R+V -Versicherung versendet Fragebögen an die Anspruchsteller, teilweise unter Umgehung des beauftragten Anwalts. – R+V muss mächtig unter Druck stehen?

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

Sachverständige und Rechtsanwälte hatten der Redaktion und dem Autor selbst Formulare der R+V -Versicherung mit Sitz in Wiesbaden zu Veröffentlichung hier im Blog übersandt. Die von der R+V -Versicherung übersandten Fragebögen direkt an den Geschädigten zeugen davon, dass bei ihr wohl mächtig Druck entsteht, wenn der bei ihr versicherte Halter des Unfallfahrzeugs oder der Fahrer des bei ihr haftpflichtversicherten Fahrzeugs persönlich in Anspruch genommen wird für Beträge, die die R+V-Versicherung rechtswidrig nicht reguliert hat? Sicherlich ist aufgund der gesetzlichen Bestimmungen das Unfallopfer berechtigt, den Unfallverursacher persönlich, und nicht den dahinterstehenden Versicherer, wegen der Restschadensbeträge gerichtlich in Anspruch zu nehmen. Allerdings ist den Versicherern diese Vorgehensweise ein Dorn im Auge. Aufgrund der vom Unfallverursacher begangenen unerlaubten Handlung im Sinne der §§ 823 ff, 249 ff BGB haftet der Schädiger dem Opfer gegenüber persönlich auf Schadensersatz. Im Falle des Verkehrsunfalls haften neben dem Fahrer auch der Halter und die Pflichtversicherung gemäß der §§ 7, 17, 18 StVG. Diese haften als Gesamtschuldner, so dass der Glaübiger, also der Geschädigte, von jedem den gesamten Rest fordern kann. Das ergibt sich aus der gesamtschuldnerischen Haftung.

Wir meinen, dass es ein Unding ist, vom Unfallopfer erfahren zu wollen, warum er welchen Anwalt zu welcher Zeit und wo beauftragt hat.

Der Geschädigte fragt ja auch nicht, warum der Schädiger gerade bei der R+V-Versicherung versichert ist und nicht bei einer möglicherweise besseren Versicherung. Die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen geht die R+V-Versicherung nichts an. Welchen Sinn hat daher dieser Fragebogen? – Er will offenbar einen Keil treiben in das Verhältnis zwischen Mandant (Geschädigtem) und Anwalt. Dabei vergessen die Versicherer aber, dass sie es waren, die durch das aktive Schadensmanagement täglich Nötigung betreiben. Nötigung betreiben ausschließlich die Versicherer mit ihrem aktiven Schadensmanagement, mit dem sie jeden Tag die Beschädigten behämmern. Frei nach dem Motto:

„Mir zahlet net, wenn´s net so g’macht werd, wie mir wellet“

oder so ähnlich. Diese Sprüche gibts in bayerisch, schwäbisch, hessisch, berlinerisch, hochdeutsch und hanseatisch. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist nichts anderes als die reine Notwehr gegen den Kürzungswahnsinn des rechtswidrigen Schadensmanagements. Und keiner, der einen Anwalt empfiehlt oder noch so dringend dazu rät, verstößt damit gegen irgend ein Gesetz oder sonst etwas. Das sind nur gut gemeinte Empfehlungen. Zu diesen Empfehlungen ist die Gemeinschaft der Geschädigten quasi aufgerufen, weil die Versicherer die Geschädigten seit Jahren mit brutalster Gewalt  „über den Tisch ziehen“. Sie vergießen dann Krokodilstränen, wenn es etwas durch  den Geschädigten und dessen Anwalt auf die Finger gibt, weil die Geschädigten sich den gekürzten Rest des berechtigten Schadensersatzes vom Schädiger direkt mittels der angerufenen Gerichte holen. Plötzlich stehen die Versicherer nicht mehr so blendend da, wie sie immer vorgeben. 

Die Panikreaktion der R+V-Versicherung mit diesem Fragebogen, den wir nachstehend veröffentlichen, kann man durchaus als Parameter für unseren Erfolg werten. Ein „Feedback“ sozusagen. Die Versicherer bekommen es nämlich inzwischen wohl richtig mit der Angst zu tun, dass wir nun auch den letzten zum Anwalt leiten, indem wir immer wieder darauf hinweisen, wie wichtig anwaltliche Hilfe bei der Geltendmachung der Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall ist?

Offensichtlich bewegt sich schon etwas deutlich (nach oben) auf dem Kostenkonto „Rechtsanwaltsgebühren“. In der Vergangenheit sind angeblich weniger als 10 % zum Rechtsanwalt gelaufen. Wenn nun aber der Anteil z.B. nur auf 50 oder 60% ansteigt, dann wird es eng für die Versicherer. Denn ca. 500 Euro (Anwaltshonorar) x 2 Mio Schäden = 1 Mrd Euro. Dazu kommen dann noch die Kürzungsbeträge, die mit dem eingeschalteten Anwalt meist erfolgreich eingeklagt werden. Das macht dann noch einmal ca. 500 Euro x 2. Mio Schäden = eine weitere Milliarde Euro. Macht summa summarum ca. 2 Mrd Euro Mehraufwendungen für die Branche.

Das bedeutet  für die Allianz und die HUK-COBURG dann jeweils ca. 400 Mio. Euro Zusatzkosten. Bei der HUK-Coburg  dreht sich das Konzern-Betriebsergebnis damit in Richtung Minus. Wenn dann irgendwann alle beim Anwalt sitzen – und darauf läuft das aggressive Schadenmanagement der Versicherer ja zwangsläufig hinaus – muss am Ende der Staat noch die Kfz-Haftpflichtversicherer retten analog der maroden Banken. Ein Schreckgespenst, was da am Horizont aufzieht. „Geiz ist Geil“ führt eben nicht immer zum Erfolg. Manchmal kann es auch mit Vollgas ins Verderben führen. Die Rechnung wird am Schluss gezogen, denn die Zeche kommt ja bekanntlich immer am Schluss. Diese Binsenweisheit hatten die „Versicherungsstrategen“ offenbar wohl nicht eingeplant? Bei der R+V-Versicherung scheint die Stimmung im Vorstand offenbar äußerst schlecht zu sein? Denn anders ist der Fragebogen nicht zu deuten. Diese in den Versicherungen vorherrschende miese Stimmung sollten wir  als Kompliment für unsere Arbeit und gleichzeitig als Etappensieg für uns werten.

Wie kann man dem „Schwachsinn“ der R+V begegnen? – Eine Möglichkeit wäre es, unserer Meinung nach, dass in Verkehrsunfallangelegenheiten jeder Anwalt seine Mandanten gleich von Anfang an eingehend darüber informiert, z.B. auch mit einem Merkblatt, dass sämtliche Schreiben der Versicherung durch den Mandanten grundsätzlich nicht beantwortet werden, sondern geradewegs auf dem Tisch des Anwalts landen. Dieser übernimmt dann das weitere Procedere.

Was denkt Ihr? Vielleicht habt Ihr auch noch andere Gedanken. Gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und noch eine schöne Woche.
Willi Wacker

——————————–

Die Versicherung hat mir zur Beauftragung des Anwalts Fragen gestellt, die ich so beantworte:

Wir sind Haftpflichtversicher des Unfallgegners. Haben Sie einen Anwalt beauftragt, für Sie Schadensersatzanspruche bei uns wegen des an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schadens geltend zu machen?
o  Nein                      o  Ja

Wenn Sie einen Anwalt beauftragt haben, dann haben wir noch weitere Fragen.

Waren Sie jemals persönlich in der Anwaltskanzlei?
o  Nein                      o  Ja

Kennen Sie den Anwalt, der bei uns die Ansprüche geltend macht, persönlich?
o  Nein                      o  Ja

Woher haben Sie die Anwaltsvollmacht, die Sie unterschrieben haben, bekommen?

o  Vom Anwalt selbst bzw. in der Anwaltskanzlei
o  Ich habe sie im Internet heruntergeladen und ausgedruckt
o  Jemand hat sie mir gegeben. Das war____________________________ (Name)

Wo haben Sie die Anwaltsvollmacht unterschrieben?
in der Anwaltskanzlei  o                bei mir zuhause  o            in meiner Werkstatt  o
woanders, und zwar     ________________________________________ (Ort)

Haben Sie den Anwalt aus eigenem Entschluss aufgesucht,  oder hat Ihnen jemand gesagt, daß Sie einen Anwalt nehmen sollten?

o  Ich habe den Anwalt aus eigenem Entschluss genommen.
o  Jemand hat mir gesagt, ich sollte einen Anwalt nehmen. Das habe ich gemacht.

Wenn Sie einen Anwalt genommen haben,  weil Ihnen jemand den Rat dazu gegeben hat haben wir noch eine Frage.

Hat derjenige, der Ihnen den Anwalt empfohlen hat. Druck auf Sie ausgeübt?

o  Nein, das war nur ein Tipp. Meine Entscheidung war freiwillig.
o  Ich bin überredet worden, den Anwalt zu beauftragen. Nur darum habe ich das gemacht. Von mir aus hätte ich diesen Anwalt nicht genommen.
o  Die Werkstatt hat mir gesagt, daß sie mein Auto nicht repariert, wenn ich den Anwalt
nicht beauftrage.
o  Mir wurden andere Nachteile in Aussicht gestellt, und zwar:
__________________________________________________________

Diese Fragen habe ich vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet.

………………………..                                      …………………………
Ort, Datum                                               Unterschrift

Den Fragebogen konnten wir nicht einscannen, so dass er von uns abgetippt wurde. Gebt jetzt bitte Eure Kommentare ab.

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19 Antworten zu R+V -Versicherung versendet Fragebögen an die Anspruchsteller, teilweise unter Umgehung des beauftragten Anwalts. – R+V muss mächtig unter Druck stehen?

  1. Franz H. sagt:

    Was wohl Herr Roland Richter, seines Zeichens Bevollmächtigter der R+V-Versicherung dazu sagt?

  2. G.Ö. sagt:

    Sehr geehrte CH-Redaktion,
    was den Fragebogen der R+V-Versicherung betrifft, so kann man nur konstatieren: Geiz war Geil, Geist ist geil. Wann kommt ihr in der Wirklichkeit an ? Kein Geschädigter ist jemals verpflichtet, solche auf Ausforschung gerichteten Fragbögen der gegnerischen Versicherung ausfüllen zu müssen. Ihr lebt wohl noch in der Stasi-Vergangenheit und scheint mit autoritären Systemen zu sympathisieren.-
    Die Formel, die man sich an 5 Fingern abzählen kann, lautet doch in Kurzfassung:
    Rechtswidrige Schadenersatzkürzung erfordert die Einschaltung eines Rechtsanwalts und den Rückgriff auf den Schädiger und das nicht nur im Falle der R+V-Versicherung. Nach dem Verursachungsprinzip ergibt sich folglich kein Anlass zum Jammern.
    G.Ö.

  3. Zweite Chefin sagt:

    Bei uns nötigt die von der R+V über ihs network zur Übermittlung des Gutachtens als Datei, bei uns und beim Sachverständigen. Dabei geben die sich nicht als Zusammenstreich- und Betrugsaufdeckungsfirma zu erkennen, sondern treten auf wie eine Versicherung. Die Krönung ist der mit „!“ versehene nachdrückliche Hinweis auf 119 VVG.
    Komisch, seit die Klage zugestellt ist, herrscht Ruhe …
    Mit dem Fragebogen und der Einschaltung von ihs will die R+V beim Geschädigten dafür sorgen, dass dieser sich sein Grab (dezimierte oder gar keine Regulierung) selbst schaufelt.

  4. Bösewicht sagt:

    Dieses Schreiben ist eine bodenlose Frechheit.
    Vor Kurzem hatte ich persönlich mal selber einen unverschuldeten Unfall und da kam doch tatsächlich die HUK mit einem Fragebogen, wo ich Gehaltsabrechnungen etc. vorlegen sollte. Hach, wie wertvoll doch so ein Datensatz sein muss. Merkwürdigerweise wurde der Schaden an unserem SV-Firmenfahrzeug a-typisch von der HUK zu 100% reguliert. Auch das Gutachten wurde bis auf den letzten Cent gezahlt !?
    Diesseitig wird dem Kunden IMMER ein Anwalt vermittelt und aufgetragen JEGLICHE Kommunikation mit der Versicherung einzustellen. So informiert lachen die Kunden über solche schreiben …

  5. Gutmann sagt:

    Hallo, Willi,
    war es nicht der Herr Rollinger in Person, der die Presse darüber aufklärte, wie ohne Schwierigkeiten schnell und korrekt nach dem Gesetz die Schadenregulierungen erfolgen würden ? Und jetzt das ?

    Gutmann

  6. Paulchen sagt:

    @Franz H.

    „Was wohl Herr Roland Richter, seines Zeichens Bevollmächtigter der R+V-Versicherung dazu sagt?“

    Vielleicht das? Warum wird meine „geniale Idee“ so schnell öffentlich?

    Es ist immer wieder faszinierend zu sehen, wie einfach man Menschen „kaufen“ kann. Ist offensichtlich alles nur eine Frage des Preises.

    IS-Kämpfer für 50-100 $ / Monat zzgl. ein paar Jungfrauen, Politiker mit irgendwelchen Nebenpöstchen/Postenversprechungen oder anderen „Zuwendungen“, Rechtsanwälte mit entsprechenden Mandatsversprechen, Gutachter mit Auftragsvolumen, Partnerwerkstätten mit der Werkstattauslastung, Mitarbeiter diverser Unternehmen mit dem monatlichen Gehaltsscheck usw.

    Kaum im jeweiligen Lager angekommen, wird man eins mit dem entsprechenden System. Egal wie faul oder beschissen es auch ist. Auch rechtswidriges Verhalten ist dann völlig egal. Hauptsache die Kasse stimmt.

  7. Corinna sagt:

    Guter und richtiger Kommentar, Paulchen.

    Liebe Grüße
    Corinna

  8. Willi Wacker sagt:

    Hallo Herr Gutmann,

    meiner Erinnerung nach, war es zunächst Herr Küppersbusch von der Allianz, der Ende des letzten Jahrtausends etwa erklärte, dass es bei der Schadensregulierung weder der Sachverständigen noch der Anwälte bedürfe, weil die Versicherung korrekt den Schaden ersetze. Sachverständige und Rechtsanwälte seien im Schadensersatzverfahren nur „Wegelagerer“. Später hat dann der Sprecher der HUKCOBURG ähnlich argumentiert. Ich meine, es war Herr Heitmann, sicher bin ich mir da aber auch nicht. Und schließlich hat Herr Rollinger von der R+V-Versicherung darauf hingewiesen, dass die Schadensersatzleistungen der Versicherung nach dem Gesetz korrekt erfolgen würden.

    Letztlich zieht sich wie ein roter Faden diese Aüßerung von dem einen oder dem anderen Verantwortlichen der Versicherungsgesellschaften durch das Regulierungsgeschehen. Nur von korrekter Schadensregulierung ist nichts zu spüren. Hinsichtlich der korrekten Schadensregulierungen waren die Äußerungen reine Lippenbekenntnisse.

    Mit dem Fragebogen der R+V-Versicherung wurde aber der Gesichtspunkt der Äußerung des Herrn Küppersbusch von der Allianz aufgenommen. Die Anwälte sollen als „Wegelagerer“ aus dem Regulierungsgeschäft geboxt werden. Wenn die Anwälte weg sind, dann kommen die freien Saachverständigen dran. Beide Berufsgruppen werden von den Versicherungen im Schadensregulierungsgeschäft nicht benötigt. Denn beide sorgen dafür, dass das Unfallopfer aufgeklärt wird und welche Rechte ihm zustehen. Es wäre aus der Sicht der Versicherungen doch so einfach, dem Unfallopfer noch am Unfallort den Unfallwagen abzunehmen, ihn in die Partnerwerkstatt abzuschleppen und dort billigst instandzusetzen und dann gereinigt wieder vor die Tür zu stellen. Das Unfallopfer muss sich um nichts kümmern. Er braucht nicht lange nach einem Sachverständigen oder einem Verkehrsanwalt zu suchen. Die Versicherungen nehmen dem Unfallopfer alles ab. Damit nehmen die Versicherungen dem Unfallopfer aber auch einen Teil seiner Rechte ab. Somit entfallen Verbringungskosten, Ersatzteilzuschläge, höhere Markenlöhne, höhere Abschleppkosten, usw. Insbsondere entfallen Wertminderung, Anwaltskosten und Sachverständigenkosten. Summa summarum macht das einen erheblichen Gewinn je Unfallschaden aus!

    Fazit kann deshalb doch nur sein, gezielt und geeinigt gegen die Versicherungen, sei es in diesem Fall die R+V, vorzugehen. Die anderen Versicherungen, wie z.B. die HUK-COBURG, sind auch nicht besser. Die Urteilsliste hier im Blog beweist es. Aber auch die anderen, wie Allianz, HDI, DEVK, VHV, LVM, Zurich usw. sind nicht viel besser. Eigentlich sind sie alle gleich. Sie wollen die Prämien, aber keine Versicherungsleistungen erbringen, praktisch ein One-Way-Geschäft. Nur das geht nicht.

    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

  9. SV Wehpke sagt:

    Widerrufsrecht gem. 246a EGBGB heißt das Zauberwort. Ich halte diesen Fragebogen für einen vorbereitenden Testlauf wie man denn das „neue Widerrufsrecht“ – und das betrifft ja auch die Anwälte – gewinnbringend in das Schadenmanagement implementieren und nutzen kann.

    Und wenn man einen gangbaren Weg gegen die Anwälte gefunden hat, ist das allemal auch gegen Sachverständige einsetzbar. Das dürfte hier das avisierte Ziel der GDV-Strategen sein und die R+V macht den Testlauf. Schließlich steht man ja dem GDV doch recht nahe.

    Wehpke Berlin

  10. Willi Wacker sagt:

    Hallo Herr SV Wehpke,

    Mit Ihren Vermutungen könnten Sie durchaus Recht haben. Das Widerrufsrecht ist in der Tat geändert worden. Aus taktischen Erwägungen wurden hier in diesem Blog noch keine Hinweise und Änderungsmöglichkeiten gegeben. Herr Otting hatte auf einer VKS-Veranstaltung auf die Problematiken hingewiesen.

    Manche Fragen in dem Fragebogen deuten in diese von Ihnen angesprochene Richtung, insbesondere die Frage wo die Anwaltsvollmacht unterschrieben wurde. Um die Gegenseite nicht noch schlauer zu machen, werde ich hier nicht weiter auf diesen Punkt eingehen. Die Rechtsprechung wird auch noch die eine oder andere Definition des Geschäftsraumes zu treffen haben. Diese Frage dürfte aber später mehr bei den Sachverständigen aktuell werden als bei den Anwälten.

    Hinsichtlich des GDV gibt es Gerüchte, ob wahr oder nicht, kann ich nicht sagen, die behaupten, dass dort unter den Mitgliedern nicht mehr nur eitel Sonnenschein herrsche? Die Mitglieder sollen sogar untereinander zerstritten sein? Wahr oder nicht, das weiß ich nicht.

    Auf jeden Fall ist der Fragebogen eine Zumutung. Die zuständigen Anwaltskammern sollten sich einmal diese Fragebögen und die R+V-Versicherung vornehmen!

    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

  11. Karle sagt:

    Welche Absicht dahintersteckt ist klar wie Kloßbrühe. Die Frage zu dem „wo“ ist eindeutig der Schlüssel. Schön verpackt natürlich in einem Fragenkatalog.

    Aber was soll das am Ende bringen?

    Von 100 verschickten Fragebögen kommen maximal 5-10 zurück. Der Rest landet postwendend beim Anwalt. Von den Rückläufern kann man vielleicht 1-2 Datensätze wie gewünscht verwerten und dem Anwalt möglicherweise damit schaden. Das Ganze funktioniert jedoch immer nur einmal. Beim nächsten Mal ist der Anwalt klüger und sichert sich entsprechend ab.

    Eines wurde im Kalkül offensichtlich nicht berücksichtigt. Viele Anwälte (wie auch die Gutachter) haben meist ein Elefanten-Gedächtnis, so dass entsprechende Erlebnisse die künftige Schadensabwicklung wohl nicht gerade erleichtern? Sinnlose Aktionen wie diese heizen den „Krieg“ nur noch weiter an. Da wird der eine oder andere Rechtsanwalt wohl künftig gleich an solvente Schädiger gehen und erst gar nicht mehr mit irgendwelchen „schrägen“ Versicherern kommunizieren. Unterm Strich sind solche aufwändige (und vor allem niveaulose) Aktionen bestenfalls Nadelstiche mit erheblichem Bumerangrisiko.

    Eines wurde hier noch gar nicht beleuchtet. Seit wann kann der Schädiger irgend etwas fordern? So weit ich informiert bin, hat der Schädiger Schadensersatz zu leisten und sonst nix!

    Darüber hinaus entsprechen Aktionen, wie diese der R+V, billigen „Stasi-Methoden“, die doch angeblich überwunden sein sollten, wenn man der Politik Glauben schenkt? Obwohl – es gibt ja auch die HIS-Datei, ohne dass der Datenschutz genauer hinsieht. Nach so einer Datei hätten sich die Stasi-Jünger wohl die Finger geleckt?

    Unterm Strich ist es einfach unglaublich, was sich Versicherungen in diesem Staat so alles erlauben, oder meinen, erlauben zu können. Damit meine ich auch die HIS-Datei.

    Wie man so hört, ist der BVSK wg. diesem Fragebogen-Pamphlet auch auf den Barrikaden. Der BVSK in Kampfeslaune gegen einen Versicherer? Ist ja mal was ganz was Neues? Sollten die tatsächlich aufgewacht sein oder ist das alles nur wieder „heiße Luft“, um die aufgebrachten Gemüter etwas zu beruhigen?

  12. RA Schepers sagt:

    Hinsichtlich der Rechtsanwälte sind vielleicht Unfallhelferring und Stapelvollmacht Themen, die wieder aufgegriffen werden sollen.

    Nun denn, es wäre doch eine spannende Sache, gerichtlich zu klären, ob beim heutigen Schadenmanagement der Versicherungen (der Geschädigte wird noch am Tag des Unfalls angerufen etc.) Unfallhelferringe unzulässig sind.

    Da könnten sich ja ganz neue Geschäftsfelder auftun. Die Geschädigten großflächig genau so abfangen und steuern, wie die Versicherungen es tun bzw. versuchen. Nichts mehr mit fiktiver Abrechnung. Schön gegen Rechnung reparieren. Zu auskömmlichen Stundenlöhnen natürlich. Dann Vermittlungsprovisionen der Werkstatt an zwischengeschaltete Schadensteuerer, die dann ihrerseits Boni an ihre Auftraggeber (= die Geschädigten) zahlen.

    Und schon läuft das Schadenmanagement der Versicherungen ins Leere.

    Wenn ich es mir Recht überlege: Vielleicht sollte man es wirklich mal drauf ankommen lassen… 🙂

    Und, Ihr lieben Sachverständigen, schaut mal in 312 g BGB. Euren Kunden steht u.U. ein 14 tätiges Widerrufsrecht zu, über das Ihr unterrichten müßt. Ohne Unterrichtung endet das Widerrufsrecht erst nach 12 Monaten und 14 Tagen (§ 356 III BGB).

    Liebe Versicherungen, das hieße dann ja, der Sachverständige erhält den Auftrag, unterrichtet über das Widerrufsrecht, wartet 14 Tage, ob widerrufen wird, und fertigt erst nach 14 Tagen das Gutachten an… mmhhh, dann dauert es jetzt also 14 Tage länger, bis (nicht fahrbereite) Fahrzeuge repariert werden können. Ohh jeee. Da steigen ja die Mietwagenkosten bzw. der Nutzungsausfall in Zukunft deutlich an…

    P.S. an die Sachverständigen:

    Richtigerweise müßte man es dann wohl nach § 356 IV BGB machen.

    Ach ja, noch was: Widerrufsrecht heißt nicht, daß der Vertrag unwirksam ist. Es heißt nur, daß jemand widerrufen kann, nicht muß…

  13. Rudi sagt:

    Hallo Karle,

    wie man so hört, soll der BVSK sogar den Vorstand der RuV wg. dieser Lappalie angeschrieben haben. Der Geschäftsführer wird denen dabei mal so richtig die Leviten gelesen haben? Der macht die bestimmt genauso fertig, wie er die HUK während der letzten 20 Jahre in die Schranken gewiesen hat. Weil wenn sich ein gewaltiger Berufsverband mit einigen hundert Mitgliedern bei einem klitzekleinen Versicherungskonzern so richtig beschwert, dann brennt die Luft? Die sind inzwischen bestimmt sooo klein mit Hut? Genauso wie die HUK. Boah eh !!!

  14. Willi Wacker sagt:

    Hallo Rudi,
    von einem Schreiben des Herrn Fuchs an den Vorstand der R+V-Versicherung habe ich auch gehört. Soweit ich aber weiß, ist noch keine Antwort erfolgt.
    Die R+V-Versicherung wird auch in Erklärungsnöten stecken.
    Allerdings als Lappalie würde ich den Fragebogen nicht werten.
    Da ist schon Brisanz drin.

    Hallo RA. Schepers,
    Ihr Hinweis auf das geänderte Widerrufsrecht geht nicht fehl. Allerdings ist den Versicherern die Konsequenz offenbar bekannt, dass die Fristen sich nach einem Unfall dadurch verlängern können. Sie haben schon zutreffend die verlängerten Nutzungsausfall- bzw. Anmietzeiten erwähnt. Diese gehen eindeutig zu Lasten des Schädigers – und damit zu Lasten der Versicherer und kosten eine Menge Geld. Vermutlich ist daher dieses Thema auch noch nicht von den Versicherern großflächig angesprochen worden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

  15. Rüdiger sagt:

    @RA Schepers

    „Und, Ihr lieben Sachverständigen, schaut mal in 312 g BGB. Euren Kunden steht u.U. ein 14 tätiges Widerrufsrecht zu, über das Ihr unterrichten müßt. Ohne Unterrichtung endet das Widerrufsrecht erst nach 12 Monaten und 14 Tagen (§ 356 III BGB).“

    Das gilt NUR für die Geschäfte AUSSER HAUS. Demzufolge ggf. auch für das Anwaltsmandat. Aufträge im SV-Büro oder in der Kanzlei sind davon nicht betroffen.

    Das mit dem Schadensteuern und den Boni erscheint schlüssig.
    Wenn Schadensteuerung auf der Schädigerseite geht, dann geht es auch auf der Geschädigtenseite. Den „Vermittlungsbonus“ erhält dann eben die Frau, Tochter, Freundin … des Geschädigten. Damit ist die BGH-Rechtsprechung außen vor.

  16. Hirnbeiss sagt:

    @
    „Haben Sie den Anwalt aus eigenem Entschluss aufgesucht, oder hat Ihnen jemand gesagt, daß Sie einen Anwalt nehmen sollten?“

    Antwort:
    Nein man hat mir die Internetseite http://WWW.captain-huk.de zur Kenntnis gebracht, danach war es selbstredend so, dass ich von meinem verbrieften Recht, einen Anwalt kostenfrei zur Regulierung des unverschuldeten Unfalles in Anspruch zu nehmen, sofort Gebrauch gemacht habe.

    Wer mir die Internetseite C-H zur Kenntnis gebracht hat?
    Das pfeifen doch schon lange die Spatzen von den Dächern!
    ziwitziwit,
    „Gewappnet gegen Lug und Betrug,
    sind die Leser von captain-huk,
    auch gut gewappnet gegen eine R+V,
    die zwar rotzfrech ist, aber nicht schlau.
    ziwitziwit,
    und nicht vergessen, denkt an den letzten Termin 30.11. Versicherungen kündigen!
    ziwitziwitziwitziwitziwitziwitziwitziwitziwitziwitziwitziwitziwitziwitziwitziwitziwitziwit,
    mach mit, mach mit, mach mit, mach mit.

  17. Enkelin sagt:

    „Liebe LVM
    zu Ihrem Fragebogen kann ich nur folgendes sagen: Nachdem mir und meiner Familie und meinen Arbetskollegen bekannt wurde, das Sie der Versicherer des Tolpatsches sind, haben alle und sogar meine Oma gesagt : Nimm dir bloß nen Anwalt Kind“

  18. Hubertus sagt:

    Wieso LVM, Enkelin?

    Haben die Münsteraner auch so einen Fragebogen ?

    Hubertus

  19. virus sagt:

    Ich weiss jetzt nicht, ob es auf obigen Beitrag oder andere Beiträge hier bei CH zurückzuführen ist, jedenfalls hat die R+V das Sachverständigen-Honorar korrekt reguliert.

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