es jedoch tausende von Prozessen und Urteilen einschl. BGH, von denen der Löwenanteil auf eine einzige Versicherung entfällt. Siehe Urteilsliste >>>>>>

Das Bundesverfasungsgericht hat nun bei einem uneinsichtigen Porsche-Fahrer die „Notbremse“ gezogen. Ergänzend zur Normalstrafe wurde dem Störer der Gerichtsruhe zusätzlich eine Missbrauchsgebühr in Höhe von EUR 500,00 aufgebrummt, da er gegen ein (berechtigtes)  Knöllchen, sein gesteigertes Geschwindigkeitsbedürfnis betreffend, Beschwerde eingelegt hatte.

Das Gericht stufte die Beschwerde sowohl „erkennbar aussichtslos“ als auch „völlig substanzlos“ ein.

Wenn also eine einzige unnötige Beschwerde bereits als „Missbrauch“ gegenüber den Gerichten gewertet wird, wie verhält es sich dann bei einem Versicherer, der die Gerichte tausendfach, in stets der gleichen ausweglosen Sache, „behelligt“. Nicht nur, dass die Gerichte mit diesen sinnlosen Prozessen unnötig blockiert werden; es entsteht darüber hinaus ein erheblicher volkswirtschaftlicher Schaden aufgrund der Tatsache, dass die tatsächlichen Kosten dieser Prozesse die Gerichtskosten weit überschreiten.

Mit Hilfe einer „Missbrauchsgebühr“ in Höhe von jeweils EUR 500,00, verhängt an uneinsichtige Versicherer im Rahmen aussichtloser „Wiederholungsprozesse“, könnte man doch Projekte, wie z.B. die Abwrackprämie,  subventionieren?

Quelle:  faz.net

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8 Antworten zu Bußgeld wegen unnötiger Belastung der Gerichte

  1. Babelfisch sagt:

    Die sog. Mißbrauchsgebühr kann in der BRD ausschließlich bei Verfahren beim BVerfG anfallen (§ 34 Abs. 2 BVerfGG). Auch das mutwillige Prozessieren kann ansonsten – leider – nicht sanktioniert werden.

  2. WESOR sagt:

    ..ein erheblicher volkswirtschaftlicher Schaden wird bei dem Verursacher zum wirtschaftlichen Profit.

    Erst Heute hat es die Unbelehrbare wieder mit 65,39 € Kürzung bestätigt.. Ab zum Anwalt, das funktioniert bei dem wie geschmiert.

    Victoria : WBW 1700,00 € kalkulierte Rep-kosten 2.200,00 €
    Rechnung 2.219,00 € Es wurden 1.700,00 € reguliert mit der Begründung: 130 % Regelung = 2.210,00 € um 9,00 € überschritten. Gibt es nur mehr Totalschadensabrechnung.

    Halbherzige Totalschaden-Regulierung wegen fehlenden Restwertabzug nach Anweisung ohne Gedanken an die Rechtsfolgekosten. Man will sich entweder behaupten oder vielleicht sogar seinen Arbeitgeber schädigen, damit dieser merkt, was er mit seinen sturen, starren Vorgaben anrichtet.

    Nächste Woche gehts weiter.

  3. Vom Glauben abgefallen sagt:

    Ist das hier ein Beispiel von Gehirnwäsche unter Zuhilfenahme von Spezialisten?

    http://motorzeitung.de/6591/news/diskussion-in-goslar-wollen-versicherte-cash-oder-care

  4. geht garnicht sagt:

    ..das ist: „alles in einen Topf geworfen“!

    in dem Artikel wird Kasko und Haftpflicht hoffnungslos gemixt, anscheinend hat der Autor keine Ahnung..

  5. Winnetou sagt:

    Zitat:

    „anscheinend hat der Autor keine Ahnung..“

    Die optimale Zielgruppe von Schadenmanagement, genau wie die unwissenden Geschädigten. Aber es gibt ja bald das neue UWG.

  6. Markus sagt:

    Diskussion in Goslar: Wollen Versicherte cash oder care?

    Das war ja wohl eine gut selektierte Gesprächsrunde und jeder Teilnehmer konnte etwas zur Förderung der versicherungsseitigen Zielsetzungen beisteuern. Ob das alles so stimmt, was da an Zahlen ins Gespräch gebracht wurde, darf man bezweifeln.

    Was zur Einschaltungsnotwendigkeit eines Rechtsanwalts und eines unabhängigen Kraftfahrzeugsachversständigen nach einem Verkehrsunfall gemutmaßt wurde, zeigt deutlich, was mit dieser Gesprächsrunde beabsichtigt war. Die Akteure haben sich selbst demaskiert. Weiter so.-

  7. borsti sagt:

    Die wollen nach den Chrash Cash, – nämlich auf Kosten der Geschädigten verdienen, – was denn sonst!

  8. Joachim Otting sagt:

    …nach dem Crash Cash verdienen zu wollen, ist nicht von Vornherein verwerflich. Das wollen wir hier doch fast alle.

    Der Unterschied ist allein: Mit dem Gesetz oder mit selbstgestricktem Recht…

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