Fehlen der zugesagten Unfallfreiheit berechtigt zum Rücktritt

Auelle: Kfz-Betrieb vom 11.07.2014

Das Landgericht (LG) Coburg hatte am 6.2.2014 darüber zu entscheiden, unter welchen Umständen ein Käufer berechtigt ist, von einem Kfz-Kaufvertrag zurückzutreten, wenn das Fahrzeug entgegen der Angabe im Kaufvertrag nicht unfallfrei war, die Übergabe des Fahrzeuges jedoch über ein Jahr vor Klageerhebung erfolgte (AZ: 41 O 555/13).

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