AG Berlin-Mitte verurteilt Victoria Versicherung zur Zahlung restlichen SV-Honorars (111 C 3245/05 vom 31.10.2006)

Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat mit Urteil vom 31.10.2006 -111 C 3245/05- die Victoria Versicherungs AG zur Zahlung restlichen SV-Honorars verurteilt. Die Beklagte wurde verurteilt, an den Kläger 248,36 € zu zahlen.

Aus den Urteilsgründen:

Der Kläger, an den der Geschädigte seine Schadensersatzansprüche aus dem Verkehrsunfall vom 27.08.2004 zur Sicherung abgetreten hat, hat Anspruch auf ein Honorar von insgesamt 598,36 €. Darauf hat die Beklagte bisher nur 350,00 € gezahlt, so dass noch 248,36 € offen sind. Es kann dahingestellt bleiben, ob die Rüge der Beklagten, das Honorar sei nicht in Höhe von insgesamt 658,45 € vereinbart worden, zutrifft, denn selbst, wenn dies der Fall wäre, wäre die übliche Vergütung, die der Kläger in den Grenzen der §§ 315 ff. BGB bestimmen dürfte, zu zahlen.

Das Grundhonorar bewegt sich in den Grenzen der BVSK-Honorarbefragung 2003. Es kann dahingestellt bleiben, ob die Befragung überhaupt repräsentativ ist, da nicht ersichtlich ist, wie viele der 502 Teilnehmer den einzelnen von mehr als 40 Kategorien zuzuordnen sind. Für die Einzelpositionen waren auch nicht die Bestimmungen des JVEG ersatzweise heranzuziehen. Sein Anwendungsbereich ist auf die in § 1 JVEG genannten Fälle beschränkt. Eine Übertragung dieser Grundsätze für die Vergütung gerichtlicher Sachverständiger auf Privatgutachter ist nicht zulässig (BGHZ 167, 139 ff).

So das relativ knappe Urteil des Amtsgerichtes Berlin-Mitte. Der erkennende Richter hat durchaus zutreffend erkannt, dass es mehr als fragwürdig ist, ob die BVSK-Honorarbefragung überhaupt repräsentativ sein kann. Wie hier bereits mehrfach darauf hingewiesen wurde, ist die BVSK-Honorarbefragung kein Maßstab.

Urteilsliste „SV-Honorar“ zum Download >>>>>

Dieser Beitrag wurde unter Haftpflichtschaden, Sachverständigenhonorar, Urteile, Victoria Versicherung abgelegt und mit , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

2 Antworten zu AG Berlin-Mitte verurteilt Victoria Versicherung zur Zahlung restlichen SV-Honorars (111 C 3245/05 vom 31.10.2006)

  1. SV sagt:

    Hallo Kollegen,

    dieses Urteil gegen die Victoria wundert mich nicht.
    Habe innerhalb des vergangenen Jahres festgestellt, dass hier mit Tricksereien sowohl Geschädigte als auch SVs mit fadenscheinigen und auch unwahren Aussagen hingehalten werden. Dies finde ich äußerst bedauerlich, da ich bisher diese Versicherung bei der Regulierung immer als korrekt empfunden habe.
    Wieder eine Alternative anstelle von HUK und Co weniger.

    Traurige Grüße aus der Heide

  2. downunder sagt:

    hi sv
    das ist ein absoluter ausrutscher der victoria,der hat seltenheitswert!
    dafür war ein bestimmter sachbearbeiter in der berliner bezirksdirektion alleinverantwortlich-allerdings nicht mehr lange.
    der soll zur huk gewechselt sein und da passt der auch besser hin,oder?
    „IM„ sydney´s finest

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert