Gesetzesänderung zur vollständigen Einbehaltung der Bewertungsreserven seitens der Versicherer durch den Bundesrat „gekippt“

Quelle: Bundesrat.de vom 01.03.2013

Bundesrat billigt SEPA- Begleitgesetz

Die Länder haben heute das sogenannte SEPA- Begleitgesetz gebilligt, das den europäischen Zahlungsverkehr harmonisieren soll und Regelungen zu den vom EuGH geforderten Unisex-Tarifen im Versicherungsrecht enthält. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.

Dem heutigen Beschluss war ein längeres Vermittlungsverfahren vorausgegangen, das der Bundesrat im Dezember vergangenen Jahres initiiert hatte, um Besitzer von Lebensversicherungen vor Verlusten zu schützen. Der Vermittlungsausschuss einigte sich am 26. Februar 2013 darauf, die umstrittenen Regelungen zur reduzierten Beteiligung der Verbraucher an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer aus dem Gesetz zu streichen. Der Bundestag hat den Einigungsvorschlag am 28. Februar 2013 akzeptiert.

Der Aufschrei der Bevölkerung wurde offensichtlich erhört? Das Engagement hat sich gelohnt! Die umstrittene Gesetzesänderung zu den Bewertungsreserven ist vorerst Geschichte. Nachdem die Änderung des § 89 VAG durch die schwarz-gelbe Regierungskoalition zuerst an das SEPA-Begleitgesetz „angepappt“ und danach in einer „Nacht- und Nebelaktion“ durch eine Handvoll Abgeordneter im Bundestag „durchgewunken“ wurde, ist diese „Schweinerei“ – dem Bundesrat bzw. Vermittlungsausschuss sei Dank – nun wieder aus dem SEPA-Begleitgesetz herausgelöst.

Dieser Vorgang zeigt, dass es doch noch Möglichkeiten gibt, der „Diktatur des Finanz(un)wesens“ Einhalt zu gebieten, sofern sich das Volk etwas organisiert und entsprechend massiven Wiederstand leistet. Durch diesen Einsatz wurde der Angriff der Versicherer auf den Milliardentopf der Bewertungsreserven und damit ein milliardenschwerer Verlust der Versicherten einer Kapitallebensversicherung vorerst abgewendet.

Nun gilt es noch den zweiten geplanten Coup zu verhindern. Den Zugriff der Versicherer auf den Milliardentopf der RfB (Rückstellung für Beitragsrückerstattung). Dabei handelt es sich um Rückstellungen, die mit dem Kapital der entsprechenden Lebensversicherten gebildet wurden.

Siehe hierzu Captain HUK vom 28.02.2013

Siehe auch:

Captain HUK Beiträge zu den Bewertungsreserven

Sueddeutsche.de vom 27.02.2013

Wirtschaftswoche vom 28.02.2013

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3 Antworten zu Gesetzesänderung zur vollständigen Einbehaltung der Bewertungsreserven seitens der Versicherer durch den Bundesrat „gekippt“

  1. Schlapphut sagt:

    Das Perfide an der ganzen Sache war doch, dass die Änderung der Auszahlung der Bewertungsreserven in das SEPA-Gesetz eingearbeitet worden war, dass es zunächst gar nicht bemerkt wurde. Holzauge sei wachsam.

  2. hans peter heishaupt sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    es ist davon auszugehen, dass die „Mafiosos“ der versicherungswirtschaft und Politiker nach den wahlen im herbst 2013 wieder tätig werden um das gesetz auf den weg zu bringen. es hätte CDU/fdp und SPD zu viele stimmen gekostet
    danach geht der tanz wieder los

  3. Netzfundstück sagt:

    Siehe Erwartungen der Versicherungswirtschaft an die dann vom Volk gewählten Volksvertreter:

    http://www.gdv.de/wp-content/uploads/2013/04/Politische-Positionen-der-Versicherer_2013.pdf

    Die Positionen der
    deutschen Versicherer 2ß13 GDV

    Seite 6

    LEBENSVERSICHERUNG IN DER NIEDRIGZINSPHASE

    „Die derzeitige Regelung zur Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven ist mit ursächlich für die im Branchendurchschnitt sinkende Überschussbeteiligung. Denn wenn hochverzinste Papiere verkauft werden müssen, um Sonderausschüttungen an einige wenige abgehende Verträge zu finanzieren, dann sinkt der Zinsertrag für die in der Versichertengemeinschaft verbleibenden Kunden. 5 Prozent der Kunden werden zulasten der übrigen 95 Prozent massiv bevorteilt. Eine Neuregelung der Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven ist deshalb nicht nur ein Gebot ökonomischer Vernunft, sondern auch eine Frage der Gerechtigkeit innerhalb der Versichertengemeinschaft.“

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