Dekra und das Schadensmanagement

Hier ein interessanter Link zu einem Beitrag auf dem Internet-Blog von Rechtsanwalt Frese zum Thema Vorfinanzierung von Unfallschäden durch die DEKRA.

http://ra-frese.de/2009/01/22/dekra-werbung/

Die DEKRA wirbt in einem Werbeprospekt an die Kfz-Werkstätten mit einem Versprechen, durch das sich die DEKRA selbst eine hohe Messlatte bei der Abwicklung von Kfz-Unfallschäden auferlegt.

Zitat:

“Durchsetzung der rechtlichen Interessen nach Sach- und Rechtslage unter Berücksichtigung aktuellster Rechtsprechung”

Dies ist eine klare Werbeaussage, deren Einhaltung die Marktteilnehmer genauestens überprüfen sollten. Des weiteren eine klare Absage z.B. an Prüfprotokolle betreffend ungerechtfertigter Streichungen von Fiktivpositionen im Auftrag der Versicherer.

Ansonsten dürfte ein Verstoss gegen UWG vorliegen? Siehe Virus Beitrag vom 29.01.2009. Punkt 5 (Versprechen, die man nicht halten kann) und Punkt 6 (Versprechen, die man nicht halten will).

Oder glaubt man bei der DEKRA im Ernst, dass eine Differenzierung des selben Schadens, je nach Auftraggeber, weiterhin möglich ist?

– Voller Schadensersatz nach Gesetz und aktueller Rechtsprechung, wenn der Auftrag von der Werkstatt (Geschädigten) kommt?

und

– gekürzter Schadensersatz (gegen Gesetz und aktuelle Rechtsprechung), wenn es sich bei dem Auftraggeber um eine Versicherung handelt?

Nach dieser Werbeaussage sicherlich nicht.

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14 Antworten zu Dekra und das Schadensmanagement

  1. Buschtrommler sagt:

    …wobei dies sicherlich nur die „Spitze vom Eisberg“ darstellt…ob irgendwann auch Tauwetter kommt…?

    Man kann durchaus (er)warten daß irgendein Richter gewissermaßen „detailiert hinterfrägt“, wie die Firmenstrukturen sind.
    Dann dürften/könnten so manche Versicherer klamme Füsse bekommen…

    Gruss Buschtrommler

  2. Hans Olg sagt:

    Noch besser: auch der erste anstrich wird unterteilt in werkstatt oder geschädigter. dabei wird die eigene leistung immer nach dem höheren betrag- also wie bei werkstatt- abgerechnet. wenn schon jemandem beim „sparen“ (betrügen) helfen, dann bitte nicht zu lasten des eigenen umsatzes. der slogan zielt auf die hu partner und auftragsvermittler ab, der einzelgeschädigte tritt dann,wenn er selbst autraggeber ist, wieder hinter den bindungsinteressen zur versicherungswirtschaft zurück und wird gleich von vornherein nach dem 2. anstrich behandelt. so merkt er nichtmal, das ihm verbringung upe aufschläge usw fehlen, auch merkt er nichts von kürzungen (is ja schon) und denkt sich: super gutachter!

  3. downunder sagt:

    hi hans olg
    hatte gerade wieder ein auftragsgutachten der DEKRA in der hand:“auftragsgemässer“ stundensatz 82,70€ anstatt
    105,90€(örtliche DB-vertretung)
    UPE-aufschläge bleiben ausser ansatz!(laut DB 8%)

    Minderergebnis für das-jetzt nichtmehr-ahnungslose unfallopfer:knappe 300,-€ netto!!!!
    auf die masse der unfallschäden gerechnet,kommen da bestimmt viele milliönchen zusammen,oder?
    nur ein ahnungsloser beauftragt nach einem unverschuldeten unfall noch die dekra!!!
    didgeridoos,play loud

  4. tirili sagt:

    Die Aussage, dass nur ein Ahnungsloser nach einem unverschuldeten Auftrag DEKRA beauftragen könnte, zeugt nicht gerade von Fachkenntnis.

    Es ist zumindest heute noch aus wirtschaftlicher Sicht des Geschädigten empfehlenswert, sein Gutachten als Privatmann von einem DEKRA-Sachverständigen erstellen zu lassen. Die Dekra-Sachverständigen können nämlich praktisch ins Gutachten reinschreiben, was sie wollen, aufgrund des außergewöhnlich guten Rufes von DEKRA bei der Versicherungswirtschaft, werden DEKRA-Gutachten in der Regel nämlich nicht geprüft. Es wird vielmehr anstandslos nach Gutachten abgerechnet. Bei einem freien Sachverständigen – auch wenn er noch so sorgfältig arbeitet – läuft man dagegen ständig Gefahr, dass das Gutachten einer der Kürzungskolonnen übermittelt wird.

    Sie können daher darauf wetten, dass DEKRA auch in Zukunft in Abhängigkeit vom Auftraggeber vollkommen unterschiedliche Maßstäbe anlegen wird. Wenn sie als Geschädigter mit einem Privatauftrag zu DEKRA kommen, wird in den allermeisten Fällen tatsächlich nicht anders kalkuliert, als dies ein freier Sachverständiger auch tun würde. Und man will doch nicht die gegenüber den Versicherungsaufträgen deutlich lukrativeren Privataufträge verlieren.

    Außerdem wird diese uneinheitliche Vorgehensweise von DEKRA gegenüber Privatleuten und Versicherungen ja nun schon seit Jahren praktiziert, ohne dass der Ruf von DEKRA bei den entscheidungsrelevanten Stellen in irgendeiner Form gelitten hätte. Solche Leute wie wir hier im Blog werden von DEKRA allenfalls lächelnd zur Kenntnis genommen. Die meinen dort nämlich – und die Erfahrung gibt ihnen Recht – dass sie tun und lassen können was sie wollen.

    Es geht hier um jede Menge Geld und daher werden bei DEKRA bei
    der Erstellung der Gutachten solange unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden, wie sich das bisher leider nur in Fachkreisen bemängelte Verhalten weiter durchsetzen lässt.

    Nicht dass wir uns falsch verstehen: ich finde das alles andere als gut, aber noch kann es sich DEKRA leisten. Und seitdem dort nicht mehr die Ingenieure, sondern die Betriebswirtschaftler das Sagen haben und nur noch auf die Zahlen geschaut wird, wird ohne jegliches Gewissen das gemacht, was Geld bringt.

  5. downunder sagt:

    hi tirili
    …….“ohne jegliches gewissen das gemacht,was geld bringt“
    genauso sehe ich das auch!
    doch ich sehe auch,dass man bei der dekra noch glaubt, einen guten ruf zu haben und angst hat,ihn zu verlieren.
    auch kenne ich dekra-gutachten,die sowas von schmerzfrei zulasten der versicherung kalkuliert haben,dass einem die haare zu berge standen.
    ali–kommt aus ostanatolien–weiss genau,ob er mit seinem nächsten schaden zur dekra geht,oder zu einem öbuv-sv!
    sydney´s finest

  6. DerHukflüsterer sagt:

    @Tirili
    „werden DEKRA-Gutachten in der Regel nämlich nicht geprüft. Es wird vielmehr anstandslos nach Gutachten abgerechnet. Bei einem freien Sachverständigen – auch wenn er noch so sorgfältig arbeitet – läuft man dagegen ständig Gefahr, dass das Gutachten einer der Kürzungskolonnen übermittelt wird.“

    Hallo Tirili,
    ich kenne den Werbeslogan der DEKRA SV, wenn es gegen die unabhängigen SV geht, wie hier nachstehend genannt:

    „die Gutachten von uns DEKRA Leuten werden nicht geprüft“

    Ich find es schon traurig wenn das einem Geschädigten zu der Entscheidung bringt ein DEKRA-Gutachten in Auftrag zu geben.
    Da bin ich doch stolz darauf, dass mir Leute wegen der vorhandenen Qualifikation u. der unabhängigen Arbeitsweise Aufträge erteilen.

    Es fehlt jedoch eine Ergänzung zur DEKRA-Werbung:

    „die Gutachten von uns DEKRA Leuten werden nicht geprüft, und ausserdem kürzen wir auftragsgemäß die qualifiziert u. unabhängig erstellten GA der anderen SV, bei uns haben Sie gleich 2 Vorteile.“

  7. RA DU sagt:

    Ich denke nicht, daß die Dekra ihre Vorgehensweise zukünftig ändern wird. Das gilt sowohl für das Verhalten gegenüber Versicherungen als auch gegenüber den Gerichten.

    In unserem Landgerichtsbezirk habe ich teilweise den Eindruck, daß Dekra quasi ein Monopol auf die Erstellung von Gerichtsgutachten hat, obwohl ständig gegen die Zivilprozessordnung verstoßen wird.

    Schon die Ortstermine werden von irgendwelchen wechselnden Hilfskräften, und nicht von dem beauftragten Sachverständigen durchgeführt. Offensichtlich erstellen diese Hilfskräfte dann nachher auch die Gutachten. Zumindest kann man dies mutmaßen, weil sie zusammen mit dem eigentlich beauftragten Sachverständigen unterschreiben, ohne daß beschrieben wird, welche Tätigkeiten der nun von wem durchgeführt worden sind.

    Sämtlichen Richtern und Rechtsanwälten ist diese Vorgehensweise bekannt. Stören tut es aber offensichtlich niemanden.

    Ich frage mich wirklich, warum ausgerechnet die Dekra eine solche Narrenfreiheit hat.

  8. virus sagt:

    Hallo zusammen, bringen wir ein wenig Ordnung ins System.

    Nachfolgend nochmals der Beitrag von WESOR vom 6. März zur Fortführung der Diskussion.
    Es ist meines Erachtens so, im Kasko-Unfallschadenbereich haben die Versicherer die Karten – für mich unberechtigter Weise – fest in der Hand. Im Haftpflichtschadenbereich gibt es noch ein paar Gesetze, welche ihnen das Leben schwer machen. Es bedarf also der Umwege. So ein Umweg ist die mit der DEKRA (und vielen anderen mehr) vereinbarte Vorgehensweise wie von WESOR hier dargelegt. Wobei, dem Kunden – im Wissen der eigenen Abhängigkeit zum Unfallgegner (dessen Versicherer) – zu suggerieren, einen Anwalt als Interessenvertreter des Geschädigten einzuschalten, das läßt tief in ein schwarzes Loch blicken und gehört daher dringend öffentlich gemacht. Den hier beteiligten Werkstätten – noch vertraut ihnen ihr Kunde – würden dann ebenfalls schwere, angesichts der wirtschaftliche Lage, sehr schwere Zeiten ins Haus stehen. Aber wie heißt es so schön, jeder ist seines Glückes Schmied.

    Alles wird gut – aber nur wenn man bereit ist, auch etwas dafür zu tun.

    Virus
    ———————————————————-

    WESOR Donnerstag 12.03.2009 um 07:50

    DEKRA Claims Services

    Von Rechtsanwältin Barbara Ritter Direktorin Innenregulierung
    Annette Schickler Projektkoordination Schadenmanagement

    Damal mit der Gründung der AGA (Arbeitsgemeinschaft von Schadenversicherern zur Schadenabwicklung) durch mehrere Versicherungen entstand 1972 einer der ersten Dienstleister im Schadenmanagement.
    Die AGA bedient sich der ASA GmbH (Allgemeine Schadensabwicklungs-Organisationsgesellschaft mbH) die ein flächendeckendes Netz von Schadenbüros in Deutschland aufbaut.

    Heute Die ASA GmbH – DEKRA Claims Services GmbH – ist eine 100 %ige Tochter der DEKRA Claims Services International und mit 3 Innenregulierungbüros sowie 70 Reguliererstandorten im Bundesgebiet vertreten. Mit diesem Hintergrund bauen die DEKRA ihre Beziehungsgeflechte mit Versicherungen weiter aus.

    Prozessabläufe
    Kunde steuert mit verunfallten Fahrzeug die Werkstatt an

    im Haftpflichtfall
    Information des Kunden und Frage, ob anwaltliche Vertretung gewünscht wird
    – Schadenmeldung

    Übermittlung der Schadenunterlagen durch Servicebetrieb an DEKRA (autorisierte Stelle)
    – Sachliche Prüfung

    Und jetzt kommts -Reparaaturfreigabe wird von DEKRA eingeholt
    -Prüfung KV/Gutachten natürlich auch von DEKRA
    – Reparaturkostenabsprache mit der Werkstatt auf Wunsch Rechnungsprüfung durch DEKRA

    – im Einzelfall bei Bedarf mit SV DEKRA

    Rechnungsbegleichung
    -Rechnung lautet auf Auftraggeber (Kunde)

    – Geltendmachung der Forderung beim Versicherer durch DEKRA

    Also alles wie bisher bei RKÜ/Abtretung

    nichts Neues nur die DEKRA will alles alleine machen und stellt auch die REchtsanwältin Barbara R. als Direktorin Innenregulierung dem Geschädigten als Anwalt für seine Ansprüche. Man stelle sich einfach mal vor mit welcher Unwahrheit die unterwegs sind. Bieten als Schadenregulierer der Versicherer die eigene Rechtsanwältin dem Geschädigten für seine Ansprüche an.

    Vielleicht erkennt jetzt die Richterschaft wer die DEKRA ist und ihre Rechtsanwälte sind. Nichts anderes als eine mit der Versicherungswirtschaft im Beziehungsgeflecht stehende Organisation. Und die wird von der Richterschaft als neutraler Sachverständiger beauftragt. Wo bleibt denn da das Recht, auf einen unabhängigen Sachverständigen?

    Ein Rat an alle Werkstätten, es gibt viele HU Prüfgesellschaften aber mit der DEKRA schaufelt ihr euch kräftig ins Minus?

  9. WESOR sagt:

    Das untenstehende gibt die DEKRA dem Autohaus zur Kundenansprache an die Hand.

    Also Briefkopf des Autohauses

    Information zur Bearbeitung des Schadenfalls
    an ihrem Fahrzeug.

    Sehr geehrte Kundin,

    Ihr Autohaus möchte Ihnen die Abwicklung des Schadenfalls an Ihrem Fahrzeug gerne so einfach und s o r g l o s wie möglich gestalten.
    Hierzu bieten wir Ihnen in Kooperation mit autorisierten Kooperationspartnern (Rechtsanwälten) und DEKRA Claims Services GmbH folgenden kostenfreien Service an:

    Kraftfahrt Haftpflicht Schaden
    Unsere Partner übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung des Schadens mit der Versicherung Ihres Unfallgegeners. Hierbei garantieren unsere Partner die Wahrung aller Ihrer Ansprüche nach Rechtslage rund um Ihr Fahrzeug, die Ihnen aus diesem Schadenfall zustehen, wie z.B. Ersatzfahrzeug und Wertminderung. Die Reparaturkosten werden direkt der gegneischen Versicherung in Rechnung gestellt. Gerne übernehmen unsere Partner für Sie auch die Reparaturabsprache mit Ihrer Werkstatt und die gesamte Reparaturabwicklung.

    Bitte helfen Sie uns, den Schaden an Ihrem Fahrzeug schnellstmöglich zu beheben und füllen Sie hierzu die Schadenmeldung aus, damit unsere Kooperationspartner alle erforderlichen Informationen zur Geltendmachung und Wahrung Ihrer Ansprüche aus dem Schadenereignis erlangen.

    Bei Fragenzu Ihrer Schadenabwicklung wenden Sie sich bitte direkt an:
    Rechtsanwaltskanzlei Barbara R. Tel. 0395/…….
    ………

    Dann kommt die nächste Anweisung an das Werkstattpersonal.

    Checkliste

    Kunden Schadenmeldung ausfüllen lassen.
    Schadenmeldung muss unterschrieben werden.

    Fax-Deckblatt
    -Frage nach anwaltlicher Beauftragung nicht vergessen
    -Sonstiges z.B. bereits Reparaturauftrag erteilt / will fiktiv abrechnen;
    -hat bereits eine Schadennummer
    -hat berreits einen Ersatzwagen usw…

    FAX zusammen mit allen bereits vorhandenen Unterlagen absenden
    -z.B. Vertrag Ersatzwagen

    – Wir lassen Ihnen eine Vollmacht zukommen, welche Sie uns bitte unterschrieben zurücksenden.

    Bitte für DEKRA – Sachverständigen kopieren:
    -Fahrzeugschein
    – Fax Deckblatt
    -Schadenmeldung

    Das FAX wurde natürlich auch vorbereitet und folgt jetzt:

    Briefkopf Autohaus

    Fax Empfänger Rechtsnawaltskanzlei Barbara R.
    Fax 0395/……

    Sehr geehrte Frau R.,
    anbei erste Unterlagen zu einem neuen
    x Unfall unter Haftpflichtgesichtspunkten zu dem Kfz-Kennzeichen….
    Vorab teilen wir Ihnen bereits folgendes mit:
    – Der Kunde wünscht eine anwaltliche Beauftragung: ja
    -Ein DEKRA-Gutachter wurde bereits beauftragt: ja
    – Die Schadenhöhe liegt bei ca…€
    -Wurden Personen verletzt? ja/nein
    – Nimmt der Kunde einen Mietwagen in Anspruch?
    – Höhe der Selbstbeteiligung?
    – Wurden bereits sonstige Vereinbarungen getroffen?

    Mit freundlichen Grüssen
    Ihr Autohaus Gute Fahrt (gibt es nur in der DDR)

    WESOR Kommentar: Falscher geht nimmer! „kostenfreier Service“ das wird was für die Wettbewerbszentrale und die Anwaltskammer. Rechtsvertretung und Gutachten kostenfrei???

    Die Reparaturkosten werden direkt der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt. d.h. der Geschädigte erhält gar keine Rechnung mehr für die Instandsetzung? Vermutlich wird dann der Gutachten- und Reparaturauftrag durch die Rechtsanwaltskanzlei über die DEKRA an die PartnerWerkstatt erteilt.
    Der Geschädigte hatte nie einen persönlichen Kontakt zu dem Rechtsanwalt? Er bekommt vermutlich im Autohaus eine zugefaxte Vollmacht für den Anwalt zu unterschreiben und das Autohaus sendet die im Original unterschriebene Vollmacht zum Ritter in Neubrandenburg?

    Wo kommt eigentlich das Geld her, bei der Vorfinanzierung? Von der DEKRA oder vom Ritter?

    In der Sache werden die nächsten Haftpflichtschäden über die DEKRA Ritter Kooperation vergeben und dann gibt es weitere Infos zu dieser Kooperationstruppe.

  10. Buschtrommler sagt:

    @Wesor…die Fax-nr. ist zu finden in der DEKRA-niederlassung Neubrandenburg, über andere Endnummer kommt dann auch gleich der von der IHK „“zertifizierte““ DEKRA-Sv bei raus….

    „““Alles aus einer Hand“““

  11. WESOR sagt:

    Danke Buschtrommler, wieder ein Stück näher zum Wettbewerbsverstoss.

  12. Werkstatt-Freund sagt:

    Hallo User,
    warum bei einem Unfall mit einem Allianz-VN nicht gleich sofort die RAe. BLD beauftragen oder bei einem Unfall, den der HUK-VN verursacht hat, die HUK-Anwälte, zu finden im Forum unter die anderen ,etc? Dann kann man den Unfall auch ohne Anwalt selbst bearbeiten. Vor derartigen Vorschlägen der Versicherungen und der versicherungsgesteuerten Organisationen kann nur gewarnt werden.

  13. WESOR sagt:

    Die Ironie liegt darin, dass diese Machenschaften solch fette Geysire illegal erworbenen Geldes speisen, dass die Schwindler sich selbt mit kostspieligen , rechtlichen Verteidigungsmaßnahmen schützen – bezahlt von den Geschädigten.
    Sie nutzen das Rechtssystem um arglose Geschädigte auflaufen zu lassen, indem sie Vorteile aus Gesetzen ziehen, die manchmal dem Anschein nach geschaffen wurden, um Betrüger zu schützen.
    Da die Betrüger plötzlich Millionen kontrollieren, gibt es immer einen skruppellosen Anwalt, der bereit ist seinen Betrüger zu verteidigen.

  14. Schiller sagt:

    wir wollten von der Dekra Fragen zum Unfallhergang beantwortet haben der SV der Dekra sagte, die beantworte ich nicht, irgendwann stellte die Post ein Unfallanalytisches Gutachten zu u. Dekra machte eine Forderung von 1500,00 eur auf. Amtsgericht entschied klagte die Forderung, Berufung am Landgericht, die Gerichtspräsidentin entschied , Dekra muss nichts machen, aber das Geld sollen wir zahlen, verdonnert von oberster Stelle, schön, Rechtsstaat

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