Schadenservice deluxe vom Dienstleister

Die Sicherungsabtretung ist ein kompliziertes Instrument. Der Dienstleister darf seinem Auftraggeber nicht anbieten, dessen Rechtsangelegenheiten zu übernehmen. Er darf mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung keine Verhandlungen führen. Er hat, wenn es zur Klagerhebung kommen sollte, nicht das Recht, den Anwalt zu bestimmen, er bleibt Nebenintervenient, während der Auftraggeber in gewillkürtem Gerichtsstand fremdes Recht geltend macht. Der Dienstleister muß den Auftraggeber in Verzug setzen. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, daß die wirtschaftlichen Zusammenhänge eine Umgehung des Rechtsberatungsgesetzes bewirken.

Das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Dienstleister wird zum Angriffsziel der Versicherer. Dem Geschädigten wird eingeredet, der Auftragnehmer erfülle seine Pflichten nicht und sei zu gierig, nur deswegen bleibe der Geschädigte auf Kosten sitzen.

Die Dienstleister können die derzeit branchenüblichen Sicherungsabtretungen durch Abtretungen an Erfüllungs Statt im Sinne der §§ 364, 365 BGB ersetzen. Der so gestaltete Kauf der Deliktsforderung steht wegen des Vorrangs der Berufsausübungsfreiheit im Sinne des Art. 12 GG nicht unter dem Erlaubnisvorbehalt des RBerG, sofern der Kaufpreis unbedingt – insbesondere vom Einziehungserfolg der Deliktsforderung unabhängig – ist und soweit der gekaufte Deliktsanspruch dem eigenen, erlaubnisfreien Geschäft zuzuordnen ist (BVerwG, NJW 2003, 2767; BGH, NStZ-RR 2005, 151; RegE-RDG, http://www.bmj.de, S. 69 ff.; Otting, SP 2003, 31; BVerfG, NJW 1998, 3481; Kleine-Cosack, NJW 2000, 1593; Kleine-Cosack, NJW 2003, 3009, Kleine-Cosack, Rechtsberatungsgesetz, Auflage 2004, Art. 1 § 1, Rdnr. 162-163).

Die Leistung an Erfüllungs Statt ist kein entgeltlicher Austauschvertrag (Erlass der ursprünglichen Forderung gegen Hingabe der Leistung an Erfüllungs Statt), sondern eine Vereinbarung (Hilfsgeschäft) über die Erfüllung der ursprünglichen Schuld. Rechtsgrund der Leistung bleibt das ursprüngliche Schuldverhältnis, aus ihm ergeben sich die Voraussetzungen für die Rechtsbeständigkeit und Rückforderbarkeit der Leistung (Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Auflage, § 364, Rdnr. 2).

Hätte der Auftraggeber das geforderte Werkentgelt per Geldleistung beglichen, könnte ein Anspruch aus Aufklärungspflichtverletzung zu einem Rückzahlungsanspruch führen. Wird mit dem Geschädigten aber vereinbart, daß zur Bezahlung des – vollständigen – Entgeltes der Deliktsanspruch auf den Ersatz der „erforderlichen“ Kosten an Erfüllungs Statt angenommen wird, kann ein etwaiger cic-Anspruch nicht entstehen, oder, ist er gleichwohl entstanden, geht er spätestens zum Zeitpunkt der Annahmeerklärung des Vermieters gemeinsam mit der Entgeltforderung unter.

Zu einer „Überzahlung“ – und damit zum Entstehen eines cic-Anspruchs – kann es nach dieser Gestaltung nur dann kommen, wenn das Gericht feststellt, daß die „erforderlichen Kosten“ das vereinbarte Entgelt übersteigen. Der Dienstleister wird einen Antrag auf Feststellung eines über das vereinbarten Entgelt hinausgehenden Ersatzbetrages in der Regel nicht stellen.

Eine Entgeltnachforderung gegenüber dem Auftraggeber kann aufgrund der Inzahlungnahme des Deliktsanspruches indes auch dann nicht entstehen, wenn das Gericht feststellt, daß die „erstattungsfähigen Kosten“ das vereinbarte Entgelt unterschreiten.

Mit dieser Gestaltung wird der Dienstleister in die Lage versetzt, dem Geschädigten einen vollen Service ohne jedes Risiko anzubieten. Er kann die Durchsetzung des Anspruches gegen den Versicherer als Teil seiner Leistung vermarkten. Die Argumente des Versicherers im Rahmen der Regulierung verunsichern den Auftraggeber nicht mehr, denn seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Dienstleister sind beglichen.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Haftpflichtschaden, Sachverständigenhonorar veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

128 Antworten zu Schadenservice deluxe vom Dienstleister

  1. Sir Henry Morgan sagt:

    Hallo Herr Schüszler,

    so mancher wird das zweimal Lesen müssen um es zu verstehen.

    Ich weiß auch nicht ob ich das jetzt 100 %-tig verstanden habe.

    Ich will das mal in eigenen Worten wiedergeben:

    Der Gutachter lässt sich vom Geschädigten unterschreiben, dass der Geschädigte dem Gutachter den Anspruch auf Erstattung seiner Gutacherkosten überschreibt, sodass der Sachverständige nun selbst einen direkten Anspruch an den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer hat, ist das so richtig?

    Hier noch zum nachlesen die angesprochenen Gesetze § 364 BGB und § 365 BGB.

    Mfg Sir H. M.

  2. Boris Schlüszler sagt:

    Genau.

    Damit ist der Schadensersatzanspruch eine eigene Angelegenheit des Gutachters, während der Geschädigte die Kosten mit der Abtretung „bezahlt“.

    Der Geschädigte ist damit von allen Sorgen befreit.

    Für den Fall, daß der Geschädigte zum Beispiel gar keinen Ersatzanspruch hatte, kann der Käufer des Anspruchs, heir also der Gutachter, ggf. Gewährleistungsansprüche gegen den Zedenten geltend machen.

  3. SV Scherz sagt:

    Hallo Herr Schüszler!

    Ein wirklich sehr interessanter Beitrag, den Sie hier eingestellt haben.

    Zuende gedacht, könnte das dann auch nicht so aussehen, dass ich als Gutachter die Forderung des geschädigten Anspruchstellers kaufe, ihm also bereits zu Beginn der Regulierung seinen berechtigten Anspruch bezahle, und ich nun selbst die mein gewordene Forderung beim eintrittspflichtigen Versicherer geltend mache?

    Wenn das so funktionieren sollte, würden Versicherer zukünftig nicht mehr mit Laien (also dem normalen Anspruchsteller), sondern mit Fachleuten (SV + RA) um den Schadenersatz streiten! Das wäre nun wirklich interessant. Zumindest wäre dies ganz sicher das Ende der heute bei den Versicherern noch gängigen X-beliebigen Kürzungen der Schadenersatzansprüche.

    Man darf gespannt sein, wo uns SV + RA dieser Weg hinführt…

    Freundliche Grüße
    Guido Scherz (SV)

  4. Boris Schlüszler sagt:

    Hallo Herr Scherz!

    Genau so funktioniert es.

    In der Autovermietung nutzen wir derartige Abtretungen seit etwa 2 Jahren, weil mir die ewige Diskussion um die Ernsthaftigkeit der Mahnungen zu blöd wurde.

    Nichts ist schöner, als eine dreiseitige Ausführung, warum eine Abtretung gegen RBerG verstoße, mit einem kurzen Absatz und sechs Urteilsnachweisen (s.o.) zu kontern.

    Unsere bewährte Abtretung habe ich hier hinterlegt.

    Für SVe hat möglicherweise Peter Pan bereits etwas entwickelt?

  5. Boris Schlüszler sagt:

    Übrigens, Herr Scherz: Sie kaufen die Forderung des Geschädigten im Austausch gegen ihre Leistung… nicht gegen Geld!

  6. Peter Pan sagt:

    hallo herr schlüszler
    die ersten klagen laufen schon in saarbrücken und regensburg.
    abtretungsformulare für sachverständige gibt es bei mir.
    werde natürlich berichten.m.f.g.peter pan

  7. SV Mann sagt:

    Hallo Peter Pan,

    es wäre schön, wenn Sie das Abtretungsformular für SV ebenfalls zum Abrufen hinterlegen könnten. MfG

  8. HUK Män sagt:

    HUK am Niedergang der freien Schadensbewertung beteiligt?

    Hi,

    mein Arbeitgeber wartet bereits auf dieses „Formular“.

    Fruet euch auf die Gegenargumente!

    MfG

  9. Boris Schlüszler sagt:

    Jaja, Gegenargumente!

    Ich höre seit zwei Jahren von Ihrem Arbeitgeber nicht Argumente, sondern Blödsinn.

    Damit Sie sich ordentlich vorbereiten können, hier die rechtliche Argumentation.

  10. HUK Män sagt:

    HUK hat zu viel Geld.

    @ H. Schlüszler,

    BLÖDSINN ist doch gut. Erhält mir MEINEN Arbeitsplatz.

    Wer nicht Hören will……..

    MfG und guts Nächtle.

  11. WESOR sagt:

    Jetzt denken aber viele SV ganz genau nach. Werkvertrag, 30 Tage Zahlungsziel und dann Abtretung einfordern über RA und dann Klage einreichen. Kommt mir gut vor, wird aber in vielen Fällen die Schuldfrage noch nicht geklärt sein. Muss dann mit der Abtretungsklage auch der Beweis für die Schuldfrage erbracht werden?
    Gibt es hierauf eine Antwort?

  12. F. Hiltscher sagt:

    Hallo Regulierer,
    Sie werden leider wieder persönlich, bestimmte Dinge gehen Sie nichts an, deshalb lösche ich Ihren Kommentar bez. Herrn Schlüszler.
    Den anderen Usern der C-H Seite möchte ich dringend an das Herz legen, sich in keine endlosen Debatten verstricken zu lassen.
    Wir sind und bleiben ein Informationsblog und kein Forum!
    Mfg
    Franz Hiltscher

  13. H. Nordmeier sagt:

    So siehts aus!

    hier kommen nur Fakten und Erfahrungsgrundsätze auf den Tisch und sonst gar nichts. Das verdrehen und verbiegen können wir getrost den Schwätzern überlassen.

  14. Frank sagt:

    Stunkmacher

    @ H. Hiltscher,

    das „Verzettelmachern“ ist doch Absicht. Wenn schon keine sachliche Debatte, wegen einseitiger Darstellung der V-Männer möglich ist, so müssen dies doch für „Wirbel“ sorgen um von ihren Unlänglichkeiten abzulenken. Auch der Informationsgehalt (Wahrheitsgetreu) ist doch sehr in Frage zu stellen oder?

    MfG

  15. Boris Schlüszler sagt:

    @ Wesor:

    Das Verfahren mit der Sicherungsabtretung ist ohne Frage derzeit eingeschliffen, das hat große Vorteile.

    Bis zum Tage der ggf. gerichtlichen Entscheidung steht der Auftraggeber zwischen den Stühlen, muß fürchten, auf die vom SV auf Zahlung in Anspruch genommen zu werden.

    Sie können dem Auftraggeber diese – von der Versicherungswirtschaft gezielt geschürte – Furcht nehmen, nämlich mit der Abtretung an Erfüllungs Statt.

    Wenn Sie beispielsweise die Annahme der Abtretung erst 6 Wochen nach dem Auftrag aussprechen, wissen Sie ja in der Regel bereits, ob die Haftung anerkannt wird.

    Für Autovermieter ist die AaES dezeit m.E. die einzig vertretbare Möglichkeit, denn nachdem der BGH entschieden hat, daß im Zweifel der Auftraggeber den Mietzins an den Vermieter zu zahlen hat, den der Versicherer „ohne Beanstandung“ leistet, kann mit der Annahme des Deliktsanspruches an Erfüllungs Statt auch der cic-Problematik entgegengewirkt werden, die bei den SVen wg. X ZR 122/05 (noch) nicht so ausgeprägt ist (ausführlich NZV 2006, 530).

    Die Zielrichtung der Versicherungslobby ist aber deutlich…

  16. Regulierer sagt:

    @ F. Hiltscher
    Informationsblog???
    „Sie werden leider wieder persönlich, bestimmte Dinge gehen Sie nichts an, deshalb lösche ich Ihren Kommentar bez. Herrn Schlüszler.“

    Lieber Herr Hiltscher!
    Die Antworten wären schon interessant und informativ gewesen?

    Und ich habe Herrn Schlüszler nicht einmal ansatzweise beleidigt, was mir auch fern liegt. Es hätte aber etwas über die Glaubwürdigkeit aussagen können.

    Desweiteren finde ich es interessant solche Kommentare zu löschen, während Ihre Autoren ungeniert Leute als unwissend und ähnlichen titulieren dürfen.

    Wann werden diese Kommentare gelöscht?

  17. WESOR sagt:

    @Schlüszler
    Wie Sie schreiben so ist es, mit der Sicherungsabtretung eingeschliffen solange korrekt bezahlt wird. Ich denke das Eingeschliffene beizubehalten und im Weigerungsfalle die AaES unterschrieben mit der Klage einzureichen. Ist dass ein gangbarer Weg? Bei den SV Rechnungen sind wir doch in einem viel ruhigeren Regulierungsverhalten, bis auf die bekannten Kürzer und Verweigerer.

  18. F. Hiltscher sagt:

    @Regulierer Dienstag, 24.10.2006 um 15:29

    Hallo Herr Regulierer,

    wenn Sie sich schon hinter der Anonymität „Regulierer“ verschanzen und provokatives posten, müssen Sie sich nicht wundern wenn Ihnen gelegentlich ein heisser Wind entgegenbläst.
    Das geschieht aber alles noch auf anonymer Basis!
    Wenn Sie aber Autoren, welche mit ihren ordentlichen Namen hier registriert sind, öffentlich auf Internas ihrer Firmen ansprechen und damit versuchen die Person selbst herabzuwürdigen geht das entschieden zu weit.
    Es kann doch wohl nicht sein, dass einer wie Sie, feige aus dem Hinterhalt schießt, während der andere ohne Deckung dasteht.
    Das ist der feine Unterschied den man fairen Streitern gar nicht erst erklären muss.

    MfG
    F. Hiltscher

  19. Zwölfender sagt:

    A pro pro faires Streiten:

    Habe ein Abrechnungsschreiben vorliegen in der zu einer Rechnung, welche im Verhältnis (Reparaturkosten zu Rechnungshöhe) bereits mehrfach von anderen Versicherungen bezahlt wurde, mit folgendem Wortlaut Stellung genommen wird:

    "Zu der exobitanten Rechnung des Sachverständigen bitten wir um Zusendung einer Berechnungsgrundlage."

    Die können ein Wort nicht mal fehlerfrei schreiben, aber gut damit herumwerfen.

    Welcher Kollege war des gleich nochmals mit der Unterlassungsklage? Könnte ein paar Tipps brauchen!

    Mfg

    Zwölfender 

    P.S. Liebe Versicherungsmitarbeiter, habe hier im Post Script den link damit sie "exorbitant" nächstes mal richtig schreiben.

  20. Boris Schlüszler sagt:

    @ Wesor:

    Ja, das ist ein gangbarer Weg.

    Als Autovermieter habe ich mich für die Radikallösung entschieden, weil mir bis zur Annahme der AaES die cic-Abtretung des Mieters seitens des Versicherers in die Flanken schießen kann.

    Die Schwierigkeiten mit der Aufklärung haben die SVen derzeit wohl nicht, X ZR 122/05.

    Andererseits dürfen Sie Ihrem Auftraggeber, der eine Sicherungsabtretung begibt, auch nicht ohne weiteres versprechen, daß Sie sich um die Durchsetzung des Anspruchs bemühen werden. Selbst wenn Sie die spätere AaES in Aussicht stellen, könnte Ihnen dieses Verhalten von konservativen Juristen 😉 als Umgehung des RBerGes ausgelegt werden.

    Deswegen heißt es in der Überschrift „deluxe“: Wenn der SVe seinem Auftraggeber nämlich versprechen möchte, daß er kein Risiko habe und das der SVe sich um die Durchsetzung des Anspruches kümmert, führt an der AaES m.E. kein Weg vorbei.

  21. SV Hildebrandt sagt:

    Hallo Kollege Hiltscher,

    tja, so ein Anonymus hat es leicht. Darf unfreundlich sein, kann polemisierende Aussagen treffen und, seien diese noch so rechtsverdrehend dargestellt, schreiben. Mit Argumenten um sich werfend, die fern jeglicher Rechtssprechung entbehren. Hauptsache der/die Geschädigte glauben diesen Müll.

    Wieder mal ein aktueller Fall aus meiner Kundschaft:
    Gegnerische Versicherung kontaktiert den Geschädigten.
    SB: „Wurde das Fahrzeug schon besichtigt? Wenn nein, wir können ihnen gern helfen!!“
    K: „Ja, wurde schon durch das Büro Hildebrandt besichtigt…“
    SB: „ Das ist Schade für sie. Wenn wir ihnen hätten helfen können, hätten sie jetzt bereits einen Scheck in der Hand!“
    K: „ Ich wurde aber auch verletzt.“
    SN: „ In so einem Fall wird von uns maximal ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro gezahlt. Das entspricht gängiger Rechtssprechung. Waren sie den im Krankenhaus? Was sagt ein Facharzt zu ihren Verletzungen? Und können wir diese kontaktieren? Ich schicke ihnen sofort ein entsprechendes Formular zu das wir das dann auch machen dürfen!“ Allerdings muss das eingereichte Gutachten erst noch durch unseren Lachverständigen überprüft werden. Bitte haben sie dafür Verständnis!!!“
    K: „Ja, schon können sie das alles, aber ich habe einen Rechtsanwalt eingeschaltet.“

    Der Kommentar von dem SB!?! „ Oh Schade, hab gedacht ich bekomme diese Akte schneller vom Tisch…

    Letztendlich zeigt uns dieses Beispiel doch auch wiederum wieso unser Berufsstand so wichtig ist. Für die Geier der Assekuranzen sind wir SV´s, RAé und Autovermieter doch nur Nassauer. Für den Geschädigten stehen wir aber an vorderster Front und kämpfen um deren Rechte, also

  22. SV Hildebrandt sagt:

    Das fehlte als Schlusssatz:

    mehr oder weniger ein Prellbock…? Fraglich bleibt auf wenn dieser Ausdruck als Synonym besser passt.

  23. WESOR sagt:

    @Schlüszler
    Ich danke Ihnen für die gute Aufklärung.

  24. Chr. Zimper sagt:

    Hallo Herr Hildebrandt,

    das heißt doch Sachverständiger und nicht Lachverständiger, auch wenn so manches Versicherungs-Gutachten zum Schmunzeln anregt.

    Übrigens peter pan, wie war das noch mit dem Pelzmantel und der Mwst.
    Wir waren mal wieder auf zum Sonntagsspaziergang. Jetzt habe ich einen Pelzmantel mit mindenstens 1 Million Kletten. Kann man da versicherungstechnisch was machen? Vielleicht die Trimmrechnung mit MWST ausweisen und bei der Versicherung des Wiesenbesitzers einreichen.

    Hallo Zwölfender, dass mit der Unterlassungsklage waren wir. Mein Rat, die nächste Unterlassungsklage muss nach Möglichkeit noch umfassender sein. Ich würde unbedingt die Schreiben der HUK genau studieren, um solche Sätze wie: auch bei einer Vereinbarung zahlen wir nur….. – was wir wollen – hätte ich beinahe wieder geschrieben – oder: wir bitten sie den Sachverständigen aufzufordern …oder: weil ihr SV noch keine Stellung zu unserem Schreiben genommen hat, können wir die Rechnung nicht ausgleichen, sie müssen sich daher verklagen lassen – mit einzubeziehen.
    Leichter wird es natürlich seit captain-huk mit der Erbringung der Beiweise, dass durch die Versicherung die SVs allgemein gemaßregelt werden sollen und es gerade n i c h t um die Prüffähigkeit einzelner Rechnungen geht sondern nur darum, in den Geschäftsbetrieb einzelner Unternehmer zum Nachteil des Unternehmens einzugreifen.

    Na dann, frohes Schaffen!
    Chr. Zimper

    Bevor jetzt jemand mit dem Finger droht – nach einer ausgiebigen Fellflege habe sich die Kletten schon auf ein erträgliches Minimum reduziert.

  25. SV Hildebrandt sagt:

    Hallo Fr. Zimper,

    sollte ich tatsächlich das L anstatt des S auf der Tastatur *erwischt* haben? Kann allerdings auch an mancher komikhafter Aussage einiger Kostengedanken von … wie war das noch… ? liegen. Wenn ich die letzten Wochen auf meinen Schreibtisch schaue…

  26. SV Hildebrandt sagt:

    Ach übrigens Fr. Zimper,

    im Fell meiner Beiden verfangen sich „leider nur Zecken“… (habe zwei Dobermänner)

  27. Regulierer sagt:

    @SV Hildebrandt

    Das beschriebene Szenario ist wirklich ganz finster! Dies ist aber m.E. nicht exemplarisch für die Assekuranz. Solches Verhalten muss wirklich gegeißelt werden!
    Ich habe soetwas noch nie erlebt, sollte einer meiner Mitarbeiter so handeln würde er mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen rechnen müssen.
    Meiner Meinung nach sind die SV, RA und Autovermietungen keine Nassauer! Sie sind in vielen von elematarer Wichtigkeit. Aber nicht in allen. Wenn der Geschädigte einen MW benötigt, dann soll er ihn nehmen! Ich finde es aber nicht in Ordnung, wenn bei einem Versicherungsschaden dann exorbitante (Danke für die Hilfe 😉 ) Rechnungen folgen, die ohne Versicherung nicht angefallen wären.
    Wenn ein RA eingeschaltet ist, dann ist er es auch. Man darf Geschädigte mit RA nicht schlechter behandeln als einen ohne, zumindest nicht bewusst und mit Ankündigung. Aber auch hier ist es legitim, wenn der zahlende Versicherer die Kosten hierfür vermeiden will und in eindeutigen (!!!) Fällen mit Schadenmanagement dem Geschädigten einen Service unterbreitet, der für unkomplziert ist. Voraussetzung hier: Es werden alle relevanten Forderungen abgesprochen. Es darf dann kein Nachteil für den Geschädigten entstehen!
    Ähnliches gilt für die SV. Wenn oberhalb der Bagatellgrenze ein SV eingeschaltet wird, dann ist er dabei. Dann gilt es nur noch zu prüfen, ob das GA passt. Denn nicht alle SV haben lautere Absichten (zum Glück der überwiegende Teil) und auch freie SV machen mal Fehler (wie wir alle).
    Die Gebühren der RA müssen sich nach der RVG erst noch einpendeln, dies wird aber langsam. Bei den SV wird es vermutlich immer ein Thema sein.
    Hier verstehe ich aber teilweise nicht die Handhabung einzelner SV. Ich kenne SV-Büros, die eine eigene Halle und angestellte SV haben. Die haben Gebühren, die nicht von den Versicherern bemängelt sind, weil sie nachvollziebar sind. Dann kommt ein Ein-Mann-Betrieb mit wesentlich geringerer Kostenstrucktur um die Ecke und fordert erheblich höhere Gebühren als diese Büro. Und diese Sv-Büro ist nicht Dekra oder TÜV! Wie kann das dann sein.
    Die Ausführungen hier zu Zessionen und der Durchsetzung der Ansprüche sind ja schön und gut. Aber ändert das die Problem zwischen Ihnen und den Versicheren? Es wird doch nur verlagert!

    Und zu guter Letzt @ SV Hiltscher:
    Sicherlich schreibe ich unter einem Pseudonym und schreibe die eine oder andere kleine Spitze.
    Aber ich nehme die Diskussionen hier doch relativ ernst und schreibe auch deshalb, weil ich denke, die Sachverhalte werden teilweise zu einseitig beschrieben.
    Ich würde mir aber trotz der meines oder ander Pseudonyme wünschen, dass Sie die unqulifizierten Bemerkung einiger Autoren gegen diese Meinungen ebenfalls unterbinden oder löschen würden.
    Wie wär’s damit?

  28. Chr. Zimper sagt:

    Hallo Regulierer,

    haben Sie schon mal den Höhrer mit Tränen in den Augen aufgelegt, weil ihre einst so zufriedene Kundin der Unrechtsmeinung – den Lügen – ist treffender, der Haftpflichtversicherung aufgesessen ist und Sie aufs Übelste beschimpft hat.
    Haben Sie gerade einen Rechtsstreit gewonnen, um wieder und wieder den Nächsten zum gleichen Sachverhalt mit ein und der selben Versicherung führen zu müssen, obwohl sie nicht nur eine sondern gleich zwei vollständig ausgerüstete Fahrzeuguntersuchungshallen haben. Also von Einseitigkeit auf dieser Seite kann hier nicht die Rede sein.

    Chr. Zimper

  29. Sir Henry Morgen sagt:

    … oder man langjährige Mitarbeiter entlassen muß, weil manche Versicherer den Hals nicht vollbekommen.

  30. SV Stoll sagt:

    Hallo Regulierer,

    Was ist nachvollziehbar? Was ist prüffähig?

    Bitte geben Sie uns doch mal ein fachliches Statment dazu, mit exakten Erläuterungen.
    Dann wissen wir vielleicht mal Bescheid.

    Mfg. SV Stoll

  31. Der Haule sagt:

    Hallo Frau Zimper,

    das ist natürlich unschön. Am besten SB der Versicherung anrufen und das alles um die Ohren klatschen. Wird denjenigen natürlich nicht interessieren. Die sind resistent in ihrer dreckigen Lügerei. Die soll ihr schlechtes Gewissen (sofern die überhaupt noch eines haben) verfolgen ihr Leben lang. Kann man nur hoffen, das auch die mal ganz gehässig in die Pfanne gehauen werden (ala Rauswurf wie bei Allianz). Nun höre ich aber auf, denn ich hätte noch mehr auf Lager, aber dann muß mich Herr Hiltscher, berechtigt, löschen.

    Mfg. Der Haule, der jetzt sein Mütchen abkühlt

  32. runabout sagt:

    Hallo Frau Zimper,

    diese Form der Geschäftsschädigung scheint inzwischen an der Tagesordnung zu sein.
    Leider werden solche Aussagen seitens der gegnerischen Versicherung nur mündlich getätigt und somit ist es schwer dagegen vorzugehen.
    Man müßte ein solches Gebaren wirklich einmal mittels Lockvogel dingfest machen.

    @ Regulierer

    auch wenn Sie noch soviel Kreide fressen um Ihr Schadensmangement an den Mann zu bringen.
    Man kann dem Geschädigten doch nicht ernsthaft dazu raten, sein Fahrzeug in die Obhut der Schädigerversicherung zu geben.

    Wenn Ihnen jemand einen Zahn ausschlägt, lassen Sie sich dann vom Schläger zu einem Zahnarzt seiner Wahl fahren, und fragen höflichst ob und wieviel Schmerzensgeld er gegebenenfalls zu zahlen bereit ist?

  33. Der Haule sagt:

    Hallo runabout,

    Regulierer ist bei einer Versicherung angestellt. Regulierer weiß daher sehr genau über seine Rechte bescheid.
    Der wird nicht so dumm sein, sich genauso verar…, tschuldigung „verschaukeln“ zu lassen wie seine gelenkte Kundschaft.

    Mfg. Der Haule

  34. Chr. Zimper sagt:

    Hallo Herr Stoll,

    das ist es ja gerade, es soll nichts nachvollziehbar und auch nichts prüffähig sein, denn die Versicherung will so oder so nicht zahlen. Darum können Sie jetzt lange auf eine Antwort vom Regulierer warten. Er wird einen Teufel tun, vorausgesetzt er ist überhaupt in der Lage ihre Fragen zu beantworten, wann GA-Rechnungen o h n e Kürzungen zu bezahlen sind.

    MfG
    Chr. Zimper

  35. runabout sagt:

    @ Haule

    gelegentlich habe ich auch einen Versicherungsangestellten als Kunden.
    Der beansprucht kein Schadensmangement.
    Der geht auch nicht zur DEKRA. Dafür bekomme ich eine
    kostenlose Lehrstunde in Sachen „Schadensmaximierung“.

    Solche Leute habe ich auch schon höflich verabschiedet, natürlich ohne Auftrag.

  36. Zwölfender sagt:

    Na da kannst du darauf Wetten, dass Sachbearbeiter selbst zu freien unabhängigen Gutachtern gehen. Die wissen ja was ihnen nach Recht und Gesetz zusteht und warum sie dem Geschädigten empfehlen sollen in die Vertrauenswerkstätte oder zum Vertrauensgutachter der Versicherung zu gehen.

    Mfg

  37. Der Haule sagt:

    Oh ja, da kann man was lernen!!!!!!!!!
    Da wirds einem elend, wenn man auch nur noch den geringsten Funken Anstand hat:
    „Da wird rausgeholt was geht!“ „Ich mach das schon, denen zeigen wir`s“. Auch wenns der eigene Laden ist.
    Zu mir kommen die nimmer, habe wohl zuviel Anstand oder Sachverstand für diese Typen, wenn ich sage „geht nicht, ist nicht nachvollziehbar, das sieht man von 4 Kilometer Entfernung“. Leider finden die immer wieder Chaoten, die ihnen etwas zu Papier bringen. Aber bei den eigenen Versammlungen wieder heulen wie die Schloßhunde. Oder Jagdprovisonen einstreichen bei Heraushaltung freier SV (nicht natürlich bei eigenen Schäden, da braucht man die ja).
    Jetzt hör ich wieder auf, den mir fällt immer mehr ein.

    Mfg. Der Haule

  38. runabout sagt:

    @ Zwölfender

    Da bringst Du mich auf eine Idee. Das ist doch eine nicht unerhebliche Zielgruppe.
    „grins“
    Man sollte einmal mit Kontakt dem Betriebsrat der Allianz aufnehmen. Allein die zur Entlassung anstehenden
    7.500 Mitarbeiter erleiden statistisch 530 Haftpflichtunfälle pro Jahr.
    Ob die „ihrem freundlichen Schadensteam“ noch vertrauen?

  39. Licht ins Dunkel sagt:

    Zitat Regulierer:
    „Die Ausführungen hier zu Zessionen und der Durchsetzung der Ansprüche sind ja schön und gut. Aber ändert das die Problem zwischen Ihnen und den Versicheren? Es wird doch nur verlagert!…“

    Aber man nimmt den Kunden aus der Schußlinie und damit ist schon viel gewonnen.
    Strategie einer gewissen Versicherung ist es doch, das Geschäftsverhältnis
    zwischen Geschädigten und freien Sachverständigen zu stören, und dem Geschädigten anzukündigen, er müsse sich von seinem Sachverständigen verklagen lassen, weil dieser zu teuer ist.
    Für die meisten Geschädigten, die kein Hintergrundwissen auf dem Gebiet der Unfallregulierung haben und berechtigterweise eine unkomplizierte Regulierung erwarten ist dies ein Horrorszenario.

    Wenn die Schädigerversicherung und deren
    Versicherungsnehmer direkt mit einer Klage konfrontiert werden, und den Prozeß wie üblich verlieren, dämmerts dem Schädiger, mit welcher Versicherung er sich da eingelassen hat.

    Dann ist Geiz plötzlich nicht mehr geil.

  40. Regulierer sagt:

    Was müssen Ihnen die Versicherer persönlich angetan haben, dass Sie so einen Blödsinn verzapfen?

    Ich habe schon bewusst nicht „berechtigte“ Kosten geschrieben, aber so wird mir natürlich „nachvollziehbar“ um die Ohren gehauen, Hauptsache es wird gehauen.
    Ich meine objektiv nachvollziehbare Schäden, und ich meine nicht den Schaden aus der Versicherungsbrille. Der Geschädigte soll seine Aufwendungen bekommen. Aber es soll sich niemand bereichern, weder der Geschädigte und schon gar nicht irgendwelche Dritte. Mit bereichern meine ich Einnahmen, die nicht gerechtfertigt sind. Was wollen Sie hören Hr. Stoll?

    Wann raffen Sie eigentlich, dass ich nicht blind und blöd alles toll finde, was in der Assekuranz abgeht. Und ich kann ruhigen Gewissens behaupten, noch keinen AST oder VN verarscht zu haben. Selbst wenn wir verarscht werden sollen, kämpfe ich noch mit fairen Mitteln.

    Ich habe selbst schon Schadenmangement in Anspruch genommen und es wunderbar geklappt. Und der Vergleich mit dem Zahn ausschlagen hinkt gewaltig. Den zum einen erfolgt das vorsätzlich und zum anderen fährt die Versicherung nicht selbst in irgend ein Auto.

    Also was soll das, wenn der Geschädigte ein repariertes Auto und wenig Stress haben will, dann macht er im 100%-Fall Schadenmanagement. Das tut in den Kassen der SV, RA und MW sicherlich weh weil Einnahmen wegbrechen und (zum 1000sten Mal!!!) ich verstehe auch Ihre Bauchschmerzen, weil Sie ja auch Geld verdienen wollen/müssen. Aber müssen Sie deshalb solch einen Müll verzapfen?

    Nun wird allen Versicherungsangestellten Betrug unterstellt – ganz großes Kino.

    Und auch ich kann mir meinem Job nicht 100%ig sicher sein, das weiß ich auch. Aber selbst dann wird sich meine hier geäußerte Meinung nicht ändern, auch wenn ich meinen dann Ex-Arbeitgeber nicht mehr so toll finden werde.

    Aber dann kaufe ich mir für meinen Rechner ein Kalkulationsprogramm und werde freier SV (sorry, schlechter Scherz…)

    Und auch nochmal. Der geschilderte Fall von Fr. Zimper ist ganz schlimm. Mein Arbeitgeber (vorsicht „Märchenonkel“) macht soetwas nicht. Wenn ich soetwas machen müsste, würde ich sicherlich nicht mehr für diese Versicherung arbeiten.

    Aber was ich sagen will. Es muss doch irgendwo einen Punkt geben, mit dem sowohl Versicherer als auch SV, RA und MW leben können. Wieso wird der nicht ausgelotet. Und spielen diesen Ball jetzt nicht nur zu Ihnen, hier sind auch die Versicherer gefordert.

    Aber wieso beantwortet mir niemand die Frage, warum ein einzelner SV mehr Gebühren fordern will als ein Betrieb mit mehreren Mitarbeitern. Wo liegen dessen Mehrkosten?

    Helfen Sie mir doch dabei dies zu ergründen! Ich weiß sicherlich nicht alles und lerne auch gerne dazu! Aber verwechseln Sie dies bitte nicht mit fehlender Kompetenz.

    So, sie dürfen wieder draufhauen!

  41. runabout sagt:

    Zitat Regulierer:

    „Ich meine objektiv nachvollziehbare Schäden, und ich meine nicht den Schaden aus der Versicherungsbrille..“

    „Also was soll das, wenn der Geschädigte ein repariertes Auto und wenig Stress haben will, dann macht er im 100%-Fall Schadenmanagement.“

    Ziel des Schadensmanagment ist es doch unabhängige Dienstleister außen vor zu lassen.
    Somit wird im 100% Fall der Schaden zu 100% durch die
    Versicherungsbrille gesehen und entsprechend gehandhabt.

    Hören Sie bitte auf anderen Blödsinn zu unterstellen
    wenn Sie sich selbst innerhalb nur eines Artikels widersprechen.

    Hierfür gibt es drei mögliche Erkärungen:

    Dummheit?
    Unverschämtheit?
    oder beides ?

  42. WESOR sagt:

    Egal wer der Regulierer ist. Die beanspruchten Haftpflichtversicherer versuchen einfach den Geschädigten mit Werbung und bei der Schadenregulierung zu täuschen.
    Warum wird nicht klar gesagt. Der Geschädigte hat die Pflicht den Unfallhergang und die Schadenhöhe zu beweisen und wir die beanspruchte Haftpflichtversicherung hat die Pflicht die Ansprüche zu prüfen. Nein – der Geschädigte wird bis Abend`s 20 Uhr angerufen und gleichzeitig angeschrieben und es wird so getan als wenn der Verursacher Schuld und Schadenhöhe alleine bestimmt. Der Geschädigte ist doch ohne Gutachter und Rechtsanwalt gar nicht in der Lage, die heutige Rechtslage zu erkennen. Die Versicherungen bezahlen doch auch nur gut ausgebildete Sachverständige und Rechtsanwälte zur Schadenersatzabwehr.
    Also bitte lassen sie doch Waffengleicheit herrschen.
    Der Geschädigte mit seinem Gutachter und Rechtsanwalt und die Versicherung mit ihrem Sachverständigen und Rechtsanwalt. Aber den Geschädigten täuschen, indem man vorgibt, man kümmert sich um seine Ansprüche und dann in Wirklichkeit nur versucht den Anspruch voll abzuwehren oder niedrigst zu entschädigen ist gemein.
    Zudem kommt noch das miese Verhalten einiger. Der Geschädigte ist oft so betroffen von dem Unfallereignis, das er gar nicht weiter weis. Dann wird verzögert mit dem Hinweis, Sie haben ja einen Gutachter beauftragt unser Sachverständiger muß das erst prüfen. Zur Erstellung hat der Gutachter 2 Tage gebraucht zur Prüfung braucht der Versicherungssachverständige 3 Monate. Das hat doch eindeutig mit Erziehungsmaßnahme zu tun.

  43. Regulierer sagt:

    @ runabout

    „Ziel des Schadensmanagment ist es doch unabhängige Dienstleister außen vor zu lassen.“

    Absolut richtig!!!

    „Somit wird im 100% Fall der Schaden zu 100% durch die
    Versicherungsbrille gesehen und entsprechend gehandhabt.“

    Falsch! Das Fahrzeug wird absolut fachgerecht instandgesetzt und die Nebenforderungen werden erstattet.
    Der Versicherer gibt auf die Reparatur Garantie, kann sich Schlechtreparaturen somit nicht erlauben. Und ob der Versicherer 40, 60 oder 100 Euro zahlt kann egal sein, wenn das Fahrzeug korrekt repariert ist! Und den RA und SV kann man da getrost weglassen. Die braucht man hier wirklich nicht! Die Rückläufer der Geschädigten sind mit dem Service absolut zufrieden!
    Verlierer sind hier nur die RA und die SV!

    @ WESOR
    „Der Geschädigte mit seinem Gutachter und Rechtsanwalt und die Versicherung mit ihrem Sachverständigen und Rechtsanwalt. Aber den Geschädigten täuschen, indem man vorgibt, man kümmert sich um seine Ansprüche und dann in Wirklichkeit nur versucht den Anspruch voll abzuwehren oder niedrigst zu entschädigen ist gemein.“

    Schadenmanagement wird nur in eindeutigen Fällen angeboten. Dann ist die Haftung bestätigt, da wird nichts abgewehrt. Die Kosten sind niedriger – klar, aber wo ist das Problem wenn das Auto heile ist?

  44. runabout sagt:

    Zitat Regulierer:

    „Falsch! Das Fahrzeug wird absolut fachgerecht instandgesetzt und die Nebenforderungen werden erstattet.

    Dies ist die Behauptung der Versicherungswirtschaft
    die eben durch die Ausschaltung unabhängigen Sachverstandes nicht mehr bewertet werden kann.

    Quod erad demonstrandum

    Der Versicherer gibt auf die Reparatur Garantie, kann sich Schlechtreparaturen somit nicht erlauben…“

    Was ist eine Versicherungsgarantie wert wenn die Herstellergarantie dadurch erlischt?
    Wie soll der Garantieanspruch nachgewiesen werden
    ohne Gutachten, ohne Reparaturauftrag, ja oft sogar ohne Rechnung ?

  45. Rgulierer sagt:

    @runabout

    Falschreparaturen kommen irgendwann raus, davon kann man ausgehen.

    Und durch die Reparatur erlischt keine Herstellergarantie!
    Der Geschädigte muss einen Beleg und eine Garantiebescheinigung erhalten, sonst ist das Unseriös, wenn geplant.

    Und die Zufriedenheit der Geschädigten ist keine Behauptung. Ich lese die Rückläufer Tag für Tag!

    Hier werden keine SV benötigt – so bitter das für die SV auch sein mag.
    Ihre Argumente laufen ins Leere!

  46. runabout sagt:

    WIR argumentieren mit Fakten:
    Lesen sie die Garantiebedingungen der Hersteller.

    Was nützt eine Garantiebescheinigung wenn man schon im Vorfeld um die Argumente zum Nachweis desselben gebracht wird.

    Was bitte ist ein Beleg.
    In einer ordentlichen Werkstatt gibt es eine Reparaturannahme, dort wird mit dem Meister der Reparaturweg festgelegt, dann unterschreibt der Kunde
    einen gleichlautenden Reparaturauftrag.
    Nach erfolgter Reparatur erhält der Kunde eine detaillierte Rechnung in der alle Teile (selbstverständlich Neuteile) und Arbeitsschritte aufgeführt sind.
    Darauf erhält man eine Garantie, bzw. die ursprüngliche Garanatie (je nach Hersteller bis zu 15
    Jahren auf Korrosion) bleibt dann und nur dann erhalten wenn man alle Herstellerauflagen erfüllt.

    Dazu gehört auch, daß Instandsetzungen in Herstellerwerkstätten ausgeführt werden müssen.

    In meinem frühereren Berufsleben war ich Qualitätssicherungsingenieur im After-Sales Bereich eines Kraftfahrzeugherstellers.
    Ich weiß worüber ich rede.

    Sie arbeiten mit Behauptungen die Ihrer Werbeabteilung
    entsprungen sein mögen.

  47. SV Hildebrandt sagt:

    @ Regulierer

    Ist klar das nur zufriedene Kunden Ihrerseits erwähnt werden. Die, die negative Erfahrung gemacht haben wurden das ach so schöne Bild des Schadensmanagment ja stören. Abgesehen davon, welcher Geschädigte weiß wirklich was mit seinem Fahrzeug ist wenn neutrale SV´s und RAe außen vor gehalten werden? Selbst wenn dem Geschädigten ein Reparaturnachweis ausgehändigt wird, was letztendlich an echtem Schaden an seinem Fahrzeug war, wird er nie erfahren.

    Klar kommen Falsch- bzw. Schlechtereparaturen irgendwann mal raus. Nur was will der Geschädigte da noch machen? Er hat ja keine neutrale Beweissicherung in der Hnad und die regulierende Assekuranz wird garantiert einen Teufel tun und den Geschädigten im Folgeschaden zu unterstützen.

    Und zu dem Thema wieso ein Einmannbetrieb das gleiche an Honorar einfordert kann wie ein Betreib mit 10 Angestellten. Hierzu bräuchten Sie sich nur einmal kurz eigene Gedanken machen. Wieso soll der Einmannbetrieb für dieselbe Arbeit weniger Honorar bekommen wie ein größeres Unternehmen? Kommen Sie jetzt nicht mit den enormen Kosten für das größere Büro, dass war die Entscheidung des Inhabers. Abgesehen davon wird sicherlich auch ein mehr an Aufträgen bearbeitet.

  48. runabout sagt:

    @ SV Hildebrandt

    wenn am zurückgebrachten frisch gewaschenen Auto der neue Lack schön glänzt, ist der ahnungslose Kunde schnell einmal zufrieden.
    Was sagt das schon über die Reparaturqualität aus ?

    So manchem dürfte beim späteren Verkauf die Augen aufgehen.

    Kein Gutachten, keine Dokumentation des Raparaturweges, Keine Rechnung von einer Herstellerwerkstatt.

    Hier unterstellt der Markt einen technischen Minderwert.

  49. Robin Huk sagt:

    Ja, ja, ja

    unser Märchenonkel von der besten und tollsten Versicherung – die er aber leider nicht nennen kann oder darf?

    Der eine oder andere hat sich sicher schon gefragt, weshalb unser Regulierer so viel Zeit hat, um hier kräftig mitzumischen.

    Entweder gibt es nicht viel zu regulieren (dann ist bestimmt der Arbeitsplatz gefährdet – nichtzuletzt wegen der häufigen Internetaktivität), oder gibt es vielleicht einen kleinen Auftrag ?

    Mit realitätsfremden Werbesprüchen der Versicherungsbranche und stets gleichlautendem Inhalt kann man ein Blog natürlich auch “kaputt-texten”.

    Wie dem auch sei, die tolle Versicherung lässt sich die Teilnahme unseres Märchenonkels schon einiges (gewollt oder ungewollt) kosten.

  50. SV Hildebrandt sagt:

    Eigentlich wollte ich so was nicht schreiben, aber langsam platzt mir der Kragen wenn ich höre wie ach so toll das Schadensmanagment sein soll. Heute sägen wir an den Stühlen von unabhängigen SV´s, RAe und anderer *Schmarotzer*, morgen sägen wir dann unsere SB´s ab. Diese werden ja auch nicht mehr in der Anzahl gebraucht.

    Vor einigen Wochen bekam ich einen Kundenauftrag zur Überprüfung der Reparatur. Kunde war auf das Schadensmanagment reingefallen.

    Golf IV, Schadenbereich vorne rechts. Berechnete Neuteile: Scheinwerfer, Federbein, Radhausschale,
    Kotflügel und Stoßfänger.

    Kotflügel aus dem Zubehör, Unterbodenschutz wurde nicht aufgebracht.

    Stoßfänger mangelhaft instand gesetzt. Ein eventueller Folgeschaden würde höhere Kosten verursachen.

    Federbein Gebrauchtteil, gesäubert und mit Spraydose auf Neu gemacht

    Scheinwerfer gebraucht

    Radhausschale original Neuteil

    Die Lackierung mangelhaft. Das allerdings erst nach Prüfung der Schichtdicke (60- 70µm) und nachsehen in den nicht sichtbaren Kanten.

    Anhand von, durch den Geschädigten gefertigter Lichtbilder konnte ich eine überschlägige Kalkulation erstellen. Zu erwartender Instandsetzungskosten: 3.800 Euro netto.

    Instandsetzungskosten laut Rechnung Schadensmanagment: 2.150 Euro brutto. Demnach auch der Minderwert berechnet und dieser auf Grund der geringen Schadenshöhe gleich Null.

    Das Fahrzeug steht jetzt zur Beweissicherung in einem Herstellerbetrieb und wartet auf den gerichtlich bestellten SV.

    Übrigens wollte die Sachbearbeiterin nicht glauben das dass Fahrzeug mangelhaft instand gesetzt wurde. Sie würde ihr Fahrzeug dort auch warten lassen…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert