Aktives Schadenmanagement in „Reinkultur“. DEVK versucht es mal mit „Anstiftung zum Mandantenverrat“

Wie wir alle wissen, wird bei der Regulierung am Schadensmarkt schon seit vielen Jahren mit knallharten Bandagen gekämpft. Jedes Mittel scheint irgendwie recht zu sein, um dem Unfallgegner doch noch ein paar Euro seines Vermögens abzuringen. Die DEVK ist auch hier immer wieder für die eine oder andere Überraschung gut. Insbesondere wenn es sich lohnt und vor allem noch ein paar Euro mehr bei der Sache herausspringen. Dem Einfallsreichtum „kranker Gehirne“ sind ja bekanntlich keine Grenzen gesetzt? So verwundert es auch nicht, wenn die DEVK versucht, den gegnerischen Rechtsanwalt mit ins Versicherungsboot zu ziehen, indem man ihm etwas mehr Honorar anbietet (1,8 Gebühr anstatt 1,3) , sofern er die Restforderung seines Mandanten „unter den Tisch fallen lässt“? Die analoge „Motivation“ des ehemaligen DAV-Abkommens lässt grüßen? Meiner Ansicht nach handelt es sich hierbei um einen eindeutigen Bestechungsversuch seitens der DEVK Versicherung. So zumindest kann man das Schreiben der DEVK an einen Rechtsanwalt interpretieren (wie sonst?)?
Strafrechtliche Konsequenzen sollten auf alle Fälle geprüft werden, da das Mandatsverhältnis ein besonderes Vertrauensverhältnis darstellt, das diese Versicherung durch Zahlung eines Geldbetrages durchbrechen will („Anstiftung zum Parteiverrat“).

Zuerst der Begleittext des betroffenen Rechtsanwalts zu dem DEVK-Anschreiben:

„Die Regulierung ist fast abgeschlossen; im wesentlichen streiten wir uns um die Begleichung der Transportkosten für das Ersatzfahrzeug, das aus einer Entfernung von 450km geholt werden mußte, da nach Aussagen des Markenhändlers am örtlichen Markt nicht erhältlich.

Auch der Hinweis auf das Urteil des OLG Naumburg vom 10.06.2010 (2 U 7/10), das mit sauberer Argumentation die Transportkosten zuspricht, half nichts.

Was die DEVK von mir will, ist klar: Parteiverrat indem ich die Regulierung abbreche, um meine restlichen Gebühren zu erhalten.

Daß ich außer Klage zu erheben auch eine Strafanzeige prüfe, dürfte klar sein.

Und hier nun das Schreiben der DEVK:

Sehr geehrter Herr … ,

wir rechnen wie folgt ab:

Rechtsanwaltsgebühren                            xxx,xx EUR

verbleibt                                                    xxx,xx EUR

Den Betrag in Höhe von xxx,xx EUR überweisen wir auf das Konto … zu folgendem Verwendungszweck: … .

Ihre Kostennote gleichen wir mit einer 1,3 Gebühr aus. Sofern Sie uns den Abschluss der Sache bestätigen, erfolgt die Abrechnung mit einer 1,8 Gebühr.

Mit freundlichem Gruß

Unterschrift

Noch Fragen? Ich schon!

Wie oft wurde/wird dieser Versuch unternommen und vor allem – wie oft funktioniert so eine „Schweinerei“?

Anwälte, die „Geschenke“ dieser Art von der DEVK angenommen haben und die offene Schadensakte daraufhin geschlossen wurde, kann man gleich mit auf die Liste der Strafanträge setzen.

Wie einfältig muss man eigentlich sein, dass man so ein „Angebot“ annimmt? Sofern man sich nur einmal darauf einlässt, ist man für alle Ewigkeit durch die DEVK erpressbar. Und das bei einem Mehrertrag in dieser Schadensangelegenheit von etwas über 200 Euro?

Entweder halten die die Anwälte allesamt für saublöd, oder es funktioniert tatsächlich?
Wenn sich diese Art des „individuellen Regulierungsabkommens“ tatsächlich schon etabliert haben sollte, dann würde es auch erklären, warum viele Anwälte die Schadenregulierungen vorzeitig abbrechen oder Mandanten auch bei klaren Fällen raten, von einer Prozessführung Abstand zu nehmen. Wie in der guten alten Zeit des DAV-Abkommens?

Versicherer suchen immer wieder neue Wege, die Gegenseite „einzukaufen“. Dieser dürfte jedoch in einer Sackgasse enden?

Weitere Schreiben bitte an die CH-Redaktion senden.

Übrigens: Nach Angaben des Einsenders wurde auch der BVSK über diesen unglaublichen Vorgang informiert => Schweigen im Walde…

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27 Antworten zu Aktives Schadenmanagement in „Reinkultur“. DEVK versucht es mal mit „Anstiftung zum Mandantenverrat“

  1. BGH Leser sagt:

    „Entweder halten die die Anwälte für saublöd, oder es funktioniert tatsächlich“?

    Die Leserschaft darf sich sicher sein – es funktioniert tatsächlich – und dies nicht selten.

  2. RA Uterwedde, Leipzig sagt:

    Hallo Hans Dampf,

    das Ganze ist keineswegs neu, denn die DEVK erstattet schon seit Einführung des RVG eine 1,8-fache Gebühr, wenn die Angelegenheit außergerichtlich beendet wird. Gleiches gilt für die HUK, nur dass die eine 1,5-fache Gebühr nur nach Abschluss einer schriftlichen Rahmenvereinbarung erstatten.

    Man sollte die Mandanten aber auch nicht auf falsche Gedanken bringen und die Anwälte einem Gerneralverdacht aussetzen. Sicherlich gibt es Anwälte, die auch bei aussichtsreichen Prozessen abraten, Kleinforderungen wie UPE-Aufschläge o.ä. geltend zu machen, um die Gebührenerhöhung mitzunehmen. Sicher ist das nicht beabsichtigt, aber dieser Beitrag kann natürlich auch dazu führen, dass dass jeder Mandant, dessen Anwalt ihm von einer gerichtlichen Geltendmachung einer weiteren oder Restforderung abrät, vermutet, dass sein Anwalt dies nur im Gebühreninteresse tut.

    Es bleibt zu hoffen, dass damit nicht das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant (der sich mangels eigener Sachkunde doch gerade auf die Beratung seines Anwaltes verlassen können muss) zu Grabe getragen wird.

    Viele Grüße aus Leipzig

    A. Uterwedde

  3. RA Schepers sagt:

    Die Versicherungen schreiben gerne an den Geschädigten:

    Wir sind bereit, den unfallbedingten Schaden im Rahmen unserer Einstandspflicht zu übernehmen.

    Die analoge Antwort wäre:

    Ich bestätige den Abschluß der Sache, soweit Sie die dem Geschädigten zustehenden Ansprüche erfüllt haben.

    Und dann mal abwarten, was passiert 🙂

  4. Rolli sagt:

    Die DEVK macht das was alle machen.

    Was große Firmen und Konzerne in dieser Republik abziehen ist einfach zum kotzen. Amazon, Zalando, Burger King, Lidl, Aldi, Schlecker, Fleischkonzerne, Transportgewerbe, Banken, Versicherer…
    Die Liste ist unendlich.
    Wenn man dann das treudoofe Gelaber in den Talkshows hört. Wir leben in einer freiheitlichen Demokratie und in einem Rechtsstaat, Vorzeigedemokratie usw.. Das ist der blanke Hohn und eine Volksverarsche die ihresgleichen sucht.
    Würde bei jeder Schweinerei Gernot Hassknecht explodieren, dann wäre ganz Deutschland in 4 Wochen ein Kartoffelacker.
    Die hochgejubelte Vorzeigedemokratie ist nichts anderes als eine Diktatur des Weltkapitals um die einfachen Leute zu versklaven und der Rechtstaat mit der tollen Gerichtsbarkeit ist schon lange im Eimer. Richterliche Willkür, Koruption, Geldwäsche, Steuergaunerei und Verschwörung sind doch heute ganz normal. Jeder weiß dass wenn er viele Gerichtsurteile liest. Oder der Fall Gustl Molath. Unbequeme einfach in der Klapse Wegschließen. Das was dem Gustl wiederfahren ist kann doch jedem passieren. Trotzdem interesiert es keinen wenn die Nachricht um die Ecke ist.

  5. Karle sagt:

    @ RA Uterwedde

    „das Ganze ist keineswegs neu, denn die DEVK erstattet schon seit Einführung des RVG eine 1,8-fache Gebühr, wenn die Angelegenheit außergerichtlich beendet wird. Gleiches gilt für die HUK, nur dass die eine 1,5-fache Gebühr nur nach Abschluss einer schriftlichen Rahmenvereinbarung erstatten.“

    Warum geben die DEVK und die HUK freiwillig mehr Geld aus, als sie müssten? Ausgerechnet die HUK und die DEVK? Die Absicht ist doch offensichtlich. Damit soll doch eindeutig das Mandatsverhältnis unterlaufen werden. Jeder Versuch, dies anders darzustellen, ist geldgierige Augenwischerei.

    Nachdem man nicht in jeden Einzelfall nachprüfen kann, ob durch solch einen „Deal“ der Mandant tatsächlich geschädigt wird oder nicht, würde ich pauschal jedem Anwalt, der ein entsprechendes Abkommen mit gegnerischen Versicherern unterhält oder in einem laufenden Verfahren „Geschäfte“ mit der gegnerischen Versicherung zum eigenen Vorteil macht, sofort die Zulassung als Anwalt entziehen.

    Vergleichsweise könnte ja die Versicherung den freien Sachverständigen anbieten, es gibt einen „Fuffi“ extra, wenn man von Stellungnahmen zu Kürzungsprotokollen der Versicherung Abstand nimmt. Oder freie und unabhängige Sachverständige, die aufgrund eines „Abkommens“ nach mittleren Stundenverrechnungssätzen kalkulieren und Ersatzteilzuschläge, Verbringungskosten oder die Wertminderung à la DEKRA „vergessen“, bekommen ein kleines extra „Bakschisch“?
    Mit den Restwertbörsen funktioniert so etwas sogar schon teilweise. Da nehmen doch tatsächlich einige Sachverständige ein paar (lächerlich wenige) extra Euro mit, indem sie der gegnerischen Versicherung ermöglichen, das Gutachtens des Geschädigten (Kunden) in eine Restwertbörse einzustellen, damit der gegnerische Versicherer dem Geschädigten ein höheres Restwertangebot entgegenhalten kann. Ein unglaublicher Vorgang, der zwar durch den BVSK gedeckt und unterstützt wird, aber trotzdem völlig verachtenswürdig ist.

    Das was einige Gutachter hier treiben halte ich für eine riesige Sauerei, mit der man sich darüber hinaus ggf. gegenüber seinem Auftraggebert schadensersatzpflichtig macht. Es unterscheidet sich jedoch grundlegend zum Anwaltsmandat. Das Anwaltsmandat hat einen völlig anderen Stellenwert als der Werkvertrag eines Gutachters. Im Gegensatz zu den klar definierten Zulassungsbedingungen und Aufgaben eines Rechtsanwalts – als Teil der Rechtspflege – gibt es für die Sachverständigen nicht einmal ein Berufsbild oder irgendeine Sachverständigenordnung. Demzufolge kann man auch nicht gegen irgendwelche Zulassungsbestimmungen oder Standesrecht verstoßen. Der Anwalt hingegen schon.

    So langsam entsteht der Eindruck, dass sich Sachverständige weitaus größere Gedanken über die Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit ihrer Tätigkeit machen, als viele Rechtsanwälte? Deshalb verstehe ich nun auch, warum die meisten Geschädigten partout nicht zum Anwalt gehen wollen. Gesunder Menschenverstand vielleicht, Erfahrungswerte von Freunden und Verwandten? Ich denke, sobald ein Mandant mitbekommen sollte, dass sein Anwalt auf irgendwelche Angebote des Gegners eingeht, wie z.B. das obige, dann gib es weder ein Folgemandat noch eines bei einem anderen Anwalt. Für mich wäre so ein Anwalt auf alle Fälle ein absolutes No Go.
    Darüber hinaus reflektiert sich so etwas irgendwann auf die gesamte Branche. Das teilweise öffentlich werden des damaligen DAV-Abkommens hat sicher auch einen erheblichen Beitrag zur „Anwaltsmüdigkeit“ beigetragen. Sofern die Branche das nun mit einem neuen Anstrich weiter betreibt, braucht sich keiner zu wundern, wenn das Ansehen des Berufsstandes noch weiter den Bach runter geht?

    Ich schlage (im Sinne der Unbestechlichen) vor, ab sofort alle Anwälte zu brandmarken, die ein entsprechendes Abkommen mit der HUK (oder anderen Versicherern) haben und/oder im Einzelfall gerne bereit sind, den angebotenen „Zusatzbonus“ der gegnerischen Versicherung mitzunehmen. Damit kann man vielleicht ein wenig die Spreu vom Weizen trennen? Außerdem wäre es sicher interessant, was da für eine Liste zusammenkommt und vor allem, wer da plötzlich alles auftaucht?

    Könnte man dafür vielleicht eine E-Mail-Adresse einrichten, an die man die Damen und Herren vertrauensvoll „melden“ kann?

  6. Rechtsanwalt Werner Dory sagt:

    Überraschend ist dies nicht.
    Dreist ist allerdings, dass nur eine 1,8 Gebühr angeboten wird, wo doch nach der Gesetzeslage bei einer außergerichtlichen Regulierungsvereinbarung neben der 1,3 Geschäftsgebühr auch noch eine 1,5 Einigungsgebühr anfallen würde.
    Der vorliegende Vorgang bestätigt lediglich meine Auffassung, dass die Einigungsgebühr ein korruptives Element beinhaltet (weniger Leistung, weniger Aufwand und zur Belohnung mehr Ertrag).

  7. RA Uterwedde, Leipzig sagt:

    @ Karle: Was soll diese Polemik? Es besteht kein Grund, zum Rundumschlag gegen die auf Seiten des Geschädigten stehenden „Dienstleister“ auszuholen.

    Wenn Sie sich mit dem von wenigen Versicheren freiwillig gezahlten „Zusatzbonus“ mal beschäftigen würden, anstatt reflexartig unlauteres Verhalten und Mandantenverrat zu unterstellen, wüssten Sie, dass dieser Zuschlag (für alle Fälle, also nicht nur den konkreten Einzelfall!) erstens die Diskussionen um den Faktor (es gibt dann eben auch nicht mehr als 1,5 bzw. 1,8, auch wenn der Fall umfangreich und schwierig war!) beenden soll und zweitens eine etwaig entstehende Einigungsgebühr (weitere 1,5) „schluckt“.

    Das ist nicht in jedem Fall günstiger für den Anwalt!!!

  8. Karle sagt:

    @RA Uterwedde

    Geschädigtenanwälte schließen (nach Ihrer eigenen Aussage) offensichtlich vorteilhafte Gebührenvereinbarungen mit der gegnerischen Partei. Wenn es nicht von Vorteil wäre, dann würde es wohl keiner machen? Was ist daran polemisch? Ich halte es für eine Sauerei.

    Demnach ist das RVG wohl nur eine „unverbindliche Preisempfehlung“?

    Rundumschlag? Wollen Sie damit sagen, dass die meisten Rechtsanwälte solche Vereinbarungen mit den gegnerischen Versicherern ausschachern bzw. unterhalten?

    Frei nach dem Motto: Das DAV-Abkommen ist tot, es lebe das XYZ-Abkommen?

    Wie steht es eigentlich mit Ihnen?

    Reif für die Liste oder standhaft?

  9. DerHukflüsterer sagt:

    Karle says:
    2. Mai 2014 at 14:24
    „Warum geben die DEVK und die HUK freiwillig mehr Geld aus, als sie müssten? Ausgerechnet die HUK und die DEVK? Die Absicht ist doch offensichtlich. Damit soll doch eindeutig das Mandatsverhältnis unterlaufen werden. Jeder Versuch, dies anders darzustellen, ist geldgierige Augenwischerei.“

    Karle, den Anwälten verspricht man mehr Geld und die versicherungsfreundlichen SV werden zu Dumpingpreisen mit Arbeit zugeschi….. Die normalen Honorare werden deshalb im Vergleich als überhöht dargestellt.
    Dir ist voll zuzustimmen.
    Mein letzter Kommentar gegen Dich vor kurzem war so gesehen voreilig und unberechtigt.
    Dafür entschuldige ich mich hiermit aufrichtig. Es tut mir leid !!!

  10. RA Schwier sagt:

    Wer sich als RA generell auf solche Dinge einlässt, dem ist nicht mehr zu helfen!
    Klar, die Angebote sind „verführerisch“, aber man muss auch widerstehen können, denn Ehrlichkeit zahlt sich letztlich immer aus!

    1. Zur DEVK
    In einer jetzigen Sache wurdem dem Autohaus sowie der MW-Firma, insgesamt knapp 30% abgezogen.
    a) Autohaus
    Abtretungserklärung des Autohauses genommen und es wurden weitere 277,00€ gezahlt + RA-Gebühren. Klage angedroht!
    b) Mietwagenfirma
    Abtretungserklärung der Mietwagenfirma genommen und es wurden weitere 150,00 € -RA-Gebühren gezahlt. Klage angedroht!
    c) Zwischenergebnis
    Ja, sowas erfordert von einem RA einen Mehraufwand, aber es hat sich für alle gelohnt (Autohaus, MW-Firma, RA, Geschädigter). Von diesem Hick-Hack hat der Geschädigte, Kunde des Autohauses, nichts mitbekommen. Der Geschädigte ist mit seinem kaputten Wagen zum Autohaus und den Rest haben wir erledigt, Autohaus, MW-Firma etc.! Tja, so soll es laufen!

    2. Einigungsgebühr
    Die Einigungsgebühr setzten wir vor allem als eigenen internen „RVG-Pusher“ ein, wir nennen es den RVG-Effekt, denn je mehr wir z.B. aus jedem Schadensfall rausholen, desto besser ist es für den Geschädigten und uns als RA´e. ICh nenne nur mal als Beispiel die Zahlungen auf das SMG. Man bedenke dabei, dass so mancher SB-der Versicherung dies nicht im Hinterkopf hat, wenn man mehr SMG haben will und ein Gebührensprung eintritt! 🙂

    3. Kurzfazit
    Wer sich von schnellem „Profit“ locken läßt, verliert langfristig!

    P.s.: Als RA, der viel im strafrechtlichen Bereich unterwegs war, ziehe ich immer eine Paralle. Im StGb gibt es Pflichtverteidiger, früher nannte ich diese „Prozessbegleiter“ auch „Abnicker“. Kurz, ich bin kein Reoaraturkosteneinreicher im verkehrsrechtlichen Bereich!

  11. Glöckchen sagt:

    Die Anwaltsdichte steigt in der Unfallschadensabwicklung durch rechtswidrige Regulierungsverkürzungen.
    Rechtsschutzversicherer verzeichnen zweistellige Zuwachsraten.
    Anwälte vernichten die karge Geschäftsgebühr durch Klageverfahren über marginale Kürzungsbeträge(Hälfteanrechnung).
    Das Feld ist also bestellt für solch weitere rechtswidrige Machenschaften der Versicherer.
    Echt mafiös gell!

  12. Hunger sagt:

    Letztendlich sind das doch hinterhältige Ratten, die sich auf sowas einlassen. Wenn ich mich bei solchen „Anwälten“ erkundige z.B. in einem der üblichen Kürzungsfälle, kommen dann immer so Sprüche wie: „Ach, der Mandant soll doch zufrieden sein“, „Fall ist für mich abgeschlossen“, … ! Letztens hatte ein Anwalt für den Mandanten meine Rechnung „geprüft“, da diese ja gekürzt wurde und ich in dem Fall meinen Kunden höflichst angeschrieben hatte. In der E-Mail von seinem Anwalt (kannte den nicht) standen dann so Sachen wie: „Bilder sind viel zu teuer mit 2,00€“, „Fahrtkosten mit 0,98€ ebenfalls – 0,30cent lässt das Gericht zu“ und jede Menge weitere unqualifizierte Aussagen. Habe dann den Kunden darauf aufmerksam gemacht, dass ich mit dem JVEG nix zu tun habe und auf diese Seite verwiesen. Der Anwalt wird nun einen entsprechenden Ruf haben 😉

  13. Karle sagt:

    @DerHukflüsterer

    Schon ok und danke für die „Größe“. Aber eigentlich waren wir „quitt“?

    @Hunger

    „Habe dann den Kunden darauf aufmerksam gemacht…“

    Und nun => VN der Versicherung in Anspruch nehmen!

    —————-

    „Ach, der Mandant soll doch zufrieden sein“, „Fall ist für mich abgeschlossen“, …

    Diese und andere „Argumente“ höre ich auch fast jeden Tag seit über 20 Jahren. Der Knüller der verlogenen Top-Ten ist immer

    Der Mandant hat keinen Rechsschutz und wollte das Prozessrisiko nicht eingehen“

    Detaillierte Umfragen bei den Kunden (Mandanten) – auch mit Rechtsschutz! – kommen dann aber stets zu einem anderen Ergebnis:

    „Der Anwalt hat eindringlich von einer Prozessführung abgeraten“

    oder

    „die Aussichten seien äußerst gering, den Prozess zu gewinnen“

    Wohlgemerkt, auch bei eindeutig positiver örtlicher Rechtssprechung zum jeweiligen Thema.

    So etwas nenne ich „Sterbehilfe“ des Mandantenvermögens vom Feinsten.

    Wer es nicht glaubt, sollte sich einfach mal die Zeit nehmen und nach Abschluss der Schadensache bei seinen Kunden nachrecherchieren. Da kommen unglaubliche Sachen bei rüber. Auch was der Anwalt dem Gutachter so alles in die Schuhe geschoben hat, warum eben nicht alles realisiert werden konnte. Da bekommt man ganz schnell eine andere Sichweise zum Thema „Zusammenarbeit“ oder zur Bedeutung der Phrase „wir ziehen alle am gleichen Strang“. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel. Es gibt auch ein paar (wenige) unbeugsame und aufrechte Spezialisten, die sich – auch für kleines Geld – krummmachen.

    Spätestens nach dem DEVK-Bericht wird nun aber klar, warum das Schadensmanagement läuft und weshalb die Versicherer immer weiter flächendeckend kürzen – auch entgegen eindeutiger BGH-Rechtsprechung. Die Rechnung geht unter Strich wohl immer noch sehr gut auf? Das würde aber bedeuten, dass jede Menge „hungrige Dienstleister“ am Gabentisch der Versicherer sitzen. Mit ein paar „schwarzen Schafen“ könnte man keinen Profit in diesem Ausmaß realisieren? Die sind sich der Reaktion Ihrer „Pappenheimer“ anscheinend inzwischen so sicher, dass man sogar offen zum Mandantenverrat anstiftet – selbst bei Rechtsanwälten, die man nicht „kennt“? Das ist nicht nur oberdreist, sondern zeugt auch von Verachtung gegenüber dem Berufsstand der Rechtsanwälte insgesamt.

    Die Strategie der Assekuranzen verwundert mich nun überhaupt nicht mehr, wenn Gutachter Honorarkürzungen/Urheberrechtsverstöße hinnehmen, als „Dank“ dafür dann noch überregionale Restwerte über die Börse „ermitteln“ und/oder mit „durchschnittlichen Stundenverrechnungssätzen“ kalkulieren, Rechtsanwälte, Gutachter und sogar deren Verbände Abkommen mit der gegnerischen Versicherung unterhalten, Anwälte einen „Zusatzbonus“ erhalten, „sofern der Abschluss der Sache bestätigt wird“ bzw. wenn alle Stricke reißen, der Versicherer mit einer 1.5er „Einigungsgebühr“ winkt usw.

    Ein System, das von allen Seiten mit Geld (Bakschisch) unterlaufen wird und der Geschädigte – als Spielball der unterschiedlichen Interessen – keinem mehr vertrauen kann und am Ende als Verlierer auf der Strecke bleibt?

    Man kann gar nicht so viel essen, ….

  14. Hein Blöd sagt:

    @Hunger
    der SV muss den Kunden zu einem wirklich spezialisierten Anwalt steuern.
    Die meissten Fachanwälte müssen die hohen Kosten ihres Titels amortisieren;das sind dann die eifrigsten Abrater, wenn es darum geht, Kürzungen einzuklagen.

    Das ist die Antwort auf die Machenschaften der Kürzerkartelle.
    Hunger sollte der Anwalt allerdings nicht leiden müssen, sonst wird der auf lange Sicht die Lust am Einklagen geringer Streitwerte verlieren

  15. SVK sagt:

    Europa steht vor einem möglichen Krieg und niemand ist auf der Straße und protestiert für Frieden!

    Und wir wundern uns über fehlende Klagebereitschaft von Anwälten oder geschweige Geschädigten?!

    Man sollte sich um wichtiges kümmern als um XX€,50Cent!

    Ganz im Willen der Versicherer und Kapitalmächte! 😉

  16. Rüdiger sagt:

    Hallo Hein Blöd,

    so wie ich das verstanden habe liegt das Problem nicht an den Titeln, sondern an der Käuflichkeit von Rechtsanwälten auf Kosten der Geschädigten. Habgier ist ja nicht eine Sache von Titeln.
    Was sich hier auftut hätte ich ehrlich gesagt nicht für möglich gehalten.

    Hallo SVK,

    warum gibt es Kriege? Ist immer die gleiche Formel. Habgier und Macht. Ob bei Versicherern oder Stress unter Staaten.

  17. Juri sagt:

    >“Entweder halten die die Anwälte allesamt für saublöd, oder es funktioniert tatsächlich?“<
    Es reguliert tatsächlich und wie hier bekannt ist, in erheblichem Umfang. Schon erstaunlich für wie wenig Geld so mancher zu haben ist. Und wie war das mit der Moral, dem Fressen und der Gier?

  18. Rüdiger sagt:

    Hallo Juri,

    Wenn das tatsächlich so läuft, einfach den § 356 StGB bemühen. Ist doch recht eindeutig?

  19. Juri sagt:

    Ja ja, einfach den § 356 StGB bemühen – ja ja, bemühen – richtig!
    Sehr schön solche Hinweise. Danke.

  20. RA Uterwedde, Leipzig sagt:

    So, jetzt habe ich gerade folgenden Fall gegen die DEVK:

    Reparaturkosten lt. Gutachten (Mercedes-Preise): ca. 1800 EUR
    Reparaturkosten lt. Prüfbericht (freie Werkstatt): ca. 1400 EUR

    Die Kürzungen resultieren aus 60 EUR Verbringungskosten und 340 EUR „Stundensatzkorrekturen“. Mein 5-seitiges Widerspruchsschreiben mit 23 Seiten Urteilen ist raus, aber die DEVK bleibt mit einem 2-Zeiler bei den Kürzungen. Der Mandant hat keine Rechtssschutz und scheut das Kostenrisiko (1. Instanz ca. 420 EUR zzgl. Zeugenentschädigungen und etwaiger Sachverständigenkosten). Die Angelegenheit ist also außergerichtlich beendet. Was soll / darf ich denn nach Ansicht der Kommentatoren nun gegenüber der DEVK für Gebühren geltend machen?

  21. Glöckchen sagt:

    @ Uterwedde
    1,3 aus 1400,-€.
    60.-€ einklagen.
    Grün und blau ärgern wegen der völlig und vorhersehbar sinnlosen Überzeugungsversuche.
    Wann hören Sie auf,mit Brunnenfröschen über Ozeane diskutieren zu wollen?

  22. RA Uterwedde, Leipzig sagt:

    Grundsätzlich bin ich bekanntermaßen für sowas zu haben, zumal die Rechtsprechung in Leipzig da eindeutig ist! ABER OHNE AUFTRAG?

    „Der Mandant hat keine Rechtssschutz und scheut das Kostenrisiko …“

    … und zahlt demnach auch den Gerichtskostenvorschuss von 105 EUR nicht!

  23. LEO sagt:

    Lieber RA Uterwedde,
    vielleicht ist die Differenz zwischen Reparaturkosten lt. Gutachten und Prüfbericht mit 400,00 € die geltend zu machende Wertminderung (!!!).

    Ihre nutzlose Mühe ehrt Sie ja und warum der ganze Aufwand, wenn der Mandant letztlich doch nicht klagen kann/will ?

    Sie haben der DEVK eine willkommene Gelegenheit geboten, Sie nach den Weisungen des Vorstandes mit einem 2-Zeiler zu bedenken und sich obendrein auch noch über den von Ihnen betriebenen Aufwand ganz sicher schief zu lachen. So etwas sollte man vermeiden., denn der Vorgang zeigt exemplarisch zunächst einmal, dass der zuständige Sachbearbeiter gerade nicht der richtige Ansprechpartner ist, jedenfalls nicht für den Anwalt des Geschädigten. Thinking big !
    LEO

  24. RA Schwier sagt:

    @ RA Uterwedde

    Tja, dies ist immer wieder ein Dilemma. Aber wenn der Mdt. nicht will, dann will er nicht, selbst wenn das Fahrzeug in einer Markenwerkstatt gewartet wurde. Da sind einem die Hände gebunden und diese Erfahrung machen wir in der Kanzlei öfter. Selbst bei Mdt. mit RSV! :-((((

    Kein Auftrag keine Klage, so ist es nunmal.

    Alternativ nimmt man den Schädiger in Anspruch. Bei der Arroganz hilft bereits die Androhung, dass man den Kunden anschreibt, damit die Arroganz der Vernunft weicht! 🙂

  25. SV sagt:

    @ SVK 4. Mai 2014 at 19:21

    Europa steht vor einem möglichen Krieg und niemand ist auf der Straße und protestiert für Frieden!

    Das stimmt so nicht. Es sagt uns nur keiner.

    Montagsdemo´s in quer durch Deutschland

    http://deutschlandstreik.de/index.php/frielicher-widerstand-montagsdemos-lars-maehrholz-facebook

  26. RA Uterwedde, Leipzig sagt:

    @ RA Schwier:

    Alternativ nimmt man den Schädiger in Anspruch. Bei der Arroganz hilft bereits die Androhung, dass man den Kunden anschreibt, damit die Arroganz der Vernunft weicht!

    Das kann ich leider nicht bestätigen. Die Schädiger zucken in 90% der Fälle überhaupt nicht, die übrigen 10% rufen nach einem Telefonat mit dem Versicherer, der Ihnen erklärt hat, sie sollen sich keine Sorgen machen, man hätte alle berechtigten Ansprüche reguliert und wenn doch eine Klage kommt, soll man sie zur Versicherung schicken, damit die sich um die Abwehr der unberechtigten Ansprüche kümmern kann.

    Die hier oft beschworene Direktinanspruchnahme hat bei mir – in vielleicht 20 Fällen – noch nicht einmal zur Zahlung durch den Schädiger geführt. Einmal hab ich vom Geschädigten nach Titulierung sogar die eidesstattliche Versicherung bekommen. Das kann natürlich daran liegen, dass hierzulande, das Geld wesentlich fester in den Geldbörsen verankert ist. Ich versuche es immer mal wieder, allerdings ohne jeden Erfolg: Schaden um die Briefmarke …

  27. RA Schwier sagt:

    @RA Utterwede, also ich mache regelmäßig gute Erfahrungen, wenn ich der Versicherunf telefonisch „in einem Nebensatz“ erkläre, dass ohne Zahlung, der VN verklagt wird.
    Mmmm, ansonsten, ja, der Weg über den Schädiger ist schwierig und führt kaum zum Erfolg. Auch meine Erfahrung.
    Vor allem wollen die Geschädigten oft nicht, dass der Schädiger verklagt wird…..

    Gute Erfahrungen machen wir jedoch, wenn der Anspruch aus abgetretenem Recht geltend gemacht wird….

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