Sich zu wehren lohnt sich!

Mit freundlicher Unterstützung des Herrn Mario Stoll veröffentlichen wir unter den nachfolgenden Verlinkungen einige Beschlüsse zum Urheberrecht.
Sehr lesenswert ist hier der Beschluß des LG Hamburg vom 03.02.2011, den wir als erstes verlinken. Die Beschlüsse sind im pdf-Format hinterlegt und können durch Doppelklick geöffnet werden.

MS Automotive Vs. Autoonline_Urheberrecht_Beschluss_EV 03.02.2011_LGHamburg_310_O_16_11

WürttembergischeLGHamburg31012011

Unterlassungserklärung_02 02 2010 (2)

MS Automotive Vs Autoonline_Urheberrecht_Beschluss_EV 06 09 2010_LGHamburg_310_O_320_10

MS Automotive Vs Autoonline_Urheberrecht_AGDüsseldorf_57C14745_10_Teil_Anerkenntnisurteil_13 01 2011

Über RA Reckels

Fachanwalt für Arbeits- und Verkehrsrecht, Notar Biete Zusammenarbeit von Unfallgeschädigten, Werkstatt, Sachverständigen und Anwalt zur Schadenoptimierung an. Abwicklung der Unfallschäden erfolgt über die Web/Akte, d.h. online. Infos unter www.unfallschaden.tv und unter www.onlineadvokaten.de
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18 Antworten zu Sich zu wehren lohnt sich!

  1. Alois Aigner sagt:

    Warum ist dieser Beitrag denn erst jetzt veröffentlicht worden? Das sind doch interessante Entscheidungen.
    Grüße
    Aigner Alois

  2. Frage sagt:

    @ Alois Aigner

    Was für ein Beitrag? Eine Liste von Links, noch dazu ohne aussagekräftige Überschrift ist, wie man sieht, eh nur für die Katz.

  3. F-W Wortmann sagt:

    Hallo Frage,
    die Links sind nicht für die Katz. Sie sind sogar schon Gegenstand eines ausfühlichen Aufsatzes in der DS 2011 Heft 4 gewesen. So uninteressant sind daher die Beschlüsse keineswegs. Da gibt es an anderer Stelle in diesem Blog Links, die uninteressanter sind.

  4. Frage sagt:

    @ F-W Wortmann

    Hat auch keiner behauptet, dass die Links für die Katz sind. Der Beitrag in seinem Minimalismus ist für die Katz. Beweis: Nicht ein konstruktiver Kommentar zu der hoch brisanten Problematik: „Urheberrecht des Sachverständigen auf seine Lichtbilder in Schadengutachten“.

  5. Parasitenfeind sagt:

    Habt ihr nichts besseres zu tun, als an der Art und Weise der Beitragseinstellung herum zu nörgeln?

    Um was gehts hier eigentlich? Um die Sache oder um Selbstdarstellung? Dient diese Verhaltensweise dieser Plattform?

    Alle Kritiker sind aufgerufen es besser zu tun.

    @ F-W Wortmann
    Danke für den Hinweis bezüglich des Aufsatzes in der DS 2011 Heft 4.

    @ Frage
    „Nicht ein konstruktiver Kommentar zu der hoch brisanten Problematik: “Urheberrecht des Sachverständigen auf seine Lichtbilder in Schadengutachten”.“
    Hierzu erlaube ich mir den Hinweis: Gute Vorbilder gehen voran. Es spricht doch nichts dagegen einen lesenswerten Beitrag zu verfassen, oder?

  6. Dipl.-Ing. Harald Rasche sagt:

    Hallo, Parasitenfeind,

    Deine Entrüstung kann ich nachvollziehen, denn wir lesen hier im Augenblick wieder Stellungnahmen zu Punkten, die auch meiner Meinung nach mit der ursprünglichen Aufgabenstellung wenig zu tun haben und für die Verbraucher wenig von Interessen sind. Dann ist das schon eher folgender Beitrag, den ich gerade per E -Mail erhalten habe:

    „Laut einer aktuellen Umfrage folgen auch über ein Drittel der bei einem Unfall geschädigten einer Werkstattempfehlung der gegnerischen Versicherung.
    Autofahrer empfänglich für Ausbau der Schadensteuerung
    Drei Viertel der Autofahrer in Deutschland sind bei einem Unfallschaden grundsätzlich bereit, der Werkstatt-Empfehlung ihres Versicherers zu folgen und den Schaden am eigenen Fahrzeug dort reparieren zu lassen. Selbst wenn die Werkstatt-Empfehlung von der Assekuranz des Unfallgegners kommt, zeigen sich 35 Prozent der Befragten dafür offen. Das ist das Ergebnis der Studie „Werkstatt-Services aus der Sicht des Fahrzeughalters“, die die Management- und Organisationsberatung HNW Consulting in Zusammenarbeit mit dem IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung am Freitag veröffentlicht hat. Befragt wurden einer Mitteilung zufolge 1.062 Kfz-Halter.“

    Quelle: Autoservicepraxis

    Mit freundlichen Grüßen
    aus Bochum & Tangendorf

    Dipl.-Ing. Harald Rasche

  7. DerHukflüsterer sagt:

    @Frage
    „Hat auch keiner behauptet, dass die Links für die Katz sind. Der Beitrag in seinem Minimalismus ist für die Katz. Beweis: Nicht ein konstruktiver Kommentar zu der hoch brisanten Problematik: “Urheberrecht des Sachverständigen auf seine Lichtbilder in Schadengutachten”.

    Hallo Kritiker,
    das Schöne an so einem Blog wie C-H ist der Erfolg den jene haben, die aufmerksam tagtäglich lesen,erkannte Dinge umsetzen und auch konstruktiv dazu beitragen, dass dem Schadenmanagement der Versicherer „Paroli“ geboten wird.
    Es genügt also wenn man lesen kann, wenn man Rückgrat zeigt u. auch Dinge veranlasst die dem Geschädigten helfen.
    Verteilt die „Kritikenergie“ da wo sie angebracht ist mit tatkräftigen Widerstand gegen das unsaubere Schadenmanagement und nicht gegen die wenigen Aufrichtigen hier bei C-H welche unermüdlich u. unerschrocken Pionierarbeit leisten.
    Vor allen Dingen bewegt endlich selbst etwas, was auch uns allen hilft, schickt Urteile, gebt Kommentare ab, zeigt Missstände auf usw..
    Denkt mal darüber nach.

  8. Willi Wacker sagt:

    Hallo DerHukflüsterer,
    vollkommen richtig. Jeder, der lesen kann, kann die Links öffnen und die dort angegebenen Beschlüsse und Informationen lasen. Die Beschlüsse hinsichtlich des Urheberrechts des Sachverständigen sind mehr als interessant und deshalb ist auch die Überschrift aussagekräftig.
    Im übrigen bin auch ich der Meinung, dass die Aufrichtigen erwähnt werden müssen, die unerschrocken Pionierarbeit betrieben haben und noch betreiben.
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

  9. Dipl.-Ing. Andreas Hoppe sagt:

    Manchmal spricht auch einfach der Inhalt für sich und ist Information genug…

    Viele Grüße

    Andreas Hoppe

  10. Ra Schepers sagt:

    Unterlassungsverfügung des LG Hamburg ohne mündliche Verhandlung gegen die Restwertbörse AUTOonline GmbH; Veröffentlichung von Bildern in der Restwertbörse ohne Zustimmung verstößt gegen das UrhG: Landgericht Hamburg, Beschluß vom 3.2.11 – 310 O 16/11

    Unterlassungsverfügung des LG Hamburg ohne mündliche Verhandlung gegen die Württembergische Versicherung AG; Veröffentlichung von Bildern in der Restwertbörse verstößt gegen das UrhG: Landgericht Hamburg, Beschluß vom 31.1.11 – 310 O 14/11

    Unterlassungserklärung der ControlExpert GmbH gegenüber der MS Automotive GmbH vom 2.2.10: Unterlassungserklärung

    Unterlassungsverfügung des LG Hamburg ohne mündliche Verhandlung gegen die Restwertbörse AUTOonline GmbH; Veröffentlichung von Bildern in der Restwertbörse ohne Zustimmung verstößt gegen das UrhG: Landgericht Hamburg, Beschluß vom 6.9.10 – 310 O 320/10

    Teil-Anerkenntnisurteil des Amtsgericht Düsseldorf gegen die AUTOonline GmbH; Zahlung von 1.500,- €: Amtsgericht Düsseldorf, Teil-Anerkenntnisurteil vom 13.1.11 – 57 C 14745/10

    Vielleicht ist es so übersichtlicher…

  11. Versicherungsanwalt sagt:

    @ Rasche
    ..sollte der Thilo S. doch rechthaben mit der Erkenntnis,der Deutsche werde laut Statistik immer dümmer?
    Das Schadenmanagement jedenfalls scheint darauf aufzubauen.

  12. Dipl.-Ing. Harald Rasche sagt:

    Versicherungsanwalt
    Mittwoch, 14.03.2012 um 14:26

    @ Rasche

    Mein lieber Versicherungsanwalt,

    das Schadenmanagement der Autoversicherer reflektiert natürlich auch auf die Unerfahrenheit der Unfallopfer. Man hat völlig richtig erkannt, mit welche Strategien man ein unvorbereitetes Unfallopfer manipulieren kann. Dass auch eine Verunsicherungs- und Einschüchterungstaktik dazu gehören, konnte man in jüngster Zeit immer wieder erfahren.

    Wie schrieb doch Boris Schlüszer u.a. in seiner Informationsbroschüre ?

    „Das aktive Schadenmanagement“ ist eine geschäftsmäßig ausgeführte Übervorteilung der Geschädigten und der Marktgegenseite der Kfz-Haftpflichtversicherer.“

    Auf den Seiten 10 und 11 seiner Informationsbroschüre hat er die Ziele des Schadenmanagements ausführlich dargelegt und da heißt die Überschrift zur Handlungsanweisung:

    Maxime: „Nur ein dummer Geschädigter ist kostengünstig!“

    Was haben aber Verbraucherschutzverbände, Automobilclubs, das Kraftfahrzeuggewerbe, die Rechtsanwälte und die Berufsverbände der Kfz.-Sachverständigen eigentlich getan, um dieser Erkenntnis Rechnung zu tragen ? Nicht viel, wie ich in einer Rückschau mit mehr als 40 Jahren Berufspraxis feststellen kann.

    Diese Lethargie haben die Autoversicherer weidlich für ihre eigenen Interessen genutzt. Wer wolle ihnen das verdenken ?

    Hierzu liefert das mir seinerzeit empfohlene Buch von Dr.Reinhard K. Sprenger „Das Prinzip Selbstverantwortung“ viele nützliche Gedanken. Wer neugierig genug ist, mag es lesen. Es fördert aber nicht die Verdummung.

    Mit freundlichen Grüßen
    aus Bochum & Tangendorf

    Dipl.-Ing. Harald Rasche

  13. SV Wehpke sagt:

    @Versicherungsanwalt Mittwoch, 14.03.2012 um 14:26
    Ihr Hinweis auf Thilo S. ist ja nun völlig daneben. Das kann so nicht stehen bleiben.

    Schadenmanagement ist heute ein perfide ausgeklügeltes System, dass selbst von den einstigen Createuren nicht mehr in Gänze überblickt wird – und auch von Ihnen nicht.
    Wie kann man hier einen Zusammenhang mit Dummheit konstruieren? Demnach wären alle Opfer des Schadenmanagements schlichtweg blöd und selber schuld?

    Wehpke Berlin

  14. Versicherungsanwalt sagt:

    @Wehpke
    Ich habe nur eine -zugegeben provokante- Frage gestellt;dass die Antwort für Sie offenbar auf der Hand liegt,sehe ich an Ihrer Reaktion.
    Wer findet Heutzutage noch einen Anwalt,der sich wegen gekürzter Wertminderung von ein Paar 100 Euro in´s Zeug legt für zwounddreissichfuffzich?
    Die Neunmalklugen und die Zehnmalgescheiten,die sich die Schadensabwicklung auf Einladung der Versicherung trotz allgegenwärtiger Warnungen in grenzenloser Selbstüberschätzung selber und ohne Anwalt zugetraut haben und damit auffe Schnautze gefallen sind,die wollen Sie in Schutz nehmen?
    Dass Selbstüberschätzung,Rechthaberei,Obrigkeitsgläubigkeit,Naivität und schlichte Unwissenheit die massgeblich tragenden Säulen der Schadenssteuerung sind,können auch Sie nicht leugnen, Herr Wehpke.
    Dass es moralisch verwerflich ist,die Ahnungslosen dermassen abzuzocken und sich dafür“Kürzungsboni“zu ergattern,kann dabei überhaupt keinem Zweifel unterliegen.

  15. Buschtrommler sagt:

    Zitat:
    Wer findet Heutzutage noch einen Anwalt,der sich wegen gekürzter Wertminderung von ein Paar 100 Euro in´s Zeug legt für zwounddreissichfuffzich?

    Falls Sie solche Anwälte bisher nicht fanden, empfehle ich Ihnen, z.B. bei der Redaktion nachzufragen.
    Es gibt durchaus etliche „Wadenbeisser“ in jener Berufssparte, die den Versicherern genauso ein Dorn im Auge sind wie Sv´s, die sich nicht unterbuttern, verraten und verhökern lassen.
    Merken sie sich: genau solche Menschen bleiben den Geschädigten im Hinterkopf positiv haften.

  16. Dipl.-Ing. Andreas Hoppe sagt:

    Hallo Versicherungsanwalt,

    das hätte ich nicht besser schreiben können. 🙂

    Viele Grüße

    Andreas Hoppe

  17. Wehpke sagt:

    @Versicherungsanwalt..“Dass Selbstüberschätzung,Rechthaberei,Obrigkeitsgläubigkeit,Naivität und schlichte Unwissenheit die massgeblich tragenden Säulen der Schadenssteuerung sind,können auch Sie nicht leugnen, Herr Wehpke.“

    Warum sollte ich etwas leugnen was Sie oben gar nicht vorgetragen haben? Nebenbei, Ihre jetzt vorgetragenen Einschätzungen dürfte die meisten Leser und auch mich völlig überraschen! Wer hätte so etwas gedacht?.

    Aber nochmal zurück zu Ihrer obige Aussage:“..sollte der Thilo S. doch rechthaben mit der Erkenntnis,der Deutsche werde laut Statistik immer dümmer?“

    Ich will von Ihnen nur gern eine Erklärung, was denn Ihre in Frageform vorgetragene angebliche Aussage eines Thilo S., der nach Ihrem Tenor gesagt haben soll, „der Deutsche werde laut Statistik“ immer dümmer“, mit dem Schadenmanagement der Versicherer zu tun haben soll? In welchem Zusammenhang Herr Thilo S. – wenn wir denn den gleichen meinen – gesehen wird, dürfte außer Zweifel stehen.

    Stellt sich noch die Frage im Vergleich mit wem wird denn „der Deutsche immer dümmer“ und welche Statistik wurde hier bemüht? Daraus ableitend muß es ja dann auch welche geben, die gegenüber „den Deutschen“ immer klüger werden, und wer mag das sein?
    Abschließend frage ich mich noch, welche Ideologie hier klammheimlich um die Ecke schaut?

    Wehpke Berlin

  18. Versicherungsanwalt sagt:

    @ Buschtrommler
    es ist in der Praxis bewiesen,dass der Anwalt,der sich in´s Zeug- und dabei auch noch ordentlich drauflegt,nach Ansicht der Mandantschaft nur „Dienst nach Vorschrift“ geleistet hat,und dass der Anwalt nach Ansicht der Mandantschaft ein Idiot ist,wenn trotz aller Sorgfalt und Korrektheit ein fehlerhaftes Urteil ergeht.
    Ich kenne Anwälte,die sich dermassen für ihre „feine“ Mandantschaft aufgeopfert haben und nun resigniert nurnoch „Dienst nach Vorschrift“machen und Mandate über gekürzte Restposten ohne Sonderhonorierung völlig zu Recht rundheraus ablehnen.
    Auch Sie,sehr verehrter Herr Buschtrommler,können nicht von ihrer Arbeit,sondern nur von ihrem Arbeitsverdienst leben!
    Ein Mindestmass von Ahnung über das RVG sollte man schon haben,bevor man ,wie sie, die Anwaltschaft vollmundig in die Pflicht nimmt.

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