Bruderhilfe wurden durch das AG Langen nach Erledigung die Kosten des Rechtsstreites auferlegt mit Beschluss vom 17.12.2010 -3 C 782/10 (V)-.

Die Firmen der HUK-Coburg Gruppe scheinen es nicht zu lernen, dass die Kosten des vom Geschädigten beaufragten freien Sachverständigen nach absolut herrschender Rechtsprechung vom Schädiger und dessen Kfz-Haftpflichtversicherer in voller Höhe zu erstatten sind, denn sie gehören zu den erforderlichen Wiederherstellungskosten (BGH DS 2007, 144 m. Anm. Wortmann m.w.N.).  Wenn dann die HUK-Coburg und ihre Töchter bzw. die Bruderhilfe meinen, trotz der Rechtsprechung die Schadensposition Sachverständigenkosten nicht oder nicht vollständig regulieren zu müssen, dann müssen sie auch damit rechnen, zusammen mit ihrem VN als Gesamtschuldner zur Zahlung verurteilt zu werden oder, wie im Falle des AG Langen, nach Rechtshängigkeit nach Anerkenntnis die Kosten des Verfahrens gem. § 91 a ZPO auferlegt zu erhalten. So werden aber Versichertengelder vergeudet, die besser in eine korrekte Schadensregulierung hätten gesteckt werden müssen. Nachstehend lest den Kostenbeschluss des AG Langen vom 17.12.2010 – 3 C 782/10 (V) -:

Amtsgericht Langen 17.12.2010
– Zivilabteilung –
3 C 782/10 (V)

Beschluss

in der Zivilsache

1.
des Herrn …

2.
des Herrn …

– Kläger

gegen

die Bruderhilfe Sachversicherung AG

Beklagte

wird gemäß § 91 a ZPO beschlossen:

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Gründe:

Nachdem die Kläger den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben und die Beklagte dem nach erfolgten Hinweis gemäß § 91a Abs. 1 S. 2 ZPO nicht innerhalb der Notfrist von zwei Wochen widersprochen hat, war gemäß § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes über die Kosten des Rechtsstreits nach billigem Ermessen zu entscheiden.

Die Kosten des Rechtsstreits waren der Beklagten aufzuerlegen. Zwar hat die Beklagte den Anspruch nach Klageerhebung anerkannt. Die aus dem Tenor ersichtliche Kostenentscheidung entspricht jedoch der Billigkeit, da sich die Beklagte in Verzug befand und damit Anlass zur Klageerhebung gegeben hat.

So der Kostenbeschluss des AG Langen vom 17.12.2010 gegen die Bruderhilfe.

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4 Antworten zu Bruderhilfe wurden durch das AG Langen nach Erledigung die Kosten des Rechtsstreites auferlegt mit Beschluss vom 17.12.2010 -3 C 782/10 (V)-.

  1. Glöckchen sagt:

    Hi Willi
    was hält man eigentlich bei der Bruderhilfe von christlichen Werten??—so wie es aussieht garnichts!!
    Kapital frisst Moral,oder wie sollen wir das verstehen??
    Dem Unfallopfer zu der ganzen Misere auch noch die Regulierung der Gutachterkosten vorenthalten und es so zur Klageerhebung zwingen!??!
    Das ganze auch noch wissentlich gegen die herrschende Rechtsprechung!??!
    Sind die jetzt alle besoffen??
    Da klingt mir der Bruder Barnabass in Anspielung auf die Frau Kässmann salbungsvoll im Ohr:“Der Evangele besser nichtsmehr trinkt,weil man ihm sonst den Lappen nimmt!
    Klingelingelingelts

  2. Willi Wacker sagt:

    Hi Glöckchen,
    eigentlich hast Du die an mich gestellten Fragen schon selbst beantwortet.
    1.
    Christliche Wert! Wo gibt es die denn noch? Bei der Bruderhilfe in Kassel auf jeden Fall nicht! Bei der CSU auch nicht! Wo also?
    2.
    Sicherlich frisst Kapital die Moral auf. Es zählt nur noch der Profit, egal wie er erwirtschaftet wird.
    Das Unfallopfer gleich mehrmals schröpfen. Das ist die Methode.
    3.
    Erst den Fahrzeugschaden kürzen, indem geringere Stundensätze reguliert werden, dann auch noch die Wertminderung halbieren, evtl. dann auch noch die Mietwagenkosten unter Bezugnahme von Fraunhofer kürzen und zu guter Letzt auch noch die Sachverständigenkosten kürzen, damit der vom Unfallopfer beauftragte SV auch noch als um sein berechtigtes Honorar Geprellter da steht. So wird heute Schadensersatz auch bei kirchlichen Versicherungen geleistet. Aber die Bruderhilfe in Kassel hat ja ein großes Vorbild, nämlich die Coburger Versicherungsgruppe.
    4.
    Ebenso wie der große Bruder in Coburg interessiert auch die Kasseler Versicherung die höchstrichterliche Rechtsprechung keinen Deut. Was schert und der BGH? Schadensregulierung machen wir. Dafür brauchen wir keine Rechtsprechung. Selbst Gesetze, wie das Urheberrechtsgesetz werden einfach ignoriert. Die BG>H-Richter müssen dann ins Urteil schreiben, dass die Einstellungen der Versicherung in Restwertbörsen rechtswidrig sind.
    5.
    Ob die jetzt alle besoffen sind, weiß ist nicht. Ich weiß nur, dass Frau Käßmann jetzt eine Professur an der Ruhr-Universität in Bochum hat. Sie muss den Lappen aber wieder haben, denn sie ist lt. WAZ Bochum mit ihrem Wagen selbst vorgefahren.
    Ich klingel zurück.

  3. Glöckchen sagt:

    Hi Willi
    unter absolut allen,in der Öffentlichkeit stehenden Personen muss man einzig vor Frau Kässmann den Hut ziehen!!!!
    Sie trat zurück,obwohl Ihr—oberpeinlich—öffentlich von Ihren Räten der Rücken gestärkt wurde.
    Damit hat Sie wirkliche Grösse bewiesen und das öffentliche Statement von Herrn Beckstein damals war meiner Meinung nach „unterste Schublade“!
    Peinliches Postengeklammere,wie das vom kirchlichen Oberzüchtiger aus Augsburg,oder das vom LoveparadedesasterOB fand ich nurnoch zum k….
    Bruderhilfe,der Name ist doch Programm;dort hilft der eine Bruder dem anderen Bruder.
    Wer dagegen als Bettler an das Klostertor klopft,der wird vom adipösen Mönch höchstens noch mit einem Fusstritt auf seinen steinigen Weg geschickt,wenn er ein Unfallopfer ist und Ansprüche zu stellen hat.
    Eines führt hier aber zu ganz besonderen Erfolgen,nämlich die Klage alleine gegen den VN(Dorfpfarrer,Dekan,Caritas e.V.,Schwester Hildegard u.s.w.)
    Diese Herrschaften sind i.d.R. empört,wenn sie davon erfahren,wie Ihr Versicherungsverein mit Unfallopfern umspringt und sie setzen sich dann für eine korrekte Regulierung i.d.R. persönlich ein.
    Klingelingelingelts

  4. Willi Wacker sagt:

    Hallo Glöckchen,
    ich hab´s doch immer gesagt, den VN verklagen, nicht den Versicherer, das hilft ungemein und hat darüber hinaus auch noch erzieherischen Wert. Was bei den Versicherten der allgemeinen Kfz-Haftpflichtversicherer gilt, gilt selbstverständlich auch bei den kirchlichen Versicherern.
    Der von Dir angesprochene Dorfpfarrer, aber auch Schwester Hildegard, Mutter Oberin oder Bruder Paul, und, und und werden sich, wenn sie persönlich in Anspruch genommen werden, dem kirchlichen Versicherungsverein in Kassel mal so richtig die Leviten lesen. Um Himmels Willen, wie kann man nur das Unfallopfer so im Stich lassen. So oder so ähnlich wird es gen Kassel klingen.
    Ein Klingeln zurück.
    Dein Klingelmännchen Willi

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