Schadenservice deluxe vom Dienstleister

Die Sicherungsabtretung ist ein kompliziertes Instrument. Der Dienstleister darf seinem Auftraggeber nicht anbieten, dessen Rechtsangelegenheiten zu übernehmen. Er darf mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung keine Verhandlungen führen. Er hat, wenn es zur Klagerhebung kommen sollte, nicht das Recht, den Anwalt zu bestimmen, er bleibt Nebenintervenient, während der Auftraggeber in gewillkürtem Gerichtsstand fremdes Recht geltend macht. Der Dienstleister muß den Auftraggeber in Verzug setzen. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, daß die wirtschaftlichen Zusammenhänge eine Umgehung des Rechtsberatungsgesetzes bewirken.

Das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Dienstleister wird zum Angriffsziel der Versicherer. Dem Geschädigten wird eingeredet, der Auftragnehmer erfülle seine Pflichten nicht und sei zu gierig, nur deswegen bleibe der Geschädigte auf Kosten sitzen.

Die Dienstleister können die derzeit branchenüblichen Sicherungsabtretungen durch Abtretungen an Erfüllungs Statt im Sinne der §§ 364, 365 BGB ersetzen. Der so gestaltete Kauf der Deliktsforderung steht wegen des Vorrangs der Berufsausübungsfreiheit im Sinne des Art. 12 GG nicht unter dem Erlaubnisvorbehalt des RBerG, sofern der Kaufpreis unbedingt – insbesondere vom Einziehungserfolg der Deliktsforderung unabhängig – ist und soweit der gekaufte Deliktsanspruch dem eigenen, erlaubnisfreien Geschäft zuzuordnen ist (BVerwG, NJW 2003, 2767; BGH, NStZ-RR 2005, 151; RegE-RDG, http://www.bmj.de, S. 69 ff.; Otting, SP 2003, 31; BVerfG, NJW 1998, 3481; Kleine-Cosack, NJW 2000, 1593; Kleine-Cosack, NJW 2003, 3009, Kleine-Cosack, Rechtsberatungsgesetz, Auflage 2004, Art. 1 § 1, Rdnr. 162-163).

Die Leistung an Erfüllungs Statt ist kein entgeltlicher Austauschvertrag (Erlass der ursprünglichen Forderung gegen Hingabe der Leistung an Erfüllungs Statt), sondern eine Vereinbarung (Hilfsgeschäft) über die Erfüllung der ursprünglichen Schuld. Rechtsgrund der Leistung bleibt das ursprüngliche Schuldverhältnis, aus ihm ergeben sich die Voraussetzungen für die Rechtsbeständigkeit und Rückforderbarkeit der Leistung (Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Auflage, § 364, Rdnr. 2).

Hätte der Auftraggeber das geforderte Werkentgelt per Geldleistung beglichen, könnte ein Anspruch aus Aufklärungspflichtverletzung zu einem Rückzahlungsanspruch führen. Wird mit dem Geschädigten aber vereinbart, daß zur Bezahlung des – vollständigen – Entgeltes der Deliktsanspruch auf den Ersatz der „erforderlichen“ Kosten an Erfüllungs Statt angenommen wird, kann ein etwaiger cic-Anspruch nicht entstehen, oder, ist er gleichwohl entstanden, geht er spätestens zum Zeitpunkt der Annahmeerklärung des Vermieters gemeinsam mit der Entgeltforderung unter.

Zu einer „Überzahlung“ – und damit zum Entstehen eines cic-Anspruchs – kann es nach dieser Gestaltung nur dann kommen, wenn das Gericht feststellt, daß die „erforderlichen Kosten“ das vereinbarte Entgelt übersteigen. Der Dienstleister wird einen Antrag auf Feststellung eines über das vereinbarten Entgelt hinausgehenden Ersatzbetrages in der Regel nicht stellen.

Eine Entgeltnachforderung gegenüber dem Auftraggeber kann aufgrund der Inzahlungnahme des Deliktsanspruches indes auch dann nicht entstehen, wenn das Gericht feststellt, daß die „erstattungsfähigen Kosten“ das vereinbarte Entgelt unterschreiten.

Mit dieser Gestaltung wird der Dienstleister in die Lage versetzt, dem Geschädigten einen vollen Service ohne jedes Risiko anzubieten. Er kann die Durchsetzung des Anspruches gegen den Versicherer als Teil seiner Leistung vermarkten. Die Argumente des Versicherers im Rahmen der Regulierung verunsichern den Auftraggeber nicht mehr, denn seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Dienstleister sind beglichen.

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128 Antworten zu Schadenservice deluxe vom Dienstleister

  1. runabout sagt:

    Hochinteressant,

    gegen diese dreiste Regulierungsbla bla helfen nur Fakten, Fakten und nochmals Fakten.

    Ernstgemeinter Vorschlag:
    Wie wäre es, wenn wir solche Fälle von Betru.., Verzeihung unsachgemäßen Schadensmanagementreparaturen
    sammeln, wie es mit einschlägigen Gerichtsurteilen hier in diesem BLOG gemacht wird ?

  2. SV Hildebrandt sagt:

    Das werde ich sicherlich öffentlich machen. Nur ist jetzt natürlich im Vorfeld erstmal abzuwarten was der gerichtliche SV dazu meint und was das Gericht entscheidet.

  3. Schaden-Agent sagt:

    @ Robin-Huk

    Du meinst: Wie dem auch sei, die tolle Versicherung lässt sich die Teilnahme unseres Märchenonkels schon einiges (gewollt oder ungewollt) kosten.

    Dazu kann ich als Insider nur sagen, dass jede anständige Versicherung ein Expertenteam hat, was tagtäglich ausschließlich im Medium Internet arbeitet. Also nicht wie Du meinst mit:… die Versicherung lassen sich das schon einiges kosten. Das sind festangestellte Mitarbeiter, die keine Zusatzkosten verursachen. Das zeigt mir aber, das du gar keine Ahnung hast, wie eine anständige Versicherung strukturiert ist.

  4. Boris Schlüszler sagt:

    Das Problem mit der Direktvermittlung ist, daß das gesetzliche Regulierungsprimat nach § 3 Nr. 1 PflVG von den Versichererern dazu mißbraucht wird, ihre Marktgegenseite auszuschalten.

    Man stelle sich das mal vor: Ich gehe als Autovermieter her, und es gelingt mir, sämtliche Wettbewerber per Rechtsmißbrauch vom Markt zu fegen! So ein ungestörtes Monopol wäre schon klasse.

    Genau dies versuchen die Kfz-Haftpflichtversicherer derzeit mit der „Direktvermittlung“. Wo der Markt frei ist, die Versicherer also stört, wird ihm der Bereicherungsanspruch abgesprochen. Nur der Markt, der von Versicherern kontrolliert – also ausgebeutet – wird, ist ein „guter“ Markt. Hier darf dann auch kräftig verdient werden.

    Das ist ein seltsames Verständis von „Markt“, es erinnert mich an den DDR-Dirigismus: Die Gewinne wurden den Kapitalisten weggenommen, um sie dem „Volksvermögen“ zuzuführen. Das „Volksvermögen“ war dann im Ergebnis die Kasse der Partei…

    Mit der selben Heuchelei soll nunmehr die „Solidargemeinschaft der Versicherten“ unterstützt werden. Die Zeche zahlen die freien Dienstleister und der Markt als Wertschöpfungsinstitution – aus volkswirtschaftlicher Perspektive erhöht die Verschlechterung der Martkstruktur die Gewinne der Versicherer.

  5. Boris Schlüszler sagt:

    @Schaden-Agent:
    „festangestellte Mitarbeiter, die keine Kosten versursachen“.

    Mit Verlaub, diese Formulierung erweist, daß Sie von der Bewertung betriebswirtschaftlicher Prozesse keine Ahnung haben.

    Der festangestellte Mitarbeiter kostet eine Versicherung, über den Daumen, 3.500 Euro im Monat (brutto + AG-Anteil + Umlagen + Genossenschaft + Administration + Urlaubszeiten, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld + Zurechnung bezahlter Ausfallzeit wie Urlaub, Krankheiten, Arzt, Beerdigung, Feiertage etc.)

    Daraus ergibt sich ein Brutto-Kostensatz für jede tatsächlich geleistete Stunde. Wird also eine bezahlte Arbeitskraft im Internet aktiv, lässt sich die Versicherung das etwas kosten!

    „Gewollt oder ungewollt“ soll wohl sagen, der Mitarbeiter handelt hier mit Anweisung oder ohne, in jedem Fall wird hier unterstellt, daß er seine bezahlte Arbeitszeit nutzt, um hier Kommentare beizutragen.

  6. Gutachter sagt:

    @All

    Schaden-Agent
    Mittwoch, 25.10.2006 um 20:53

    @ Robin-Huk

    Du meinst: Wie dem auch sei, die tolle Versicherung lässt sich die Teilnahme unseres Märchenonkels schon einiges (gewollt oder ungewollt) kosten.

    Dazu kann ich als Insider nur sagen, dass jede anständige Versicherung ein Expertenteam hat, was tagtäglich ausschließlich im Medium Internet arbeitet. Also nicht wie Du meinst mit:… die Versicherung lassen sich das schon einiges kosten. Das sind festangestellte Mitarbeiter, die keine Zusatzkosten verursachen. Das zeigt mir aber, das du gar keine Ahnung hast, wie eine anständige Versicherung strukturiert ist.

    Vielleicht sollten wir uns alle einmal in den Kfz-Internetforen umschauen und dort mal bei Schadensfragen mitreden.

    Zu beachten ist dort lediglich, dass keine direkte Rechtsberatung erfolgen sollte. Verlinkt passende Seiten oder nutzt formulierjungen wie in derartigen Fällen…

    Mit freundlichen Grüßen
    Ein einsamer und aufrechter Kämpfer der sich sicher über etwas Hilfe freuen würde.

    P.S.
    z.B. bei http://www.motor-talk.de
    http://www.autoextrem.de
    http://www.kfz-auskunft.de
    http://www.hunny.de

    http://www.verkehrsportal.de

  7. SV Scherz sagt:

    Hallo Herr Schüszler!

    Es ist schon toll, wie Sie einem offensichtlich betriebswirtschaftlich völlig unbedarften Versicherungsmitarbeiter die Zusammensetzung eines Bruttolohns erklären. Insofern ehrt Sie Ihr Engagement sehr.
    Aber denken Sie nicht auch, dass dieser „Specialagent“ (in Anbetracht seines „qualifizierten“ Kommentars) Ihren kurzen Ausführungen, geistig möglicherweise gar nicht folgen kann?

    Auch bei solchen Fragen wie: „Warum ein Gutachten bei einem Einzelbüro soviel koste wie bei einem Großbüro“, kann ich mir ein lustiges Schenkelklopfen nicht verkneifen.

    Es ist eben bezeichnend für unsere Finanzbranche, dass u. a. betriebswirtschaftlich vollkommen Ahnungslose über Schadenersatzforderungen Unfallgeschädigter entscheiden.

    Nun gut, zumindest zeigen die Kommentare dieser Herren (Schaden-Agent, Regulierer, Haarschneider oder wie die sich sonst noch nennen) immer wieder, welches „blitzgescheite Klientel“ uns Fachleuten eigentlich gegenüber steht.

    schmunzel, grins und
    freundliche Grüße
    Guido Scherz (SV)

  8. SV Stoll sagt:

    Hallo und Guten Morgen alle miteinander,

    seit meinem letzten Beitrag ging es hier ja hoch her.

    Robin Huk: Ihrer Einschätzung, das man das hier alles auch tottexten kann, kann ich immer mehr folgen. Auf Argumente wird stets mit demselben Hohelied des tollen Schadensmanagments und der, nach wie vor unbekannten, Superversicherung geantwortet.
    Alles Toll, alles Super, nur zufriedene Kunden und so weiter und so fort.
    Warum, in Gottes Namen, gibt es uns denn dann noch?
    Wenn alle Versicherungen so toll wären,wie behauptet wird, wären wir doch schon lange weg vom Fenster. Bitte jetzt aber keine Gegenantworten so ala sie werden ja von den Betrügern, Abzockern und Versicherungsgemeinschaftsschädlingen zum Abzocken, Ausnehmen, Betrügen, Bestehlen und Linken der Versicherungsgemeinschaft benötigt.

    Herr Kollege SV Hildenbrandt: Bitte informieren Sie uns weiter über den Fall. Habe so was ähnliches in meinem Archiv, werde mal nachforschen, wie die Sache ausging. Frage: Wenn ein Federbein ersetzt werden musste, was ist mit der Lenkung? (Achsschaden?). Wurde das von der Gegenseite unterschlagen?

    Mfg. SV Stoll

  9. WESOR sagt:

    @Regulierer: Sie predigen Wasser und trinken Wein.
    Sie berichten von zufriedenen Geschädigten, die Sie mit dem Schadenmanagement glücklich gemacht haben und schreiben ganz einfach dazu:“ Der Geschädigte freut sich doch, wenn sein Auto Heile ist“!
    Dazu lesen Sie einmal in den Bedingungen für diese Partnerwerkstätten: Instandsetzung geht vor erneuern.

    §249 BGB: Der Geschädigte soll so gestellt werden, als wäre der Unfall nicht geschehen.

    Die Prämien für die Typklassen berechnen Sie nach Neuteileersatz. Im Schadensfall wollen Sie aber nur instandsetzen vor erneuern.
    Ein ganz einfaches Beispiel: Alufelgenhorn hat eine leichte Eindellung erlitten. Im Anspruchsgutachten steht eine neue Alufelge. Der versicherungseigene Sachverständige lässt das Felgenhorn instandsetzen. Er lässt auf die Eindellung Alu auftragen und solange polieren bis der Schaden für das Auge nicht mehr sichtbar ist. Die Felge ist für den Laien, heile. Die Versicherung hat vom Einsatz ihres Sachverständigen profitiert. Der Geschädigte wurde getäuscht, weil sein Schaden nicht beseitigt wurde, sondern nur optisch verändert wurde. Was das Schadenmanagement anbetrifft und Partnerwerkstätten. Machen nur die Versicherungen Profit. Weil sie dem Geschädigten seinen Schaden teilweise nicht beseitigen, sondern nur optisch verändern lassen. Nehmen wir gebrochene Scheinwerfer, an die nachträgliche Halter geschraubt werden. Nehmen wir die Klappenfalze, die nur gerade geklopft werden. Nehmen wir alle Teile die instandgesetzt werden und mit Richtspuren, Materialermüdung und Beulenspiegelung als „Heile“ ausgeliefert werden. Wenn man Prämien für Neuteile kalkuliert und dem Versicherungsnehmer hinterher nur Instandsetzung und optische Schadenveränderung bezahlt, dann ist das einfach nicht ehrlich.
    Damit dieses Schadenmanagement durchführbar ist haben Sie auch ganz ehrlich mehrmals wiederholt zum Ausdruck gebracht: „Im Schadenmanagement ist kein Platz für die Dienstleister des Geschädigten“, seinen Gutachter und Rechtsanwalt. Nur tote Zeugen, lügen nicht. Da sitzt man dann in der Verhandlung und hat für den Geschädigten keinen Spurenbeweis und wenn man die Beklagtenseite auffordert, die Foto aus der Partnerwerkstatt vorzulegen, bekommt man zur Antwort; sie müssen doch den Beweis für den Unfallhergang erbringen. Meine Herrn von der Versicherung, sie nutzen das Grundgesetz reichlichst aus. Meinungsfreiheit, geht nicht mit zielgerichteter Beweisvernichtung einher. Sie können nur ahnungslose Geschädigte mit Werbemillionen hinter das Licht führen und dazu passen Ihnen wir Wegelagerer(Gutachter, Anwälte des ‚Geschädigten) gar nicht ins Bild.
    Es freut mich trotzdem, dass Sie Herr Regulierer so ehrlich sind und sagen,
    das Schadenmanagement will die Wegelagerer ausschalten.

    Damit können doch die Geschädigten schon etwas anfangen. Wenn das Telefon läutet und die besorgte Versicherung des Unfallverursachers sich meldet und Weisungen zur Schadenersatzabwehr erteilt. “
    Fahren sie in unsere Partnerwerkstatt, wo kann unser Sachverständiger ihr Auto besichtigen? Das ist „alles kostenlos“ für sie.

    Das Recht des Geschädigten ist schon ein großer Dorn im Management der Versicherung. Ja, da müssen Sie die Wegelagerer der aktiven Profitmaxmierung im Bereich des Schadenersatzrechtes noch zahlen. Aber dafür haben sie ja die Kasko- Entschädigungen mit ihren neuen Bedingungen seit 1992 kräftig gekürzt. Wer macht den schon vom Sachverständigenverfahren gebrauch.

  10. RA Saager, Ansbach sagt:

    Zitat Regulierer:
    „Aber was ich sagen will. Es muss doch irgendwo einen Punkt geben, mit dem sowohl Versicherer als auch SV, RA und MW leben können. Wieso wird der nicht ausgelotet. Und spielen diesen Ball jetzt nicht nur zu Ihnen, hier sind auch die Versicherer gefordert.“

    Genau ! Die Versicherer sind auch gefordert. Aus der Praxis: Ich habe bei Versicherung bezüglich der Möglichkeit einer Rahmenvereinbarung eines Mietwagenunternehmers angerufen. Selbstverständlich war mir klar, daß der Schadenssachbaerbeiter dazu nichts sagen konnte, aber immerhin hat er meine Bitte um Rückruf weitergeleitet und der Rückruf kam dann auch. Angebot der Versicherung: Wir können anbieten, Mietwagenkosten nach Bundesdurchschnitt der Schwackeliste 2003 zahlen; nicht mehr. (Die Rechtsprechung unseres LG hält die Tarife des MW-Unternehmens für erstattungsfähig i.S.d. BGH Rechtsprechung; nur „nebenan“ kann das anders sein). Das würde bedeuten, daß ich mein Auto für den Bundesdurchschnitt der Tarife von 2003 bei dieser Versicherung versichern könnte…..

    Zu den Rechtsanwaltsgebühren:
    Viele Versicherer haben erkannt, daß schnelle Schadensregulierung einschließlich RA-Kosten günstiger sein kann, als sich um alles zu streiten. Diese Versicherer haben auch erkannt, daß mit dem RVG die längst fällige Erhöhung der RA-Gebühren (unverändert seit 1994 !) beabsichtigt / gewollt ist und und regulieren ohne Probleme angemessen die Anwaltsgebühren.
    Andere Versicherer haben das noch nicht erkannt und wollen nur noch knapp die Hälfte der Anwaltsgebühren bezahlen, die sie bis 30.06.04 gezahlt haben. Wenn man dann höflich darauf hinweist, daß das ja whl nicht ganz ernst gemein ist, kommt eine Angebot für eine Pauschale Gebührenvereinbarung für alle KH-Fälle mit allen Tocherunternehmen, je nach Schadensaussenstelle in der Höhe variierend, aber genauso hoch wie die Gebührenabrechnung von 1994. Ich sag nichts mehr….

    Zu den Vorschlägen des Sachverständigenkosten sollen andere was sagen….

    Mit besten Grüßen aus dem warmen Ansbach

    Saager
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Verkehrsrecht

  11. Gast sagt:

    habe hier mal wieder ein bisschen gelesen…
    Zu der Herstellergarantie habe ich vor ein paar Wochen was geschrieben, da habe ich keine Lust mehr drauf einzugehen.

    Was das leidige Thema mit den Zubehör-Ersatzteilen angeht,
    jeder PB unterschreibt einen Vertrag wo drinn steht, das nur Originalersatzteile verbaut werden dürfen.
    Wenn sich ein Betrieb nachweislich nicht daran hält, bedeutet dies zurecht díe Beendigung der Partnerschaft.

    Bei uns bekommt jeder Kunde eine Rechnung oder wenn die VS Auftraggeber ist eine Reparaturaufstellung, die genauso aufgebaut ist wie eine Rechnung nur eben ohne Zeiten und Preise.
    Daran kann der Kunde genau sehen, was gemacht wurde und worauf er die nächsten 3 Jahre Garantie hat.

    Wir betreiben Schadenssteuerung seit 1997, auf diesen Weg haben wir uns einen großen privaten Kundenstamm aufgebaut.
    Die ist aber auch nur so, weil wir gute Arbeit leisten und mit jeden Kunden vernünftig umgehen.
    Ich kann Sie ja verstehen wenn sie gegen die Steuerung von Schäden wettern, aber die absolute Mehrheit der Kunden ist mit den Service den PB und VS anbieten sehr zufrieden.
    Ist nun mal so und da können Sie noch so viele Fälle aus den Archiven kramen (können ja nicht so viele sein, wenn erst der Fall XY gesucht werden muß).

  12. Robin Huk sagt:

    @schaden-agent

    So, so

    noch ein Märchenonkel – oder vielleicht der gleiche?

    Bei jeder “anständigen” Versicherung gibt es also bezahlte (gedungene) Blog-Killer die nichts kosten ?

    Darauf wäre hier bestimmt keiner gekommen.

    Vielen Dank für den Tip!

    Wirklich sehr anständig von der Versicherung und was die Kosten für diese Truppe betrifft, betriebswirtschaftlich und versicherungsmathematisch wieder brilliant formuliert.

    Dafür gibt es 100 Punkte von Onkel Robin.

    Der Einsatz (und die Kosten) dieser “billigen” Truppe geschieht natürlich nur zum Wohle der Versichertengemeinschaft.

    Und wenn sie nicht gestorben sind….

  13. SV Stoll sagt:

    Hallo Gast,

    Das Schadensmanagment kann funktionieren, es kann für Sie positiv sein, das will ich nicht bestreiten.
    Ich kenne Ihren Betrieb nicht, Ihr Team, Ihre Kostenstruktur, Einzugsgebiet, Ihren Bekanntheitsgrad (Bestandsjahre) Ihres Betriebes. Viele Faktoren spielen hier eine Rolle, wie der einzelne in seinem Umfeld mit den Konditionen und Rahmenbedingungen, die Ihm von außen vorgegeben werden, klar kommt. Fakt aber ist, das es auch Betriebe gibt, die nur mit unlauteren Mitteln noch klar kommen.

    Tatsache aber bleibt, das mit Ausschaltung freier SV`s und Anwälte der Geschädigte keine unabhängige Kontrolle über die Rechtmäßigkeit der ihm angebotenen Schadensersatzpositionen hat. Weiterhin laufen auch alle Werkstätten Gefahr, wenn wir einmal alle ausgeschaltet sind, keine Fürsprecher mehr für sich zu haben, die sich auch für die Belange und Sorgen der Werkstätten einsetzen und diese nach aussen tragen zu den Geschädigten, Rechtsanwälten und Sachbearbeitern.
    Was ich damit meine ist, wenn Sie diesen vielfach (nicht alle) technisch unerfahrenen Personengruppen etwas versuchen zu erklären wird einem doch meist mißtraut. Oder? Der eine denkt, der will mich übern Tisch ziehen oder mein Auto vermurksen, der zweitere denkt vielleicht, die machen doch nur was die Versicherung will, der dritte kann Ihnen wirtschaftliche Interessen unterstellen („Goldene Reparatur“ „Zu Tode reparieren“ etc.). Wenn dann ein freier SV dazwischen steht als neutrale Analufstelle, der sachlich und fachlich mit auch teilweise juristischem Hintergrundwissen, die Beteiligten aufklären und informieren kann ist doch auch Ihnen geholfen, wenn Sie aus der Schußlinie genommen werden. Sie wollen doch reparieren, schaffen, Ihre anständige Bezahlung dafür erhalten und nicht andauernd der De.. zwischen den Fronten sein?
    Genau diese Pufferzone füllen wir SV`s aus. Ich weiß nicht, wie es die Kollegen sehen, ich sehe mich aber auch über meine eigentliche Arebeit der Erstellung von Gutachten hinaus als Mittler zwischen den manchmal nicht wohlgesonnenen Parteien.
    Auf der einen Seite versucht man, juristische Sachverhalte allgemein verständlich rüberzubringen, auf der anderen technische. Um mich nicht falsch zu verstehen, ich betreibe dann keine einzelfallspezifische Rechtsberatung sondern versuche neue Urteile, Entscheidungen in unserem Bereich allgemein verständlich, praktisch anschaulich zu erklären. So, das auch mal einem Mechaniker verständlich ist, warum die eine oder andere Sache sich so verhählt. Auf der anderen Seite versuche ich Rechtsanwälten Dinge anschaulich zu erklären (z.B. warum man etwas besser richtet anstatt das halbe Auto auseinander zu reißen etc.).

    Mfg. SV Stoll

  14. SV Stoll sagt:

    Hallo,

    die Schreibfehler bitte nicht beachten, heißt natürlich „Anlaufstelle“ und nicht „Anal….“

    Mfg. SV Stoll

  15. Regulierer sagt:

    @ runabout

    „Dazu gehört auch, daß Instandsetzungen in Herstellerwerkstätten ausgeführt werden müssen.“

    Ah ja, was ist mit der Gruppenfreistellungsverordnung?

    Ich möchte darum bitten mir keine Wörter wie Wegelagerer oder ähnliches in Mund zu legen. Soetwas habe ich nie geschrieben und denke es auch nicht!

    Hinsichtlich der Zufriedenheit der Kunden habe ich nicht von 100% gesprochen! Es passieren immer mal Fehler, dafür handeln in den Werkstätten Menschen.
    Wenn eine Reklamation vorliegt tun wir alles, damit die Sache in Ordnung gebracht wird.
    In unseren Vereinbarungen steht übrigens nicht „Instandsetzung vor Erneuerung“. Unsere WE müssen sogar Neuteile von den Herstellern beziehen, also nicht von den Zulieferern der Hersteller.

    Und mir ist der § 249 auch wichtig, deshalb setzte ich mich ja auch Ihren Anfeiundungen aus. Es soll sich aber auch nicht bereichert werden!

    Die Fälle die Sie hier beschreiben sicherlich keinen Schaden meiner (tollen) Versicherung. Wenn Schadenmanagement so aussieht, dann stehe ich völlig auf Ihrer Seite. Das ist Abzocke!

    Ich kann übrigens versichern, dass ich von niemandem gesteuert werde. Ich schreibe nur meine Meinung. Dies habe ich auch schon mehrfach geschrieben, wird aber wie so vieles gerne überlesen. Und ob ich die Kommentare in meiner Pause, Freizeit oder Arbeitszeit schreibe, kann Ihnen auch egal sein.

    Und von Tottexten kann bei mir kaum die Rede sein, eher umgekehrt. Meine für Sie unbequeme Meinung soll nach Möglichkeit verschwinden.

    Vielleicht sehen Sie meinen Blickwinkel auch mal Chance, Ihren einseitigen Horizont zu erweitern. Ich jedenfalls nehme Ihre Meinung auf und versuche dies in meiner täglichen Arbeit aufzunehmen. Ich möchte nicht, dass ein von mir unterschriebener Vorgang hier zurecht auseinandergenommen wird.

    @ Scherz
    Sie sollten Ihre Vorveruteilung vielleicht mal für sich behalten. Über Sie lache ich schon lange, dennoch qualifiziere ich Sie nicht als unwissend ab.
    Sie wissen doch gar nicht welche Ausbildung ich habe. Und ich behaupte mal, dass ich die Sachen diffenzierter betrachte als die meisten hier.

  16. Regulierer sagt:

    @ SV Stoll

    Aber ein netter Verschreiber…;-)
    Ihre Anmerkungen zur Rolle des SV bei Schadenmanagement ist doch nur eine Begründung für die Daseinsberechtigung.

    Aber Sie haben Recht, es darf nicht passieren, dass irgendwann nur noch SV und RA da sind, die die Versicherungsbrille tragen. Das wäre mir auch zu einseitig. Und es gibt doch auch noch genügend in denen Sie tätig sein können.
    Aber genau im ehrlich gemeinten Schadenmanagement ist ein SV nicht erforderlich. Sicherlich spart der Versicherer, aber der Kunde/Geschädigte und die Werkstatt müssen auch gewinnen. Und das ist zumindest unser Ziel. Was andere Mitbewerber machen kann ich nicht beurteilen.

    @ Robin
    Ich habe nur einen Namen und wer hier der Märchenonkel ist, wäre noch zu prüfen.

  17. SV Scherz sagt:

    Hallo Regulierer!

    Zunächst einmal möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich hier niemanden „vorverurteile“. Es sind lediglich die Kommentare eines speziellen Klientels, die eindeutige Rückschlüsse über den jeweiligen Verfasser zulassen – und diese Rückschlüsse haben nichts mit einer Vorverurteilung zu tun. Aber wenn Sie ehrlich sind, müssen Sie doch zugeben, dass so mancher Kommentar eines Multitalentes Ihres Standes jedem Fachmann entweder nur ein Kopfschütteln abringen, oder ein fröhliches Grinsen ins Gesicht zaubern kann. Natürlich wissen wir alle, dass jeder, der hier schreibt, auf unterschiedlichste Weise auf die jeweiligen Kommentare eingeht. Insofern möchte ich Ihnen doch gar nicht absprechen, dass Sie sich wirklich bemühen, sich mit einigen Themen differenzierter zu befassen als es einige Ihrer Berufskollegen hier tun.

    Fröhliche Grüße
    Guido Scherz (SV)

  18. SV Scherz sagt:

    Hallo Regulierer!

    Zitat: „…Sicherlich spart der Versicherer, aber der Kunde/Geschädigte und die Werkstatt müssen auch gewinnen. Und das ist zumindest unser Ziel. Was andere Mitbewerber machen kann ich nicht beurteilen….“

    Sehen Sie, werter Regulierer, soweit sind unsere Vorstellungen doch gar nicht voneinander entfernt (zumindest was dieses Thema betrifft). Allerdings bin ich nicht der Meinung, dass der Kunde und die Werkstatt irgendetwas an einer Schadenregulierung „gewinnen“ müssen. Vielmehr soll der Geschädigte nur gerecht entschädigt und die Werkstatt für eine ordentliche Arbeit fair entlohnt werden. Natürlich sind uns auch Versicherungsgesellschaften bekannt, die auf diese seriöse Art und Weise versuchen ein „faires“ Schadenmanagement den Anspruchstellern zu „empfehlen“. Ich könnte mir daher durchaus vorstellen, dass Sie bei einem solchen Versicherer (ich denke hier beispielsweise an die „LVM“) tätig sind. Dies sind übrigens dieselben Versicherer, die auch bislang stets eine rechtmäßige Regulierung forcierten. Insofern ist es nur lobenswert, wenn solche Versicherer sich ebenso seriös und fair im Schadenmanagement engagieren wie dieselben das bislang getan haben.

    Leider denken und handeln nicht alle Versicherer so wie Sie bzw. Ihr Arbeitgeber – und das ist der Hacken an dieser Sache. So wie beispielsweise ein „Schaden-Agent“ mit seinen qualifizierten Äußerungen den Ruf Ihres Berufsstandes schädigt (schwarze Schafe gibt es natürlich auch in unserem Berufsstand – und zwar ausreichend), sind es gerade die großen Versicherungsunternehmen, die (zur eigenen Gewinnoptimierung)das von Ihnen versuchte „faire Schadenmanagement“ mit allen rechtswidrigen Mitteln ins Abseits katapultieren. Der „Schaden-Agent“ hat bestimmt nicht beabsichtigt den Berufsstand der Vers-Sachbearbeiter zu schädigen, dem entgegen ist jedoch das illegitime Fehlverhalten der großen Versicherungen beim Schadenmanagement explizit gesteuert.

    Freundliche Grüße
    Guido Scherz (SV)

  19. harlekin sagt:

    im Internet gefunden:

    Ehrlichkeit im Reden bedeutet: die Wahrheit sagen;

    Ehrlichkeit im Verhalten meint, einen übernommenen Auftrag, ohne den eigenen Vorteil wahrzunehmen, im Sinne des Auftraggebers sachlich zu Ende führen (vgl. Bollnow, zitiert nach Wickert, Das Buch der Tugenden, S. 234 f.)

    Ehrlichkeit im Bezug auf Schadenmanagement ist für mich ein Widerspruch in sich. Ehrlichkeit braucht kein Schadenmanagement.

  20. Gast sagt:

    Sicherlich gibt es Betriebe die mit unlauteren Mitteln arbeiten.
    Aber speziell solche Betriebe werden nicht lange die Verträge behalten und diese sind mit ganz großer Sicherheit die Ausnahme und nicht die Regel(wie teilweise hier beschrieben).

  21. harlekin sagt:

    Hallo Gast,

    wieso fällt mir jetzt die Sendung Sonntags um die Mittagszeit ein, die einen Mann davon abhält, seiner Frau beim Essen kochen zu helfen. Hier sitzen die Akteure am Glastisch, auf dem ein Schwein steht, welches 5 € Stücke verspeist.

  22. Gast sagt:

    Ich denke Sie freuen sich aufs Wochenende

  23. Gutachter sagt:

    Also, vorweg ein Zitat, diesmal ein Stiftung Warentest Artikel aus dem Heft Stiftung Warentest 06/2003

    Bequem und teuer Auch die Schadenschnelldienste der Versicherer sind nichts für Skeptiker. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat 1999 die Autobahn-Notrufsäulen übernommen, dazu gibt es das Notfon 0 800/6 68 36 63 zum schnellen Kontakt zur Versicherung des Gegners. Das alles verspricht bequeme Regulierung. Der Geschädigte braucht sich nicht zu kümmern, bekommt einen Mietwagen, das kaputte Auto wird abgeholt, in die Werkstatt geschleppt und frisch gewaschen zurückgebracht. Doch Bequemlichkeit ist nicht alles. Geschädigte haben mitunter auch Anspruch auf Ersatz der Wertminderung, bei Personenschäden auf eine Haushaltshilfe oder auf Auslagenpauschalen. Diese Ansprüche fallen bei der bequemen Regulierung leicht unter den Tisch. „Zudem kennt man die Werkstatt nicht, weiß nicht, ob sie neue oder gebrauchte Teile einbaut“, sagt Gebhardt. „Die Versicherer treten als Helfer auf, stehen aber wirtschaftlich auf der Gegenseite.“ Wer sich einmal auf den Gutachter der Versicherung eingelassen hat, muss bei späteren Zweifeln ein zweites Gutachten Selbst bezahlen. Deshalb ist die Suche nach einem eigenen Fachmann ratsam – auch wenn sie schwierig ist.

    Um es auf den Punkt zu bringen:

    1. Dein Auto könnte in Osteuropa repariert worden sein, in irgend einer Hinterhofschmiede, mit Gebrauchteilen und/oder billigen Zubehörteilen, anstatt Herstellerteilen.

    2. Was willst du machen, wenn sich herausstellt das Reparaturen unsachgemäß ausgeführt wurden? (z.B. Scheinwerfer geklebt, Felgen repariert, strukturgestörte Bauteile nur geflickt und überlackiert, unsinniger Teilkarosserieersatz, schlecht gerichtete (versteckte) Karosserieteile, fehlende Hohlraumversiegelung, fehlendes Auftragen von Unterbodenschutz)

    3. Du wirst nie erfahren was dir von rechts Wegen eigentlich zusteht. Wer soll dir das sagen (Du hast ja keinen Anwalt)? Z.B. Schadenspositionen (Quelle) wie: · Ab-, Anmeldekosten · Anhängerkupplung · Anwaltskosten · Aufwendungen (nutzlose, frustrierte) · Ausfallentschädigung · Auslagenpauschale · Durchsichtkosten · Eigenersparnis Mietwagenkosten · Fahrtkosten · Finanzierungskosten · Gewerbefahrzeug · Gewinn – entgangener · Kreditkosten · merkantiler Minderwert · Neuwagenanspruch · Nutzungsausfall · Radio-Umbaukosten · Schmerzensgeld · Umbau-, Umrüstungskosten · Unkostenpauschale · Verdienstausfall · Vorteile – entgangene · Zinsen

    4. Bist du dir sicher das alle eventuell erforderlichen sicherheitsrelevanten Bauteile getauscht wurden, obwohl du als Laie nie ein Gutachten erhalten hast. (z.B. neue Sicherheitsgurte bei Frontalzusammenstoß mit Rahmenverzug oder bei gestauchten B-Säulen, ausgelöste Gurtstraffer, Achsteile nach Vermessungsprotokoll, Servolenkung bei bleibend verformten Achsteilen, Airbagsystem prüfen bei verzogener Karosserie, Fehlerspeicher auslesen um versteckte Schäden an elektronischen Bauteile aufzuspüren. [Bei Mercedes heißt das z.B. Star-Diagnose.>)

    5. Du hast dann kein Gutachten! Du kannst dein Auto später schlechter verkaufen, denn: Rechtshistorisches

    Das OLG Stuttgart hat erkannt, dass kein Geschädigter ohne Sachverständigengutachten in der Lage ist, solchen Einwendungen des eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherers zu begegnen; wenn das Fahrzeug erst einmal repariert ist lassen sich Art und Umfang des unfallbedingt eingetretenen Schadens – und dafür ist der Schädiger beweispflichtig – nicht mehr feststellen.

    Die vom OLG Stuttgart angestellten Erwägungen sind heute über 30 Jahre alt und es hätte sich wohl keiner der damals tätigen Richter auch nur träumen lassen, wie praxisrelevant sie erst noch werden sollten. Der Verbraucher, der ohne Sachverständigengutachten die Unfallschäden an seinem Fahrzeug reparieren lässt, muss im Falle des späteren Verkaufes seines Fahrzeuges die Unfallschäden sowie deren Art und Umfang gegenüber seinem künftigen Käufer auch ungefragt offenbaren. Zwar kann er seine kaufvertraglichen Gewährleistungspflichten ausschließen. Für die Richtigkeit der zum Fahrzeugzustand abgegebenen Erklärungen haftet er jedoch gegenüber seinem Käufer ohne Weiteres. Gefährlich sind häufig verwendete Begriffe wie “Heckschaden fachgerecht behoben” im Kaufvertragsformular zu der Frage nach Unfallschäden.

    Wenn der Käufer eines solchen Fahrzeuges dann nach dem Kauf feststellt, dass der Heckschaden entgegen den kaufvertraglichen Angaben nicht fachgerecht behoben worden ist, dass etwa das Heckabschlussblech nicht erneuert sondern nur gerichtet worden ist, ist er zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt; er kann Rückzahlung des Kaufpreises verlangen und muss sich nur ganz geringfügige Gebrauchsvorteile abrechnen lassen.

     Der Geschädigte bemerkt häufig erst dann, dass er sich durch den Verzicht auf das Schadensgutachten erhebliche und nicht wieder gutzumachende Nachteile eingehandelt hat. Könnte er dem rücktrittswilligen Käufer ein Schadensgutachten vorlegen, indem der als fachgerecht zu bezeichnende Reparaturweg und das Ausmaß des unfallbedingt entstandenen Schadens beschrieben ist, könnte er den Umfang des unfallbedingt entstandenen Schadens als Grundvoraussetzung für die Beantwortung der Frage, ob der Schaden auch fachgerecht behoben worden ist, belegen und beweisen und er hätte so gute Chancen, die Rückgängigmachung des Kaufvertrages durch seinen Käufer zu verhindern. Ohne das Schadensgutachten ist der Geschädigte hier aber chancenlos und es ist ihm deshalb immer mit besten Gründen zu empfehlen, bei jedem Schadensfall ein Schadensgutachten zu beauftragen, damit er beim späteren Verkauf seines Fahrzeuges gegenüber seinem Käufer pflichtgemäß wahre Angaben über Art und Umfang des Unfallschadens machen und diese im Streitfall auch belegen kann.

    6. Ist dein Fahrzeug dann doch ein Totalschaden (laut Versicherungseigenem Sachverständigen), wird dein Fahrzeug vielleicht ohne deine Einwilligung und ohne Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung in die Restwertbörse gesetzt, Zitat BGH:

    Ein Geschädigter ist allerdings grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 2004 – VI ZR 119/04 – aaO) und kann vom Schädiger auch nicht auf einen höheren Restwerterlös verwiesen werden, der auf einem Sondermarkt durch spezialisierte Restwertaufkäufer erzielt werden könnte (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, aaO; vom 21. Januar 1992 – VI ZR 142/91 – aaO; vom 6. April 1993 – VI ZR 181/92 – VersR 1993, 769; vom 7. Dezember 2004 – VI ZR 119/04 – aaO). Nach diesen Grundsätzen leistet der Geschädigte dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit im allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Satz 2 BGB a.F. gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, aaO; vom 21. Januar 1992 – VI ZR 142/91 – aaO, 458; vom 6. April 1993 – VI ZR 181/92 – aaO, 770 und vom 7. Dezember 2004 – VI ZR 119/04 – aaO, 382).

    7. Hast du gewußt, das du dank der 130 % Rechtsprechung dein Fahrzeug auch 30 % Prozent über Wert richten darfst?

    § 249 BGB Ersatz von Reparaturaufwand bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs kann nur verlangt werden, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 154,395 ff.).

  24. Regulierer sagt:

    @ SV Scherz

    Vielen Dank, dass Sie die Differenzierung meiner Meinung wahrnehmen.

    Sie haben Recht, der Geschädigte soll gerecht entschädigt werden! Ich sehe meine Aufgabe darin, dies umzusetzen.
    Mit gewinnen meinte ich das neudeutsche „Win-Win“ zwischen Partnern. Es sollen alle zufrieden sein.

    Wenn die Reparatur so durchgeführt wird, wie Sie befürchten oder teilweise beschreiben, dann hat dies nichts in der Regulierung zu suchen.

    Ich denke auch, dass die Schadenmanagement-Fälle den SV und RA gar nicht soviele Fälle wegnehmen. Die Geschädigten die dies freiwillig mitmachen hätten wahrscheinlich den Schaden auch ohne SV (häufig zumindest) und definitiv ohne RA in ihrer WE reparieren lassen. Betroffen sind eher die WE, die ihre Kunden verlieren. Dies ist aber nur eine Vermutung die ich nicht fundieren kann, also bitte nicht um die Ohren hauen.

    Wie gesagt, ich halte Sachverständige und Rechtsanwälte für die Schadenrechtlandschaft für unerlässlich!

  25. WESOR sagt:

    @ Rulierer, richtig der Satz: „Diese Wegelagerer müssen wir ausschalten“. Stand in einer Allianz Arbeitsanweisung von 1991 und hat sich bei mir eingebrannt.

    Zum nachlesen, instandsetzen geht vor erneuern.

    http://www.karosserie-kluge.de Eurogarantpartner Leistung

    „Die Prämisse ist instandsetzen vor erneuern“.

    Aber doch nicht für Neuteile Prämie fordern und dann optische Instandsetzung anbieten. Lässt sich aber eine Totalschadenabrechnung darstellen, dann plötzlich alles erneuern, nur das er tot wird.
    Schildern Sie doch einen Fall, bei dem der Geschädigte einen Vorteil hat bei dem aktiven Schadenmanagement!

  26. Regulierer sagt:

    Der Vorteil ist schon der Service, dass er sich um nichts kümmern muss. Ein Anruf und es läuft!
    Das Auto wird genauso instandgesetzt, als wäre es bei keinem Partnerbetrieb. Also wenn erforderlich erneuern mit Hersteller-Teilen oder Instandsetzen, wenn besser. Denn nicht immer ist Neu auch besser. Aber das werden die SV wesentlich besser beurteilen können als ich.
    Im KH-Fall wird aktiv NA/MW, Wertminderung und KP an- und abgesprochen. Die Wertminderung wird von einem externen SV ermittelt, das Protokoll dazu erhält der Geschädigte.

    Sollte wirklich mal die Reparatur Mängel haben, dann muss der Geschädigte nicht der Werkstatt nachweisen, dass ein Fehler vorliegt, dann kümmern wir uns. Notfalls schalten wir einen SV mit der Prüfung ein. Und bitte glauben Sie mir, nicht mit dem Hintergrund, den Anspruch abzulehnen. Es geht um eine objektive Beurteilung. Meist werden die Reklamationen aber ohne Probleme behoben.

    Ich propagandiere wirklich nur die ehrliche und faire Behandlung. Sollte sich das Management bei uns verschlechtern, wäre ich der Letzte der dies nicht zugeben würde und dies auch hier sagen würde. Und Sie würden sagen: „Das haben wir doch immer gesagt!“
    Aber das ist nicht der Fall.

    An Ihrer Stelle fände ich Schadenmanagement auch Scheiße! Man kann keine Jubelarien von Ihnen erwarten, das ist absolut verständlich. Aber man kann trotz der eigenen wirtschaftlichen Einbußen differenziert damit umgehen. So z.B. nach dem Motto „ganz schön clever von den sch.. Assekuranzen, aber wie mache ich nun das Beste daraus?“ Weil lamnetieren hilft ja nicht. Sie wehren sich in einigen Bereichen und das ist auch völlig legitim!

    Mehr will ich persönlich nicht.

    P.S. Ich bin froh nicht für die Allianz arbeiten zu müssen!!!
    Nach der Aktion mit den Mitarbeitern hätte ich soweit möglich auch alle Verträge dort gekündigt! Und der Begriff „Wegelagerer“ ist eine Frechheit!

  27. Robin Huk sagt:

    Es ist immer das gleiche utopische (bezahlte) Märchen und hört und hört nicht auf.

    Bei uns ist alles toll….

    Sachverständige, Rechtsanwälte und Geschädigte interessiert jedoch nur eins:

    Fakten, Fakten, Fakten!

    Welche Versicherung bietet diesen Traumservice ?

    So lange keine Fakten auf dem Tisch liegen, ist alles nur heiße Luft, die die Seiten hier vollmüllt.

    Onkel Robin liest zwar gerne Geschichten aus einem Land vor unserer Zeit, aber immer die gleiche wird irgendwann langweilig.

  28. WESOR sagt:

    An Alle, jeder gibt hier sein Bestes.
    Fakten finden sie bei ihren Kunden. Halten sie Kontakt mit Ihnen.
    Sie werden es nicht glauben, die meisten angesprochenen Autohalter waren bereit mit uns zu reden, als wir sie auf die Beulenspiegelungen und Spachtelaufträge mit dem Lackschichtenmesser hingewiesen haben. Gleich waren sie bereit zu sagen, wie es und bei wem es zur Reparatur kam. Bei den schadengesteuerten Autofahrern hatten wir so richtig nachgelegt. Statt wie hier versprochen Garantieleistungen zu erbringen ist ein EurogarantPartnerbetrieb zur Schiedstelle der Handwerkskammer gelaufen und hat seinen Rechtsanwalt beauftragt zu schreiben, „das sind keine vorhandenen Mängel, das ist heutiger Stand der Ausbeul- und Lackiertechnik“. Erst die Klageschrift vom Anwalt hat ein neues Seitenteil aktiviert. Wir freien Gutachter haben keine andere Wahl als auf die Mißstände hinzuweisen, weil das unser Geschäft ist und dafür kämpfen wir. Dabei hilft uns in gewisser Hinsicht das rigide Vorgehen der Sachverständigen aus der Versicherungswirtschaft. Die bekommen immer mehr Druck vom Arbeitgeber und wollen das auch beim Geschädigten durchsetzen, dass sie wiederum nicht ersetzt werden.
    Bei der grünen Versicherung gab es bei Kasko vom hauseigenen SV 3400 und nach dem Sachverstädigenverfahren 9500 aus Köln direkt. Wir Freien müssen nur gewillt sein, jeden anzusprechen der ein instandgesetztes Auto hat und wir schon von weitem erkennen, hier ist was zu bemängeln. Erst der kostenlose Einsatz des Lackschichtendickenmessers bringt „einen Heile gemachten“ Geschädigten so richtig in Rage und dann wird auch ein Auftrag daraus. Der Regulierer hat schon recht, lamentieren hilft nicht. Aber unsere Fachkompetenz überzeugt und spricht sich herum. Da wir über keine Werbemillionen verfügen müssen wir eben unsere RegionalReporter aktivieren und mit Material füttern. Die Prüforganisationen schreiben doch auch in jedem Käsblatt was von ihrer Tätigkeit. Was wir zu berichten haben ist viel interessanter. Ein Unfallfoto und eine passende Ãœberschrift und der Reporter freut sich. Wenn Du wieder was hast ruf mich an. Natürlich hab ich wieder was für Dich. Dann haben wir eine Wertminderungsberechnung einer Drückerorganisation eingestellt und dazu geschrieben, was wir mit dem Anwalt wirklich vor Gericht erstritten haben. Die Versicherungen nageln doch auch alles voll mit ihren Betrugsfällen. Gleiches Recht für Alle. Tue gutes und sprich darüber.

  29. runabout sagt:

    Hallo Herr Wesor,

    Genau so ist es. Habe gestern aquiriert und konnte mich
    an der regen Diskussion nicht beteiligen.

    Anders als gewisse Versicherungskräfte kriege ich meine
    Zeit im Web nicht bezahlt.

    Aber seien Sie versichert: Jeden Kunden den man die Abläufe im Schadenmanagement schildert reißt die Augen
    auf:“Das hat mir der Sachbearbeiter so aber nicht gesagt.“
    Die Stratgie ist richtig

    Information gegen Propaganda
    Fakten gegen ständige, dreist wiederholte
    Falschbehauptungen
    Gerichtsurteile gegen ein betrügerisches Rechtsgebaren.

  30. Regulierer sagt:

    Meine Herren!

    Was möchten Sie denn? Ich beschreibe meine eigenen Erfahrungen und sage nicht welche Versicherung „so toll“ sein soll. Ich mache doch keine konkrete Werbung! Fakten kann ich somit nicht auf den Tisch legen, aber selbst wenn ich die Fragebögen vorlegen könnte sagen viele „die sind getürckt“!

    Fälle wir von Wesor beschrieben sind m.E. Einzelfälle, allerdings ist einer schon zu viel. So darf Schadenmangement nicht aussehen! Soetwas prangern Sie zurecht an

    Es zudem extrem unfair und unsachlich meine Meinung dadurch untergraben zu wollen, dass ich dafür bezahlt werden würde. Ich schreibe meine Statements in meinen Pausen oder vonzu Hause.
    Ich bin definitiv objektiver als Sie, denn ob ich Ihre Rechnung kürze oder nicht (bitte, das ist nur ein Beispiel), ich bekomme das gleiche Gehalt. Sie verspüren die Maßnahmen auf dem Ertragskonto. Also hören mit diesem Sch… auf!

    Und ich gebe auch offen zu, dass meine Meinung durch unsere Handhabung beeinflusst ist, aber versuche immer diese zu Hinterfragen.

  31. Nero sagt:

    @ Regulierer
    „Fälle, wie von Wesor beschrieben, sind m.E. Einzelfälle“

    Leider konnten wir bisher nur wenige Einzelfälle, von Geschädigten überprüfen, welche das ach so praktische Schadenmanagement einer Versicherung in Anspruch nahmen.

    Das liegt zum Einen daran, dass den meisten Geschädigten zunächst gar nicht auffällt, wenn bei der Instandstandsetzung gepfuscht wurde, zum Anderen daran, dass wir unsere Serviceleistung „Ãœberprüfung der Reparaturqualität“ aus den schon angesprochenen Gründen nicht so bombastisch bewerben können, wie die Versicherungswirtschaft Ihr Schadenmanagement.

    Es dürfte aber auch dem „Regulierer“ zu denken geben, dass wir trotz geringster Anzahl von uns überprüfter Reparaturen, in allen Fällen teils erhebliche Reparaturmängel feststellen mußten.
    Unsere bundesweiten Kontaktgespräche mit Kollegen ergeben die gleichen Erfahrungen, wie wir sie gemacht haben.

    Folgt man den Ausführungen des Regulierers, haben wir, die unabhängigen KFZ- Sachverständigen in Deutschland, wohl gerade die von ihm angesprochenen „Einzelfälle“ geprüft und zufälligerweise allesamt die gleichen Fahrzeuge besichtigt, denn sonst wären es ja keine Einzelfälle mehr.

    Also Kollegen, probagiert lauthals die „Ãœberprufung der Reparaturqualität.“
    Wir erschließen uns mit Sicherheit ein umfangreiches neues Betätigungsfeld.

  32. runabout sagt:

    Zitat: Regulierer

    „Ich bin definitiv objektiver als Sie, denn ob ich Ihre Rechnung kürze oder nicht (bitte, das ist nur ein Beispiel), ich bekomme das gleiche Gehalt…“

    1.
    Für jedem Geschädigten, der sich unter Einwirkung des
    ersten Schockes mittels Desinformation zum Schadensmanagement nötigen läßt , gibt es Provision.

    2.
    Es werden doch Statistiken geführt über durchchnittliche Regulierungssummen pro Haftpflichtfall, oder etwa nicht?
    Dies sind doch Kennzahlen für jede Organisationseinheit.
    Wer Karriere machen will tut gut daran, diese Kennzahlen möglichts niedrig zu halten.

    Womit?
    Indem möglichst viele Anspruchsbestandteile vorenthalten werden.

    Die Maske des edlen Versicherungsstreiters nehme ich
    dir nicht ab.

    Das angedeutete Abgleiten in die Fäkaliensprache
    im vorletzten Absatz entspricht dann wohl eher deinem
    Niveau.

  33. Haarsträubend sagt:

    Ich finde es einfach nur beschämend, wie Sie gestandene Handwerker offen oder mittelbar in Misskredit bringen, nur weil diese sich erlauben, mit der von Ihnen verhassten Versicherungswirtschaft Verträge abzuschließen, mit Hilfe derer SIE (die Handwerker) größeren Umsatz generieren und DIE (die Versicherer) dafür günstigere Preise erhalten.

    Um einmal in der Diktion einiger Beiträge auf dieser Seite zu bleiben (ich such Sie gerne raus…): Das sind üble Methoden, die wir in Deutschland schon mal hatten. (Jaaa, die ganz große Keule, die kann ich auch mal schwingen!)

    Falls es noch nicht aufgefallen ist, kriegt der, der eine Lastwagenladung Schrauben kauft mit Sicherheit einen günstigeren Stückpreis als der, der eine Schraube kauft. Deswegen haben die Schrauben keine unterschiedliche Qualität.

    Wer suchet, der findet! Mich würde interessieren, ob Ihr Spürsinn auch soweit reicht, die Arbeit der „Guten“, sich nicht am Schadenmanagement beteiligenden Firman einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.

  34. SV Neidow sagt:

    Liebe Gemeinde, seit Wochen beobachte ich sehr interessiert diese Plattform. Es waren sehr viele gute Beiträge dabei, aber auch viel Unnötiges. Dies gilt insbesondere für Polemik, Beleidigungen und Hypothesen (was wäre, wenn). Es gibt klare Gesetztesvorlagen, an die wir uns zu halten haben und ebenso ausreitzen können. Die Einen machen das mehr, die Anderen weniger. Da wir nur Haftpflichtschäden bearbeiten und auch in keinem SSD oder Ähnliches sind, kann ich zum Thema Interssenkonflikt, dem wahrscheinlich jeder unterliegt, der für beide Seiten arbeit (das kann auch unmerklich sein), nichts sagen. (Beiß‘ nie die Hand, die dich füttert). Das gilt wohl für alle hier Mitredenden. Es gibt wohl für alle Seiten Gesetze oder Richtlinien, die einem je nach Betrachtung unfair oder ungerecht vorkommen. Ich habe logischerweise zun vielen hier beschriebenen Fällen auch Beispiele, aber das würde den Rahmen wohl sprengen. Mich würde sehr freuen, wenn hier etwas mehr Sachlichkeit einkehren würde und weniger Sarkasmus und Beleidigungen.

    Nils Neidow (SV)

  35. Sir Henry Morgen sagt:

    Hallo

    Und wieso in aller Welt, soll sich irgendwer auf dieses zweifelsfrei risikobehaftete Schadensmanagement einlassen, wenn ihm nach Recht und Gesetz ein unabhängiger Gutachter und ein eigener Rechtsanwalt zusteht??????

    Mfg

  36. Regulierer sagt:

    @ runabout
    Das „Du“ habe ich Ihnen nicht angeboten, und über mein Niveau brauchen Sie sich auch keine Sorgen machen.

    1.
    Für jedem Geschädigten, der sich unter Einwirkung des
    ersten Schockes mittels Desinformation zum Schadensmanagement nötigen läßt , gibt es Provision.

    Blödsinn, es gibt keine Provision (zumindest bei uns)!

    2.
    Es werden doch Statistiken geführt über durchchnittliche Regulierungssummen pro Haftpflichtfall, oder etwa nicht?
    Dies sind doch Kennzahlen für jede Organisationseinheit.
    Wer Karriere machen will tut gut daran, diese Kennzahlen möglichts niedrig zu halten.
    Womit?
    Indem möglichst viele Anspruchsbestandteile vorenthalten werden.

    Nochmal blödsinn! Die Ersparnisse kommen durch möglichst viele Vermittlungen. Wir sparen bei der Reparaturhöhe durch Rabatt (und nicht durch Fehlreparatur) und dem entfallen von SV – und RA-Kosten sowie günstige Direktvermittlungen für MW.
    Wieso sollen wir dann berechtigte Forderungen vorenthalten?
    Stimmt, die Versicherungen können ja nicht genug bekommen…

    Was Sie mir abnehmen oder nicht ist mir auch relative egal. Ich habe aber schon mehrfach geschrieben, wie ich mir Schadenmanagement vorstelle.

    Hinsichtlich der Einzelfälle meine ich nicht, dass alle das Gleiche Fahrzeug gesehen haben. Aber wieviele Fälle sind das absolut?
    Es ist zu einfach gedacht, ich habe 5 Reklamationen gesehen, diese waren berechtigt, somit sind alle Managementreparaturen schlecht! Meine Erfahrungen sind andere!

    Aber was nicht sein darf, darf halt nicht sein, gell!

    @Haarsträubend
    Einige machen sich schon die Mühe, aber für viele ist dies ein Aspekt, der nicht in ihre Welt passt. Er wird daher ignoriert.

  37. SV Hildebrandt sagt:

    Der von mir geschilderte Fall ist sicherlich der krasseste von allen von mir überprüften Instandsetzungen und Reparaturen. Bemerkenswert war an dieser Rechnung der Schlusssatz: „ Auftragsgemäß wurde der kostengünstigste Reparaturweg durchgeführt.“ Wer hier tatsächlich als Auftraggeber steht, sollte klar sein. Allerdings musste der Geschädigte den Reparaturauftrag unterschreiben und ist somit auf dem Papier derjenige der dies *preiswerte Instandsetzung* in Auftrag gegeben hat.

    @ Haarstreubend

    Selbstverständlich habe ich auch schon an einem Fahrzeug der Oberklassen (hier war es ein Kombi) das gerademal zwei Jahre alt war und einen Schaden an der rechten Seitenwand hatte. Bei der Überprüfung dieser Instandsetzung, diese wurde in der Händlerfachwerkstatt vorgenommen, kam die Qualität mittels Schichtdickenmessgerät zum Vorschein. Großflächig aufgebrachte Spachtelmasse mit einer Schichtdicke die nicht mehr messbar war. Nach Einschaltung eines Rechtsanwalts wurde diese Seitenwand danach doch noch erneuert. Und ob Sie es glauben oder nicht, manche Stellen dieser Spachtelmassen konnten mit einem Gliedermaßstab gemessen werden.

    @ SV Stoll

    Selbstverständlich werde ich alle hier anwesenden auf dem Laufenden halten. Ich selber habe x solcher Fälle in meinen Akten, allerdings nicht von solchem Umfang. Meistens wurden bei Erneuerungen Teile aus dem Zubehörprogramm verwendet und die Herstellerpreise berechnet, Richtarbeiten und Lackierungen nur soweit vorgenommen wie es auf den ersten Blick zu erkennen war. Irgendwo müssen ja die *gewährten Rabatte* in den Löhne ja aufgefangen werden.

  38. Gast sagt:

    Lächerlich was hier so teilweise abgeht, hier werden Einzelfälle aufgetan die mann schon im Archiv hat und bestimmte Kollegen können auch von ein paar Fällen erzählen.

    Wir arbeiten auch für Autohäuser, wir führen Karosseriearbeiten und die Lackierungen durch.
    Wieso eigentlich?
    Wieso eigentlich die Karosseriearbeiten?
    Weil wir, der Eurogarantbetrieb über das Know-How verfügen und viele Marken Werkstätten nicht.
    Was meinen Sie was da teiweise ausgebeult wird und als erneuert in Rechnung gestellt wird.
    Das sind keine Einzelfälle, dies passiert regelmäßig.

    Wir als Partnerbetrieb vieler Versicherungen würden u sowas nie im Leben machen.

    Zitat von Wesor:
    Schildern Sie doch einen Fall, bei dem der Geschädigte einen Vorteil hat bei dem aktiven Schadenmanagement!

    Geht ein Haftpflichschaden an einen Partnerbetrieb ist die Schuldfrage zu 100% geklärt.
    Das heißt:
    eventuel kein Gutachten
    weniger bis gar kein Schriftkram für den Anspruchsteller

    auf gut Deutsch, weniger Bürokratie.

    Was hat das zur Folge?
    Das Auto ist schneller wieder beim Kunden und den meißten geht es nur darum das er wieder sein eigenes repariertes Fahrzeug auf den Hof stehen hat.

    Wertminderung usw werden auch von der Versicherung übernommen.
    Hat der Regulierer auch schon oben geschrieben.

  39. Gast sagt:

    Zitat
    Irgendwo müssen ja die *gewährten Rabatte* in den Löhne ja aufgefangen werden.

    Ja, durch die bessere Werkstattauslastung

  40. Regulierer sagt:

    @ Gast:

    Wie gesagt:
    Was nicht sein darf, darf nicht sein!!!

    Nach Meinung einiger Herren müssen ja auch Sie nur Schmuh machen.
    Ich möchte nicht wissen, welch „schlechten“ Ruf Sie haben müssen…;-)))
    Unsere Partner sind zumindest mit unsere Zusammenarbeit zufrieden.

  41. runabout sagt:

    Regulierer

    jede, aber auch wirklich jede abstruse Behauptung von dir wurde mehrmals widerlegt, können als keine Einzelfälle sein.

    Trotzdem kommt immer nur eine substanzlose wiederholung
    des immer selben Unsinns.

    Was du hier veranstaltest wird doch immer klarer,
    Hardcorespamming und nichts anderes.

  42. Störtebeker sagt:

    Hallo Gast!

    Zitat: „…Geht ein Haftpflichschaden an einen Partnerbetrieb ist die Schuldfrage zu 100% geklärt. Das heißt: eventuel kein Gutachten weniger bis gar kein Schriftkram für den Anspruchsteller – auf gut Deutsch, weniger Bürokratie. Was hat das zur Folge? Das Auto ist schneller wieder beim Kunden und den meißten geht es nur darum das er wieder sein eigenes repariertes Fahrzeug auf den Hof stehen hat. Wertminderung usw werden auch von der Versicherung übernommen….“

    Ich möchte mich mit Ihnen erst gar nicht über die bekannte Reparaturqualität einiger „Eurogarantbetriebe“ auseinandersetzen. Ich möchte nur auf Ihr vorgenanntes Zitat kurz eingehen, um Ihnen Ihren Denkfehler aufzuzeigen:

    Zunächst einmal hat ein Schadengutachten relativ wenig mit der „Klärung einer Schuldfrage“ zu tun. Ein solches Gutachten ist primär zur „unabhängigen Beweissicherung“ und zur ebenso unabhängigen „Ermittlung der Schadenhöhe“ gedacht. Also wenn man dem Anspruchsteller von diesem „bürokratischen“ Schreibkram abrät, verweigert man dem Anspruchsteller seine „Rechte und Pflichten“, denn er ist beweispflichtig (und nicht etwa der Reparateur oder Versicherer). Das kann natürlich weitreichende Folgen für den Anspruchsteller (später sicher auch für den Reparateur, wenn der AST regressiert) haben. Was die „Wertminderung u.s.w.“ (wie Sie schreiben) betrifft, kann diese beispielsweise ausschließlich der Sachverständige ermitteln, der das Fahrzeug auch begutachtet hat. Wurde das Auto aber nicht begutachtet, kann der Anspruchsteller ruhigen Gewissens davon ausgehen, dass der Entschädigungsbetrag den der Versicherer möglicherweise zahlen möchte, sicher nichts mit einer tatsächlichen Wertminderung zu tun hat.
    Natürlich gibt es für meine vorstehenden Ausführungen entsprechende höchstrichterliche Urteile. Diese hier nun einzustellen, erspare ich mir jedoch.

    MfG
    Störtebeker

  43. Haarsträubend sagt:

    Ich kenne mich da nicht so aus, aber die einschlägigen Berechnungsprogramme und Listen werden doch wohl nicht nur Sachverständige, sonder auch die Versicherer haben. Oder braucht man für den Erwerb von audatex & Co. neuerdings eine besondere Genehmigung?

  44. Chr. Zimper sagt:

    ich glaube nicht, dass ein Werkstattínhaber es lächerlich findet, wenn sein Bruder, der einen nicht unbeträtlichen Haftpflichtschaden erlitten hat, auf Grund dessen, dass die zu regulierende Versicherung diesen dazu drängte, das bereits in der Werkstatt seines Bruders befindliche Fahrzeug zum Partnerbetrieb der Versicherung zu verbringen, um dort einen Kostenvoranschlag über die Höhe des Schadens erstellen zu lassen.
    In der Partnerwerkstatt wurde dem Bruder dann mitgeteilt, dass dieser Kostenvoranschlag nur erstellt werden kann, wenn das Fahzeug auch im Partnerbetrieb der Versicherung repariert wird.

    So war es dann auch geschehen.

    Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob die Brüder nun doch schon wieder miteinander sprechen.

    Das gestern von Herrn Stoll geschriebene ist daher fett zu unterstreichen.

    Herr Stoll schrieb:
    Wenn dann ein freier SV dazwischen steht als neutrale Anlaufstelle, der sachlich und fachlich mit auch teilweise juristischem Hintergrundwissen, die Beteiligten aufklären und informieren kann, ist doch auch Ihnen geholfen, wenn Sie aus der Schußlinie genommen werden. Sie wollen doch reparieren, schaffen, Ihre anständige Bezahlung dafür erhalten und nicht andauernd der De.. zwischen den Fronten sein?
    Genau diese Pufferzone füllen wir SV`s aus.

    MfG Chr. Zimper

  45. Gast sagt:

    Zitat:
    Zunächst einmal hat ein Schadengutachten relativ wenig mit der “Klärung einer Schuldfrage� zu tun. Ein solches Gutachten ist primär zur “unabhängigen Beweissicherung� und zur ebenso unabhängigen “Ermittlung der Schadenhöhe� gedacht. Also wenn man dem Anspruchsteller von diesem “bürokratischen� Schreibkram abrät, verweigert man dem Anspruchsteller seine “Rechte und Pflichten�,

    Wofür brauche ich eine Beweissicherung wenn mein Schaden zu 100% übernommen wird?

  46. SV Stoll sagt:

    Hallo,

    wenn wir es gerade von der Wertminderung haben und Gerechtigkeiten:

    Wer, ausser dem am Objekt tätigen SV kann alle für die Wertminderung erforderlichen Faktoren erfassen und marktgerecht bewerten? Für Haarsträubend und Regulierer: Das betrifft auch die Bewertung von Vorschäden!!

    Grundsatz: Eine Wertminderung kann nur von einem SV, der das zu bewertende Objekt selbst begutachtet, hat festgelegt werden.

    Ein hirnloser Computer 100km entfernt, der nur statisch mit Daten gefüllt wird kann das nicht!!!!!!!!!!!

    Berechnungsprogramme sind Stuß, Blödsinn und hohler Kram!!!!

    Hand am Arm wird die Wertminderung berechnet, Ende!!!!!!

    Trotzdem Mfg. SV Stoll

    Steckenpferd Wertminderung (2 Leitz-Ordner voll)

  47. SV Stoll sagt:

    Hallo Gast,

    Regress im nachhinein, plötzlich auftauchende Ungereimtheiten, SB hat sich vertan (auch nur Menschen), VN ändert seine Meinung, plötzlich auftauchende Zeugen mit anderer Wahrnehmung, Spionage-Programme fördern Vorschäden zutage=Versicherung zieht Notbremse etc.
    Alles schon gehabt. Und jetzt? Ohne Gutachten ist ihr Kunde der Mops und Sie auch. Klar, Sie können Ihr Geld einklagen beim Fahrzeughalter (Haftpflicht). Der Schaden an Ihrem Ruf ist aber nicht absehbar („der Abzocker“ etc., was dann da so kursiert). Beweissicherung umfasst auch den Bereich der Wertminderung, ob eine eingetreten ist oder nicht. Auch Wertverbesserungen werden durch ein Gutachten erfasst, das schützt den Geschädigten davor, sich eines Verstoßes gegen das Bereicherungsverbot schuldig zu machen.

    Mfg. SV Stoll

  48. Regulierer sagt:

    Die Wertminderung muss m.E. von einem SV errechnet werden. Da hat SV Stoll absolut Recht, nur dann ist die WM auch substantiert dargelegt.

    @ runabout
    Nicht nur das Sie respektlos sind, Sie haben bislang nichts widerlegt. Wie denn auch, wenn Sie die vielen und überwiegenden reibungslosen Fälle, bei denen keine Reklamation auftauchen, weil auch nicht aufkommen können, da die Reparatur absolut i.O., nicht gesehen und nie sehen werden. Wir haben tausende von Managementschäden bundesweit, dann müssten Sie hier auch tausende Fälle aufführen, wenn meine Beobachtungen nicht stimmen würden.

    Sie sind doch nur blind in eigener Sache unterwegs. Wenn es um Aufklärung gehen würde, würde auch Gegenargumente berücksichtigt werden. Dazu sind Sie nicht in der Lage.

  49. Peter Pan sagt:

    hallo gast
    sie fragen,weshalb man ein gutachten braucht,wenn der schaden zu 100% reguliert wird?
    irgendwann wollen sie den wagen verkaufen;dann sind sie offenbarungspflichtig bezüglich der unfallschäden,die er erlitten hatte!
    dieser pflicht können sie ohne gutachten nicht nachkommen.
    wenn ein schadensgutachten tatsächlich lediglich zur ermittlung der schadenshöhe gebraucht würde,dann wäre es in der tat oft überflüssig.
    haben sie sich schon mal gefragt,weshalb der bundesgerichtshof dem geschädigten grundsätzlich gestattet,ein gutachten zu erholen und mit dessen kosten den unfallgegner zu belasten?
    weil es eben unabdingbar notwendig zur wahrung der integrität der rechtssphäre des geschädigten ist!
    wer etwas anderes behauptet,versucht damit den geschädigten um seine rechte zu betrügen.

  50. Regulierer sagt:

    SV Stoll:

    Wenn ein Versicherer die Reparatur beauftragt hat und die Haftung bestätigt hat, dann ist das Thema durch, egal aus welchem Grund.

    Aber in dem geschilderten Fall haben Sie Recht, dass der Geschädigte der gelackmeierte ist, wenn der Versicherer dann trotzdem einen Affentanz versucht. Das Verhalten des Versicherers ist aber in meinen Augen unseriös.

    Wenn ein Vorschaden auftaucht, dann wird ein Gutachten erstellt. Nun können wir natürlich wieder darüber streiten ob es dann ein vom Versicherer beauftragter SV sein darf. Ich denke, es sollte ein objektiver SV sein. Wenn das Produnkt stimmt ist es egal, aber wer glaubt dann schon dem „anderen“ SV.

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