Frontal 21: Bestellte Gutachten? – Versicherungen gegen Unfallopfer

Hier ein Fernsehhinweis auf die heutige Sendung von Frontal 21 um 21:00.

Quelle: ZDF – Frontal 21

Jeder Autobesitzer muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Die soll bei Unfällen für Schäden zahlen. Doch viele Unfallopfer müssen jahrelang vor Gericht um Schadensersatz und Schmerzensgeld streiten. In zermürbenden Verfahren folgt Gutachten auf Gutachten, oft mit widersprüchlichen Ergebnissen. Die Folge: Die Prozesse ziehen sich in die Länge. Mittlerweile haben oberste deutsche Gerichte mehrfach das Regulierungsverhalten von Versicherungsunternehmen als „zögerlich, unverständlich und kleinlich“ gerügt.

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10 Antworten zu Frontal 21: Bestellte Gutachten? – Versicherungen gegen Unfallopfer

  1. Alois Aigner sagt:

    Grüß Gott Hans Dampf,
    ein herzliches Dankeschön für den Hinweis auf die heutige Fernsehsendung.
    Werde ich mir ansehen.
    Servus
    Aigner Alois

  2. Willi Dolfen sagt:

    Hallo Herr Dampf,
    habe mir die Sendung Frontal21 heute um 21:00 Uhr angeschaut, leider war der von Ihnen genannte Beitrag “ Bestellte Gutachten? Versicherungen gegen Unfallopfer nicht erschienen!
    Frage : Wann wird dieser Beitrag ausgestrahlt?

    Grüße aus dem Rheinland
    Willi Dolfen Kfz. – Sachverständiger

  3. Benno sagt:

    Stimmt. Sieht fast so aus als ob der Beitrag von jetzt auf gleich aus dem Programm genommen wurde. Fragt sich nur weshalb? Wegen Obama oder warum sonst? Ein Schelm der böses dabei denkt. Mal sehen ob man noch einmal etwas davon hört.

  4. Robert Richter sagt:

    @ Willi Dolfen und Benno

    Auch ich hatte den angkündigten Bericht vermisst. Mir war aber im Vorfeld bereits aufgefallen, dass auf der HP die Ankündigungen im Laufe des gestrigen Nachmittags geändert wurden. Plötzlich war die Ankündigung auf obigen Bericht weg.

    Ich vermute, dass der GDV wieder seine Hände im Spiel hatte und kurzfristig eine Verschiebung der Ausstrahlung, hoffentlich nicht eine völlige Aufhebung, herbeigeführt hat.

    Jetzt, wo angeblich die Versicherungen ach so viel für die Flutopfer zahlen müssen, da macht es sich doch nicht gut, wenn über verzögerte, jahrelang dauernde Schadensregulierungen berichtet wird, die nur ein Ziel haben, den Geschädigten übertölpeln und die Schadensersatzleistungen rechtswidrig klein zu halten.

  5. Lisa sagt:

    Eine Bitte

    Im Zuge einer Rechtsschutzdeckungsanfrage verweist der Versicherer zur Begründung der Ablehnung auf „Harbauer-RAS-Kommentar, 8. Auflg. B2, 44 ff“
    Wer könnte bzw. würde diesen Kommentar für mich hier einstellen oder an die Redaktion von CH übermitteln?
    Meinem Anwalt liegt dieser Kommentar nicht vor und der R-Versicherer (R+V) weigert sich, den entsprechenden Inhalt bekannt zu geben.

    Vielen Dank im Voraus – Lisa

  6. Hilgerdan sagt:

    @ Lisa
    „Meinem Anwalt liegt dieser Kommentar nicht vor und der R-Versicherer (R+V) weigert sich, den entsprechenden Inhalt bekannt zu geben. “

    Das würde ich als Versicherer auch tun. Bei solchen bequemen Anwälten, wie bei dem, den Du da hast, besteht keine Gefahr für die Versicherer. Man lässt den einfach „dumm sterben“.

  7. Konrad Kirchrode sagt:

    Hi Lisa,
    Dein Anwalt kann aber in die Gerichtsbücherei gehen und dort den Kommentar 8. Auflage 1982 einsehen.

  8. Bernd Barremeyer sagt:

    Lisa,
    sag Deinem Anwalt, dass in einer ordentlichen Anwaltskanzlei der Standard-Kommentar zur Rechtsschutzversicherung immer stehen muss. Das ist doch das Handwerkszeug des Anwalts. Im übrigen lautet der Titel richtig: Harbauer Rechtsschutzversicherung Kommentar 8. Auflage 2010 C.H.Beck-Verlag München. Der Kommentar steht aber mit Sicherheit in der Bibliothek des Landgerichtes, wenn nicht sogar beim Amtsgericht. Dort kann Dein Anwalt, wenn er sich den Kommentar jetzt nicht bestellt, mit Sicherheit einsehen und die Seiten kopieren.

  9. Bernhard Brüggen sagt:

    Hi Leute,
    der Kommentar kostet laut Aussage meines Anwalts mit MWSt 98,00 Euro. Das müßte doch für Lisas Anwalt zu machen sein, zumal er Fachbücher als Geschäftsunkosten absetzen kann. Lisa, tut mir leid, aber das ist ein schwaches Bild deines Anwalts. Vielleicht wäre es doch besser, den Anwalt zu wechseln und auf einen erfahrenen Anwalt (mit gut besetzter Bücherei) zu setzen.
    Lisa, ich kann Dir nur sagen, dass es bei meinem Anwalt einen ganzen Raum mit Büchern und Fachliterarur gibt. Er hat mir mal seine Bücherei, darin kann man sogar Konferenzen abhalten, gezeigt.

  10. Florian sagt:

    Der Beitrag kommt kommenden Dienstag, also nur um eine Woche verschoben. Hier in der Vorschau zu sehen:

    http://frontal21.zdf.de/ZDF/zdfportal/programdata/f66838f5-a8fb-3da8-aa23-7a6accf45314/20173467

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