1-2-3 – und aus

Ich weiß, Kaskorecht ist Vertragsrecht, und die Betriebe sollen sich nicht dem Diktat der Versicherungen beugen und überhaupt man soll sich mehr durchsetzen.

Ich lebe seit 16 Jahren von Verbundglasreparaturen, tausche keine Scheiben und bin stolz darauf gute und seriöse Arbeit zu leisten. Diese Schreiben könnte das aus für meinen Betrieb bedeuten.

Da sind ca. 70 % meiner Kunden versichert. Stammkunden, die seit Jahren meine Dienste in Anspruch nehmen.

Also ein Unternehmen, nennt sich Carglass wirbt damit sogar heute 3-mal im Radio. Ich selbst verwende diese Terminologie nie.

Bisher wurden meine Rechnungen alle innerhalb kürzester Zeit übernommen, keinerlei Hinweis dass es nur aus Kulanz oder ohne Rechtspflicht geschieht.

Mal abgesehen davon, dass er Ort, wo die Reparatur erfolgt egal sein sollte, repariere ich nicht an den genannten Orten. Ich habe, wie auch Carglass anbietet einen vor-Ort-Service beim Kunden.

Na Super, ich darf noch reparieren, aber die Versicherungen übernehmen von heute auf Morgen diese Kosten nicht mehr, das heißt wenn die gleiche Leistung zum gleichen Preis von einem anderen Betrieb erbracht wird, dann wird es weiterhin übernommen.

Das ist so ungefähr der Gipfel, ich soll nun meinen langjährigen Kunden mitteilen, dass Sie bitte zu einem anderen Unternehmen gehen sollen, weil ohne jeglichen Grund diese Versicherungskosten meiner Rechnungen nicht mehr ausgleichen werden.

Keine Ahnung, wie das weiter gehen soll.

Das Gemeine ist, dass hier die Werkstattbindung durch die Hintertür reinmarschiert kommt. Die Verträge haben keine Werkstattbindung, aber die Glasreparaturen dürfen nur nach Absprache mit der Versicherung in bestimmten Werkstätten durchgeführt werden.

Über Roswitha Gladel

Wir haben den Kampf gegen die Versicherungen verloren. Endgültig, grausam und für immer.
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14 Antworten zu 1-2-3 – und aus

  1. Wickie Pedial sagt:

    Hallo Frau Gladel,

    sieht verdächtig nach Kontaktaufnahme mit der Wettbewerbszentrale oder europäischen Wettbewerbskommission aus.

  2. rgladel sagt:

    Die Wettbewerbzentrale steht da eindeutig auf der Seite der Versicherungen. Habe ich schon vor längerem erfahren müssen.

  3. Enrico Kuron sagt:

    diese Aussagen der Versicherung sind nicht korrekt.Denn Die Versicherung darf nicht auf die Selbstbeteiligung verzichten wenn die Reparatur in einer Partnerwerkstatt durchgeführt wird. Diesbezüglich habe ich auch schon ein Urteil gelesen ist allerdings schon eine Weile her.

  4. rgladel sagt:

    Wenn die Reparatur ohne Austausch der Scheibe erfolgt verzichten in der Regel fast alle Versicherungen auf die Selbstbeteiligung, egal bei welcher Firma die Reparatur durchgeführt wurde.

    Wenn die Scheibe getauscht wird sieht die Rechtslage anders aus. Zumindest eine Reduzierung der SB auf die Hälfte ist da üblich, wenn die Scheibe im Partnerbetrieb getauscht wird.

    Fraglich ist lediglich, ob eine große Versicherungsgruppe so in das Marktgeschehen eingreifen darf, d.h. bei einigen Betrieben zahlen sie, bei anderen nicht und das offensichtlich willkürlich.

  5. SV m. E. sagt:

    Es kann nicht von Schaden sein, als Mitbewerber gut informiert zu sein.
    Alles was seitens der Wettbewerbszentrale bezüglich kostenloser Scheibenreparatur veröffentlicht wurde, kann hier nachgelesen werden.

    http://www.wettbewerbszentrale.de/de/_suche/?s=Kasko

    Carglass wirbt weiterhin, ohne die Versicherer zu benennen, die tatsächlich auf die Selbstbeteiligung verzichten. Siehe hierzu:

    http://www.wettbewerbszentrale.de/de/aktuelles/_news/?id=922

    “Reine Autoglas- und andere Kfz-Werkstätten, die auch künftig mit einer „kostenlosen“ Steinschlagreparatur von teilkaskoversicherten Fahrzeugen werben wollen, sollten berücksichtigen, dass dies nur möglich ist, wenn entsprechende Absprachen mit den jeweiligen Versicherungsgesellschaften getroffen wurden. Gegebenenfalls muss bereits in der Werbung darauf hingewiesen werden, um welche Versicherungsgesellschaft(en) es sich handelt. Andernfalls rät die Wettbewerbszentrale dringend davon ab, weiterhin mit einer kostenlosen Steinschlagreparatur von teilkaskoversicherten Fahrzeugen zu werben, um sich nicht dem Vorwurf der Wettbewerbswidrigkeit auszusetzen, da der Kunde gegebenenfalls über den von ihm für die Scheibenreparatur zu zahlenden Preis i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG irregeführt wird. …….“

  6. Tante Ilse sagt:

    @ rgladel

    ….Fraglich ist lediglich ob eine große Versicherungsgruppe so in das Marktgeschehen eingreifen darf d.h. bei einigen Betrieben zahlen sie bei anderen nicht und das offensichtlich willkürlich…..

    Ist m.E. ein Verstoß gegen das UWG.

  7. Netzfundstück sagt:

    Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling referierte zum 10. Geburtstag von car.tv

    „car.tv Forum feierte 10. Geburtstag

    Der letzte Referent des Tages, Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling von der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs e.V., rundete das Forum mit einem juristischen Vortrag ab. Unter dem Titel „Grenzenlose Werbung“ brachte er dem Auditorium die für die Branche relevanten Regelungen im Urheber- und Wettbewerbsrecht näher.“

    Quelle: http://www.autohaus.de/car-tv-forum-feierte-10-geburtstag-939382.html

    Alles wird gut!

  8. rgladel sagt:

    Ich kann es nicht mehr hören, der
    „Verzicht der Selbstbeteiligung ist reine Kulanz“.

    Wenn auf der Homepage der Versicherung steht, dass sie verzichten, dann ist es eine zugesagte Eigenschaft. Wenn es in den Geschäftbedingungen steht ist es Vertragsbestandteil.

    Angesehen davon greifen die Versicherungen in das Marktgeschehen ein, indem sie bestimmte Betriebe bevorzugen. Scheint niemanden zu stören. Preisdiktat Seitens der Versicherungen. Eine Branche geht pleite und alle schauen zu.

    Sorry, die Auffassung der Wettbewerbszentrale stinkt zum Himmel.

    Tatsache ist, das die KRAVAG nur in diesem Jahr ca. 250 Rechnungen von mir abgerechnet hat, ohne Hinweis, ich sei kein empfohlener Betrieb. Meine Kunden und auch ich müssen davon ausgehen, das wir bisher ein empfohlener Betrieb waren. Und nun sind wir es nicht mehr? Ohne Begründung? Einfach so.

  9. borsti sagt:

    @Netzfundstück@ …“Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling referierte zum 10. Geburtstag von car.tv“

    Na und ??? 1.Pekunis non olet – auch den kann man kaufen? Und 2. ist er ja gottseidank ein ausgewiesener Wettbewerbshüter und Verbraucherschützer! Da wurde bei car-tv doch nur mahnend der Finger erhoben und die Rechtslage erörtert – da bin ich mir sicher!

    Aber mal im ernst – diese Funtionäre werden immer schamloser! M.E mehr als nur geschmacklos.

  10. Willi Wacker sagt:

    Hallo borsti,
    wenn ich Latein noch richtig in Erinnerung habe, immerhin 45 Jahre her, müßte es richtig lauten „pecunia non olet“ [Geld stinkt nicht]. Errare humanum est. Schwamm drüber.
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

  11. Andreas sagt:

    Hallo Frau Gladel,

    mal davon abgesehen, dass mit den meisten Beiträgen Ihr Problem gar nicht sinnvoll angegangen wird, wäre es mit Sicherheit sehr ratsam, dass Sie das Ihnen zugegangene Schreiben einem Rechtsanwalt zukommen lassen, der sich auf dem Wettbewerbsrecht sehr gut auskennt.

    Keiner von uns hier schreibenden wird vermutlich in der Lage sein, Ihnen eine sinnvolle Vorgehensweise an die Hand zu geben. Dass das Vorgehen zum Himmel stinkt, ist allen klar, aber es wird Ihnen nichts nützen, wenn die Angelegenheit nicht schon im Ansatz juristisch geprüft wird.

    Grüße

    Andreas

  12. rgladel sagt:

    Hallo Andreas,

    Termin mit dem Rechtsanwalt steht schon. Habe hier auch keine konkrete Hilfe erwartet, wollte nur auf das Problem hinweisen, das in der einen oder anderen Form ja alle betrifft. Versicherungen schnipsen mit dem Finger und auf dem Markt geht es rund.

    Gruß
    Gladel

  13. borsti sagt:

    @willi Wacker@ ..“pecunia non olet”. Sie haben natürlich recht – danke. Ich gehe jedoch davon aus dass Sie mir inhaltlich zustimmen.

  14. Willi Wacker sagt:

    Hallo borsti,
    selbstverständlich trägt der Referent in seinem Vortrag das vor, was der Auftraggeber gerne hören möchte, dafür wird er ja auch eingeladen und dafür erhält er auch sein Entgelt. Insofern stinkt natürlich Geld nicht. Eben: pecunia non olet. Da gebe ich dir recht. Ich kenne allerdings seinen Vortrag zum 10-jährigen des car-tv nicht. Ob darin dann auch Kritik versteckt ist, wie ich es in meinen Vorträgen manchmal tue, kann ich nicht sagen. Die Kritik muss natürlich konstriktiv sein, sonst macht es keinen Sinn. Aber – wie gesagt -, dazu kann ich nichts sagen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

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