HUK-Coburg scheitert mit Kündigung gegen Betriebsrat vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg (7 TaBV 8/15 vom 23.10.2015)

Zur Abwechslung hier einmal ein etwas themenfremder Beitrag, der zeigt, dass die HUK nicht nur extern – also bei der Schadenregulierung – „Schindluder“ treibt, sondern auch gegen die eigene Belegschaft mit richtig harten Bandagen zu Felde zieht. Zur Beseitigung unliebsamer Gewerkschafter (Union Busting) wird bei Bedarf auch schweres Geschütz aufgefahren, wie der Beitrag auf der verdi-Webseite zeigt. Es handelte sich um den Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs im Rahmen der Betriebsratstätigkeit gegen den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden der Hamburger Niederlassung, wobei die HUK den Nachweis für diese Behauptung offensichlich nicht führen konnte. Obwohl die HUK in Betrugsfragen eigentlich sattelfest sein müsste, ist sie letztendlich am 23.10.2015 beim Landesarbeitsgericht Hamburg – 7 TaBV 8/15 – kläglich gescheitert. Dieses Verhalten  erinnert u.a. auch an die Prozesse um gekürzte Sachverständigenkosten. Stets jede Menge „heiße Luft“ seitens der HUK – ohne jegliche Substanz. Der großspurige Webhinweis der HUK auf „Compliance“ muss all denen, die bereits Erfahrungen mit der HUK gesammelt haben, wie der blanke Hohn vorkommen?

Quelle: verdi Hamburg-News 05/2015

„Die HUK-Coburg Versicherung ist jetzt auch vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg mit ihrem Versuch gescheitert, dem stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden ihrer Hamburger Niederlassung, M. S., zu kündigen. Eine Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht ließ die zuständige Kammer des Hamburger LAG nicht zu. Stattdessen forderte die Richterin die HUK-Coburg auf, wieder zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Betriebsräten zurückzukehren.“

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Siehe auch:

Captain-HUK-Beitrag vom 30.11.2017
DGB Rechtsschutz GmbH vom 20.03.2017
Verdi-News vom 04.12.2015 – S. 6
Mobbing-Zentrale vom 23.11.2015
Verdi vom 23.09.2015
In Franken vom 18.02.2016 (Fa. Brose)

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3 Antworten zu HUK-Coburg scheitert mit Kündigung gegen Betriebsrat vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg (7 TaBV 8/15 vom 23.10.2015)

  1. sv sagt:

    Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der HUK. Das ist aber ein schlechter Witz. Wer der HUK vertraut, der hat ziemlich sicher auf Sand gebaut. Wie geht die Werbung noch mal? Für Sie ist nur ein Kaffee drin?

  2. A. Oberländer sagt:

    @sv,
    also wenn man ControlExpert, Dekra oder so in etwa heisst, dann klappt das vermutlich mit der Zusammenarbeit hervorragend. Will man hingegen berechtigterweise Leistungen bzw. berechtigte Ansprüche durchsetzen, dann kann es manchmal Problematisch werden.
    Der Knaller war heute die Nachricht im Versicherungsboten bzw. der Bericht im Stern wo die HUK beim Anwalt-Voting „Problemregulierer“ den Spitzenplatz belegte und sich hier keiner Schuld bewusst ist.
    Die Form der selektiven Wahrnehmung scheint wirklich krankhaft zu sein…

  3. Mister L sagt:

    Wenn der Herr sich in der TV-Werbung vorstellt, verstehe ich immer
    „Mörder, von der HUK-Coburg…“.
    😉

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