Verantwortungslos! Versicherer müssen künftig nur noch 4,5 Prozent ihrer Anlagen als Eigenkapital hinterlegen.

Verhandlungsführer des Europaparlaments, der Mitgliedsländer und der EU-Kommission reformieren Europäische Versicherungsregulierungen.

Lobby siegt in Brüssel: Risiken bei Lebens-Versicherungen steigen

Deutsche Wirtschafts Nachrichten   16.11.2013
Die EU-Reform des Versicherungsrechts erhöht die Gewinn-Chancen der Versicherungs-Unternehmen. Bei den Lobbygruppen knallen die Sektkorken. Der Deal mit der EU ist gefährlich: Je geringer die Rücklagen, desto höher das Ausfallrisiko bei Lebensversicherungen.

Die Bedenken des Europäischen Rates für Systemrisiken wurden ignoriert.

Das Einigung zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament ignoriert die Ratschläge des Europäischen Rats für Systemrisiken (ESRB), die Meinung der vom Parlament angehörten Experten und die Fachkompetenz der Versicherungsaufseher von der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA).

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3 Antworten zu Verantwortungslos! Versicherer müssen künftig nur noch 4,5 Prozent ihrer Anlagen als Eigenkapital hinterlegen.

  1. Glöckchen sagt:

    Die Zeiten in denen man sein gutes Geld einer Versicherung anvertrauen konnte,sind definitiv vorbei!
    Wer darauf hofft,dass künftig die rechtswidrige Zahlungsverweigerung der Versicherung durch Gerichte korrigiert werden wird,der glaubt nicht nur an den Rechtsstaat,sondern auch noch an den Weihnachtsmann.
    In die Renditeberechnung einer Versicherung müssen die Kosten einer Rechtsschutzversicherung einfliessen,denn ohne eine Rechtsschutz kann man künftig gegen seine Versicherung nicht kämpfen und wird verlieren.
    Deutsche Versicherungsprodukte sind nichts anderes als grottenschlecht und gnadenlos Überteuert.

  2. Willi Wacker sagt:

    Die Versicherer kann man dann aber wieder in ihre Pflicht nehmen, wenn der Staat es ablehnt, marode Versicherungen zu retten. Dann müssen eben in Schieflage geratene Versicherungen über Insolvenz anmelden, wie jedes andere Unternehmen auch.
    Rettungsmaßnahmen für Banken und Versicherungen sind nicht Aufgabe des Staates. Auf in Schieflage geratene Versicherungen und Banken kann der Staat und dessen Bürger verzichten. Wenn diese von der Unternehmenskarte verschwinden, ist das kein Verlust für die Allgemeinheit. Dem Staast wäre viel Geld erspart geblieben, wenn die Hypo-Real- Estade untergegangen wäre. Die Verluste wären erheblich geringer gewesen, als die jetzt uferlosen Unterstützungen in Milliarden-Höhen.
    Für Versicherungen und Banken darf es keine Überlebensgartantien durch Staatsbeihilfen geben. Sie müssen sich selbst retten.

  3. Robert L. sagt:

    Unterstützt die Polizei in NRW das Schadenmanagement bzw. die Schadensteuerung der Autoversicherer?

    Nach wie vor finden sich auf den amtlichen Unfallmitteilungsformularen der Polizei u.a. Hinweise auf den Zentralruf der Autoversicherer. Viele unbedarfte Unfallopfer lassen sich so verleiten dort anzurufen und werden direkt mit der gegnerischen Versicherung verbunden. Damit besteht mit diesem Erstkontakt die Gelegenheit, seitens der gegnerischen Versicherung auf den jeweiligen Geschädigten einzuwirken bzw. diesen dahingehend zu steuern, dass er von vornherein auf berechtigte Schadenersatzansprüche verzichtet, wie beispielsweise
    auf
    –> anwaltliche Beratung
    –> Einschaltung eines versicherungsunabhängigen Sachverständigen
    –> Wertminderung
    –> Nutzungsausfall
    –> Schmerzensgeld
    –> Allgemeine Unkostenpauschale
    –> vollwertige Unfallreparatur usw.

    Es ist unseres Erachtens ein Unding, dass die Polizei mit diesem Hinweis auf einem Amtlichen Formular die Versicherungswirtschaft in ihrem Anliegen unterstützt, dass Unfallopfer übertölpelt werden und nicht das an Schadenersatz erhalten, was Ihnen rechtlich zusteht. Was meinen die geschätzten Leser zu diesem skandalösen und unhaltbaren Zustand ?

    Mit freundlichem Gruß

    Robert L.

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