Weitere Abkehr vom Sozialstaat – Unternehmersubventionierung mittels AOK-Mitgliederbeiträge

Mittels staatlich gelenkter  Journale der ÖR – ARD – ZDF – Deutschlandradio  –  deren Zwangsbeitrag sich dank nicht nachvollziehbaren Verfassungsgerichtsurteilen der Länder als auch des BGH zurzeit kaum jemand entziehen kann, bleibt der Masse der Zwangsbeitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen verborgen, wer neben der Ärzteschaft und der Pharmaindustrie noch alles von ihren Lohn- bzw. Gehaltsabgaben in Form von Sozialbeiträgen profitiert.

Nachdem Anfang des Jahres die “ elektronische Gesundheitskarten-Patientenakten-Datenspeicherung“ eGK  nach Ausgaben  von 3 Milliarden Euro kurzzeitig vor dem Aus gestanden hatte,  wird jetzt öffentlich, dass die AOK gleich den Kfz-Haftpflichtversicherern mit List und Tücke auf Kosten der Versicherten eine  eigene Datenkrake, hier Apple Watch, den Versicherten“unterjubelt“.

Bei RP ONLINE ist nachzulesen:

Osnabrück. Patientenschützer haben scharfe Kritik an den geplanten Zuschüssen der AOK Nordost für Fitness-Messgeräte wie die Apple Watch geübt. In der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitag) forderte Vorstand Eugen Brysch, Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) müsse dieses Marketing der AOK Nordost sofort stoppen.

„Die Zwangsbeiträge der Versicherten sind für die Solidargemeinschaft da, nicht für Werbe-Strategen der Kassen und Apple-Jünger“, sagte Brysch.

Quelle:  RP ONLINE,  alles lesen >>>>>>>

Siehe auch T-Online: Sozialverband SoVD rügt Krankenkassen-Zuschüsse

Wenn der Aufschrei des Herrn Brysch auch aller ehrenwert sein mag. So sehe ich die von ihm beschriebene Solidargemeinschaft in Hinblick auf einen hälftigen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil (bis 2014) keineswegs.  Mit der ab 2015 gültigen Gesetzesänderung wurde für alle Ewigkeit die  Beitragsbemessungsgrenze  für Arbeitgeber von maximal 7,3 %, nach vorheriger Senkung der Beitragsbemessungsgrenze, festgeschrieben.

Die gesetzlichen Krankenkassen schwammen 2014 angeblich in Milliarden Überschüssen. Viele Kassen zahlten den Versicherten eingezahlte Gelder zurück. Dennoch erhoben gleich Anfang diesen Jahres die Krankenkassen die Beiträge wieder. Begründung: „knappe Kassen“.

Weitere zukünftige Beitragserhöhen, 2016 –  von mehr als einem Prozent – wurden den Versicherten vorsorglich  in Aussicht gestellt. Wohlgemerkt, zukünftig zu zahlen allein von den Arbeitnehmern und Angestellten.

Ein Aufschrei der Patientenschützer blieb ebenso aus wie ein Aufschrei der Gewerkschaften/Betriebsräte. Und die Versicherten, die zahlen treu und brav ohne zu murren, wohl auch weil ihnen nicht bewusst ist, dass die Politiker im Interesse der Lobby/Vetternwirtschaft billigend in Kauf nehmen, den Sozialstaat – allein zu Lasten der Versicherten – aufzuweichen.

Die Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung bilden der Artikel 20 des Grundgesetzes (Sozialstaat) und das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V). Laut § 1 SGB V hat die gesetzliche Krankenversicherung die Aufgabe, „die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern“.

Mit der Abkehr der hälftigen Beteiligung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmer an den    Sozialversicherungsbeiträgen liegt meines Erachtens ein Verstoß gegen das Grundgesetz, Artikel 20 vor.  Daher ist eine Überprüfung der Gesetzesänderung zur Krankenversicherung auch durch das Bundesverfassungsgericht zwingend angezeigt.

Gesetzt zur Krankenversicherung

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung hat abschließend den Bundesrat passiert (924. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2014). Das Gesetz wurde am 24. Juli 2014 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Damit wird ab 2015 der allgemeine Beitragssatz für die Gesetzlichen Krankenkassen bei 14,6 Prozent festgeschrieben. Brauchen die Kassen mehr Geld, können sie einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben.
Der Arbeitgeberanteil beim allgemeinen Beitragssatz bleibt bei 7,3 Prozent.
Pauschale Zusatzbeiträge in festen Eurobeträgen dürfen die Krankenkassen dagegen nicht mehr erheben. Einen Sozialausgleich gibt es ab 2015 auch nicht mehr.
Damit gibt es eine verbindliche Beitragsuntergrenze von 14,6 Prozent beim allgemeinen Beitragssatz (Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 7,3 Prozent). Beim besonderen Beitragssatz gibt es eine verbindliche Beitragsuntergrenze von 14,0 Prozent (Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 7,0 Prozent). Den einkommensabhängigen Zusatzbeitrag der Arbeitnehmer kann die Krankenkasse selbst festlegen.

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2 Antworten zu Weitere Abkehr vom Sozialstaat – Unternehmersubventionierung mittels AOK-Mitgliederbeiträge

  1. virus sagt:

    Die Versicherten-Verdummung nimmt seinen Lauf:

    Steigende Beitragssätze erwartet

    Die Defizite der Gesetzlichen Krankenversicherung steigen – darum müssen Versicherte ab dem kommenden Jahr mit höheren Zusatzbeiträgen rechnen.

    Quelle: ÄrzteZeitung

    Wirklich bemerkenswert ist allerdings der Kommentar von Dr. Thomas Georg Schätzler:

    Zitat: Noch im März 2015 hatten die Kassen ein Finanzpolster von rund 15,5 Milliarden Euro. Rücklagen des Gesundheitsfonds lagen Ende März noch bei 9,8 Milliarden Euro. Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble schürft schon seit Monaten wie „Onkel Dagobert Duck“ an dieser „Geld- und Goldader“, um seinen chronisch defizitär-maroden Bundeshaushalt wieder einmal auf Kosten der GKV-Versicherten sanieren zu können.

  2. virus sagt:

    Während Asylbewerber ohne Ticket in Bussen und Bahnen reisen, erklärt uns n-tv per Pressemitteilung-Veröffentlichung, dass der Wettbewerb unter den Krankenkassen gestärkt wird, indem die Versicherten die Defizite seit diesem Jahr alleine tragen.

    Liebe nt-v-Verantwortliche, die Krankenkassen habe doch eigene Seiten, auf denen diese ihre Mitglieder für dumm verkaufen können. Wie wäre es daher mal mit einer Nachricht nach vorheriger qualifizierter journalistischer Arbeit?

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