Das OLG Stuttgart – AZ: 6 U 107/11 und 6 U 108/11 – weist mit Datum vom 20 u. 21.12.2011 die Klagen der BMW-Vertragshändler gegen DEKRA ab

Juris informiert, nachdem das LG Stuttgart mit Urteil vom 19.05.2011 den Klagen der BMW-Händler  – wegen der Erstellung vermeintlich unrichtiger Bewertungsgutachten seitens der DEKRA – zunächst dem Grunde nach stattgegeben hatte, nunmehr die Beklagten am OLG Stuttgart mit den eingelegten Berufungen erfolgreich waren.

Haftung der DEKRA gegenüber BMW-Vertragshändler wegen fehlerhaften Gutachten?

Mehrere BMW-Vertragshändler (Kläger) machten gegenüber dem DEKRA e.V. und sein Tochterunternehmen, die DEKRA Automobil GmbH, eine Sachverständigenorganisation (Beklagte), Schadensersatzansprüche wegen der Erstellung von – behauptet – fehlerhaften Gutachten im Zusammenhang mit dem Rückkauf gebrauchter Leasingfahrzeuge der BMW-Gruppe geltend. Sie hätten dadurch überhöhte Kaufpreiszahlungen an die BMW Leasing GmbH geleistet und so Schäden von mehreren hunderttausend Euro erlitten.

Das Oberlandesgericht sah eine Haftung der DEKRA wegen der Erstellung vermeintlich unrichtiger Bewertungsgutachten weder nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter noch aus einer Haftung nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung als gegeben an.

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4 Antworten zu Das OLG Stuttgart – AZ: 6 U 107/11 und 6 U 108/11 – weist mit Datum vom 20 u. 21.12.2011 die Klagen der BMW-Vertragshändler gegen DEKRA ab

  1. SV Wehpke sagt:

    Ein Freifahrtschein mit Schutzwirkung zugunsten der DEKRA.

    Der SV …“haftet, wenn er bei der Erstellung des Gutachtens leichtfertig und gewissenlos und mindestens mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat.“

    Na also – geht doch!

    Da hätte das Gericht als weitere Bedingung noch „…und Gewinnsucht“ einflechten können.

    Wehpke Berlin

  2. Glöckchen sagt:

    pro Leasingfirma oder pro BMW?……..
    Die arme DEKRA musste hier aber auch eine schwere Entscheidung treffen!
    Es war wohl risikoärmer,sich pro Leasinggeber zu entscheiden.
    Objektive Gutachten erwartete von denen,die hier aufmerksam mitlesen,sicher kein Einziger.
    Und „im Ländle“gegen die DEKRA zu klagen war sowieso ein strategischer Kardinalsfehler!
    An OLG Köln wäre das anders ausgegangen,da bin ich mir sicher.
    Klingelingelingelts?

  3. willimilo sagt:

    Wie will man denn bei den DEKRA’s „Gewissenlos“ feststellen? Hat da jemand eine Vorstellung?

  4. SV_W sagt:

    Wie hat die Dekra den Rückkaufwert ermittelt? Etwa Eigenerhebung der Marktwerte durch AutoOnlinesuche?!

    Wenn ich schon „Kurz…“ lese dreht sich mir der Magen…

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