BGH, VI. Zivilsenat – Stephan Seiters übernimmt Vorsitz für das Recht der unerlaubten Handlungen sowie des Arzthaftungsrechts

Pressemitteilung

Neuer Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof

Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 15.05.2019

Nr. 067/2019

Der Bundespräsident hat Richter am Bundesgerichtshof Stephan Seiters zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt.

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Stephan Seiters ist 58 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1989 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Nach Verwendungen bei dem Landgericht Stade, dem Amtsgericht Buxtehude, der Staatsanwaltschaft Stade und dem Amtsgericht Stade wurde er von Oktober 1991 bis September 1995 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. In dieser Zeit, im Januar 1992, wurde er zum Richter am Landgericht ernannt. Nach Ende der Abordnung kehrte er an das Landgericht Stade zurück. Seit seiner Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht im September 1997 gehörte er dem Oberlandesgericht Celle an.

Am 5. Januar 2009 wurde Herr Seiters zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seitdem war er Mitglied des vornehmlich für das Amts-, Staats- und Notarhaftungsrecht, das Recht der öffentlich-rechtlichen Entschädigung sowie für Rechtsstreitigkeiten über Dienstverträge und Geschäftsbesorgungsverhältnisse zuständigen III. Zivilsenats, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit dem 4. August 2015 war. Ab dem 1. Januar 2011 gehörte er darüber hinaus als beisitzendes Mitglied dem Senat für Anwaltssachen an. Für den Senat für Anwaltssachen war er seit dem 1. Juli 2014 als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat und jeweils für den III. Zivilsenat seit dem 4. August 2015 als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen und als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Seiters den Vorsitz in dem vornehmlich für das Recht der unerlaubten Handlungen sowie das Arzthaftungsrecht zuständigen VI. Zivilsenat übertragen.

Karlsruhe, den 15. Mai 2019

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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