AG Hannover hat durch Beschluss entschieden, dass die Kosten der Reparaturkostenprüfung die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung trägt (562 C 5174/04 vom 19.05.2004)

Das AG Hannover hat mit Beschluss vom 19.05.2004 – 562 C 5174/04 – nach Erledigung der Hauptsache die Kosten des Verfahrens der beklagten R + V Allg. Versicherungs AG Hannover auferlegt.

Aus den Gründen:

Der Kläger ist Kfz-Sachverständiger und hat mit der Klage Sachverständigenhonorar geltend gemacht. Er wurde anlässlich eines Verkehrsunfalls am 08.11.2003 von dem Unfallgeschädigten mit der Erstattung eines Schadensgutachtens für den unfallbeschädigten Pkw beauftragt. Haftpflichtversicherer des Unfallgegners ist die Beklagte. Das von dem Geschädigten in Auftrag gegebene Gutachten wurde von dem Kläger erstellt. Die Kosten hierfür wurden von der Beklagten ausgeglichen. Der Geschädigte hat das unfallbeschädigte Fahrzeug reparieren lassen. Die Beklagte hat der Kläger mit der Überprüfung der Reparaturkostenrechnung beauftragt. Für die Rechnungsprüfung stellte der Kläger der Beklagten einen Betrag in Höhe von 87,00 € in Rechnung. Die Beklagte hat das Sachverständigenhonorar zuzüglich Zinsen am 27.04.2004 gezahlt.

Nachdem beide Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, waren die Kosten des Rechtsstreits gem. § 91 a ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden. Dies führte zur Auferlegung der Kosten auf die Beklagte, da sie ohne den Eintritt des erledigenden Ereignisses (Zahlung) in dem Rechtsstreit aller Voraussicht nach unterlegen wäre.

Dem Kläger stand nämlich die Zahlung des Honorars für die in Auftrag gegebene Rechnungsprüfung in voller Höhe zu. Die Tätigkeit des Klägers umfasste die vollständige Durcharbeitung und Überprüfung der Rechnung. Das in Rechnung gestellte Sachverständigenhonorar hierfür ist auch angemessen und ortsüblich.

Ein überzeugender Beschluss des AG Hannover.

Urteilsliste „SV-Honorar“ zum Download >>>>>

Siehe auch: CH-Beitrag vom 08.01.2014

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2 Antworten zu AG Hannover hat durch Beschluss entschieden, dass die Kosten der Reparaturkostenprüfung die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung trägt (562 C 5174/04 vom 19.05.2004)

  1. virus sagt:

    Hi Willi Wacker,

    langsam kommt Licht ins dunkle „Versicherungs Gutachter ärgern Gewirr“.

    Fazit: Will ich von jemanden eine Leistung, muß ich dafür zahlen. Will von mir einer eine Leistung, muss er auch dafür zahlen, auch und gerade wenn er/sie/es Versicherung heißt.

    Von hier aus macht sich das Urteil auf geschwind in viele SV-Büros und Anwaltskanzleien. Und das ist gut so.

    Willi Wacker, daher danke fürs Einstellen.

    LG Virus

  2. Willi Wacker sagt:

    Hallo Virus,
    es handelt sich um einen Beschluss aus Mai 2004, der mir allerdings jetzt erst zugesandt wurde. Aber auch ältere Entscheidungen sind interessant und verdienen eine Veröffentlichung in Captain-Huk.
    Willi Wacker

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